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Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5768 · Antrag · Original ↗

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Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Dr. Andreas Audretsch, Leon Eckert, Dr. Armin Grau, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland fortführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Existenzgründungen und Kleinstunternehmen sind ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland. Sie schaffen Arbeitsplätze, stärken regionale Wertschöpfung und eröffnen Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen – etwa Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Gründenden aus der Arbeitslosigkeit – unternehmerische Perspektiven und einen Weg in eine nachhaltige Erwerbstätigkeit. Ihr Zugang zu Fremdkapital ist häufig stark eingeschränkt, da Sicherheiten, Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen. In der aktuellen, durch den Irankrieg ausgelösten Krise verschärft sich diese Situation: Steigende Kosten und wirtschaftliche Unsicherheiten führen dazu, dass viele Vorhaben nicht an mangelnden Ideen, sondern am fehlenden Zugang zu Finanzierung scheitern. Da Selbstständige oder Kleinstunternehmen oft nur über geringe Rücklagen verfügen und sich in der Aufbauphase befinden, treffen sie die Belastungen besonders hart. Eine gezielte Unterstützung ist daher gerade jetzt unerlässlich, um unternehmerische Initiative zu sichern und wirtschaftliches Potenzial auch in der Krise weiter zu heben. Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland hat die Bundesregierung ein nachgewiesen erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung erleichtert (vgl. Evaluation). Nun wurde bekannt, dass der seit 2010 erfolgreich laufende Garantiefonds zum 30. Juni 2026 eingestellt werden soll. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegte Fonds sichert Kredite bis zu 25 000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung wurden rund 38 000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit zehntausende Arbeitsplätze erfolgreich gesichert. Der Mikrokreditfonds (MKF) steht exemplarisch für das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe: Als rückzahlbares Darlehen stärkt er Eigenverantwortung und ermöglicht es Gründerinnen und Gründern sowie Kleinstunternehmen, tragfähige Geschäftsmodelle aus eigener Kraft aufzubauen oder zu stabilisieren. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5768 21. Wahlperiode 05.05.2026 Zudem handelt es sich bei dem Mikrokreditfonds Deutschland um einen revolvierenden Fonds, sodass grundsätzlich keine laufenden Aufstockungen durch Haushaltsmittel erforderlich sind. Das Fondsvermögen von 100 Millionen Euro wird durch Rückflüsse aus bestehenden Darlehen stetig wieder zur Kreditvergabe eingesetzt. Auch die dem Fonds aus Zinszahlungen zufließenden und nicht für den Ausgleich von Kreditausfällen verwendeten Mittel können revolvierend eingesetzt werden: Seit 2015 wird der Mikrokreditfonds Deutschland mit den revolvierenden Mitteln der Förderperiode 2007–2013 fortgesetzt. Von 2015 bis 2021 konnten durch den revolvierenden Einsatz der Mittel rund 121,6 Millionen Euro abgesichert werden. Zusätzliche Fördermittel wurden in diesem Zeitraum nicht investiert (vgl. Ex-ante-Bewertung Mikrokreditfonds Deutschland). Die Einstellung des Mikrokreditfonds Deutschland ist in den aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten genau das falsche Signal. Es braucht dieses bewährte und wirksame Instrument dringender denn je, um Existenzgründungen und Kleinstunternehmen in der Krise wirksam zu unterstützen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Mikrokreditfonds Deutschland nicht zum 30. Juni 2026 zu beenden, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fortzuführen und personell abzusichern. Berlin, den 5. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Der MKF hat nach eigenen Angaben der Bundesregierung über mehr als ein Jahrzehnt hinweg „wirksame und erfolgreiche Arbeit“ geleistet: Seit Start des MKF im Jahr 2010 wurden rund 38 000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von mehr als 400 Mio. Euro vergeben, in der großen Mehrzahl an Unternehmen zwischen einem bis neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Anteil an Kreditnehmenden mit Migrationshintergrund im Rahmen des MKF beträgt rund 24 Prozent (Betrachtungszeitraum 2015 bis 2025). Seit dem Jahr 2015 wurden Unternehmen mit rund 70 000 bestehenden Arbeitsplätzen mit einem Kredit aus dem MKF unterstützt und der geplante Zuwachs an Arbeitsplätzen bei Antragstellung beläuft sich auf insgesamt rund 80 000 (Stand: 8. Dezember 2025). Im Rahmen der zuletzt erfolgten REACT-EU-Förderung wurde der MKF für den Förderzeitraum zwischen September 2021 und Ende 2023 evaluiert. Die Evaluation bestätigt, dass der MKF auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Evaluation vorliegenden Daten grundsätzlich seine Ziele hinsichtlich der abgesicherten Kreditengagements erreicht hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4609). Der MKF sichert als Garantiefonds Kredite an kleine und mittlere Unternehmen ab, die keinen Zugang zu Bankfinanzierungen haben. Die Mikrokredite werden auf Empfehlung bundesweit akkreditierter Mikrofinanzinstitute durch eine Bank aus eigenen Mitteln vergeben. Die Steuerung des Förderprogramms obliegt dem Verwaltungsrat des Fonds, der aus Vertreter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gebildet wird (vgl. www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Foerderung-der- Erwerbstaetigkeit/Mikrokredit/mikrokredit.html#docb007b3df-0b51-445c-816c-0699841411febodyText4). So ist über Jahre hinweg ein funktionierendes Zusammenspiel aus Bund, Mikrofinanzinstituten und kreditgebender Bank entstanden. Die administrative Umsetzung des MKF wird von den Antragstellenden insgesamt als sehr positiv bewertet (vgl. Evaluation). Nach Angaben der Bundesregierung haben sich, insbesondere in den letzten zwei Jahren, die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben verschärft, was den Aufwand für die Umsetzung eines solchen Kreditprogramms erhöht. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen- und Personaleinsparung in der Bundesverwaltung hat sie sich dazu entschlossen, das Programm zum 30. Juni 2026 auslaufen zu lassen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4609). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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