Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen
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Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3475
21. Wahlperiode 06.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Thoden, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger,
Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Jan Köstering,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović,
Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Aussetzung der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine
zivile Nachnutzung (Konversion) in Nordrhein-Westfalen
Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundeministerium der Verteidigung mit: „Das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von
militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion)
aus.“ (vgl. www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-60
35758). Nach Informationen der Fragesteller betrifft der Umwandlungsstopp
bundesweit zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im
Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Hinzu
kommen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die
nun – entgegen früherer Entscheidungen – nicht aus der Nutzung genommen
werden.
Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind zivile Nutzungen teilweise weit
fortgeschritten oder es besteht beispielsweise enormer Bedarf an Wohnraum,
der durch die Konversionen gewonnen werden soll(te), eine Umwandlung zu
militärischer Nutzung ist deswegen nach ihrer Ansicht politisch falsch oder
schwer möglich.
Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen handelt es sich um
folgende Liegenschaften in NRW:
1. ehemalige belgische Kaserne Brasseur, Kölner Straße 262, 51149 Köln,
2. ehemalige Bergische Kaserne, Knittkuhler Straße 2, 40629 Düsseldorf,
3. ehemalige Niederrheinkaserne, Kaldenkirchener Straße 131, 41065
Mönchengladbach,
4. ehemalige Kaserne / Munitionsdepot / Zufahrtsstraße Gürzenich-Wald,
derzeitige Geflüchtetenunterkunft, Im Eichenbruch 201, 52355 Düren,
5. ehemalige Blücher-Kaserne, Hoher Heckenweg 284, 48149 Münster,
6. ehemalige britische Catterick-Kaserne, Detmolder Straße 440, 33605
Bielefeld,
7. ehemalige britische Rochdale-Kaserne, Oldentruper Straße 65, 33604
Bielefeld,
8. ehemalige britische Harewood-Kaserne, Saarstraße 2, 32049 Herford,
9. ehemalige britische Dempsey-Kaserne, Husarenstraße 1, 33098
Paderborn,
10. ehemalige belgische Kanaal-van-Wessem-Kaserne, Hiddingser Weg 125,
59494 Soest,
11. ehemaliges NATO Hauptquartier JHQ, Queens Avenue 114ff, 41179
Mönchengladbach,
12. ehemalige britische Mansergh-Barracks, Mansergh Barracks 1, 33332
Gütersloh,
13. ehemaliges belgisches Camp Reine Astrid, Phönixstraße, 52249
Eschweiler,
14. ehemaliges belgisches Camp Altenrath, Alte Kölner Straße 1, 53842
Troisdorf,
15. ehemalige britische Francisca Barracks / Forstwald-Kaserne,
Stockweg 10, 47804 Krefeld,
16. ehemalige Militärliegenschaft Javelin Barracks, Roermonder Straße 40,
41372 Niederkrüchten,
17. ehemaliger Flugplatz Gütersloh (Princess Royal Barracks), Princess Royal
Barracks 269, 33334 Gütersloh,
18. ehemaliger Übungsplatz Haltern-Lavesum, 45721 Haltern am See,
19. ehemaliger Flugplatz Rheine / NIKE-Stellung, Ohner Damm 46, 48432
Rheine,
20. ehemaliges britisches Militärgelände, „NAAFI-Gelände“ /
Sportplatzgelände, Jagdweg 3/75, 33605 Bielefeld,
21. ehemaliger Wegberger Militärkomplex, Am Rickelrather Weg 35, 41179
Mönchengladbach,
22. ehemaliges Munitionsdepot Reichshof, Mohrenbacher Straße K53, 51580
Reichshof,
23. ehemaliger Standortübungsplatz Aaper Wald, Grütersaaper Weg, 40213
Düsseldorf,
24. ehemaliges Militärpolizeigelände, Lipper Hellweg 243, 33605 Bielefeld,
25. Standortübungsplatz Ahlen, Frielicker Weg 211, 59073 Hamm,
26. ehemaliges „Gut Denkmal“ an der Zähringerallee in 32425 Minden,
27. ehemaliges Gerätehauptdepot Selm-Bork, Auf der Koppel 100, 59379
Selm,
28. ehemaliges Munitionslager Wellersberg, Herderstraße 2, 57072 Siegen
und
29. ehemalige Standortschießanlage, Im Elsensiepen 15, 58640 Iserlohn.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller aufgeführte Liste im Einzelnen bestätigen?
2. Welche zukünftigen Nutzungen – auch nach der Zuführung zur
„strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ sind für die betroffenen
(und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen geplant oder angedacht, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat?
3. Wann wurden welche Gespräche mit welchen Ergebnissen mit den
betroffenen Kommunen der aufgeführten Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen geführt, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für
die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
4. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den betroffenen (und, soweit
bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und wie will die
Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
5. Welche Gespräche im Zusammenhang mit dem „Operationsplan
Deutschland“ gab es (mit Kommunen, Landesregierungen, Regierungspräsidien,
der Bevölkerung) jeweils und welche sind jeweils geplant oder jeweils
vorgesehen im Zusammenhang mit jeweils den betroffenen (und, soweit
bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
6. Welche militärische Planung (beispielsweise die Aufstellung von
Brigaden der Bundeswehr, aber auch andere) liegt der Liste der betroffenen
(und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, zugrunde?
7. Inwiefern sollen vor dem Hintergrund, dass gegebenenfalls eine Reihe der
Liegenschaften, die nun mit dem Moratorium der Bundesregierung für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat,
beispielsweise zuvor durch belgische oder britische Truppen genutzt wurden,
die betroffenen (und, soweit bestätigt, in der Liste der aufgeführten)
Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit
dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen
Nutzung entzogen hat, jeweils der Bundeswehr oder auch anderen NATO-
Staaten zur Verfügung gestellt werden (bitte die mögliche Nutzung durch
Bundeswehr oder Armeen jeweils welcher anderen NATO-Staaten
auflisten)?
8. Wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen
Nutzung bei den betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten)
Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem
Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung
entzogen hat, jeweils umgehen?
9. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
(militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen (und, soweit bestätigt,
aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun
mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der zivilen
Nutzung entzogen hat, zu rechnen?
10. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie
über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der aufgeführten betroffenen
(und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-
Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die
Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat,
informieren?
11. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die jeweilige
Bevölkerung vor Ort sind geplant oder anvisiert, für die jeweilige Umwandlung
der betroffenen (und, soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in
Nordrhein-Westfalen, die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium
für die Konversion von Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat?
12. Welche jeweilige Fläche haben die betroffenen (und, soweit bestätigt,
aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, die die
Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von Liegenschaften der
zivilen Nutzung entzogen hat, und wie setzt sich diese Fläche jeweils
zusammen?
13. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der betroffenen (und,
soweit bestätigt, aufgeführten) Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen,
die die Bundesregierung nun mit dem Moratorium für die Konversion von
Liegenschaften der zivilen Nutzung entzogen hat, und inwiefern gibt es
dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den
jeweiligen [möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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