polradar

Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung der Mikrokredit- und Mikromezzaninfonds (Antwort zu Drs. 21/4195)

dip / drucksache 05.03.2026 · WP 21 · 21/4609 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung der Mikrokredit- und Mikromezzaninfonds (Antwort zu Drs. 21/4195) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4609 21. Wahlperiode 05.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4195 – Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung der Mikrokredit- und Mikromezzaninfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Millionen von Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen, die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen. Mittelstand und Handwerk sind das Fundament unseres Standorts. Dennoch wird nach Ansicht der Fragestellenden der Mittelstand von der Bundesregierung – entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt und unterstützt. Die Digitalisierung und Dekarbonisierung stellen kleine und mittlere Unternehmen vor gewaltige finanzielle Herausforderungen. Allein für die Klimaneutralität im Jahr 2045 sind laut KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)- Klimabarometer 2024 Investitionen von rund 5 Bill. Euro erforderlich. Vor allem kleinen und Kleinstunternehmen ist der Zugang zu Fremdkapital oftmals erschwert (vgl. KfW-ifo-Kredithürde – Januar 2026). Alternative Finanzierungsangebote stehen in der Regel nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das KfW-Klimabarometer eine Ausweitung des Angebots an eigenkapitalstärkenden Finanzierungsinstrumenten wie Beteiligungskapital oder Mezzanine-Finanzierungen (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/615). Mit dem Mikrokreditfonds und dem Mikromezzaninfonds existieren seit Jahren Instrumente, um es kleinen Unternehmen zu ermöglichen, das notwendige Kapital für ihre Vorhaben zu erhalten, auch wenn Sicherheiten oder Eigenkapital knapp sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) ist ein Garantiefonds, den die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Jahr 2010 geschaffen hat. Der Fonds sichert Mikrokredite mit einem Volumen von maximal 25 000 Euro an kleine und mittlere Unternehmen ab, die einen erschwerten Zugang zu Bankfinanzierungen haben. Die Mik- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rokredite werden auf Empfehlung bundesweit akkreditierter Mikrofinanzinstitute durch eine Bank aus eigenen Mitteln vergeben. Über den Mikromezzaninfonds (MMF) stellt die Bundesregierung – unterstützt mit den Mitteln des ESF – seit 2013 Kleinst- und kleinen Unternehmen (KKU) eigenkapitalstärkende stille Beteiligungen bereit, die auch für Investitionen in die Transformation genutzt werden können.  1. Wie viele Gelder hat die Bundesregierung dem Mikrokreditfonds seit dessen Gründung zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Der Fonds wurde im Jahr 2010 mit einer Kapitaleinlage in Höhe von 100 Mio. Euro ausgestattet, die anteilig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2007–2013 (rund 60 Mio. Euro) und Bundeshaushaltsmitteln aus dem Jahr 2009 (rund 40 Mio. Euro) stammte. In den Jahren 2021– 2023 wurde der Fonds mit weiteren finanziellen Mitteln i. H. v. insgesamt rund 90 Mio. Euro im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) ausgestattet Die Aufstockung im Rahmen von RE- ACT-EU erfolgte vollständig aus EU-Mitteln ohne Kofinanzierung aus dem Bundeshaushalt. Derzeit befindet sich die REACT-EU Förderung in der finalen Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission. Erst nach angenommener Rechnungslegung durch die Europäische Kommission kann der finale Betrag, der dem Fonds aus den REACT-EU Mitteln verbleibt, final beziffert werden.  2. Wie viele Gelder hat die Bundesregierung dem Mikromezzaninfonds seit dessen Gründung zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Der MMF umfasst mittlerweile drei Fondsgenerationen (MMF I, MMF II, MMF III). Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle drei Fonds (Gesamtsumme, Stand: 31. Dezember 2025). Die Bundesregierung hat dem MMF seit dessen Gründung rund 412 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des MMF (oben aufgeführte Mittel) erfolgt nicht alleine durch nationale Mittel (ERP-Sondervermögen), sondern auch durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Aus dem ESF wurden bzw. werden insgesamt folgende Mittel bereitgestellt: – MMF I: 44,57 Mio. Euro – MMF II (einschließlich Mittel aus REACT-EU und Technische Hilfe): 55,5 Mio. Euro – MMF III: Aus dem ESF Plus erhält der MMF III voraussichtlich 46 Prozent der „förderfähigen Ausgaben“ (Gesamtbudget). Die förderfähigen Ausgaben setzen sich zusammen aus den ausgezahlten Beteiligungen und den durch den ESF Plus förderfähigen Verwaltungskosten (insgesamt voraussichtlich 82,8 Mio. Euro; davon 75 Mio. Euro Beteiligungen und 7,8 Mio. Euro durch den ESF Plus förderfähige Verwaltungskosten). Für diese Ausgaben erhält der MMF III voraussichtlich 38,088 Euro (46 Prozent). Die tatsächliche Höhe der ESF Plus Mittel hängt davon ab, wie viele Beteiligungen tatsächlich ausgezahlt werden und wie hoch die (förderfähigen) Verwaltungskosten tatsächlich sein werden. Zudem ist entscheidend, wie viele der Mittel (Beteiligungen) in die sogenannten „Übergangsregionen“ und wie viele Mittel in die „stärker entwickelten Regionen“ fließen. Nach aktueller Planung fließen 70 Prozent der Mittel in stärker entwickelte Regionen und 30 Prozent in Übergangsregionen. Wenn mehr Mittel in Übergangsregionen fließen als geplant, steigt der Anteil der ESF Plus Finanzierung (mehr als 46 Prozent). Wenn mehr Mittel aus dem MMF als geplant in stärker entwickelte Regionen fließen, sinkt der ESF Plus Anteil (weniger als 46 Prozent). Die Jahrestranchen in Euro der Bundesregierung nach Auszahlungsjahr können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 31. Dezember 2025): Auszahlungsjahr Jahrestranche (Euro) 2013 46 200 000,00 2014 71 852 302,00 2015 56 822 186,39 2016 42 474 807,07 2017 32 432 451,31 2018 10 329 703,21 2019 50 424 653,60 2020 14 481 421,69 2021 9 834 171,67 2022 14 742 108,67 2023 19 602 691,42 2024 24 635 654,97 2025 18 273 779,66  3. Plant die Bundesregierung, den Mikrokreditfonds Deutschland über das Jahr 2026 hinaus weiterzuführen? a) Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Finanzierung eingestellt, und bis wann laufen die letzten Kredite? b) Wenn ja, welche Summen sind dafür bis wann vorgesehen? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Verträge für die Kreditvergabe im Rahmen des MKF laufen Mitte 2026 aus. Das federführende BMAS hat in Abstimmung mit dem kooperierenden BMWE entschieden, die Kreditvergabe im Rahmen des Förderprogramms über den 30. Juni 2026 hinaus nicht zu verlängern. Neue Kredite werden noch bis zum 30. Juni 2026 genehmigt und ausgezahlt. Da die Kredite i. d. R. über einen Zeitraum von 4,5 Jahren zurückgezahlt werden, wird der MKF bis mindestens Ende 2030 existieren und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen, um das bestehende Kreditportfolio vertragsgemäß abzusichern. Der MKF hat über mehr als ein Jahrzehnt hinweg wirksame und erfolgreiche Arbeit geleistet. Gleichwohl haben sich, insbesondere in den letzten zwei Jahren, die Rahmenbedingungen derart verändert, dass in der Gesamtabwägung auf eine Kreditvergabe über Juni 2026 hinaus verzichtet wird. Zu den wesentlichen Änderungen zählen u. a. die stark verschärften rechtlichen und regulatorischen Vorgaben, die seit der Gründung des Fonds für die Umsetzung eines solchen Kreditprogramms gelten. Dadurch hat sich das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach einer einfachen, unbürokratischen Kreditvergabe und den immer strengeren rechtlichen Vorgaben/Prüfungen zunehmend zugespitzt. Diese Entwicklungen setzen die bestehenden Strukturen und die ursprüngliche Programmlogik unter wachsenden Druck. Hinzu kommt, dass inzwischen Förderprogramme der Bundesländer mit erheblich überlappenden Zielgruppen existieren und die Kreditengagements – insbesondere die steigenden Ausfallquoten – eine ungünstige Tendenz aufweisen. Zudem ist vor dem Hintergrund der zwingend erforderlichen und von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen- und Personaleinsparung in der Bundesverwaltung eine Aufgabenreduzierung erforderlich. BMAS sieht in enger Abstimmung mit BMWE unter den genannten Rahmenbedingungen daher keine nachhaltige Perspektive mehr für die Fortführung des MKF.  4. Plant die Bundesregierung, den Mikromezzaninfonds Deutschland über das Jahr 2026 hinaus weiterzuführen? a) Wenn nein, warum nicht, und wann endet die Finanzierung? b) Wenn ja, welche Summen sind dafür bis wann vorgesehen? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Der MMF wird fortgesetzt. Der MMF III ist 2025 gestartet und läuft planmäßig bis 2029. Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr Beteiligungen in Höhe von 15 Mio. Euro ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 75 Mio. Euro, siehe die Antwort zu der Frage 2) zzgl. Verwaltungskosten zur Verfügung. Das geplante Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt somit 75 Mio. Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten. Im Jahr 2025 betrug das Gesamtfinanzierungsvolumen 15,0351 Mio. Euro (siehe Antwort zu Frage 8). Die Kosten für ausgefallene Beteiligungen trägt zu 100 Prozent der Fonds (100 Prozent Garantie wie beim MMF I und MMF II). Eine der besonderen Zielgruppen sind ökologisch nachhaltige Unternehmen. Für den MMF III hat die Bundesregierung ein Prüfschema entwickelt, um ökologisch nachhaltige Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU eindeutig identifizieren zu können und diese Unternehmen somit noch zielgerichteter zu unterstützen und den Beitrag des MMF zum „Green Deal“ der EU beziffern zu können.  5. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Unternehmen über den Mikrokreditfonds seit dessen Gründung Zugang zu Krediten erhalten haben (bitte nach Jahr, Größe der Unternehmen, Bundesländern und dem Grad der Ländlichkeit nach der Thünen-Typologie aufschlüsseln)? a) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger waren Frauen? b) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger hatten Migrationshintergrund? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Seit Start des MKF im Jahr 2010 wurden rund 38 000 Kredite mit einem Gesamtvolumen von mehr als 400 Mio. Euro vergeben. Im Jahr 2015 erfolgte ein Wechsel der kreditgebenden Bank im Rahmen des MKF. Aus Gründen der Datenkonsistenz werden daher im Folgenden in Bezug auf den MKF Daten ab 2015 dargestellt. Aufteilung nach Jahren, Anteil Frauen und der Größe der Unternehmen (Stand: 31. Dezember 2025). Jahr Anzahl vergebener Kredite Anteil Frauen Größe Unternehmen (1-9 MA) Größe Unternehmen (10-49 MA) Größe Unternehmen (50-249 MA) 2015 474 173 459 15 2016 985 293 934 47 4 2017 1 224 354 1 139 81 4 Jahr Anzahl vergebener Kredite Anteil Frauen Größe Unternehmen (1-9 MA) Größe Unternehmen (10-49 MA) Größe Unternehmen (50-249 MA) 2018 1 181 379 1 134 46 1 2019 1 634 518 1 560 74 2020 3 143 847 2 965 171 7 2021 1 859 489 1 736 119 4 2022 2 751 722 2 538 200 13 2023 2 392 643 2 194 194 4 2024 2 018 512 1 829 181 8 2025 2 174 533 1 987 182 5 Gesamt 19 835 5 463 18 475 1 310 50 Anteil Migrationshintergrund: Der Anteil an Kreditnehmenden mit Migrationshintergrund im Rahmen des MKF beträgt rund 24 Prozent (Betrachtungszeitraum 2015 bis 2025). Aufteilung der Kreditnehmenden nach Bundesländern (für Kredite, die sich mit Stand Januar 2026 in Rückzahlung befinden). Aufteilung nach Bundesland Anzahl Kreditnehmende Baden-Württemberg 1 178 Bayern 1 417 Berlin  523 Brandenburg  287 Bremen   73 Hamburg  246 Hessen  697 Mecklenburg-Vorpommern  158 Niedersachsen  630 Nordrhein-Westfalen 1 882 Rheinland-Pfalz  357 Saarland   90 Sachsen  540 Sachsen-Anhalt  160 Schleswig-Holstein  385 Thüringen  212 Gesamt 8 835 Aufteilung nach Grad der Ländlichkeit (Thünen-Topologie): Es ist keine Aussage über diese Kennzahl möglich, da der Grad der Ländlichkeit nicht erfasst wird.  6. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Unternehmen über den Mikromezzaninfonds seit dessen Gründung Zugang zu Krediten erhalten haben (bitte nach Jahr, Größe der Unternehmen, Bundesländern und dem Grad der Ländlichkeit nach der Thünen-Typologie aufschlüsseln)? a) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger waren Frauen? b) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger hatten Migrationshintergrund? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Kennzahlen zur Beantwortung der Fragen können aus den folgenden Tabellen entnommen werden. Es handelt sich immer um ausgezahlte stille Beteiligungen. Der Stichtag der Daten ist der 20. Februar 2026. Aufteilung nach Jahren (Genehmigungsjahr). Genehmigungsjahr Anzahl der Unternehmen 2013  178 2014  843 2015  771 2016  402 2017  287 2018  204 2019  200 2020  223 2021  152 2022  125 2023  210 2024  243 2025  195 2026   18 Gesamt 4.051 Aufteilung nach Größe der Unternehmen: Es handelt sich zu 100 Prozent um KKU. Anzahl der Unternehmen, welche eine stille Beteiligung erhalten haben Anzahl der KKU MMF I 1 785 MMF II 2 053 MMF III 213 Gesamt 4 051 Anteil Frauen: Der MMF zählt Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung eine Frau in der Unternehmensleitung hatte, zu den besonderen Zielgruppen. Daher werden die Zahlen für dieses Kriterium erfasst. 1 230 stille Beteiligungen sind im Rahmen des MMF an Unternehmen ausgezahlt worden, die zum Zeitpunkt der Genehmigung eine Frau in der Unternehmensleitung hatten. Anteil Migrationshintergrund: Der MMF zählt Unternehmen, bei der ein Mensch Teil der Unternehmensleitung ist, der in erster oder zweiter Generation einen Migrationshintergrund hat, zu seinen besonderen Zielgruppen. Daher werden Zahlen für dieses Kriterium erfasst. 1 003 stille Beteiligungen sind im Rahmen des MMF an Unternehmen ausgezahlt worden, die zum Zeitpunkt der Genehmigung eine Person in der Geschäftsleitung hatten, die in erster oder zweiter Generation einen Migrationshintergrund hat. Aufteilung nach Bundesländern. Aufteilung nach Bundesland Anzahl der Unternehmen, welche eine stille Beteiligung erhalten haben Baden-Württemberg  432 Bayern  140 Berlin  160 Brandenburg  155 Bremen    3 Hamburg  177 Aufteilung nach Bundesland Anzahl der Unternehmen, welche eine stille Beteiligung erhalten haben Hessen  172 Mecklenburg-Vorpommern  258 Niedersachsen  275 Nordrhein-Westfalen 1 078 Rheinland-Pfalz   86 Saarland   16 Sachsen  345 Sachsen-Anhalt  184 Schleswig-Holstein  205 Thüringen  150 Gesamt 4 051 Aufteilung nach Grad der Ländlichkeit (Thünen-Topologie): Es ist keine Aussage über diese Kennzahl möglich, da der Grad der Ländlichkeit nicht erfasst wird.  7. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Volumen der ausgezahlten Kredite über den Mikrokreditfonds seit dessen Gründung (bitte nach Jahr, Bundesländern und dem Grad der Ländlichkeit nach der Thünen-Typologie aufschlüsseln)? Aufteilung Kreditvolumina nach Jahren (Stand: 31. Dezember 2025). Genehmigungsjahr Ausbezahltes Kreditvolumen (Euro) 2015 3 454 040 2016 7 864 910 2017 11 165 490 2018 11 073 790 2019 15 464 690 2020 50 767 910 2021 33 160 860 2022 50 891 159 2023 42 725 735 2024 36 631 175 2025 40 944 341 Gesamt 304 144 100 Aufteilung Kreditvolumina nach Bundesländern und Grad der Ländlichkeit (Thünen-Topologie): Für die Aufbereitung der Kreditvolumina nach Bundesländern liegen derzeit keine Daten vor. Zur Thünen-Topologie ist keine Aussage möglich, da der Grad der Ländlichkeit nicht erfasst wird.  8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Volumen der ausgezahlten Kredite über den Mikromezzaninfonds seit dessen Gründung (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Angaben beziehen sich auf das Volumen der ausgezahlten Beteiligungen. Der Stichtag der Daten ist der 20. Februar 2026. Nach Genehmigungsjahr. Genehmigungsjahr Ausbezahltes Beteiligungsvolumen (Euro) 2013 7 867 500,00 2014 35 309 050,00 2015 31 582 597,20 2016 16 302 886,97 2017 10 146 940,00 2018 7 065 250,00 2019 7 878 000,00 2020 10 393 900,00 2021 7 541 000,00 2022 6 348 000,00 2023 11 439 912,00 2024 13 555 498,00 2025 15 035 100,00 2026 778 000,00 Gesamt 181 243 634,17 Aufteilung nach Bundesländern. Aufteilung nach Bundesland Ausbezahltes Beteiligungsvolumen (Euro) Baden-Württemberg 18 447 900 Bayern 7 780 000 Berlin 7 113 700 Brandenburg 5 678 000 Bremen 150 000 Hamburg 7 432 200 Hessen 8 653 400 Mecklenburg-Vorpommern 10 120 000 Niedersachsen 12 201 500 Nordrhein-Westfalen 51 312 150 Rheinland-Pfalz 3 249 850 Saarland 700 000 Sachsen 24 005 300 Sachsen-Anhalt 8 051 200 Schleswig-Holstein 9 483 000 Thüringen 6 865 434,17 Gesamt 181 243 634,17  9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Arbeitsplätze durch die Finanzierung des Mikrokreditfonds erhalten oder geschaffen werden konnten? Seit 2015 wurden Unternehmen mit rund 70 000 bestehenden Arbeitsplätzen mit einem Kredit aus dem MKF unterstützt und der geplante Zuwachs an Arbeitsplätzen bei Antragstellung beläuft sich auf insgesamt rund 80 000 (Stand: 8. Dezember 2025). Aufgrund von Unsicherheiten in der Erhebung lassen die vorliegenden Daten allerdings keine abschließende Bezifferung der aufgrund der Förderung tatsächlich gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätze zu. 10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Arbeitsplätze durch die Finanzierung des Mikromezzaninfonds erhalten oder geschaffen werden konnten? Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Angaben wurden insgesamt mindestens 10 700 Arbeitsplatze in Unternehmen, die eine Finanzierung aus dem MMF erhalten haben, erhalten bzw. geschaffen. 11. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, ob und wenn ja, wie die angestrebten Förderziele des Mikrokreditfonds erreicht werden konnten? Im Rahmen der zuletzt erfolgten REACT-EU-Förderung wurde der MKF für den Förderzeitraum zwischen September 2021 und Ende 2023 evaluiert (siehe Bericht unter www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/ber icht-react-eu.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die Evaluation bestätigt, dass der MKF auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Evaluation vorliegenden Daten grundsätzlich seine Ziele hinsichtlich der abgesicherten Kreditengagements erreicht hat, wobei der Zielwert für das im Rahmen der REACT-EU Förderung ausgezahlte Kreditvolumen nicht vollständig erreicht werden konnte. Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen des Förderprogramms waren kein Schwerpunkt der Analyse. 12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, ob und wenn ja, wie die angestrebten Förderziele des Mikromezzaninfonds erreicht werden konnten? Die Evaluation im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) umfasste auch den MMF (siehe Bericht unter www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/bericht-react-eu. pdf?__blob=publicationFile&v=1). Im Rahmen der Evaluation wurde festgestellt, dass für den MMF sowohl eine hohe Wirksamkeit als auch ein effizienter Mitteleinsatz konstatiert werden kann. Dies gründete u. a. auf folgenden Ergebnissen der Evaluation. – Dem MMF wird eine „hohe Zielgruppenerreichung“ bescheinigt, was die effektive Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen bzw. Existenzgründungen belegt. – Aufgrund des MMF wird der Finanzierungszugang der Zielgruppe verbessert. – Die Zielwerte hinsichtlich Überlebensquote / Ausfallquote wurden erreicht. – Die Förderung erleichtert den Zugang zu weiteren Finanzierungen (Fremdkapitalfinanzierung). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen