Prävention, Entstigmatisierung und Versorgung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern nach dem Bundestagsbeschluss auf Bundestagsdrucksache 20/12089
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Prävention, Entstigmatisierung und Versorgung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern nach dem Bundestagsbeschluss auf Bundestagsdrucksache 20/12089
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5045
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Denise Loop,
Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Armin Grau, Johannes Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prävention, Entstigmatisierung und Versorgung von Kindern psychisch
oder suchtkranker Eltern nach dem Bundestagsbeschluss auf
Bundestagsdrucksache 20/12089
Rund 4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben mit mindestens
einem psychisch erkrankten Elternteil. Etwa jedes fünfte Kind wächst in einem
Haushalt mit problematischem Alkoholkonsum auf, rund 40 000 Kinder haben
Eltern mit Abhängigkeit von illegalisierten Substanzen, und bis zu 150 000
Kinder wachsen mit mindestens einem glücksspielsüchtigen Elternteil auf.
Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern haben Studien zufolge ein zwei- bis
siebenfach erhöhtes Risiko, selbst eine psychische Erkrankung oder
Suchterkrankung zu entwickeln. Je jünger die Kinder sind, desto mehr sind sie in ihrer
Entwicklung bedroht. Verschärft wird die Situation dadurch, dass sich die seelische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren
besonders durch die Pandemie und die mit ihr verbundenen, teils monatelangen
Kontaktbeschränkungen deutlich verschlechtert hat.
In den letzten Jahren ist zudem eine zunehmende Verfügbarkeit und Nutzung
bestimmter Suchtmittel sowie von Glücksspielangeboten – insbesondere im
digitalen Raum – zu beobachten, was sich insbesondere in ohnehin belasteten
Familien negativ auf Kinder und Jugendliche auswirken kann (Deutsche
Hauptstelle für Suchtfragen, Jahrbuch Sucht 2024; Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung [BZgA]) / Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit [BIÖG]:
Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland; NACOA
Deutschland: Kinder aus suchtbelasteten Familien – Zahlen und Fakten). Bei der
Behandlung der Eltern geraten die Kinder jedoch schnell aus dem Blickfeld: Die
Sozialversicherung nimmt keine systemische Perspektive auf die gesamte
Familie ein. Leistungen wie qualifizierte oder nichtqualifizierte Elternassistenz
zur Sicherstellung der Kinderbetreuung greifen in der Regel erst bei
chronischer Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils. Die Kinder- und
Jugendhilfe wird häufig erst eingeschaltet, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits
deutlich erkennbar ist.
Der Abschlussbericht einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter
Federführung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) antwortet mit 19 Handlungsempfehlungen auf die
Problemlage. Aus dem Abschlussbericht entwickelte sich 2024 der interfraktionelle
Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern
unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 20/12089), der im Januar 2025 einstimmig
beschlossen wurde. Der Antrag betont die Notwendigkeit einer stärkeren
Prävention, Entstigmatisierung, Früherkennung sowie einer besseren Verzahnung
familienorientierter Unterstützungsangebote.
Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, welche inhaltlichen Fortschritte seit
dem Bundestagsbeschluss erzielt wurden und welche konkreten
Verbesserungen für betroffene Kinder und Familien absehbar sind.
Wir fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
Beschluss zu Bundestagsdrucksache 20/12089 ergriffen, um die
Entstigmatisierung von Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern
voranzubringen, und inwieweit sollen im Rahmen künftiger Strategien oder
Programme gezielt Kinder aus betroffenen Familien angesprochen werden,
um präventiv psychische Belastungen zu reduzieren?
2. Welche sogenannten Werkstattgespräche zur Entwicklung kommunaler
Gesamtkonzepte zur Unterstützung von Kindern psychisch oder
suchtkranker Eltern sind der Bundesregierung bekannt, die unter anderem vom
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) und von dem
Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) organisiert werden und
teilweise durch die Auridis Stiftung sowie das GKV-Bündnis (GKV =
gesetzliche Krankenkassen) für Gesundheit finanziell unterstützt werden?
3. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Koordinierung,
Begleitung oder Förderung dieses Austauschs, und welche Schritte plant sie, um
die dort gewonnenen Erkenntnisse systematisch auszuwerten und für eine
bundesweite Umsetzung kommunaler Gesamtkonzepte nutzbar zu
machen?
4. Wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Bericht
über die Entwicklung kommunaler Gesamtkonzepte zur Unterstützung
betroffener Kinder und Familien gemäß dem Antrag auf
Bundestagsdrucksache 20/12089 vorzulegen?
5. Wie und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, unter
Nutzung bereits bestehender Strukturen wie der COA-Aktionswoche (COA =
Child of Addicts) oder der Woche der Seelischen Gesundheit eine
längerfristige, nachhaltig wirkende Entstigmatisierungskampagne für Familien
mit psychisch oder suchtkranken Eltern zu starten oder
weiterzuentwickeln?
6. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung seit dem Beschluss zu
Bundestagsdrucksache 20/12089 aus dem Austausch mit den Ländern und
relevanten Bildungsträgern vor, in welchen Formaten und Zeiträumen
findet dieser Austausch statt, und welche konkreten Schritte wurden zur
Weiterentwicklung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für
Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Schulsozialarbeit in den
Regelsystemen von Kita und Schule eingeleitet?
7. Wie plant die Bundesregierung, entsprechende Fort- und
Weiterbildungsangebote strukturell zu verankern und flächendeckend in den
Regelsystemen von Kita und Schule zu implementieren?
8. Welche Ansätze gibt es, Aus- und Weiterbildungsangebote für
Medizinerinnen und Mediziner sowie weitere Fachkräfte aus der Psychiatrie,
psychosozialen Versorgung und Suchthilfe zu schaffen, z. B. zur
Sensibilisierung für die Bedarfe von Kindern und zum Führen von
Familiengesprächen mit betroffenen Eltern und Kindern, und wie wird die Interaktion als
Behandlungsfokus in Diagnostik, Therapie und Weiterbildung
sichergestellt?
9. Auf welche Rechtsgrundlagen, Beschlüsse des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA), fachlichen Leitlinien oder landesrechtlichen
Regelungen stützt die Bundesregierung die Erwartung, dass Geburtskliniken
sowie gynäkologische und kinderärztliche Praxen psychische Belastungen
bei Schwangeren, Wöchnerinnen und jungen Eltern strukturiert erkennen,
und in welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits verbindliche Vorgaben hierzu?
10. Welche konkreten Screening-Instrumente, Mindestanforderungen an die
Dokumentation sowie verbindlichen Überleitungswege zu Frühen Hilfen
oder Lotsendiensten empfiehlt oder fördert die Bundesregierung für
Geburtskliniken und Arztpraxen, und welche personellen und finanziellen
Ressourcen werden hierfür bereitgestellt?
11. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem Beschluss zu
Bundestagsdrucksache 20/12089 unternommen, um das Präventionsgesetz
mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf
Familienorientierung und auf die Belange von Kindern psychisch oder suchtkranker
Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln
weiterzuentwickeln?
a) Welche konkreten Gesetzesvorhaben sind hierzu in naher Zukunft
geplant, und bis wann sollen diese vorgelegt werden?
b) Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um dabei auch die
Kinder- und Jugendhilfe einzubeziehen?
12. Welche konkreten Änderungen in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V], Achtes Buch Sozialgesetzbuch
[SGB VIII], Neuntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IX]) sind geplant oder
bereits umgesetzt worden, um einen unmittelbaren, niedrigschwelligen
und flexiblen Zugang zu Hilfen für Familien mit psychisch kranken oder
suchtbelasteten Eltern sowie deren Kindern zu gewährleisten, und wie
sollen praxistaugliche Zugänge zu Hilfen sichergestellt werden?
13. Wie wird der Einsatz von Lotsen, Verfahrenslotsen oder vergleichbaren
Koordinierungsstellen in der Praxis umgesetzt, um Zugänge zu
bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen zu gewährleisten?
a) Welche Erfahrungen und Evaluationsergebnisse liegen der
Bundesregierung zur Wirksamkeit solcher Lotsenmodelle vor, und wie sollen
diese weiterentwickelt werden?
b) Welche fachlichen Mindestanforderungen, Qualifikationsstandards
und Formen der Qualitätssicherung bestehen oder plant die
Bundesregierung für Lotsinnen und Lotsen beziehungsweise vergleichbare
Koordinierungsstellen in diesem Bereich?
14. Wie plant die Bundesregierung, die im Antrag auf Bundestagsdrucksache
20/12089 geforderte längerfristig angelegte Untersuchung zur
Entwicklung, Implementierung und Evaluation komplexer familienbezogener
Leistungen sowie deren Wirkfaktoren zu beauftragen und umzusetzen?
15. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem Beschluss zu
Bundestagsdrucksache 20/12089 unternommen, um die Finanzierung der
Koordinierung von Komplexleistungen für Familien mit psychisch oder
suchtkranken Eltern auch jenseits des dritten Geburtstags der Kinder
sicherzustellen?
16. Plant die Bundesregierung, die bewährten Strukturen der Frühen Hilfen
bundeseinheitlich als Grundlage für den Ausbau
Sozialgesetzbuchübergreifender, familienorientierter Unterstützungsangebote für Kinder
psychisch oder suchtkranker Eltern zu nutzen?
a) Welche konkreten Maßnahmen, welche Haushaltsmittel, welcher
rechtliche sowie koordinierende Rahmen und welcher Zeitplan sind
hierfür vorgesehen?
b) Wenn nein, welche Gründe nennt die Bundesregierung hierfür?
c) Welche alternativen Schritte plant die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang?
17. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit dem Beschluss zu
Bundestagsdrucksache 20/12089 unternommen, um gemeinsam mit der
Selbstverwaltung aufsuchende Versorgungsformen wie die
stationsäquivalente Behandlung (StäB) und die Eltern-Kind-Einheiten in
teilstationären und stationären Versorgungsformen bedarfsgerecht auszubauen?
18. Was wurde unternommen, um den Abbau von Eltern-Kind-
Therapieplätzen, insbesondere für Therapien in der Postpartalzeit
(Wochenbett), während und nach der Corona-Pandemie rückgängig zu machen
und bedarfsgerecht zusätzliche Plätze zu schaffen?
19. Wie wird eine auskömmliche Finanzierung solcher Einheiten
gewährleistet, und welche Schritte sind dazu unternommen worden?
20. Welche quantitativen und qualitativen Ausbauziele verfolgt die
Bundesregierung bei diesen Versorgungsformen, und wie wird die Zielerreichung
überprüft?
21. Plant die Bundesregierung, Sozialgesetzbuch-übergreifende,
familienorientierte, einheitliche, komplexe und mischfinanzierte Leistungen
(gemeinschaftsfinanzierte Komplexleistungen) einzuführen, um die Schnittstellen
in der Versorgung und Hilfegewährung besser zu gestalten und
Finanzierungslücken zu schließen, und wenn nein, warum nicht?
22. Plant die Bundesregierung eine Nachschärfung der rechtlichen
Regelungen zur strukturierten, verpflichtenden Kooperation der beteiligten
Systeme, die sich in allen relevanten Sozialgesetzbüchern (SGB V, VI, IX,
XII) spiegelt, und wenn nein, warum nicht?
23. Wie wird momentan sichergestellt, dass Eltern mit psychischer oder
Suchterkrankung nicht an Zuständigkeitsstreitigkeiten des Hilfesystems
scheitern, wenn sie präventive Hilfen vor dem Eintritt einer
Kindeswohlgefährdung suchen, und wie wird die Zusammenarbeit der beteiligten
Hilfesysteme in einem gemeinsamen familienorientierten Planungsprozess
(analog § 119 Absatz 4 SGB IX) sichergestellt?
24. Wie werden Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern frühzeitig in
Unterstützungs- und Behandlungsprozesse einbezogen, und wie wird
ihnen ein altersgerechtes Verständnis der elterlichen Erkrankung
vermittelt?
a) Welche präventiven Angebote stehen ihnen in der Regelversorgung
zur Verfügung?
b) Welche besonders spezialisierten Unterstützungsangebote für Kinder
aus betroffenen Familien sind der Bundesregierung bekannt, und in
welchen Bundesländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Versorgungslücken oder regionale Unterschiede beim Zugang zu
solchen Angeboten?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Eltern bei
unterschiedlichen Leistungsträgern gesondert Hilfen beantragen müssen,
deren Leistungen unterschiedliche Bewilligungszeiträume haben, und
welche Planungen bestehen im Zuge von Vorhaben zur
Entbürokratisierung und zum Abbau von Schnittstellen für Leistungen aus einer Hand mit
nur einem Antrag und aufeinander abgestimmten
Bewilligungszeiträumen?
26. Welche Bundesministerien sind jeweils federführend und welche
mitbeteiligt an der Umsetzung der auf Bundestagsdrucksache 20/12089
formulierten Maßnahmen?
27. In welcher Form erfolgt die ressortübergreifende Koordinierung der
Umsetzung (z. B. interministerielle Arbeitsgruppen, regelmäßige
Abstimmungen), und seit wann besteht diese Struktur?
28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem
Bundestagsbeschluss zu Bundestagsdrucksache 20/12089 eingeleitet, und zu
welchem Zeitpunkt wurden diese jeweils begonnen?
29. Für welche der im Antrag auf Bundestagsdrucksache 20/12089 genannten
Maßnahmen (z. B. Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes, dauerhafte
Mittelerhöhung für den Fonds Frühe Hilfen, aufsuchende
psychotherapeutische Versorgung in Kitas und Schulen) liegen konkrete Zeit- und
Meilensteinpläne vor, und bis wann ist nach aktueller Planung mit deren
Umsetzung oder Abschluss zu rechnen?
30. Welche Haushaltsmittel wurden seit dem Bundestagsbeschluss für
Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern psychisch oder suchtkranker
Eltern bereitgestellt, und aus welchen Einzelplänen und Titeln stammen
diese Mittel?
31. In welcher Höhe wurden seit dem Beschluss zusätzliche Mittel neu
veranschlagt oder innerhalb bestehender Titel umgeschichtet, und welchen
Maßnahmen wurden diese Mittel konkret zugeordnet?
32. Welche weiteren finanziellen Bedarfe sieht die Bundesregierung für die
vollständige Umsetzung der auf Bundestagdrucksache 20/12089
formulierten Maßnahmen, und in welchen künftigen Haushaltsjahren sollen
diese berücksichtigt werden?
33. Welche der 19 Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder mit psychisch
kranken Eltern (AG KpkE) wurde bereits umgesetzt?
34. Welche der 19 Empfehlungen der AG KpkE wurden bislang nicht
umgesetzt, und welche Gründe führt die Bundesregierung jeweils für die
ausstehende Umsetzung an?
35. Welche wissenschaftlich begleiteten Modellprojekte zur Umsetzung der
Empfehlungen der AG KpkE wurden seit 2020 gefördert oder initiiert,
und welche Themenschwerpunkte, Laufzeiten, Evaluationen und
Ergebnisse dieser Projekte liegen vor?
36. Hat die Bundesregierung seit dem Beschluss zu Bundestagsdrucksache
20/12089 einen systematischen Evaluierungs- und Monitoring-Prozess zur
Umsetzung der dort formulierten Maßnahmen etabliert, und wie stellt sie
sicher, dass hierüber regelmäßig an den Deutschen Bundestag berichtet
wird, erstmals im Jahr 2025?
37. Wird ein regelmäßiges Monitoring zur Umsetzung der 19 Empfehlungen
der AG KpkE durchgeführt, und gibt es nach den Änderungen im Kinder-
und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) z. B. ein Monitoring, welche
Kassenärztlichen Vereinigungen Vereinbarungen nach § 73c SGB V geschlossen
haben oder welche Jugendämter niedrigschwellige Hilfen in
Notsituationen nach § 20 SGB VIII anbieten?
38. Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Maßnahmen wurden seit 2019
ergriffen, um die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärztinnen,
Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeutinnen, Vertragspsychotherapeuten und der
Kinder- und Jugendhilfe systematisch zu verbessern – über klassische
Kinderschutzverfahren hinaus, und welche Anreiz- oder
Rahmenbedingungen bestehen, um Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie
Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zur Teilnahme
an interdisziplinären Qualitätszirkeln mit der Kinder- und Jugendhilfe zu
motivieren?
39. Welche Modellprojekte in Deutschland, die die Unterstützung und
Versorgung von Kindern und Familien mit psychisch oder suchtkranken Eltern
familienorientiert und Sozialgesetzbuch-übergreifend umsetzen, sind der
Bundesregierung bekannt?
40. Welche Pläne gibt es, bislang als Modellprojekte finanzierte Leistungen
wie die Online-Beratung für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten
Familien (KidKit, NACOA, COA.KOM) in eine dauerhafte
Regelfinanzierung zu überführen?
41. Wie weit sind die Pläne gediehen, die Finanzierung von Lotsendiensten in
Geburtskliniken nach den Beschlüssen der Jugend- und
Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) und Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
gesetzlich zu regeln?
42. Wie bündelt die Bundesregierung bisherige Erkenntnisse, insbesondere
Best-Practice-Beispiele, in der Versorgung von Kindern psychisch oder
suchtkranker Eltern, sodass eine gemeinsame Wissensbasis für alle Länder
und Kommunen geschaffen wird?
43. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den im
Antrag auf Bundestagsdrucksache 20/12089 geforderten Handlungsrahmen
für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung,
Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und
rechtskreisübergreifender Hilfesysteme gemeinsam mit Ländern,
Kommunen und Sozialversicherungsträgern zu erarbeiten?
Berlin, den 24. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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