Diskriminierung im Gesundheitswesen - Datenlage zur queersensiblen Gesundheitsversorgung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5991)
Text
Diskriminierung im Gesundheitswesen - Datenlage zur queersensiblen Gesundheitsversorgung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5991)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6267
21. Wahlperiode 03.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stella Merendino, Maik Brückner, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5991 –
Diskriminierung im Gesundheitswesen – Datenlage zur queersensiblen
Gesundheitsversorgung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von Diskriminierung betroffene Menschen, gerade dann, wenn sie von
mehreren Diskriminierungsmerkmalen betroffen sind, berichten von
Ungleichbehandlung in der gesundheitlichen Versorgung. Etwa ein Sechstel der befragten
queeren Menschen gaben an, im Kontakt mit gesundheitlichem Fachpersonal
diskriminiert worden zu sein (https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploa
ds/fra-2020-lgbti-equality-1_en.pdf). Zugleich sind queere Menschen häufiger
von Erkrankungen betroffen und haben besondere Bedarfe, wie z. B. im
Rahmen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen (Coleman E, Bockting W,
Botzer M et al.: Standards of care for the health of transsexual, transgender,
and gender-non-conforming people, version 7. International Journal of
Transgenderism 2012;13:1-3; Berner AM, Connolly DJ, Pinnell I et al.: Attitudes of
transgender men and non-binary people to cervical screening: a cross-
sectional mixed-methods study in the UK. British Journal of General Practice
2021;71:621-623). Eine queersensible Gesundheitsversorgung kann die
Gesundheit der Betroffenen verbessern, zur Gleichstellung der Geschlechter
beitragen und Gesundheitsgerechtigkeit fördern (Wie HT, Chen MH, Ku WW:
Fostering LGBT-friendly healthcare services. Hu Li Za Zhi 2015; 62:1-2).
Auch der Aktionsplan „Queer leben“ beschreibt das Ziel einer
bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Versorgung für alle (https://dserver.bundesta
g.de/btd/20/045/2004573.pdf). Gleichzeitig werden
Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen in Deutschland nicht bundesweit einheitlich
erfasst. Es fehlen darüber hinaus bislang systematische Daten über
Gesundheitsangebote, die die Vielfalt von Gesellschaft berücksichtigen. Zudem bedürfte
es struktureller Maßnahmen, um der Diskriminierung vorzubeugen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Queermed Deutschland listen
Gesundheitsangebote, die von Patientinnen und Patienten als queersensibel empfunden
wurden, und versuchen so, Lücken im Gesundheitssystem zu schließen
(https://queermed-deutschland.de/nach-empfehlungen-suchen/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Liegen der Bundesregierung Daten über die Anzahl und Verteilung
queersensibler Gesundheitsangebote vor, und wenn ja, inwiefern werden
Community-basierte Datenquellen (z. B. zivilgesellschaftliche
Organisationen wie Queermed) in die Datenerhebung einbezogen?
Es liegen der Bundesregierung keine umfassenden Daten zur Anzahl und
Verteilung queersensibler Gesundheitsangebote vor. Einzelne Projekte des Robert
Koch-Instituts (RKI) untersuchen die gesundheitliche Lage vulnerabler queerer
Communities in Deutschland.
2. Inwiefern wird die Studienlage über die queersensible
Versorgungsstruktur in Deutschland von der Bundesregierung als ausreichend bewertet,
und wenn sie als nicht ausreichend bewertet wird, welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um eine systematische Erhebung
diskriminierungsrelevanter und queersensibler Daten im Gesundheitswesen zu
ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf Mehrfachdiskriminierung und
Intersektionalität, und welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung für
den Aufbau einer verbesserten Dateninfrastruktur?
Die Datenlage zur spezifischen gesundheitlichen Situation und Versorgung von
LSBTIQ*-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre
und queere Menschen) in Deutschland ist nach wie vor heterogen und in
Teilbereichen lückenhaft. Laufende Befragungen werden schrittweise um
differenzierte Fragen zur geschlechtlichen Identität erweitert. So erhebt das Panel
„Gesundheit in Deutschland“ (GEDA) des RKI u. a. Daten zu
selbstwahrgenommenen Diskriminierungserfahrungen im Alltag, aber auch zu wahrgenommenen
Diskriminierungserfahrungen im Gesundheits- und Pflegebereich. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass diese Auswertungen – trotz großer Stichprobe – nur
vergleichsweise niedrige Fallzahlen bei trans und genderdiversen Personen
aufweisen, so dass weitere Stratifzierungen oder intersektionalitätsinformierte
Analysen schwierig sind.
3. Welche Bundesbehörden sind derzeit für die Erhebung von Daten zu
Diskriminierung im Gesundheitswesen zuständig, und wie ist deren
Zusammenarbeit organisiert?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sammelt Informationen zu
Diskriminierungsfällen auch im Gesundheitswesen und legt dazu alle vier Jahre einen
Bericht vor (vgl. hier www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/
bericht-an-den-bundestag/bericht-an-den-bundestag-node.html). Das RKI
unternimmt verschiedene Aktivitäten und Projekte, um die gesundheitliche
Lage von LSBTIQ*-Personen in Deutschland abzubilden.
4. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines einzigen, bundesweit
einheitlichen Monitoringsystems zu Diskriminierung im
Gesundheitswesen, und wenn ja, wie kann Queerfeindlichkeit im Kontext von
verschiedenen Diskriminierungsformen adressiert und gesondert erhoben
werden?
5. Welche internationalen Best-Practice-Modelle zur Datenerhebung
werden berücksichtigt oder geprüft?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwort.
Aktuell verfolgt die Bundesregierung keine Pläne zur Einrichtung eines
einheitlichen Monitoringsystems zur Diskriminierung im Gesundheitswesen.
6. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Datenschutz im Zusammenhang
mit intersektionaler, queerinklusiver Forschung in der Gender Medicine
dahin gehend sichergestellt, dass Forschende einen sicheren Umgang mit
Daten garantieren können und Patientinnen und Patienten entsprechend
Vertrauen fassen?
Datenschutz ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. So ist die
Ressortforschung des Bundesministeriums für Gesundheit den Prinzipien guter
wissenschaftlicher Forschungspraxis verpflichtet. Ein ethisch reflektiertes
Forschungshandeln und die Berücksichtigung ethischer Standards sowie
datenschutzkonformes Handeln ist in allen Belangen gefordert. Bereits bei der
Vorbereitung von Projekten ist deutlich zu machen, wie diese Aspekte in die
Projektdurchführung integriert werden sollen. Die Einhaltung
datenschutzrechtlicher und ethischer Standards ist für jedes Forschungsvorhaben obligatorisch.
7. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass erhobene Daten auch
tatsächlich in gesundheitspolitische Maßnahmen übersetzt werden?
Ergebnisse der maßgeblichen Ressortforschung der Bundesregierung fließen
regelmäßig in die Vorbereitungen politischer Empfehlungen ein und liefern die
wissenschaftlichen Grundlagen für gesetzgeberische und regulatorische
Aktivitäten. Sie ist daher ein unverzichtbares Werkzeug, um zu gesellschaftlichen
oder gesundheitspolitisch relevanten Fragestellungen wissenschaftsgestützte
Entscheidungsgrundlagen zu liefern.
8. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung Mehrfachdiskriminierung
in der nationalen Gesundheitspolitik, und welche konkreten Strategien
existieren, um Mehrfachdiskriminierung im Gesundheitswesen zu
erforschen und zu adressieren?
Die Bundesregierung berücksichtigt Mehrfachdiskriminierung in der nationalen
Gesundheitspolitik vor allem durch spezifische Datenerhebungen,
institutionelle Studien und ressortübergreifende Aktionspläne. Um das Ausmaß von
Mehrfachdiskriminierung sichtbar zu machen, setzt die Bundesregierung auf gezielte
Forschungsaufträge und standardisierte Befragungen wie zum Beispiel das
RKI-Panel GEDA oder Studien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die
u. a. Diskriminierungsrisiken im Gesundheitswesen abbilden (vgl. www.antidis
kriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/St
udie_Diagnose_Diskriminierung_lang.pdf?__blob=publicationFile&v=6 sowie
www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/
Expertisen/diskrimrisiken_diskrimschutz_gesundheitswesen.pdf?__blob=publi
cationFile&v=5).
9. Welche Studien zur Diskriminierung von queeren Beschäftigten im
Gesundheitsbereich sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass LSBTIQ*-Personen im Arbeitsleben
häufig Diskriminierung erfahren. Studien zur Diskriminierung von queeren
Beschäftigten speziell im Gesundheitswesen sind ihr nicht bekannt.
10. Inwiefern ist geplant, die Datenlage zu queeren Beschäftigten zu
verbessern?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, das
Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv
weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung wird geeignete Maßnahmen prüfen, um durch
den Abbau von Barrieren die Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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