Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
[Bundesrat Drucksache 613/25
29.10.25
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ISSN 0720-2946
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durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zum Sechsten Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesministerium Berlin, 29. Oktober 2025
für Verkehr
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme zu
der Entschließung des Bundesrates zu „Sechstes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ vom
05. Juli 2024 (BR-Drs. 297/24(B)), Buchstabe B).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte
siehe Drucksache 297/24 (Beschluss)
Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zu „Sechstes Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“
vom 05. Juli 2024 (BR-Drs. 297/24(B)), Buchstabe B)
Stellungnahme:
Zu a)
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Bundesanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen (BASt) mit der Evaluation des Sechsten Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beauftragt.
Dabei sollen anhand einer Analyse des Unfallgeschehens auch die Auswirkungen von
Cannabiskonsum auf den Menschen im Straßenverkehr untersucht werden. Daneben werden
derzeit die gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes stufenweise
evaluiert gemäß § 43 Konsumcannabisgesetz. Auch hier werden die Auswirkungen auf den
Straßenverkehr mitbetrachtet. Die Evaluation erfolgt begleitend zum Vollzug des Gesetzes
durch vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte unabhängige Dritte. Spätestens bis
zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Spätestens bis 1. April 2028 soll
ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorgelegt werden.
Die Ergebnisse der beiden Evaluationen sind zunächst abzuwarten, bevor zu entscheiden ist, ob
darüberhinausgehend weiterer Forschungsbedarf in diesem Bereich besteht.
Zu b)
Ausweislich der Gesetzesbegründung entsteht durch das Sechste Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften kein
Erfüllungsaufwand. Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sind die
Voraussetzungen an eine Ordnungswidrigkeit wegen Cannabis im Straßenverkehr nun weniger streng
gefasst. Es ist damit insgesamt mit weniger Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich zu
rechnen. Insoweit entsteht im Ergebnis für die Behörden der Länder einschließlich der Gerichte
kein Mehraufwand, der zu kompensieren wäre.
Drucksache 613/25]