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Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Thüringen (Antwort zu Drs. 21/7452)

dip / drucksache 14.08.2026 · WP 21 · 21/7627 · Antwort · Original ↗

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Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Thüringen (Antwort zu Drs. 21/7452) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7627 21. Wahlperiode 14.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7452 – Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Thüringen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt. Bundesweit sind davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio. Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben (www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7 GY6KKX Y.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.  1. Welche konkreten Liegenschaften in Thüringen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?  2. Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl der betroffenen Liegenschaften in Thüringen zugrunde?  3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige mögliche Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Befunde (bitte einzeln für die Liegenschaften auflisten)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  4. Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Thüringen, und wie will die Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?  5. Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen alternative Nutzungskonzepte weiterhin geprüft oder berücksichtigt?  6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene kommunale Planungen für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen vor?  7. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in Thüringen bereits Planungskosten infolge des Umwandlungsmoratoriums hatten?  8. Bekommen Kommunen die in Frage 7 genannten Kosten vom Bund bzw. der Bundeswehr erstattet?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen Kommunen in Thüringen? 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen? 11. Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kommunen in Thüringen? 12. Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen? 13. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer militärischen Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Thüringen zu rechnen? 14. Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der betroffenen Liegenschaften in Thüringen geführt? 15. Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Thüringen hat bereits eine Abstimmung zwischen Bundeswehr, BImA und betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit welchen Ergebnissen? 16. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Thüringen frühzeitig und transparent informiert werden? 17. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen Liegenschaften in Thüringen informieren? 18. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung vor Ort sind für die betroffenen Liegenschaften in Thüringen geplant? Die Fragen 1 bis 18 werden zusammen beantwortet. Das Bundesland Thüringen ist nicht vom Moratorium zur Konversion und Verwertung von Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betroffen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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