Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/6513)
Text
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-Pfalz (Antwort zu Drs. 21/6513)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6815
21. Wahlperiode 01.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Ulrich Thoden,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6513 –
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Rheinland-
Pfalz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter
anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Bundesweit sind
davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) befinden.
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und
sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für
Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene
Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio.
Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben
(www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal
verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7
GY6KKXY.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 1. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Liegenschaften in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis
der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium
betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?
Lfd.
Nr. Bezeichnung PLZ Ort Straße Haus-
Nr. Fläche
1 ehemaliges
Standortübungsplatz Mesenberg
54518 Bergweiler Zum Mesenberg 19 152 ha
2 Teile ehemaliges Lager
Haide
67292 Kirchheimbolanden Frankenstraße 21 22 ha
3 ehemaliger Übungplatz
Fröhnerhof
67678 Mehlingen An der Heide 7 358 ha
4 ehemaliger Mobilmachungs-
Stützpunkt
55494 Dichtelbach Im Wald 1 14 ha
5 ehemaliges Quartermaster-
Depot
67657 Kaiserslautern Mannheimer Straße 3413 9 ha
6 ehemalige Unteroffizier-
Krüger-Kaserne
66869 Kusel Haischbachstraße 100 33 ha
7 ehemalige Kurpfalz-Kaserne 67346 Speyer Spaldinger Straße 100 22 ha
8 Germersheim Gleisanschluss 76726 Germersheim Sondersheimerstraße 5 3 ha
9 ehemaliges Lager Stegskopf 57520 Emmerzhausen an der B54 41 ha
10 ehemaliger Mobilmachungs-
Stützunkt
57520 Emmerzhausen an der B54 5 ha
11 ehemalige Straßburg-
Kaserne
55743 Idar-Oberstein Im Stäbel 50 16 ha
2. Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl
der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz zugrunde?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige mögliche
Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, und
inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Befunde (bitte einzeln für die
Liegenschaften auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.
Zu den Ziffern 1, 3, 5, 8, und 9 wurden Altlasten- und Kampfmittelrisiken
festgestellt.
Zu den Ziffern 2, 4, 6, 7, 10 und 11 wurden Altlastenrisiken festgestellt.
Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht
definiert.
4. Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, und wie will
die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung
umgehen?
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften stehen im Eigentum
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). In wenigen Fällen sind die
Liegenschaften zur zivilen Zwischennutzung – z. B. für eine gewerbliche
Nutzung– an Dritte verpachtet.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/2953 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 verwiesen.
5. Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz alternative
Nutzungskonzepte weiterhin geprüft oder berücksichtigt?
Die genannten Liegenschaften werden gegenwärtig sukzessive vor Ort erkundet
und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr
geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden die betroffenen Kommunen in so
genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung
eingebunden, u. a. um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu
berücksichtigen.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene
kommunale Planungen für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz
vor?
Zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Liegenschaften unter den Ziffern
5, 7, 9, 10 und 11 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
Entwicklungskonzepte vor.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in
Rheinland-Pfalz bereits Planungskosten infolge des
Umwandlungsmoratoriums hatten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Bekommen Kommunen die in Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw.
von der Bundeswehr erstattet?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in
Rheinland-Pfalz bereits mit der Konversion von Liegenschaften
begonnen haben und welche Kosten dort entstanden sind?
10. Bekommen Kommunen bzw. die von den Kommunen beauftragten
Unternehmen, die in der Frage 9 genannten Kosten vom Bund bzw. von der
Bundeswehr erstattet, und wenn nein, wurden die betroffenen
Kommunen darüber informiert?
11. Werden etwaige Schadenersatzansprüche von Unternehmen durch
Verdienstausfälle bei Rücktritten von bestehenden Verträgen vom Bund bzw.
von der Bundeswehr erstattet, und wenn nein, wurden die betroffenen
Kommunen darüber informiert?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen
Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen
Kommunen in Rheinland-Pfalz?
Die Fragen 8 bis 12 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 9 auf
Bundestagsdrucksache 21/6022 verwiesen. Mit jeder vom Moratorium betroffenen
Kommune werden Einzelgespräche geführt, in deren Rahmen offene
Fragen der Kommunen beantwortet werden können.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen
weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften
in Rheinland-Pfalz?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 21/6022 verwiesen.
14. Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene
Kommunen in Rheinland-Pfalz?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 12 verwiesen.
15. Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr für die
betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz?
16. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
militärischen Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz
zu rechnen?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
17. Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche
Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der
betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz geführt?
18. Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz hat bereits
eine Abstimmung zwischen Bundeswehr, BImA und betroffenen
Kommunen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Seit der Kommunikation des Moratoriums im Oktober 2025 wurden Gespräche
mit den Kommunen Speyer, Kusel und Emmerzhausen zu den dortigen
Moratoriumsliegenschaften geführt. Nach Abschluss der Gespräche werden das Land
und die Kommunen formal über das Ergebnis informiert.
19. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom
Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Rheinland-Pfalz frühzeitig und
transparent informiert werden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 sowie auf ihre
Vorbemerkung auf 21/2953 verwiesen.
20. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und
wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen
Liegenschaften in Rheinland-Pfalz informieren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 sowie auf die
Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
21/2953 verwiesen.
21. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
vor Ort sind für die betroffenen Liegenschaften in Rheinland-Pfalz
geplant?
Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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