Bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung
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Bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5036
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Claudia Weiss, Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch,
Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung
Am 18. Januar 2026 erklärte die Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt, Dorothee Bär, in einem Interview mit der „Süddeutschen
Zeitung“, Deutschland weise im Bereich der Frauengesundheit weiterhin
erheblichen Nachholbedarf auf und sei in Teilen als „Entwicklungsland“ zu bewerten
(www.sueddeutsche.de/politik/csu-forschungsministerin-dorothee-baer-hightec
h-agenda-sexismus-forschung-li.3364518?reduced=true). Zugleich kündigte sie
an, künftig gezielte Fördermittel für die Erforschung frauenspezifischer
Gesundheitsfragen bereitzustellen.
Die Berücksichtigung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in der
medizinischen Forschung und in klinischen Studien ist auf nationaler wie europäischer
Ebene durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt. Sowohl das
Arzneimittelgesetz (AMG) als auch die einschlägigen EU-Vorschriften, darunter die
Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen, enthalten Vorgaben zur
Zusammensetzung der Studienpopulationen und zur Erhebung differenzierter
Daten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was versteht die Bundesregierung unter „geschlechtersensibler
Forschung“?
2. Was versteht die Bundesregierung unter „Frauengesundheit“,
„Männergesundheit“ bzw. „Kindergesundheit“?
3. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „intergeschlechtliche
Gesundheit“, „Gesundheit nichtbinärer Menschen“ sowie
„Transmenschengesundheit“?
4. Was versteht die Bundesregierung unter „Geschlecht“ im Rahmen der
medizinischen Forschung (insbesondere im Hinblick auf die Differenzierung
zwischen biologischen Merkmalen und soziokulturellen Faktoren)?
5. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Gender Data Gap“?
6. Welche soziodemografischen, biologischen oder gesellschaftlichen
Bevölkerungsgruppen betrachtet die Bundesregierung darüber hinaus als
relevant für eine differenzierte und evidenzbasierte medizinische Forschung,
und warum?
7. Auf welche spezifischen internationalen Benchmarks oder
Ländervergleiche stützt die die Bundesforschungsministerin ihre Einschätzung,
Deutschland sei in Teilen ein „Entwicklungsland“ im Bereich der
Frauengesundheit?
8. In welchen konkreten Zahlen und statistischen Indikatoren zeigt sich der
Gender Data Gap in Deutschland aktuell?
9. Bei welchen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen betrachtet die
Bundesregierung das Geschlecht als besonders relevante Kategorie für eine
differenzierte Forschung?
10. Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen durchschnittlichen
Ausgaben der Krankenkassen bei unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen?
11. Wie erklärt die Bundesregierung eine um etwa fünf Jahre geringere
Lebenserwartung von Männern im Vergleich zu Frauen?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit von
unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) bei Frauen im Vergleich zu
Männern, und inwieweit führt sie diese auf den Gender Data Gap zurück?
13. Welche weiteren strukturellen Datenlücken oder Defizite in der
medizinischen Forschung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung über den
Gender Data Gap hinaus?
14. Woran macht die Bundesregierung eine etwaig vorliegende
Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen in der medizinischen Versorgung
konkret fest?
15. Wie hat sich die Partizipation der jeweils relevanten
Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Frauen, in klinischen Studien der Phasen I, II
und III seit 1975 entwickelt (bitte in Zehn-Jahres-Schritten
aufschlüsseln)?
16. Aus welchen medizinischen, rechtlichen oder ethischen Gründen kommt
es nach Kenntnis der Bundesregierung zur systematischen Über- oder
Unterrepräsentation einzelner Gruppen in klinischen Studien?
17. Inwieweit ist die Unterrepräsentanz von Frauen in Phase-I-Studien
(gesunde Probanden) durch Sorgen vor potenziellen Risiken für die
Fortpflanzungsfähigkeit begründet, und wie bewertet die Bundesregierung
dieses Hindernis für die Datenerhebung?
18. Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte (ePA) nach Ansicht
der Bundesregierung bei der künftigen Schließung des Gender Data Gaps,
und wie wird sichergestellt, dass diese Daten für die Forschung nutzbar
gemacht werden?
19. Welche nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen (z. B. AMG,
Verordnung [EU] Nr. 536/2014) verpflichten seit wann die Berücksichtigung
unterschiedlicher Geschlechter in der medizinischen Forschung?
20. Sieht die Bundesregierung bestehende oder potenzielle Regelungslücken
hinsichtlich der Rechtsgrundlagen (z. B. AMG, Verordnung [EU]
Nr. 536/2014), und wenn ja, in welchen Bereichen?
21. Wie erklärt die Bundesregierung, dass es trotz bestehender gesetzlicher
Vorgaben und Prüfverfahren insbesondere bei Arzneimittelzulassungen
weiterhin zu einem Gender Data Gap kommen kann?
22. In welcher Höhe wurden seit 2015 durch die Bundesregierung Mittel für
die bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung bereitgestellt
(bitte von 2015 bis 2025 nach Zielgruppen aufschlüsseln)?
23. Inwieweit macht die Bundesregierung die Vergabe von Forschungsmitteln
(z. B. durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt [BMFTR] oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft [DFG])
künftig davon abhängig, dass in den Forschungsdesigns eine nach
Bevölkerungsgruppen differenzierte Analyse zwingend vorgesehen ist?
24. In welcher Höhe wurden seit 2015 durch die Privatwirtschaft in
Deutschland Mittel für die bevölkerungsgruppenspezifische Gesundheitsforschung
bereitgestellt oder investiert (soweit der Bundesregierung hierzu Daten
vorliegen)?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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