Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen
Text
Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen
Antrag
der Abgeordneten Katharina Beck, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Dr. Andreas
Audretsch, Leon Eckert, Dr. Armin Grau, Claudia Müller und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland fortführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen sind ein zentraler Motor für Innovation,
Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland. Sie schaffen Arbeitsplätze,
stärken regionale Wertschöpfung und eröffnen Menschen aus unterschiedlichen
gesellschaftlichen Gruppen – etwa Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder
Gründenden aus der Arbeitslosigkeit – unternehmerische Perspektiven und einen Weg
in eine nachhaltige Erwerbstätigkeit.
Ihr Zugang zu Fremdkapital ist häufig stark eingeschränkt, da Sicherheiten,
Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen. In der aktuellen, durch den Irankrieg
ausgelösten Krise verschärft sich diese Situation: Steigende Kosten und wirtschaftliche
Unsicherheiten führen dazu, dass viele Vorhaben nicht an mangelnden Ideen, sondern
am fehlenden Zugang zu Finanzierung scheitern. Da Selbstständige oder
Kleinstunternehmen oft nur über geringe Rücklagen verfügen und sich in der Aufbauphase
befinden, treffen sie die Belastungen besonders hart. Eine gezielte Unterstützung ist daher
gerade jetzt unerlässlich, um unternehmerische Initiative zu sichern und
wirtschaftliches Potenzial auch in der Krise weiter zu heben.
Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland hat die Bundesregierung ein nachgewiesen
erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere Existenzgründungen und
Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung erleichtert (vgl. Evaluation). Nun wurde
bekannt, dass der seit 2010 erfolgreich laufende Garantiefonds zum 30. Juni 2026
eingestellt werden soll.
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufgelegte Fonds sichert
Kredite bis zu 25 000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu
klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung wurden rund 38 000
Kredite mit einem Volumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit
zehntausende Arbeitsplätze erfolgreich gesichert.
Der Mikrokreditfonds (MKF) steht exemplarisch für das Prinzip der Hilfe zur
Selbsthilfe: Als rückzahlbares Darlehen stärkt er Eigenverantwortung und ermöglicht es
Gründerinnen und Gründern sowie Kleinstunternehmen, tragfähige Geschäftsmodelle
aus eigener Kraft aufzubauen oder zu stabilisieren.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5768
21. Wahlperiode 05.05.2026
Zudem handelt es sich bei dem Mikrokreditfonds Deutschland um einen
revolvierenden Fonds, sodass grundsätzlich keine laufenden Aufstockungen durch
Haushaltsmittel erforderlich sind. Das Fondsvermögen von 100 Millionen Euro wird durch
Rückflüsse aus bestehenden Darlehen stetig wieder zur Kreditvergabe eingesetzt. Auch die
dem Fonds aus Zinszahlungen zufließenden und nicht für den Ausgleich von
Kreditausfällen verwendeten Mittel können revolvierend eingesetzt werden: Seit 2015 wird
der Mikrokreditfonds Deutschland mit den revolvierenden Mitteln der Förderperiode
2007–2013 fortgesetzt. Von 2015 bis 2021 konnten durch den revolvierenden Einsatz
der Mittel rund 121,6 Millionen Euro abgesichert werden. Zusätzliche Fördermittel
wurden in diesem Zeitraum nicht investiert (vgl. Ex-ante-Bewertung Mikrokreditfonds
Deutschland).
Die Einstellung des Mikrokreditfonds Deutschland ist in den aktuell wirtschaftlich
schwierigen Zeiten genau das falsche Signal. Es braucht dieses bewährte und
wirksame Instrument dringender denn je, um Existenzgründungen und Kleinstunternehmen
in der Krise wirksam zu unterstützen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den Mikrokreditfonds Deutschland nicht zum 30. Juni 2026 zu beenden, sondern auch
über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fortzuführen und personell
abzusichern.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Der MKF hat nach eigenen Angaben der Bundesregierung über mehr als ein Jahrzehnt hinweg „wirksame und
erfolgreiche Arbeit“ geleistet: Seit Start des MKF im Jahr 2010 wurden rund 38 000 Kredite mit einem
Gesamtvolumen von mehr als 400 Mio. Euro vergeben, in der großen Mehrzahl an Unternehmen zwischen einem bis
neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Anteil an Kreditnehmenden mit Migrationshintergrund im Rahmen
des MKF beträgt rund 24 Prozent (Betrachtungszeitraum 2015 bis 2025). Seit dem Jahr 2015 wurden
Unternehmen mit rund 70 000 bestehenden Arbeitsplätzen mit einem Kredit aus dem MKF unterstützt und der geplante
Zuwachs an Arbeitsplätzen bei Antragstellung beläuft sich auf insgesamt rund 80 000 (Stand: 8. Dezember 2025).
Im Rahmen der zuletzt erfolgten REACT-EU-Förderung wurde der MKF für den Förderzeitraum zwischen
September 2021 und Ende 2023 evaluiert. Die Evaluation bestätigt, dass der MKF auf Grundlage der zum Zeitpunkt
der Evaluation vorliegenden Daten grundsätzlich seine Ziele hinsichtlich der abgesicherten Kreditengagements
erreicht hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4609).
Der MKF sichert als Garantiefonds Kredite an kleine und mittlere Unternehmen ab, die keinen Zugang zu
Bankfinanzierungen haben. Die Mikrokredite werden auf Empfehlung bundesweit akkreditierter Mikrofinanzinstitute
durch eine Bank aus eigenen Mitteln vergeben. Die Steuerung des Förderprogramms obliegt dem Verwaltungsrat
des Fonds, der aus Vertreter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie gebildet wird (vgl. www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Foerderung-der-
Erwerbstaetigkeit/Mikrokredit/mikrokredit.html#docb007b3df-0b51-445c-816c-0699841411febodyText4). So ist
über Jahre hinweg ein funktionierendes Zusammenspiel aus Bund, Mikrofinanzinstituten und kreditgebender
Bank entstanden. Die administrative Umsetzung des MKF wird von den Antragstellenden insgesamt als sehr
positiv bewertet (vgl. Evaluation).
Nach Angaben der Bundesregierung haben sich, insbesondere in den letzten zwei Jahren, die rechtlichen und
regulatorischen Vorgaben verschärft, was den Aufwand für die Umsetzung eines solchen Kreditprogramms
erhöht. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen- und
Personaleinsparung in der Bundesverwaltung hat sie sich dazu entschlossen, das Programm zum 30. Juni 2026
auslaufen zu lassen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4609).
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ISSN 0722-8333
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