Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
[Bundesrat Drucksache 422/25 (Beschluss)
17.10.25
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ISSN 0720-2946
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der
Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche
Umsetzung
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen, zu
dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt die Aussetzung der Berichtspflicht nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sieht aber zugleich weitere
Entlastungsmöglichkeiten, die vollständig ausgeschöpft werden müssen, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken.
b) Der Bundesrat fordert, sicherzustellen, dass EU-Regelungen eins zu eins
umgesetzt werden. Der in Artikel 2 der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
geregelte Geltungsbereich soll deshalb für das LkSG übernommen und § 1
LkSG entsprechend angepasst werden.
c) In der CSDDD wird ein stärkerer Fokus auf eine risikobasierte Priorisierung
gesetzt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, den risikobasierten Ansatz im LkSG
auszubauen. Dadurch könnten künftig Risikoanalysen für Zulieferer mit Sitz in
einem Land mit hohen Standards, einem wirksam garantierten
Grundrechtsschutzsystem und einem Rechtsdurchsetzungssystem spürbar erleichtert und
unnötige Bürokratie verhindert werden.
Begründung:
Die Aussetzung der Berichtspflicht ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der
Unternehmen, weitere Maßnahmen sind jedoch erforderlich, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern und unnötige Bürokratie
abzubauen. Die vollständige und passgenaue Umsetzung europäischer
Vorgaben erhöht die Rechtsklarheit und verhindert nationale Alleingänge, die
insbesondere kleinere Unternehmen überfordern würden. Ein Ausbau des
risikobasierten Ansatzes im LkSG verbessert die Praxisnähe, erleichtert die
Umsetzung für Unternehmen mit geringem Risiko und stärkt die Zielgenauigkeit der
Regelungen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetz (Beschlussdrucksache)