Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds
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Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6575
21. Wahlperiode 19.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Lisa Paus, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra
Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas
Audretsch, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gründe zur Einstellung des Mikrokreditfonds
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen sind ein zentraler Motor für
Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland. Sie schaffen
Arbeitsplätze, stärken regionale Wertschöpfung und eröffnen Menschen
unternehmerische Perspektiven und einen Weg in eine nachhaltige Erwerbstätigkeit.
Ihr Zugang zu Fremdkapital ist häufig stark eingeschränkt, da Sicherheiten,
Eigenkapital oder belastbare Geschäftszahlen fehlen.
Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) hat die Bundesregierung ein
nachgewiesen erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung erleichtert
(vgl. Evaluation). Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) aufgelegte Fonds sichert Kredite bis zu 25 000 Euro für Unternehmen
ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen
haben. Seit seiner Einführung wurden rund 38 000 Kredite mit einem Volumen
von über 400 Mio. Euro vergeben und damit Zehntausende Arbeitsplätze
erfolgreich gesichert.
Da es sich bei dem Mikrokreditfonds Deutschland um einen revolvierenden
Fonds handelt, sind zu dessen Finanzierung keine laufenden Aufstockungen
durch Haushaltsmittel erforderlich. Das Fondsvermögen wird durch Rückflüsse
aus bestehenden Darlehen stetig wieder zur Kreditvergabe eingesetzt. Auch die
dem Fonds aus Zinszahlungen zufließenden und nicht für den Ausgleich von
Kreditausfällen verwendeten Mittel können revolvierend eingesetzt werden
(vgl. Ex-ante Bewertung Mikrokreditfonds Deutschland).
Nun wurde bekannt, dass der seit 2010 erfolgreich laufende Garantiefonds zum
30. Juni 2026 eingestellt werden soll. Die Bundesregierung begründet dies in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4609 mit
„verschärften rechtlichen und regulatorischen Vorgaben (…) für die Umsetzung
eines solchen Kreditprogramms“, „Förderprogramme der Bundesländer mit
erheblich überlappenden Zielgruppen“, „steigenden Ausfallquoten“ und der „von
der Bundesregierung beschlossenen Haushaltskonsolidierung und der damit
einhergehenden Ressourcen“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Stellen werden durch die Beendigung des Mikrokreditfonds
zum 30. Juni 2026 in welchen Bundesministerien eingespart (bitte in
Vollzeitäquivalenten und in Prozent der Gesamtbeschäftigtenanzahl angeben)?
2. Wie viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer konnten jährlich im
Durchschnitt über die Laufzeit des Programms über den Mikrokreditfonds
erreicht werden?
3. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die
Verwaltungskosten für den Fonds im Verhältnis zum Gesamtbudget, und welcher
Anteil davon wird vom Bund getragen (bitte nach Bundesministerien
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Haushaltsmittel des Bundes werden durch die Beendigung des
Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung
2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609)
eingespart (bitte nach Jahren, Bundesministerien, Art der Kosten
(Personalkosten, Betriebskosten etc.) aufschlüsseln)?
5. Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des
Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung im
Jahr 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609)
dem Haushalt zugeführt werden (bitte nach Jahren und Bundesministerien
aufschlüsseln)?
6. Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?
7. Kapitaleinlagen in welcher Höhe können durch die Beendigung des
Mikrokreditfonds zum 30. Juni 2026 bis zu dessen endgültiger Einstellung im
Jahr 2030 (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 21/4609)
dem Programm REACT‑EU (Recovery Assistance for Cohesion and the
Territories of Europe) zurückgeführt werden (bitte nach Jahren und
Bundesministerien aufschlüsseln)?
8. Welche Pläne gibt es, was mit diesen Mitteln geschehen soll?
9. Welche Stellen im BMAS, im BMWE und in der Bundesregierung waren
an der Entscheidung, den MKF zu beenden, beteiligt, und inwiefern?
10. Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF in ein anderes Ressort
zu verlagern, beispielsweise ins BMWE, in dem Förderprogramme für
kleine und mittlere Unternehmen verortet sind?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Wurde von der Bundesregierung geprüft, den MKF zusammen mit der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
12. Hat die Bundesregierung vor Einstellung des Fonds geprüft, wie sich die
Zugangsbedingungen zu Bankfinanzierungen für die Zielgruppen des
Mikrokreditfonds im letzten Jahr entwickelt hat und in naher Zukunft
entwickeln wird?
a) Wenn ja, auf Grundlage welcher Daten und mit welchen
Erkenntnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Welche konkreten rechtlichen und regulatorischen Vorgaben haben die
Umsetzung des Kreditprogramms (vgl. Antwort zu Frage 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/4609) in den letzten Jahren erschwert (bitte für jede
einzelne Vorgabe das Jahr ihrer Einführung und die konkreten Folgen für
die Umsetzung des Programms ausführen)?
14. Wie hat sich die Anzahl der für die Umsetzung des Programms
zuständigen Stellen seit Verschärfung der rechtlichen und regulatorischen
Vorgaben entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesministerien
aufschlüsseln)?
15. Auf welche konkreten Förderprogramme der Bundesländer können Klein-
und Kleinstunternehmen nach Ansicht der Bundesregierung nach
Beendigung des Mikrokreditfonds ausweichen, und über welches Fördervolumen
verfügen diese Programme jeweils (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Welche dieser Förderprogramme sind nach Kenntnissen der
Bundesregierung in Bezug auf Kreditvolumen, Verzinsung und
Voraussetzungen exakt identisch mit denen des Mikrokreditfonds?
b) Welche dieser Förderprogramme wie der Mikrokreditfonds richten
sich neben jungen Unternehmen auch an bereits länger am Markt
etablierte Unternehmen?
c) Bei welchen dieser Förderprogramme ist gesichert, dass sie auch
Kleinstkredite unter bestimmten Ticketgrößen (weniger als
50 000 Euro) gewähren?
d) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Auszahlungszeiträume bei diesen Programmen?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen im Evaluationsbericht im
Auftrag des BMAS vom 30. September 2024, dass „mit relativ hoher
Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Beiträge des MKF nicht in
gleicher Weise durch andere öffentliche Instrumente zur
Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland hätten erreicht werden können“, da sich der
MKF „als flächendeckendes, besonders niedrigschwelliges und
kleinvolumiges Kreditangebot von alternativen Förderangeboten“ abgrenzt
(vgl. Evaluationsbericht 2024)?
17. Welche der in Frage 15 erfragten Förderprogramme haben zum Zeitpunkt
der letzten Evaluation des Mikrokreditfonds vom 30. September 2024
noch nicht existiert und konnten demnach nicht in die Evaluation
einfließen?
18. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, inwiefern
Geschäftsbanken Förderkredite (wie jene der KfW) bei Beträgen unter 50 000 Euro
Förderkredite, die über das Hausbankprinzip abgewickelt werden,
ablehnen oder die Vermittlung verweigern, und wie bewertet die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Abwicklung der
Mikrokreditfondskredite über akkreditierte Mikrofinanzinstitute?
19. Bei wie vielen der ERP (Enterprise-Resource-Planning)-Gründerkredite
handelt es sich um Kredite von unter 50 000 Euro (bitte nach Jahren und
in absoluten Zahlen sowie in Prozent der Gesamtanzahl der vergebenen
Kredite aufschlüsseln)?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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