Frauengesundheit intersektional und strategisch denken - Für eine Gesamtstrategie Frauengesundheit
Text
Frauengesundheit intersektional und strategisch denken - Für eine Gesamtstrategie Frauengesundheit
Antrag
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt,
Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Frauengesundheit intersektional und strategisch denken – Für eine
Gesamtstrategie Frauengesundheit
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Frauen in Deutschland haben eine höhere Lebenserwartung als Männer, geben jedoch
im Durchschnitt altersunabhängig einen schlechteren Gesundheitszustand an.1 Ein
bedeutsamer Erklärungsfaktor liegt in systematischen Geschlechterlücken der
medizinischen Forschung: Studien, diagnostische Standards, Behandlungsleitlinien und
Versorgungsstrukturen wurden historisch an männlichen Referenzpopulationen entwickelt
und ohne hinreichende Anpassung auf Frauen übertragen. Diese Lücke kann zu
Diagnoseverzögerungen, inadäquaten oder potenziell schädlichen Behandlungen sowie
dem Vorenthalten wirksamer Therapien beitragen. Da auch die medizinische
Ausbildung hierzulande nach wie vor weitgehend an männlichen Normkörpern orientiert ist,
werden geschlechtsspezifische Symptomatik in der Praxis häufig nicht erkannt oder
fälschlicherweise als psychosomatisch fehlklassifiziert.2 Einige Studien zeigen, dass
Frauen bei akuten Schmerzen seltener Schmerzmittel erhalten und stattdessen häufiger
an psychologische Fachkräfte überwiesen werden.3
Gesundheitliche Ungleichheiten überlagern sich mit weiteren Dimensionen sozialer
Ungleichheit, wie Alter, Bildung, Einkommen, Familienform und kulturellem
Hintergrund und tragen wesentlich zum Gesundheitszustand bei. Frauen übernehmen den
überwiegenden Teil der Sorgearbeit, sind häufiger in prekären
Beschäftigungsverhältnissen tätig und Lohndiskriminierung ausgesetzt, was das Risiko für Armut sowie
gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikant erhöht. Frauen, die an sozioökonomisch
schlechter gestellten Wohnorten leben, haben eine 4,3 Jahre geringere
Lebenserwartung als der Durchschnitt der Bevölkerung; diese Differenz hat sich in den letzten zwei
1 www.bundesstiftung-gleichstellung.de/gleichstellungsindikatoren-und-gender-gaps-wie-koennen-
wirgleichstellung-messen/gender-health-gap/
2 https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8812498/
3 www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Expertisen/diskrimrisi-
ken_diskrimschutz_gesundheitswesen.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7058
21. Wahlperiode 09.07.2026
Jahrzehnten deutlich vergrößert.4 Bei mehrfach benachteiligten Frauen wie Frauen mit
Behinderung, trans Personen und schwarzen Frauen treten gesundheitliche
Belastungen, erschwerter Zugang zu Unterstützungsangeboten und Diskriminierung häufig
gleichzeitig auf. Dadurch haben sie oftmals unterschiedliche und erhöhte
Unterstützungs- und Versorgungsbedarfe.1
Trotz wachsender wissenschaftlicher Evidenz fehlt es in Deutschland bislang an einer
umfassenden, verbindlichen Gesamtstrategie mit messbaren Zielen, klaren
Zuständigkeiten und gesicherter Finanzierung. Einzelne Berichte, befristete Modellprojekte und
punktuelle Förderungen können eine strategische Gesamtkonzeption nicht ersetzen.
Diese Fragmentierung erschwert die Überführung wissenschaftlicher Evidenz über
geschlechts- und genderspezifische Gesundheitsunterschiede in die Versorgungspraxis.
Ein weiteres Defizit liegt in der Datenbasis: Der zuletzt 2020 veröffentlichte
Frauengesundheitsbericht des RKI ist derzeit die umfassendste verfügbare Grundlage, jedoch
nicht in ein kontinuierliches Monitoring eingebettet. Bestehende Datensätze sind nur
äußerst begrenzt für intersektionale Auswertungen nutzbar, da Daten zu beispielsweise
trans und nicht binären Personen im Gesundheitssystem kaum vorliegen.1
Deutschland hat durch die Ratifizierung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder
Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) sowie der Istanbul-Konvention
konkrete völkerrechtliche Verpflichtungen zur Förderung der Frauengesundheit und
reproduktiven Rechte übernommen. Der CEDAW-Ausschuss benannte 2023 erhebliche
Umsetzungsdefizite. Zugleich verpflichtet Art. 3 Absatz 2 GG den Staat zur Förderung
von Gleichberechtigung und dazu, auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hinzuwirken. Ein strukturell bedingter Gender Health Gap ist mit diesem
verfassungsrechtlichen Auftrag unvereinbar.
Die Bedingungen für einen Kurswechsel waren selten günstiger. Das Europäische
Parlament verabschiedete im November 2025 einen Initiativbericht, der die EU-
Kommission zur Vorlage einer Gleichstellungsstrategie aufforderte. Die EU-Kommission legte
diese Strategie für 2026-2030 vor, welche erstmals einen eigenständigen Abschnitt zu
Frauengesundheit enthält. Gleichzeitig fördert die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode mehrere Forschungsprojekte im Bereich Frauengesundheit, deren
strategische Steuerung bisher unklar bleibt.5, 6
Österreich und England zeigen das Potenzial bundesweiter Strategien. Österreich
verabschiedete 2017 den „Aktionsplan Frauengesundheit“ mit 17 Wirkungszielen und 40
Maßnahmen, der zentrale Bereiche wie Forschung, Versorgung,
Gesundheitskompetenz sowie sexuelle, reproduktive und psychische Gesundheit abdeckt und soziale
Determinanten von Gesundheit besonders berücksichtigt.7 England führte 2022 eine
sektorenübergreifende Frauengesundheitsstrategie ein. Eine erste Evaluation des RCOG
berichtete messbare Fortschritte, darunter 25 Millionen Pfund Investitionen in
regionale Women’s Health Hubs und einen verbesserten Zugang zu
Hormonersatztherapien, wies aber weitere bestehende Ungleichheiten aus (u. a. erhöhte maternale
Sterblichkeit schwarzer Frauen), die bei der Strategieerneuerung adressiert wurden.8 Beide
Beispiele belegen, dass eine Monitoring-gestützte Strategie ein lernfähiges
Steuerungsinstrument ist, an das Deutschland anknüpfen sollte.
Deutschland verfügt bereits über vielversprechende Forschungsprojekte, erste
Gendermedizin-Einrichtungen und einzelne spezialisierte Versorgungstrukturen. Diese
Initiativen bleiben jedoch fragmentiert, zeitlich begrenzt und ohne strategischen
Gesamtrahmen. Es ist Aufgabe des Deutschen Bundestages, die notwendigen Voraussetzun-
4 https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/12441/JHealthMonit_2025_01_Lebenserwartungsluecke.pdf
5 https://eurohealth.ie/eu_strategy_for_womens_health/
6 https://womenlobby.org/gender-equality-strategy-analysis/
7 https://academic.oup.com/eurpub/article/31/Supplement_3/ckab164.780/6405269?login=true
8 www.rcog.org.uk/media/eqlnvyf1/a-work-in-progress-evaluation-of-the-womens-health-strategy.pdf
gen zu schaffen, damit Frauengesundheit flächendeckend und dauerhaft zur
politischen Priorität wird.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine ressortübergreifende Gesamtstrategie für Frauengesundheit vorzulegen, die
in einem intersektionalen Prozess, unter Beteiligung von Wissenschaft,
Mitarbeitenden der Versorgungspraxis, Nicht-Regierungsorganisationen und
Patient*innenvertretungen erarbeitet wird, dem Lebensphasenansatz folgt und messbare
Indikatoren zur Erfolgskontrolle enthält;
2. ein dauerhaft und mit bedarfsgerechten Titelansätzen versehenes Kapitel im
Einzelplan 15 des Bundeshaushalts zu schaffen, welches die Maßnahmen und
Programme der Gesamtstrategie Frauengesundheit gebündelt umfasst, mit dem Ziel
die die Gesamtstrategie dauerhaft zu finanzieren, kurzfristige Projektförderungen
durch strukturelle Finanzierungsinstrumente zu ersetzen und dabei einen Anteil
für intersektionale und zielgruppenspezifische Maßnahmen vorzusehen;
3. bei einer nachgeordneten Behörde (z. B. Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit – BIÖG) eine bundesweite Kontaktstelle für Frauengesundheit zu errichten,
die als wirksame Steuerungsstruktur nach österreichischem Vorbild fungiert und
die Koordination und Bündelung von Informationen aus Forschung, Politik und
Gesundheitsberichterstattung übernimmt, diese in Berichten aufbereitet sowie auf
die Etablierung korrespondierender Kontaktstrukturen im Öffentlichen
Gesundheitsdienst aller Länder hinwirkt;
4. zu evaluieren, inwiefern die bisherige Berücksichtigung von
Geschlechteraspekten in Forschungsprogrammen des Bundes ausreichend ist, um Lücken bei
Forschungsdaten bezogen auf Geschlecht und Geschlechtsstereotypen zu schließen
und ggf. bestehende Vorgaben anzupassen oder weitergehende
Rahmensetzungen zu entwickeln, um diese zu schließen;
5. die geschlechtssensible Qualifizierung im Gesundheitswesen verbindlich zu
stärken, indem entsprechende Inhalte auf Bundesebene für die Länder in Aus-, Fort-
und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe, inklusive der ärztlichen
Approbationsordnung, gefördert und verankert werden sowie darauf hinzuwirken, dass
Geschlechter- und Gendersensibilität als Querschnittsthema in landesrechtlich
geregelten Studien- und Ausbildungsgängen von Gesundheitsberufen
aufgenommen, prüfungsrelevant ausgestaltet und evaluiert wird;
6. den Deutschen Bundestag jährlich über den Umsetzungsstand der Strategie zu
unterrichten und vier Jahre nach Verabschiedung eine unabhängige Evaluation
durchzuführen, um deren Ergebnisse verbindlich in die Fortschreibung der
Strategie einfließen zu lassen.
Berlin, den 7. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.
In Deutschland existieren zahlreiche Einzelvorhaben zu Frauengesundheit in Politik, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft. Um einen evidenzbasierten Transfer von Forschungsergebnissen in Versorgung und Politik
sicherzustellen, bedarf es einer strategischen Bündelung unter messbaren Zielgrößen. Der Lebensphasenansatz
ermöglicht es, spezifische Bedarfe von Mädchen und Frauen, von Kindheit bis ins hohe Lebensalter, systematisch zu
erfassen und zielgruppenspezifische Maßnahmen zu entwickeln.9 Gleichzeitig bietet der Health-in-All-Policies-
Ansatz die Möglichkeit, gesundheitliche Zielsetzungen ressortübergreifend entlang der sozialen Determinanten
von Gesundheit nachhaltig zu erreichen.10 Dass sektorenübergreifende Verankerung ein zentrales Merkmal
erfolgreicher Gesamtstrategien ist, belegen vergleichende internationale Vorhaben.11 Eine intersektionale
Ausrichtung ist erforderlich, da gesundheitliche Ungleichheiten und Zugangsbarrieren durch das Zusammenwirken
mehrerer Diskriminierungsdimensionen wie Geschlecht, Behinderung, sexueller und geschlechtlicher Identität sowie
Migrationsgeschichte erheblich verstärkt werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) benennt für diese vulnerablen
Gruppen erhebliche Datenlücken, die aktuell eine differenzierte Versorgungsplanung erschweren.12
Zu 2.
Strukturreformen in der Versorgung, dauerhaftes Monitoring und institutionelle Koordination erfordern
mehrjährige, verlässlich planbare Mittel. Ein eigenständiges Haushaltskapitel schafft drei unmittelbare
Steuerungseffekte: politische Transparenz und parlamentarische Verbindlichkeit; Planungssicherheit für
Forschungseinrichtungen, Versorgungsstrukturen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen; sowie eine belastbare Grundlage für
eine mehrjährige strategische Ausrichtung.
Zu 3.
Das RKI hat zuletzt 2020 einen umfassenden Frauengesundheitsbericht vorgelegt. Datenlücken bestehen
insbesondere bei intersektionalen Dimensionen, frauenspezifischen Erkrankungen und bei der Versorgung in
ländlichen und strukturschwachen Regionen.12 Eine kontinuierliche, systematische Berichterstattung auf Bundesebene
ist Voraussetzung für eine wirkungsorientierte Strategieumsetzung. Österreich zeigte, dass länderübergreifende
Koordinierungsstellen und ein kontinuierliches Monitoring zu nachweisbaren Fortschritten bei der Schließung
von Datenlücken und Verbesserung institutioneller Koordination führen können. Durch die Ansiedlung von
Ansprechpersonen in den Ländern können regionale Versorgungsdaten systematisch erfasst werden und nach dem
Vorbild der Gesundheitsberichterstattung des Bundes an die entsprechende nachgeordnete Behörde (z.B. BIÖG)
übermittelt werden. Durch die Angliederung an bestehende Strukturen können bundeseinheitliche Standards
etabliert, Dopplungen vermieden und auf Bundesebene gebündelt sowie koordiniert werden.
Zu 4.
Da klinische Studien historisch überwiegend an männlichen Populationen durchgeführt wurden, bleiben
geschlechtsspezifische Krankheitsverläufe und Erkrankungen mit vorwiegend weiblicher Betroffenheit, wie PMS,
PMOS und Vulvodynie, unterforscht. Insbesondere für vulnerable Gruppen, wie queere Frauen, Frauen mit
Fluchterfahrung oder Frauen mit Behinderung, fehlen Daten, die intersektionale Analysen12 und
zielgruppenspezifische Ansätze ermöglichen würden. Eine Evaluation bestehender Forschungsprogramme ermöglicht es, diese
Lücken systematisch zu identifizieren und durch angepasste Rahmensetzung zu schließen.
Zu 5.
Klinisches Wissen über geschlechts- und genderspezifische Aspekte ist in der gesundheitlichen Ausbildung
weiterhin nur punktuell verankert. Eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführte Erhebung
zeigt, dass sich Mediziner*innen sowie weitere Gesundheitsfachkräfte mehrheitlich für die Aufnahme von
Geschlechtsaspekten in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aussprechen, wies allerdings auf erhebliche Defizite
9 https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/lebenslagen-und-lebensphasen/
10 https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/gesundheit-in-allen-politikfeldern-health-in-all-policies-hiap/
11 www.health.gov.au/sites/default/files/2025-09/national-women-s-health-strategy-2020-2030-baseline-assessment-report.pdf
12 www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitsberichterstattung/Berichte/Frauenbericht/Gesundheitli-
che_Lage_der_Frauen_2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3
bei der strukturellen Integration hin.13 Die aktuell geltende Approbationsordnung für Ärzt*innen sowie Curricula
der Gesundheitsfachberufe sehen eine Verankerung der Gendermedizin als eigenständige, verpflichtende
Querschnittskompetenz nicht vor. Mit der geplanten Reform der Approbationsordnung und der damit verbundenen
Verankerung des weiterentwickelten Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) sollen
künftig verbindliche Grundlagen für die Berücksichtigung geschlechtssensibler Medizin geschaffen werden14;
Zeitpunkt, Umfang und Umsetzungstiefe bleiben jedoch bislang unklar. Für andere Gesundheitsfachberufe fehlen
vergleichbare Regelungen bislang. Eine konsequente Verankerung von geschlechts- und gendersensiblen
Inhalten in Curricula sowie Fort- und Weiterbildungen bietet erhebliches Potenzial, diagnostische Verzerrungen
systematisch abzubauen und Aufklärung sowie Versorgungsqualität zu verbessern.
Zu 6.
Parlamentarische Kontrolle ist ein zentraler Mechanismus zur Sicherstellung der Umsetzungsqualität. Eine
verpflichtende, regelmäßige Berichterstattung kann Versorgungslücken offenlegen, strukturelle Entwicklungen
sichtbar machen und aufzeigen, welche Strategieanpassungen erforderlich sind, um zukünftige Bedarfe
zielgerichteter abzubilden.
13 www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Kurzbericht_Integration_von_As-
pekten_der_Geschlechtersensibilitaet.pdf
14 www.springermedizin.de/emedpedia/detail/klinische-angiologie/einfuehrung-in-die-geschlechtersensible-medizin?epedia-
Doi=10.1007%2F978-3-662-61379-5_211
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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