Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Thüringen (Antwort zu Drs. 21/7452)
Text
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Thüringen (Antwort zu Drs. 21/7452)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7627
21. Wahlperiode 14.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7452 –
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Thüringen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter
anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Bundesweit sind
davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) befinden.
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und
sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für
Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene
Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio.
Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben
(www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal
verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7
GY6KKX Y.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche konkreten Liegenschaften in Thüringen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen
(bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?
2. Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl
der betroffenen Liegenschaften in Thüringen zugrunde?
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige mögliche
Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen, und
inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Befunde (bitte einzeln für die
Liegenschaften auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. August
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Thüringen, und wie will die
Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung
umgehen?
5. Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
die betroffenen Liegenschaften in Thüringen alternative
Nutzungskonzepte weiterhin geprüft oder berücksichtigt?
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene
kommunale Planungen für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen vor?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in
Thüringen bereits Planungskosten infolge des
Umwandlungsmoratoriums hatten?
8. Bekommen Kommunen die in Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw.
der Bundeswehr erstattet?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen
Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen
Kommunen in Thüringen?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen
weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften
in Thüringen?
11. Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene
Kommunen in Thüringen?
12. Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr für die
betroffenen Liegenschaften in Thüringen?
13. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
militärischen Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Thüringen zu
rechnen?
14. Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche
Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der
betroffenen Liegenschaften in Thüringen geführt?
15. Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Thüringen hat bereits eine
Abstimmung zwischen Bundeswehr, BImA und betroffenen Kommunen
stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen?
16. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom
Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Thüringen frühzeitig und
transparent informiert werden?
17. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und
wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen
Liegenschaften in Thüringen informieren?
18. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
vor Ort sind für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen geplant?
Die Fragen 1 bis 18 werden zusammen beantwortet.
Das Bundesland Thüringen ist nicht vom Moratorium zur Konversion und
Verwertung von Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben betroffen.
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ISSN 0722-8333
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