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Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/6513)

dip / drucksache 01.07.2026 · WP 21 · 21/6815 · Antwort · Original ↗

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Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/6513) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6815 21. Wahlperiode 01.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Ulrich Thoden, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6513 – Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland- Pfalz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Bundesweit sind davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio. Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben (www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7 GY6KKXY.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche konkreten Liegenschaften in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)? Lfd. Nr. Bezeichnung PLZ Ort Straße Haus- Nr. Fläche 1 ehemaliges Standortübungsplatz Mesenberg 54518 Bergweiler Zum Mesenberg 19 152 ha 2 Teile ehemaliges Lager Haide 67292 Kirchheimbolanden Frankenstraße 21 22 ha 3 ehemaliger Übungplatz Fröhnerhof 67678 Mehlingen An der Heide 7 358 ha 4 ehemaliger Mobilmachungs- Stützpunkt 55494 Dichtelbach Im Wald 1 14 ha 5 ehemaliges Quartermaster- Depot 67657 Kaiserslautern Mannheimer Straße 3413 9 ha 6 ehemalige Unteroffizier- Krüger-Kaserne 66869 Kusel Haischbachstraße 100 33 ha 7 ehemalige Kurpfalz-Kaserne 67346 Speyer Spaldinger Straße 100 22 ha 8 Germersheim Gleisanschluss 76726 Germersheim Sondersheimerstraße 5 3 ha 9 ehemaliges Lager Stegskopf 57520 Emmerzhausen an der B54 41 ha 10 ehemaliger Mobilmachungs- Stützunkt 57520 Emmerzhausen an der B54 5 ha 11 ehemalige Straßburg- Kaserne 55743 Idar-Oberstein Im Stäbel 50 16 ha  2. Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz zugrunde? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.  3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige mögliche Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Befunde (bitte einzeln für die Liegenschaften auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt. Zu den Ziffern 1, 3, 5, 8, und 9 wurden Altlasten- und Kampfmittelrisiken festgestellt. Zu den Ziffern 2, 4, 6, 7, 10 und 11 wurden Altlastenrisiken festgestellt. Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht definiert.  4. Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, und wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung umgehen? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). In wenigen Fällen sind die Liegenschaften zur zivilen Zwischennutzung – z. B. für eine gewerbliche Nutzung– an Dritte verpachtet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.  5. Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz alternative Nutzungskonzepte weiterhin geprüft oder berücksichtigt? Die genannten Liegenschaften werden gegenwärtig sukzessive vor Ort erkundet und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden die betroffenen Kommunen in so genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden, u. a. um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu berücksichtigen.  6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene kommunale Planungen für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz vor? Zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften unter den Ziffern 5, 7, 9, 10 und 11 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Entwicklungskonzepte vor.  7. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits Planungskosten infolge des Umwandlungsmoratoriums hatten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  8. Bekommen Kommunen die in Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet?  9. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits mit der Konversion von Liegenschaften begonnen haben und welche Kosten dort entstanden sind? 10. Bekommen Kommunen bzw. die von den Kommunen beauftragten Unternehmen, die in der Frage 9 genannten Kosten vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet, und wenn nein, wurden die betroffenen Kommunen darüber informiert? 11. Werden etwaige Schadenersatzansprüche von Unternehmen durch Verdienstausfälle bei Rücktritten von bestehenden Verträgen vom Bund bzw. von der Bundeswehr erstattet, und wenn nein, wurden die betroffenen Kommunen darüber informiert? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen Kommunen in Rheinland-Pfalz? Die Fragen 8 bis 12 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 9 auf Bundestagsdrucksache 21/6022 verwiesen. Mit jeder vom Moratorium betroffenen Kommune werden Einzelgespräche geführt, in deren Rahmen offene Fragen der Kommunen beantwortet werden können. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/6022 verwiesen. 14. Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kommunen in Rheinland-Pfalz? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 12 verwiesen. 15. Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz? 16. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer militärischen Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz zu rechnen? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 17. Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz geführt? 18. Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz hat bereits eine Abstimmung zwischen Bundeswehr, BImA und betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Seit der Kommunikation des Moratoriums im Oktober 2025 wurden Gespräche mit den Kommunen Speyer, Kusel und Emmerzhausen zu den dortigen Moratoriumsliegenschaften geführt. Nach Abschluss der Gespräche werden das Land und die Kommunen formal über das Ergebnis informiert. 19. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Rheinland-Pfalz frühzeitig und transparent informiert werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 sowie auf ihre Vorbemerkung auf 21/2953 verwiesen. 20. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz informieren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 sowie auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 21. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort sind für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz geplant? Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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