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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

dip / drucksache 29.10.2025 · WP 21 · 613/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [Bundesrat Drucksache 613/25 29.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bundesministerium Berlin, 29. Oktober 2025 für Verkehr Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zu „Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 05. Juli 2024 (BR-Drs. 297/24(B)), Buchstabe B). Mit freundlichen Grüßen Christian Hirte siehe Drucksache 297/24 (Beschluss) Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zu „Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom 05. Juli 2024 (BR-Drs. 297/24(B)), Buchstabe B) Stellungnahme: Zu a) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) mit der Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beauftragt. Dabei sollen anhand einer Analyse des Unfallgeschehens auch die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf den Menschen im Straßenverkehr untersucht werden. Daneben werden derzeit die gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes stufenweise evaluiert gemäß § 43 Konsumcannabisgesetz. Auch hier werden die Auswirkungen auf den Straßenverkehr mitbetrachtet. Die Evaluation erfolgt begleitend zum Vollzug des Gesetzes durch vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte unabhängige Dritte. Spätestens bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Spätestens bis 1. April 2028 soll ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorgelegt werden. Die Ergebnisse der beiden Evaluationen sind zunächst abzuwarten, bevor zu entscheiden ist, ob darüberhinausgehend weiterer Forschungsbedarf in diesem Bereich besteht. Zu b) Ausweislich der Gesetzesbegründung entsteht durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften kein Erfüllungsaufwand. Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sind die Voraussetzungen an eine Ordnungswidrigkeit wegen Cannabis im Straßenverkehr nun weniger streng gefasst. Es ist damit insgesamt mit weniger Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich zu rechnen. Insoweit entsteht im Ergebnis für die Behörden der Länder einschließlich der Gerichte kein Mehraufwand, der zu kompensieren wäre. Drucksache 613/25]

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