Anerkennung von Veteranen - Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung (Antwort zu Drs. 21/865)
Text
Anerkennung von Veteranen - Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung (Antwort zu Drs. 21/865)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1065
21. Wahlperiode 28.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen,
Kurt Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/865 –
Anerkennung von Veteranen – Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einführung des Veteranenabzeichens am 15. Juni 2019 hat das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein sichtbares Zeichen der
öffentlichen Anerkennung für den Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und
Soldaten geschaffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12275; BMVg-Pressemitteilung vom
14. Juni 2019). Das Abzeichen kann laut Auskunft der Bundesregierung
grundsätzlich allen ehemaligen und aktiven Angehörigen der Bundeswehr
verliehen werden, sofern diese ihren Dienst ohne disziplinare Aberkennung
absolviert haben.
Trotz einer theoretisch siebenstelligen Zahl potenziell anspruchsberechtigter
Personen – hierzu zählen alle aktiven sowie ehemaligen Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr – wurden laut Angaben der Bundeswehr bis Ende 2024
lediglich rund 115 000 Veteranenabzeichen ausgehändigt (vgl. Bundeswehr,
Wer darf das Veteranenabzeichen der Bundeswehr beantragen?, Stand: 2025,
online unter: www.bundeswehr.de/de/selbstverstaendnis/veteranen, abgerufen
am 9. Juli 2025). Dies entspricht einem vergleichsweise geringen Anteil der
Berechtigten. Erst mit der Einrichtung des sogenannten Veteranenbüros im
Januar 2024 wurde im Bundesministerium der Verteidigung eine zentrale
Ansprechstruktur für Veteraninnen und Veteranen geschaffen. Ziel dieser
Maßnahme ist laut Bundesministerium der Verteidigung die Bündelung
zuständiger Stellen und eine Verbesserung der verwaltungsseitigen Abläufe (vgl.
Bundesministerium der Verteidigung, Einweihung des Veteranenbüros der
Bundeswehr, 17. Januar 2024, online unter: www.bmvg.de/de/presse/
einweihungdes-veteranenbueros-der-bundeswehr-5726754, abgerufen am 9. Juli 2025).
Konkrete Informationen zur Wirksamkeit dieser Umstrukturierung, zum
Bearbeitungsstand eingereichter Anträge, zum Umfang personeller Ressourcen
sowie zum Stand einer etwaigen Digitalisierung liegen bislang jedoch nicht in
konsolidierter Form vor. Aus Sicht der Fragesteller besteht erheblicher
parlamentarischer Aufklärungsbedarf hinsichtlich des tatsächlichen
Umsetzungsstands des Veteranenabzeichens – sowohl in Bezug auf die
verwaltungspraktische Handhabung als auch auf seine symbolische Wirkung innerhalb der
Streitkräfte und in der Gesellschaft.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 28. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es daher, die Verleihungspraxis,
Bearbeitungsdauer, Verwaltungsabläufe und Außenwirkung des Veteranenabzeichens einer
aktuellen parlamentarischen Bewertung zu unterziehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Wie viele Anträge auf das Veteranenabzeichen der Bundeswehr wurden
seit dessen Einführung am 15. Juni 2019 bis einschließlich Mai 2025
eingereicht (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren)?
Im Zeitraum 15. Juni 2019 bis 31. Mai 2025 wurden 130.924
Veteranenabzeichen beantragt.
Davon in den Jahren
2019: 26.594
2020: 26.642
2021: 11.024
2022: 16.277
2023: 10.445
2024: 26.458
2025: 13.484
Eine statistische Erfassung nach Bundesländern erfolgt nicht .
2. Wie viele Veteranenabzeichen wurden im selben Zeitraum tatsächlich
ausgehändigt (bitte jährlich differenzieren)?
Im Zeitraum 15. Juni 2019 bis 31. Mai 2025 wurden 130.850
Veteranenabzeichen ausgehändigt.
Davon in den Jahren
2019: 26.594
2020: 26.627
2021: 11.014
2022: 16.258
2023: 10.427
2024: 26.446
2025: 13.484
Eine statistische Erfassung nach Bundesländern erfolgt nicht.
3. Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines
Antrags auf das Veteranenabzeichen, und wie hat sich diese Bearbeitungszeit
seit 2019 jährlich entwickelt?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Sinne der Fragestellung liegt bei
rund 14 Tagen.
Die Bearbeitungszeit lag bei Einführung des Veteranenabzeichens bei ungefähr
sechs Monaten. Im Jahr 2021 konnte sie aufgrund der Etablierung des
Regelverfahrens zur Antragstellung auf den aktuellen Durchschnittswert gesenkt
werden.
Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Veteranentag ist die Bearbeitungszeit
2024 und 2025 aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens vorübergehend auf
zwei bis vier Monate gestiegen.
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit Stand Mai 2025 mit
der Bearbeitung der Anträge auf das Veteranenabzeichen betraut, und wie
hat sich diese Zahl seit 2019 jährlich verändert?
Aktuell bearbeiten drei Mitarbeiter Anträge im Sinne der Fragestellung.
Mit Einführung des Veteranenabzeichens betrug die Anzahl der Mitarbeiter elf.
Diese Anzahl konnte nach der Etablierung des Regelverfahrens auf den
aktuellen Stand reduziert werden.
5. Welche Gründe führt die Bundesregierung für die teilweise monatelangen
Wartezeiten auf das Veteranenabzeichen an, und welche Maßnahmen
wurden seit 2022 konkret ergriffen, um diese zu verkürzen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Gibt es Planungen, das Antrags- und Bearbeitungsverfahren für das
Veteranenabzeichen vollständig zu digitalisieren, und wenn ja, wie ist der
Zeitplan für die Umsetzung?
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu
gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der
Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -
internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der
Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei
Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung
liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich
nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in
laufende Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Die Digitalisierung im
Sinne der Fragestellung wird derzeit geprüft. Der Willensbildungsprozess
innerhalb der Bundesregierung dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so
dass Informationen über einen Zeitplan zum Schutz des Kernbereichs
exekutiver Eigenverantwortung unterbleiben müssen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche und innerdienstliche
Resonanz auf das Veteranenabzeichen seit seiner Einführung, und welche
Maßnahmen sind geplant, um die Sichtbarkeit und symbolische Wirkung
des Abzeichens weiter zu stärken?
Das Veteranenabzeichen ist ein konkretes Symbol für mehr Sichtbarkeit und
Anerkennung unserer Veteraninnen und Veteranen. Die bisher über 100.000
Verleihungen zeigen eine gute Resonanz.
Das Veteranenabzeichen wird auch zukünftig wichtiger Teil einer sich
entwickelnden Veteranenkultur und aktiver Veteranenarbeit sein. Maßnahmen wie
die öffentliche Verleihung von Veteranenabzeichen wie etwa am Veteranentag
am 15. Juni 2025 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin steigern Bekanntheit
und Sichtbarkeit des Abzeichens.
8. Wie viele Anträge auf das Veteranenabzeichen wurden seit 2019
abgelehnt, und welche Hauptgründe lagen diesen Ablehnungen zugrunde?
Seit 2019 wurde 74 Anträgen im Sinne der Fragestellung nicht stattgegeben.
Gründe dafür waren insbesondere das Ausscheiden aus dem Wehrdienst mit
Verlust des verliehenen Dienstgrades sowie laufendediziplinargerichtliche
Verfahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Anerkennung von Veteranen - Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung (Antwort)