Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds (Antwort zu Drs. 21/6575)
Text
Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds (Antwort zu Drs. 21/6575)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6875
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Lisa Paus, Dr. Alaa
Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6575 –
Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen sind ein zentraler Motor für
Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland. Sie schaffen
Arbeitsplätze, stärken regionale Wertschöpfung und eröffnen Menschen
unternehmerische Perspektiven und einen Weg in eine nachhaltige
Erwerbstätigkeit. Ihr Zugang zu Fremdkapital ist häufig stark eingeschränkt, da
Sicherheiten, Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen.
Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) hat die Bundesregierung ein
nachgewiesen erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung
erleichtert (vgl. Evaluation). Der vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) aufgelegte Fonds sichert Kredite bis zu 25 000 Euro für
Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen
Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung wurden rund 38 000 Kredite mit einem
Volumen von über 400 Mio. Euro vergeben und damit Zehntausende
Arbeitsplätze erfolgreich gesichert.
Da es sich bei dem Mikrokreditfonds Deutschland um einen revolvierenden
Fonds handelt, sind zu dessen Finanzierung keine laufenden Aufstockungen
durch Haushaltsmittel erforderlich. Das Fondsvermögen wird durch
Rückflüsse aus bestehenden Darlehen stetig wieder zur Kreditvergabe eingesetzt. Auch
die dem Fonds aus Zinszahlungen zufließenden und nicht für den Ausgleich
von Kreditausfällen verwendeten Mittel können revolvierend eingesetzt
werden (vgl. Ex-ante Bewertung Mikrokreditfonds Deutschland).
Nun wurde bekannt, dass der seit 2010 erfolgreich laufende Garantiefonds
zum 30. Juni 2026 eingestellt werden soll. Die Bundesregierung begründet
dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/4609 mit „verschärften rechtlichen und regulatorischen Vorgaben (…) für
die Umsetzung eines solchen Kreditprogramms“, „Förderprogramme der
Bundesländer mit erheblich überlappenden Zielgruppen“, „steigenden
Ausfallquoten“ und der „von der Bundesregierung beschlossenen
Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen“.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. Juli
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Stellen werden durch die Beendigung des Mikrokreditfonds
zum 30. Juni 2026 in welchen Bundesministerien eingespart (bitte in
Vollzeitäquivalenten und in Prozent der Gesamtbeschäftigtenanzahl
angeben)?
Kredite über den Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) werden nach dem
30. Juni 2026 noch über einen Zeitraum von bis zu 4,5 Jahren zurückgezahlt,
vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
21/4609. Somit wird der MKF noch bis mindestens Ende 2030 existieren,
voraussichtlich etwas länger aufgrund abschließender Tätigkeiten.
Dementsprechend wird es unmittelbar zum 30. Juni 2026 keine Möglichkeiten für
Stelleneinsparungen im beteiligten Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und im beteiligten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) mit Bezug zum MKF geben. Derzeit wird das Programm in der
Summe von einem Vollzeitäquivalent, aufgeteilt auf mehrere Mitarbeitende, die
jeweils noch andere Aufgaben übernehmen, umgesetzt.
2. Wie viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer konnten jährlich im
Durchschnitt über die Laufzeit des Programms über den
Mikrokreditfonds erreicht werden?
Für die Anzahl an jährlichen Krediten und damit Kreditnehmenden im Rahmen
des MKF wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 21/4609 verwiesen. Für die vollständigen und einheitlich
erfassten Jahre zwischen 2016 und 2025 – im Jahr 2015 erfolgte ein Wechsel der
kreditgebenden Bank im Rahmen des MKF – ergibt sich eine durchschnittlich
jährliche Anzahl an 1.936 Krediten/Kreditnehmenden.
Die jährliche Anzahl von 1.936 Krediten schließt Folgekredite ein, d. h.,
Kredite von Personen, die mehrfach einen Kredit aufgenommen haben. Zur
Bestimmung der tatsächlichen Anzahl der von der Förderung profitierenden
Kreditnehmenden wurden diese Mehrfachkredite für die vollständig und einheitlich
erfassten Jahre bereinigt:
Jahr Anzahl Kreditnehmende (einmalige Zählung
Folgekreditnehmende)
2016 857
2017 886
2018 774
2019 1 114
2020 2 128
2021 1 514
2022 2 396
2023 1 937
2024 1 593
2025 952
Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Anzahl von 1.415
Kreditnehmenden.
Demgegenüber stehen 3,8 Mio. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
davon 3,1 Mio. Kleinstunternehmen (KfW-Mittelstandsatlas 2024; www.kfw.de/P
DF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Mittels
tandsatlas/Mittelstandsatlas-2024/KfW-Mittelstandsatlas-2024.pdf).
Des Weiteren ist zur Vergabe der Kredite im Rahmen des MKF zu
berücksichtigen, dass die Landschaft der Mikrofinanzinstitute sehr heterogen ist. U. a. ist
die Vergabe stark auf wenige Mikrofinanzinstitute konzentriert, sodass aktuell
von den 13 aktiven Mikrofinanzinstitute drei Mikrofinanzinstitute für rund
90 Prozent der aktiven Kredite verantwortlich sind.
3. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die
Verwaltungskosten für den Fonds im Verhältnis zum Gesamtbudget, und welcher
Anteil davon wird vom Bund getragen (bitte nach Bundesministerien
aufschlüsseln)?
Die Verwaltungskosten des Fonds umfassen die Kosten für die Vergütung der
Mikrofinanzinstitute (nach Verrechnung mit Zinsen), Zinsen, Stückzinsen für
den Wertpapier-Erwerb und die Kostenerstattungen für die Fondsverwaltung.
Sie belaufen sich im Jahr 2024 auf 2,2 Mio. Euro und im Jahr 2025 auf
2,3 Mio. Euro, wobei die Angabe für 2025 teilweise noch auf erwarteten
Werten basiert, da noch nicht vollständig abgerechnet wurde.
Nicht berücksichtigt in den Verwaltungskosten sind insbesondere Kosten, die
aus Kreditausfällen entstehen und der größte Kostenfaktor für den MKF sind.
Außerdem ist der erhöhte Verwaltungsaufwand, der infolge der gestiegenen
Ausfallquote entsteht, nicht enthalten.
Da der MKF keine laufenden Haushaltsmittel bezieht, ist die Bezeichnung
eines Gesamtbudgets sowie des Anteils des Bundes daran uneindeutig. Im
Sinne der Vergleichbarkeit zur Evaluation des Fonds für den Förderzeitraum
zwischen September 2021 und Ende 2023 (siehe Bericht unter www.bmas.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/bericht-react-eu.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1) werden nachfolgend die Verwaltungskosten am
Gesamtbudget der Unterstützung (Summe aus dem Volumen an ausgezahlten Krediten und
den Verwaltungskosten) angegeben. Diese Quote beträgt 5,4 Prozent für 2024
und 5,7 Prozent für 2025.
4. Wie viele Haushaltsmittel des Bundes werden durch die Beendigung des
Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger
Einstellung 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609)
eingespart (bitte nach Jahren, Bundesministerien, Art der Kosten
(Personalkosten, Betriebskosten etc.) aufschlüsseln)?
5. Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des
Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung
im Jahr 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
21/4609) dem Haushalt zugeführt werden (bitte nach Jahren und
Bundesministerien aufschlüsseln)?
6. Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Liquditätsplanung mit erwartbaren Zahlungsflüssen wird derzeit erstellt.
Auf Basis dieser Planung kann ermittelt werden, in welcher Höhe
Kapitalanlagen möglichweise dem Haushalt zwischen dem 30. Juni 2026 und der
endgültigen Einstellung des Fonds zugeführt werden können. Hierbei gilt es zur
berücksichtigen, dass der MKF noch bis mind. 2030 existiert und laufende
Kosten, die sich insbesondere auf den zu prognostizierenden Kreditausfällen
ergeben, aufkommen muss.
Zugleich ist im Hinblick auf die Zuführungsmöglichkeiten rechtlich zwischen
Mitteln, die im Rahmen der REACT-EU-Förderung zugeflossen sind, und den
Mitteln, die dem Fonds bereits vor dieser Förderung zugeflossen sind, zu
unterscheiden (siehe hierzu auch Bundestagsdrucksache 21/4609, Antwort zu
Frage 1. Während nach Abzug der noch anfallenden Kosten die noch aktuell im
Fonds befindlichen Mittel i. H. v. 57 Mio. Euro aus Mitteln, die dem Fonds vor
der REACT-EU-Förderung zugeführt wurden, potenziell dem Haushalt
zugeführt werden können, gilt eine Bindung der REACT-EU Mittel bis 2031.
7. Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des
Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung
im Jahr 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
21/4609) dem Programm REACT‑EU (Recovery Assistance for
Cohesion and the Territories of Europe) zurückgeführt werden (bitte nach
Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?
8. Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu den Fragen 4 bis 6 erläutert, wird der Fonds noch bis
mind. 2030 existieren und für anfallende Kosten in dieser Zeit, insbesondere
für Kreditausfälle, aufkommen müssen. Eine detaillierte Planung dazu, wie die
verbleibenden Mittel verwendet werden sollen, erfolgt in den nächsten Jahren,
wenn absehbar ist, wie sich der Verzehr des Kapitals entwickelt unter
Berücksichtigung der Bindung der REACT-EU-Mittel bis 2031.
9. Welche Stellen im BMAS, im BMWE und in der Bundesregierung waren
an der Entscheidung, den MKF zu beenden, beteiligt, und inwiefern?
Das federführende BMAS hat in Abstimmung mit dem kooperierenden BMWE
entschieden, die Kreditvergabe im Rahmen des MKF über den 30. Juni 2026
hinaus nicht zu verlängern. Bei der Entscheidung wurde der übliche
ministerielle Dienstweg eingehalten und die darin involvierten Stellen beteiligt.
Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zu regierungsinternen Abstimmungen
keine Stellung.
10. Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF in ein anderes
Ressort zu verlagern, beispielsweise ins BMWE, in dem Förderprogramme
für kleine und mittlere Unternehmen verortet sind?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.
Nein, eine Übertragung des Programms auf ein anderes Ressort wurde nicht
vertieft geprüft, da die für die Entscheidung gegen eine Fortführung
maßgeblichen Gründe (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4609, Antwort zu Frage 3)
unabhängig von der jeweiligen Ressortzuständigkeit fortbestehen.
11. Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF zusammen mit der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.
Die KfW verfügt mit dem ERP-Förderkredit Startgeld seit Jahren über ein sehr
erfolgreiches Programm. Bei diesem auf kleine Gründungen und junge
Unternehmen abzielenden Förderprogramm vergibt die KfW jährlich rund 3.000
Kredite, von denen sich rund 34 Prozent in einer Größenordnung von unter
50.000 Euro bewegen.
Aufgrund der mit der Kreditvergabe verbundenen, weitgehend
größenunabhängigen Fixkosten sind Hausbanken bei der Vergabe kleinerer Kreditvolumina
oftmals zurückhaltend. Die auf kleinteilige Finanzierungen ausgerichteten
Förderprogramme der KfW sind daher so ausgestaltet, dass Finanzierungspartner
eine zusätzliche einmalige Vergütung durch die KfW erhalten. Diese dient
dazu, die Fixkostennachteile kleinerer Finanzierungen abzumildern und
Anreize für deren Vergabe zu schaffen.
12. Hat die Bundesregierung vor Einstellung des Fonds geprüft, wie sich die
Zugangsbedingungen zu Bankfinanzierungen für die Zielgruppen des
Mikrokreditfonds im letzten Jahr entwickelt hat und in naher Zukunft
entwickeln wird?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Daten und mit welchen
Erkenntnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen der Entscheidung im Sommer/ Herbst 2025 wurde mit Blick auf
die Bedingungen zur Mikrofinanzierung u. a. Folgendes berücksichtigt:
• Die Entwicklung der Kreditvergabe im Rahmen des MKF anhand der
aktuellen Monitoring Daten, insbesondere die bis dato über die letzten zwei
Jahre sinkende Nachfrage nach Mikrokrediten (zwischen 2022 und 2024).
• Die Förderlandschaft, insbesondere die Vielzahl von
Mikrokreditprogrammen auf Länderebene mit erheblich überlappenden Zielgruppen und
teilweise günstigeren Konditionen.
13. Welche konkreten rechtlichen und regulatorischen Vorgaben haben die
Umsetzung des Kreditprogramms (vgl. Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/4609) in den letzten Jahren erschwert (bitte für jede
einzelne Vorgabe das Jahr ihrer Einführung und die konkreten Folgen für
die Umsetzung des Programms ausführen)?
Über die Jahre der Umsetzung des Fonds haben insbesondere Prüfungs- und
Nachweispflichten zugenommen. Zuletzt verschärfte sich dies durch die
Prüfungs- und Dokumentationspflichten im Rahmen der REACT-EU Förderung
auf Grundlage der Verordnung (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Verordnung
(EU) 1303/2013. In jüngster Zeit stand dabei insbesondere der
Verwendungsnachweis der einzelnen Kredite im Fokus.
14. Wie hat sich die Anzahl der für die Umsetzung des Programms
zuständigen Stellen seit Verschärfung der rechtlichen und regulatorischen
Vorgaben entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesministerien
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der für die Umsetzung des Programms zuständigen Stellen ist über
die letzten Jahre gleichgeblieben. Auch die Anzahl an Mikrofinanzinstituten hat
sich in den letzten Jahren nicht verändert, da es kein nachhaltiges Interesse von
neuen Unternehmen gab, sich zu akkreditieren und für den Mikrokreditfonds
tätig zu sein.
15. Auf welche konkreten Förderprogramme der Bundesländer können
Klein- und Kleinstunternehmen nach Ansicht der Bundesregierung nach
Beendigung des Mikrokreditfonds ausweichen, und über welches
Fördervolumen verfügen diese Programme jeweils (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Förderprogramme sind nach Kenntnissen der
Bundesregierung in Bezug auf Kreditvolumen, Verzinsung und
Voraussetzungen exakt identisch mit denen des Mikrokreditfonds?
b) Welche dieser Förderprogramme wie der Mikrokreditfonds richten
sich neben jungen Unternehmen auch an bereits länger am Markt
etablierte Unternehmen?
c) Bei welchen dieser Förderprogramme ist gesichert, dass sie auch
Kleinstkredite unter bestimmten Ticketgrößen (weniger als
50 000 Euro) gewähren?
d) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Auszahlungszeiträume bei diesen Programmen?
Die Fragen 15 bis 15d werden zusammen beantwortet.
Eine Auflistung von Kleinkreditländerprogrammen im Vergleich zum MKF mit
Blick auf Zielgruppen und Konditionen wie beispielsweise Ticketgrößen kann
der Tabelle im Anhang entnommen werden. Nach interner Recherche variieren
die Auszahlungszeiträume dieser Programme stark. Auszahlungszeiträume
innerhalb einer Woche sind möglich.*
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen im Evaluationsbericht
im Auftrag des BMAS vom 30. September 2024, dass „mit relativ hoher
Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Beiträge des MKF nicht
in gleicher Weise durch andere öffentliche Instrumente zur
Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland hätten erreicht werden können“, da sich der
MKF „als flächendeckendes, besonders niedrigschwelliges und
kleinvolumiges Kreditangebot von alternativen Förderangeboten“ abgrenzt (vgl.
Evaluationsbericht 2024; www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arb
eitsfoerderung/bericht-react-eu.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
Insbesondere die gestiegenen Prüfungs- und Dokumentationspflichten hätten
einen erheblichen Umbau des Programms mit Ablauf des Vertrags mit der
kreditgebenden Bank zum 30. Juni 2026 erfordert. Insbesondere wäre eine stärkere
Standardisierung der Strukturen mit gravierenden Änderungen für die sehr
heterogen agierenden und organisierten Mikrofinanzinstitute erforderlich. Diese
Umstrukturierungen hätten sich weiter zulasten der Niedrigschwelligkeit des
Förderprogramms ausgewirkt und hätten das Programm den bestehenden
Förderprogrammen weiter angeglichen.
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/06875 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Welche der in Frage 15 erfragten Förderprogramme haben zum
Zeitpunkt der letzten Evaluation des Mikrokreditfonds vom 30. September
2024 noch nicht existiert und konnten demnach nicht in die Evaluation
einfließen?
Das Länderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ in Baden-
Württemberg wurde bei der Evaluation nicht berücksichtigt.
18. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, inwiefern
Geschäftsbanken Förderkredite (wie jene der KfW) bei Beträgen unter 50 000 Euro
Förderkredite, die über das Hausbankprinzip abgewickelt werden,
ablehnen oder die Vermittlung verweigern, und wie bewertet die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Abwicklung der
Mikrokreditfondskredite über akkreditierte Mikrofinanzinstitute?
Grundsätzlich gilt für KfW-Kredite, dass die Entscheidung zur Vergabe eines
Förderkredits und dessen Besicherung die durchleitende Bank in eigenem
Ermessen und auf Basis regulatorischer Vorgaben fällt. Wie beim MKF und den
involvierten Mikrofinanzinstituten ist die Durchleitung eines KfW-Kredits
immer eine individuelle geschäftspolitische Entscheidung des jeweiligen Instituts
– trotz staatlicher Bürgschaft oder Haftungsfreistellung. Es kommt daher vor,
dass Kreditinstitute die Durchleitung aus Risikogründen oder sonstigen
betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen. Auf die jeweiligen Entscheidungen
der Finanzinstitute können die Behörden aus regulatorischen sowie
ordnungspolitischen Gründen keinen Einfluss nehmen.
19. Bei wie vielen der ERP (Enterprise-Resource-Planning)-Gründerkredite
handelt es sich um Kredite von unter 50 000 Euro (bitte nach Jahren und
in absoluten Zahlen sowie in Prozent der Gesamtanzahl der vergebenen
Kredite aufschlüsseln)?
In den Jahren 2023, 2024 und 2025 wurden in Summe 2.993 Förderkredite im
ERP-Gründerkredit StartGeld mit einem Zusagevolumen unter 50.000 Euro
vergeben, dies entspricht einem Anteil von 34 Prozent.
Der positive (post-pandemische) Trend in der Kreditnachfrage des ERP-
Förderkredits Startgeld bestätigt sich derzeit auch im Jahr 2026. Mit Abschluss der
Kalenderwoche 25 liegt bereits ein Zusagevolumen in Höhe von rd. 216 Mio.
Euro vor.
Gesamt davon < 50.000 Euro
Anzahl Volumen Anzahl Anzahl in
Prozent
Volumen
2023 2 541 185 094 892 Euro 892 35 Prozent 33 456 719 Euro
2024 2 779 205 585 101 Euro 967 35 Prozent 37 161 941 Euro
2025 3 507 270 354 047 Euro 1 134 32 Prozent 43 927 172 Euro
Summe 8 827 661 034 039 Euro 2 993 34 Prozent 114 545 832 Euro
Anlage 1: Übersicht Auswahl Länderkleinkreditprogramme, Stand August/September 2025 (Seite 1/4)
Name Mikrokreditfonds
Deutschland
Gründungs- und
Wachstumskredit
Gründungs- und
Wachstumsfinanzierung
Mikrokredit aus
dem KMU-Fonds
Land/Region bundesweit Bayern Baden-Württemberg Berlin
Institution grenke Bank AG Förderbank BY (LfA) L-Bank Investitionsbank
Berlin (IBB)
Zielgruppe KMU,
Existenzgründer*innen
Gründer*innen,
Nachfolger*innen,
KMU,
Freiberufler*innen in
Existenzgründung
KMU, Freiberufler*innen,
Gründer*innen
Gründer*innen
von KMU,
Freiberufler*innen
(die max. 5 Jahre
am Markt sind)
Kredithöhe max. 25.000 EUR max. 20 Mio. EUR 10.000 - 5. Mio. EUR max. 50.000 EUR
Zinssatz
(nom./ Soll)
8,1 % p.a. 2,62 % bis 10,47 %
p.a.
2,86 % bis 10,23 % p.a. 7,0% p.a.
Bestandskunden/
7,5 % p.a.
Neukunden
Laufzeit (max.) 4 Jahre 20 Jahre 20 Jahre 6 Jahre
Tilgungsfreie
Zeit (max.)
6 Monate 3 Jahre 3 Jahre 1 Jahr
Besonderheiten Beantragung auch
mehrmals möglich
Förderdarlehen im
Hausbankenverfahren
Förderdarlehen im
Hausbankenverfahren;
Zinsverbilligung für junge/
nach nachhaltige Unt.
Link Mikrokredit - BMAS LfA Förderbank
Bayern - Gründungs-
und Wachstumskredit
(GuW)
Gründungs- und
Wachstumsfinanzierung |
L-Bank
Mikrokredit:
Schnelle
Kreditvergabe -
Investitionsbank
Berlin
Anlage 1: Übersicht Auswahl Länderkleinkreditprogramme, Stand August/ September 2025 (Seite 2/4)
Name Mikrokreditfonds
Deutschland
Brandenburg-Kredit
Mikro
BAB-Mikrokredit
"EFRE-
Mikrodarlehen"
Hamburg-Kredit
Mikro
Hessen-
Mikrodarlehen
Mikrokreditdarlehen
MV
Land/Region bundesweit Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-
Vorpommern
Institution grenke Bank AG Investitionsbank des
Landes Brandenburg
(ILB)
Förderbank
Bremen und
Bremerhaven
(BAB)
Hamburgische
Investitions- und
Förderbank (IFB)
Wirtschafts- und
Infrastrukturbank
Hessen (WiBank)
GSA - Gesellschaft für
Struktur- und
Arbeitsmarktentwicklun
g mbH
Zielgruppe KMU,
Existenzgründer*inne
n
Existenzgründer*inne
n, KMU/ natürl.
Personen (max. 10
Jahre alt)
kleine
Unternehmen,
Natürl. Personen,
Freiberufler*inne
n,
Existenzgründunge
n, kleine
Unternehmen,
Selbstständige,
Freiberufler*innen
Existenzgründung,
Freiberufler*innen/
Natürl. Personen,
Gesellschafter*inne
n
Junge Unternehmen /
Existenzgründer*innen
(max. 3 Jahre alt)
Kredithöhe max. 25.000 EUR 2.000 - 25.000 EUR max. 50.000 EUR max. 40.000 EUR 3.000 - 35.000 EUR max. 25.000 EUR
Zinssatz
(nom./ Soll)
8,1 % p.a. 3 % p.a. 2,5 % p.a. 3,17 % p.a. 5,75 % p.a. 4 % p.a.
Laufzeit (max.) 4 Jahre 5 Jahre 8 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 6 Jahre
Tilgungsfreie
Zeit (max.)
6 Monate 6 Monate 2 Jahre 6 Monate 1 Jahr 1 Jahr
Besonderheite
n
Beantragung auch
mehrmals möglich
Link Mikrokredit - BMAS Brandenburg-Kredit
Mikro
Mikrodarlehen
aus Bremen und
Bremerhaven
Hamburg-Kredit
Mikro | IFB
Hamburg
WIBank
(zusätzl. „Hessen-
Mikro Crowd“:
Crowdfunding/
Mikrodarlehen)
Mikrodarlehen ESF Plus
- GSA Schwerin
Anlage 1: Übersicht Auswahl Länderkleinkreditprogramme, Stand August/ September 2025 (Seite 3/4)
Name Mikrokreditfonds
Deutschland
MikroSTARTer NRW.Mikrodarlehen Startkapitalprogram
m
Mikrodarlehen für
den Mittelstand
IB-
Gründungsdarlehen
Land/Region bundesweit Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt
Institution grenke Bank AG NBank NRW Bank
Saarländische
Investitionskreditban
k (SIKB)
Sächsische
Aufbaubank (SAB)
Investitionsbank
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe KMU,
Existenzgründer*i
nnen
KMU,
Existenzgründer*inn
en,
Freiberufler*innen/
natürl. Personen
KMU,
Existenzgründer*inn
en,
Freiberufler*innen/
natürl. Personen
Existenzgründer*inn
en,
Existenzfestiger*inne
n (max. 5 Jahre alt),
Freiberufler*innen
KMU/ junges
Unternehmen,
Existenzgründer*inn
en,
Existenzgründer*inn
en,
Freiberufler*innen u.
KMU (max. 5 Jahre
alt)
Kredithöhe max. 25.000 EUR 5.000 - 40.000 EUR max. 50.000 EUR max. 25.000 EUR max. 30.000 EUR 10.000- 500.000 EUR
Zinssatz
(nom./ Soll)
8,1 % p.a. 3,7 % p.a. 4,5 % p.a. 6,9 % p.a. (die ersten
2 bis 3 Jahre werden
Zinszahlungen
übernommen)
2 % p.a. 2,95 % p.a. (bis
150.000 Euro); 5,45
% p.a. (ab 150.000
EUR)
Laufzeit (max.) 4 Jahre 7 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 6 Jahre 15 Jahre
Tilgungsfreie
Zeit (max.)
6 Monate 1 Jahr 6 Monate 2 Jahre 1 Jahr 2 Jahre
Besonderheiten Beantragung auch
mehrmals möglich
Link Mikrokredit -
BMAS
NBank -
MikroSTARTer
Niedersachsen
NRW.Mikrodarlehen
- NRW.BANK
Steckbrief
Startkapitalprogram
m | SIKB
Mikrodarlehen
(MKD) -
sab.sachsen.de
IB-
Gründungsdarlehen
2021-2027
Anlage 1: Übersicht Auswahl Länderkleinkreditprogramme, Stand August/ September 2025 (Seite 4/4)
Name Mikrokreditfonds
Deutschland
IB.SH Mikrokredit Mikrodarlehen
Land/Region bundesweit Schleswig-Holstein Thüringen
Institution grenke Bank AG Förderbank für
Schleswig-Holstein
(IB.SH)
Thüringer
Aufbaubank
Zielgruppe KMU,
Existenzgründer*innen
Neugründungen,
Natürliche Personen
und Unternehmen
mit bis zu 3
Gesellschafter*innen
Existenzgründer*innen,
junge Unternehmen
und Freiberufler*innen
(bis 8 Jahre),
einschließlich
Genossenschaften
Kredithöhe max. 25.000 EUR 3.000- 25.000 EUR 5.000- 35.000 EUR
Zinssatz
(nom./ Soll)
8,1 % p.a. 5,4 % p.a. 2,4 % p.a.
Laufzeit (max.) 4 Jahre 7 Jahre 7 Jahre
Tilgungsfreie
Zeit (max.)
6 Monate 1 Jahr 1 Jahr
Besonderheiten Beantragung auch
mehrmals möglich
Zinssatz nicht
festgeschrieben, es
gilt der am Tag der
Darlehenszusage
gültige Zinssatz
Nach sechsmonatiger
störungsfreier Tilgung
oder vollständiger
Rückführung des
Kredites kann ein
Folgekredit beantragt
werden
Link Mikrokredit - BMAS IB.SH Mikrokredit
Thüringer Aufbaubank
- Mikrodarlehen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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