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Anerkennung von Veteranen - Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung (Antwort zu Drs. 21/865)

dip / drucksache 28.07.2025 · WP 21 · 21/1065 · Antwort · Original ↗

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Anerkennung von Veteranen - Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung (Antwort zu Drs. 21/865) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1065 21. Wahlperiode 28.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hannes Gnauck, Rüdiger Lucassen, Kurt Kleinschmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/865 – Anerkennung von Veteranen – Versorgung, Digitalisierung und Wertschätzung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Einführung des Veteranenabzeichens am 15. Juni 2019 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein sichtbares Zeichen der öffentlichen Anerkennung für den Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten geschaffen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12275; BMVg-Pressemitteilung vom 14. Juni 2019). Das Abzeichen kann laut Auskunft der Bundesregierung grundsätzlich allen ehemaligen und aktiven Angehörigen der Bundeswehr verliehen werden, sofern diese ihren Dienst ohne disziplinare Aberkennung absolviert haben. Trotz einer theoretisch siebenstelligen Zahl potenziell anspruchsberechtigter Personen – hierzu zählen alle aktiven sowie ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – wurden laut Angaben der Bundeswehr bis Ende 2024 lediglich rund 115 000 Veteranenabzeichen ausgehändigt (vgl. Bundeswehr, Wer darf das Veteranenabzeichen der Bundeswehr beantragen?, Stand: 2025, online unter: www.bundeswehr.de/de/selbstverstaendnis/veteranen, abgerufen am 9. Juli 2025). Dies entspricht einem vergleichsweise geringen Anteil der Berechtigten. Erst mit der Einrichtung des sogenannten Veteranenbüros im Januar 2024 wurde im Bundesministerium der Verteidigung eine zentrale Ansprechstruktur für Veteraninnen und Veteranen geschaffen. Ziel dieser Maßnahme ist laut Bundesministerium der Verteidigung die Bündelung zuständiger Stellen und eine Verbesserung der verwaltungsseitigen Abläufe (vgl. Bundesministerium der Verteidigung, Einweihung des Veteranenbüros der Bundeswehr, 17. Januar 2024, online unter: www.bmvg.de/de/presse/ einweihungdes-veteranenbueros-der-bundeswehr-5726754, abgerufen am 9. Juli 2025). Konkrete Informationen zur Wirksamkeit dieser Umstrukturierung, zum Bearbeitungsstand eingereichter Anträge, zum Umfang personeller Ressourcen sowie zum Stand einer etwaigen Digitalisierung liegen bislang jedoch nicht in konsolidierter Form vor. Aus Sicht der Fragesteller besteht erheblicher parlamentarischer Aufklärungsbedarf hinsichtlich des tatsächlichen Umsetzungsstands des Veteranenabzeichens – sowohl in Bezug auf die verwaltungspraktische Handhabung als auch auf seine symbolische Wirkung innerhalb der Streitkräfte und in der Gesellschaft. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es daher, die Verleihungspraxis, Bearbeitungsdauer, Verwaltungsabläufe und Außenwirkung des Veteranenabzeichens einer aktuellen parlamentarischen Bewertung zu unterziehen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Wie viele Anträge auf das Veteranenabzeichen der Bundeswehr wurden seit dessen Einführung am 15. Juni 2019 bis einschließlich Mai 2025 eingereicht (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren)? Im Zeitraum 15. Juni 2019 bis 31. Mai 2025 wurden 130.924 Veteranenabzeichen beantragt. Davon in den Jahren 2019: 26.594 2020: 26.642 2021: 11.024 2022: 16.277 2023: 10.445 2024: 26.458 2025: 13.484 Eine statistische Erfassung nach Bundesländern erfolgt nicht . 2. Wie viele Veteranenabzeichen wurden im selben Zeitraum tatsächlich ausgehändigt (bitte jährlich differenzieren)? Im Zeitraum 15. Juni 2019 bis 31. Mai 2025 wurden 130.850 Veteranenabzeichen ausgehändigt. Davon in den Jahren 2019: 26.594 2020: 26.627 2021: 11.014 2022: 16.258 2023: 10.427 2024: 26.446 2025: 13.484 Eine statistische Erfassung nach Bundesländern erfolgt nicht. 3. Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf das Veteranenabzeichen, und wie hat sich diese Bearbeitungszeit seit 2019 jährlich entwickelt? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Sinne der Fragestellung liegt bei rund 14 Tagen. Die Bearbeitungszeit lag bei Einführung des Veteranenabzeichens bei ungefähr sechs Monaten. Im Jahr 2021 konnte sie aufgrund der Etablierung des Regelverfahrens zur Antragstellung auf den aktuellen Durchschnittswert gesenkt werden. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Veteranentag ist die Bearbeitungszeit 2024 und 2025 aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens vorübergehend auf zwei bis vier Monate gestiegen. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit Stand Mai 2025 mit der Bearbeitung der Anträge auf das Veteranenabzeichen betraut, und wie hat sich diese Zahl seit 2019 jährlich verändert? Aktuell bearbeiten drei Mitarbeiter Anträge im Sinne der Fragestellung. Mit Einführung des Veteranenabzeichens betrug die Anzahl der Mitarbeiter elf. Diese Anzahl konnte nach der Etablierung des Regelverfahrens auf den aktuellen Stand reduziert werden. 5. Welche Gründe führt die Bundesregierung für die teilweise monatelangen Wartezeiten auf das Veteranenabzeichen an, und welche Maßnahmen wurden seit 2022 konkret ergriffen, um diese zu verkürzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Gibt es Planungen, das Antrags- und Bearbeitungsverfahren für das Veteranenabzeichen vollständig zu digitalisieren, und wenn ja, wie ist der Zeitplan für die Umsetzung? Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und - internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Die Digitalisierung im Sinne der Fragestellung wird derzeit geprüft. Der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass Informationen über einen Zeitplan zum Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung unterbleiben müssen. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche und innerdienstliche Resonanz auf das Veteranenabzeichen seit seiner Einführung, und welche Maßnahmen sind geplant, um die Sichtbarkeit und symbolische Wirkung des Abzeichens weiter zu stärken? Das Veteranenabzeichen ist ein konkretes Symbol für mehr Sichtbarkeit und Anerkennung unserer Veteraninnen und Veteranen. Die bisher über 100.000 Verleihungen zeigen eine gute Resonanz. Das Veteranenabzeichen wird auch zukünftig wichtiger Teil einer sich entwickelnden Veteranenkultur und aktiver Veteranenarbeit sein. Maßnahmen wie die öffentliche Verleihung von Veteranenabzeichen wie etwa am Veteranentag am 15. Juni 2025 vor dem Reichstagsgebäude in Berlin steigern Bekanntheit und Sichtbarkeit des Abzeichens. 8. Wie viele Anträge auf das Veteranenabzeichen wurden seit 2019 abgelehnt, und welche Hauptgründe lagen diesen Ablehnungen zugrunde? Seit 2019 wurde 74 Anträgen im Sinne der Fragestellung nicht stattgegeben. Gründe dafür waren insbesondere das Ausscheiden aus dem Wehrdienst mit Verlust des verliehenen Dienstgrades sowie laufendediziplinargerichtliche Verfahren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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