Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve
Text
Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5593
21. Wahlperiode 24.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Desiree Becker, Sahra Mirow, Ulrich
Thoden, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit
Bosch, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren
Lay, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der
Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve
Infolge der Bundeswehrreformen der 1990er-Jahre setzte eine umfassende
Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften ein. Mit der
Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde dieser Prozess beschleunigt, da
zahlreiche Standorte aufgegeben und für zivile Nutzungen geöffnet wurden. In den
vergangenen Jahren entwickelten viele Kommunen tragfähige Konzepte, um
diese Flächen einer zivilen Nutzung zuzuführen.
Für den Aufbau einer strategischen Liegenschaftsreserve hat das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Oktober 2025 einen Konversionsstopp für
militärische Liegenschaften verhängt. In der Folge wurden zahlreiche zivile
Umnutzungspläne, in die bereits erhebliche planerische, personelle und
finanzielle Ressourcen geflossen sind, ausgesetzt. Auf Nachfrage wurde seitens des
Bundesministers der Verteidigung, Boris Pistorius, betont, man bemühe sich
um einen Austausch mit den betroffenen Kommunen. Gleichzeitig wird nicht
darauf eingegangen, wie verbindlich diese Abstimmungsprozesse ausgestaltet
sind und welche konkreten Perspektiven den betroffenen Städten und
Gemeinden eröffnet werden.
Zahlreiche Länder, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren
Konversionsprozesse vorbereitet oder bereits weit vorangetrieben. Dazu
gehörten unter anderem städtebauliche Wettbewerbe, Planungskosten im Vorgriff auf
eigentumsrechtliche Übertragungen oder in Vertrauen auf gemeinsame
Absichtserklärungen bzw. Vereinbarungen für eine künftige eigentumsrechtliche
Übertragung. Es ist anzunehmen, dass in vielen Fällen bereits personelle und
finanzielle Mittel von Kommunen, Städten und Gemeinden aufgewendet
wurden – teils unter Beteiligung privater Investorinnen und Investoren. Auch
konkrete Wohnungsbauprojekte, darunter Wohnquartiere und
Studierendenwohnheime, sind von dem Konversionsstopp betroffen.
Vor diesem Hintergrund wirft der nun verhängte pauschale oder längerfristige
Entzug von Flächen aus laufenden Konversionsprozessen erhebliche finanzielle
und strukturpolitische Fragen auf, denn kommunale Haushalte geraten
zusätzlich unter Druck. Investitionsentscheidungen für die Konversion von
militärischen Liegenschaften, die häufig auf die Beseitigung infrastruktureller Defizite
und die Stabilisierung lokaler Versorgungsstrukturen abzielten, drohen, ins
Leere zu laufen.
Die Militarisierung auf Kosten des Sozialstaates könnte sich im Zuge der
Zuführung von Liegenschaften in eine strategische Liegenschaftsreserve somit
erneut konkret auf die bereits in vielen Fällen mangelnde infrastrukturelle
Entwicklung und die Daseinsvorsorge in den betroffenen Kommunen auswirken.
Dies zeigt auch den Widerspruch in der Verabschiedung der Änderungen im
Baugesetzbuch (BauGB) durch den sogenannten Bauturbo, mit dem die
Bundesregierung das Ziel erklärte, durch beschleunigte Planungs- und
Genehmigungsverfahren die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum insgesamt
voranzubringen, auf. Die Verabschiedung des Bauturbos führte zu einer faktischen
Entmachtung der Kommunen, die nun in der Prüfung zur Überführung in die
strategische Liegenschaftsreserve deutlich wird. Auch wenn das
Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr betonen, Gespräche mit
Kommunen zu führen, insbesondere dort, wo ein hohes Konversionsinteresse besteht,
bleibt festzuhalten, dass die Entscheidungsbefugnis des Bundes im Zuge der
jüngsten gesetzlichen Änderungen gestärkt wurde.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Informationsinteresse
hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen des Konversionsstopps, der konkreten
Auswahlkriterien für betroffene Liegenschaften, der Verfahrenspraxis sowie der
Abstimmung mit Ländern und Kommunen und möglichen Entschädigungen. Es
bedarf abschließend einer transparenten Darstellung der Auswirkungen auf
bereits laufende oder weit fortgeschrittene Konversionsvorhaben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch wird der Bedarf an benötigten Liegenschaften von der
Bundeswehr beziffert, und wie wird dieser Bedarf ermittelt?
2. Wie werden der Umfang und der Bedarf der Zuführung zur
Liegenschaftsreserve für Liegenschaften, die sich in Konversionsprozessen befinden,
ermittelt, und wie wird der Konversionsstopp begründet?
3. An welchen Stellen bemüht sich die Bundeswehr um den Erwerb von
weiteren Liegenschaften abseits der Liegenschaften, die für eine Zuführung in
die strategische Liegenschaftsreserve infrage kommen?
4. Plant die Bundeswehr, bei der Beschaffung und Bewirtschaftung von
Flächen auf Immobilienfonds oder andere Dritte zurückzugreifen, und
welche eigentumsrechtlichen Konstruktionen, Pacht- bzw. Mietmodelle
oder Flächenübertragungen werden hierfür in welchem Umfang zur
Anwendung kommen oder in Betracht gezogen?
5. Wie verläuft das Verfahren zur Prüfung, ob eine Liegenschaft der
strategischen Liegenschaftsreserve überführt werden kann?
a) Welche Rechtskonstrukte greifen in der Anwendung des
Konversionsstopps und der Zuführung von Liegenschaften in die
Liegenschaftsreserve?
b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungsposition
von Gemeinden bei der Prüfung von Liegenschaften, die im Rahmen
der strategischen Liegenschaftsreserve überprüft werden, durch den
vorherig eingeführten Bauturbo verändert?
c) Welche verfahrensrechtlichen Anwendungen, die durch sogenannten
Bauturbo geschaffen wurden, könnten in der Überführung in die
Liegenschaftsreserve Anwendung finden?
d) Wie erfolgt die Abstimmung mit Ländern, Kommunen und
Gemeinden im Prüfungsprozess zu einer Überführung in die strategische
Liegenschaftsreserve?
e) Anhand welcher Faktoren wird im Prüfverfahren über die Eignung zur
Zuführung von Liegenschaften in die strategische
Liegenschaftsreserve entschieden?
6. Führt die Bundeswehr mit allen betroffenen Ländern, Städten und
Gemeinden Gespräche hinsichtlich der vom Konversionsstopp betroffenen
Liegenschaften durch, und wenn nein, wie erlangt die Bundeswehr
Kenntnis darüber, ob ein dringendes Konversionsinteresse seitens der jeweilig
betroffenen Länder, Städten oder Gemeinden besteht?
a) Mit welchen Ländern, Städten und Gemeinden werden derzeit
Gespräche im Zuge der Überprüfung von Liegenschaften für die strategische
Liegenschaftsreserve der Bundeswehr geführt?
b) In welchen Fällen wurden Kompromisse zwischen Ländern, Städten
oder Gemeinden und der Bundeswehr vereinbart (bitte nach Co-
Nutzung, Aufteilung einer Liegenschaft, Flächentausch oder temporär
befristeter Nutzung von Bundeswehr bzw. Dritten aufschlüsseln)?
c) In welchen Fällen konnten zwischen der Bundeswehr und Ländern,
Städten oder Gemeinden bisher keine einvernehmlichen Lösungen
gefunden werden?
d) Welche Widerspruchsmöglichkeiten haben Länder, Städte und
Gemeinden gegenüber der Überführung von Liegenschaften in die
strategische Liegenschaftsreserve der Bundeswehr, wenn zuvor ein
Konversionsinteresse angemeldet wurde?
e) Wie viele Liegenschaften wurden bisher nach der Prüfung in die
strategische Liegenschaftsreserve überführt oder wurden wieder
freigegeben, und wenn noch keine Liegenschaften überführt worden sind,
wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, und ist davon
auszugehen, dass ein Großteil der Flächen nach der Prüfung in die strategische
Liegenschaftsreserve überführt werden wird?
f) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen der
Überprüfung von Liegenschaften der Dialog mit Ländern, Städten und
Gemeinden gesucht wird, während zugleich infolge der
Verabschiedung des sogenannten Bauturbos die Einfluss- und
Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen und Zivilgesellschaft eingeschränkt
wurden?
7. In wie vielen der derzeit zur Prüfung vorgesehenen Liegenschaften war im
Rahmen der bisherigen Konversionsplanungen die Schaffung von
Wohnraum vorgesehen (bitte nach Art des geplanten Wohnraums –
insbesondere frei finanzierter Wohnraum, sozial geförderter Wohnraum,
Studierendenwohnheime u. a. – sowie nach der jeweils vorgesehenen Anzahl an
Wohneinheiten aufschlüsseln)?
a) Wird ein Ausgleich an Flächen, die im Rahmen der Konversion für
den Bau von Sozialwohnungen vorgesehen waren und nun
möglicherweise wegfallen, angestrebt, und wenn ja, wie wird die Bereitstellung
von diesen sichergestellt?
b) Wie ist es nach Einschätzung der Bundesregierung vereinbar, dass bei
der Einführung des sogenannten Bauturbos u. a. mit der Schaffung
von bezahlbarem Wohnraum argumentiert wurde, während nun
Tausende geplante Wohnungen aufgrund des Konversionsstopps
wegfallen?
8. Werden im Rahmen der Zuführung an die strategische
Liegenschaftsreserve auch Liegenschaften geprüft, die für Kompensationsmaßnahmen von
Eingriffen in Natur und Landschaft nach den Vorschriften der EU, des
Bundes oder der Länder vorgesehen waren, und wie sollen in diesen
Fällen die Kompensationen nun geleistet werden (bitte Anzahl der Fälle nach
Bundesländern, soweit bislang bekannt, auflisten), wer ist in diesem Fall
für die Prüfung alternativer Kompensationsmaßnahmen zuständig, und
wer trägt hierfür die Kosten, bzw. in welchem Umfang (Fläche, Kosten)
müssen private Liegenschaften hierfür angekauft werden?
9. Werden im Zuge der Zuführung der Liegenschaften in die strategische
Liegenschaftsreserve Eingriffe in bereits laufende oder weit
fortgeschrittene bauplanungsrechtliche Verfahren erfolgen, die der Wirkung nach einem
enteignungsgleichen Eingriff gleichkommen könnten, und sind in diesem
Falle Entschädigungen vorgesehen?
10. Wie wird mit einer faktischen Entwertung von bereits getätigten
Aufwendungen – etwa für städtebauliche Wettbewerbe, Planungskosten im
Vorgriff auf eigentumsrechtliche Übertragungen oder in Vertrauen auf
gemeinsame Absichtserklärungen bzw. Vereinbarungen für eine künftige
eigentumsrechtliche Übertragung – für die angedachten
Konversionsprozesse von Ländern, Städten und Gemeinden verfahren, und in welchem
Umfang werden diese hierfür sowie für entgangene künftige Einnahmen
entschädigt?
11. Wie wird mit einer faktischen Entwertung von bereits getätigten
Aufwendungen – etwa für städtebauliche Wettbewerbe, Planungskosten im
Vorgriff auf eigentumsrechtliche Übertragungen oder in Vertrauen auf
gemeinsame Absichtserklärungen bzw. Vereinbarungen für eine künftige
eigentumsrechtliche Übertragung – für die angedachten
Konversionsprozesse durch Dritte, wie privaten Investorinnen und Investoren, umgegangen,
und in welchem Umfang werden diese hierfür sowie für entgangene
künftige Einnahmen entschädigt?
12. Von welchen „strukturpolitischen Chancen für Gemeinden“ (www.bmv
g.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758 zuletzt
aufgerufen am 18. März2026) mit denen der Staatssekretär Nils Hilmer
auf der Webseite des BMVg zitiert wird, wird durch den Ausbau der
strategischen Liegenschaftsreserve ausgegangen (bitte konkret, unter
Berücksichtigung auch der künftigen Entwicklung der finanziellen Lage der
Gemeinden, benennen)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung, die von ihr benannten
„strukturpolitischen Chancen“ (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegens
chaften-6035758 zuletzt aufgerufen am 18. März 2026) für Gemeinden im
Lichte der Schuldenbremse sowie der haushalts- und sparpolitischen
Vorgaben der vergangenen Jahre, die die finanziellen Handlungsspielräume
vieler Kommunen erheblich eingeschränkt haben (bitte konkret darlegen,
wie diese Chancen unter den bestehenden fiskalischen
Rahmenbedingungen realistisch genutzt werden sollen)?
Berlin, den 21. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Caren Lay (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Desiree Becker (Kleine Anfrage)
- asked ← Fabian Fahl (Kleine Anfrage)
- asked ← Ina Latendorf (Kleine Anfrage)
- asked ← Jorrit Bosch (Kleine Anfrage)
- asked ← Katalin Gennburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Lorenz Gösta Beutin (Kleine Anfrage)
- asked ← Luigi Pantisano (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Bauer (Kleine Anfrage)
- asked ← Mareike Hermeier (Kleine Anfrage)
- asked ← Sahra Mirow (Kleine Anfrage)
- asked ← Sascha Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrich Thoden (Kleine Anfrage)
- asked ← Violetta Bock (Kleine Anfrage)
- authored ← Desiree Becker
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Katalin Gennburg
- part_of_vorgang → Folgen des Konversionsstopps für Kommunen und Dritte zum Zwecke der Zuführungen in die strategische Liegenschaftsreserve (Kleine Anfrage)