Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Brandenburg
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Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Brandenburg
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5746
21. Wahlperiode 05.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Ulrich Thoden, Ates Gürpinar, Katrin Fey,
Lea Reisner und der Fraktion Die Linke
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in
Brandenburg
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter
anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt (www.bundeswehr.de/d
e/meldungen/aufwuchs-bundeswehr-infrastruktur-6037348). Bundesweit sind
davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. In Brandenburg betrifft dies nach
Kenntnis der Fragestellenden 15 Liegenschaften.
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und
sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für
Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene
Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio. Euro
für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben (www.r
nd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunalverbaend
e-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7GY6KKX
Y.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Liegenschaften in Brandenburg sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen
(bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?
2. Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl
der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg zugrunde?
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige (mögliche)
Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, und
inwiefern gibt es dabei besonders auffällige (bitte einzeln für die
Liegenschaften auflisten)?
4. Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bei den betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, und wie will die
Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
5. Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg alternative
Nutzungskonzepte, etwa im Bereich erneuerbarer Energien oder gemischter ziviler
Nutzung, weiterhin geprüft oder berücksichtigt (bitte ggf. für einzelne
Liegenschaften darstellen)?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene
kommunale Planungen (z. B. Bebauungspläne, Entwicklungskonzepte) für die
betroffenen Liegenschaften in Brandenburg vor (bitte ggf. für einzelne
Liegenschaften darstellen)?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in
Brandenburg bereits Planungskosten infolge des
Umwandlungsmoratoriums hatten (bitte konkrete Zahlen bzw. Schätzungen, ggf. für einzelne
Liegenschaften, nennen)?
8. Bekommen Kommunen die in der Frage 7 genannten Kosten vom Bund
bzw. von der Bundeswehr erstattet (wenn ja, auf welchem Weg und von
wem, und wenn nein, warum nicht; bitte genaue rechtliche Begründung
angeben)?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen
Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen Kommunen
in Brandenburg?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen
weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften
in Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf baulichen Verfall,
Altlastensanierung und regionale Entwicklungschancen?
11. Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene
Kommunen in Brandenburg, beispielsweise in Form von
Förderprogrammen oder Ausgleichszahlungen?
12. Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in
Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf den zusätzlichen Flächenbedarf (bitte
auch darstellen, ob ggf. auch ausländische Soldaten die Liegenschaften
nutzen sollen und ggf. welche)?
13. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
(militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Brandenburg
nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen (bitte, soweit nötig, für die
Liegenschaften einzeln darstellen)?
14. Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche
Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der
betroffenen Liegenschaften in Brandenburg geführt?
15. Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Brandenburg hat bereits eine
Abstimmung zwischen der Bundeswehr, Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und den betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit welchen
Ergebnissen?
16. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom
Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Brandenburg frühzeitig und
transparent über Änderungen in der Nutzung bundeseigener Flächen informiert
werden?
17. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie
über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen
Liegenschaften in Brandenburg informieren?
18. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor
Ort sind vonseiten des Bundes oder der Bundeswehr für die betroffenen
Liegenschaften in Brandenburg geplant?
Berlin, den 22. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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