Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung der Mikrokredit- und Mikromezzaninfonds (Antwort zu Drs. 21/4195)
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Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung der Mikrokredit- und Mikromezzaninfonds (Antwort zu Drs. 21/4195)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4609
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Beck, Sandra Stein, Dr. Alaa
Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4195 –
Pläne zur Fortführung und Weiterentwicklung der Mikrokredit- und
Mikromezzaninfonds
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Millionen von Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen,
die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen.
Mittelstand und Handwerk sind das Fundament unseres Standorts. Dennoch
wird nach Ansicht der Fragestellenden der Mittelstand von der
Bundesregierung – entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner
wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt und unterstützt.
Die Digitalisierung und Dekarbonisierung stellen kleine und mittlere
Unternehmen vor gewaltige finanzielle Herausforderungen. Allein für die
Klimaneutralität im Jahr 2045 sind laut KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Klimabarometer 2024 Investitionen von rund 5 Bill. Euro erforderlich. Vor allem
kleinen und Kleinstunternehmen ist der Zugang zu Fremdkapital oftmals
erschwert (vgl. KfW-ifo-Kredithürde – Januar 2026). Alternative
Finanzierungsangebote stehen in der Regel nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund
empfiehlt das KfW-Klimabarometer eine Ausweitung des Angebots an
eigenkapitalstärkenden Finanzierungsinstrumenten wie Beteiligungskapital oder
Mezzanine-Finanzierungen (vgl. Antwort zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 21/615).
Mit dem Mikrokreditfonds und dem Mikromezzaninfonds existieren seit
Jahren Instrumente, um es kleinen Unternehmen zu ermöglichen, das
notwendige Kapital für ihre Vorhaben zu erhalten, auch wenn Sicherheiten oder
Eigenkapital knapp sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Mikrokreditfonds Deutschland (MKF) ist ein Garantiefonds, den die
Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) im Jahr 2010 geschaffen hat. Der Fonds sichert Mikrokredite
mit einem Volumen von maximal 25 000 Euro an kleine und mittlere
Unternehmen ab, die einen erschwerten Zugang zu Bankfinanzierungen haben. Die Mik-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales vom 5. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rokredite werden auf Empfehlung bundesweit akkreditierter
Mikrofinanzinstitute durch eine Bank aus eigenen Mitteln vergeben.
Über den Mikromezzaninfonds (MMF) stellt die Bundesregierung – unterstützt
mit den Mitteln des ESF – seit 2013 Kleinst- und kleinen Unternehmen (KKU)
eigenkapitalstärkende stille Beteiligungen bereit, die auch für Investitionen in
die Transformation genutzt werden können.
1. Wie viele Gelder hat die Bundesregierung dem Mikrokreditfonds seit
dessen Gründung zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Der Fonds wurde im Jahr 2010 mit einer Kapitaleinlage in Höhe von 100 Mio.
Euro ausgestattet, die anteilig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
für die Förderperiode 2007–2013 (rund 60 Mio. Euro) und
Bundeshaushaltsmitteln aus dem Jahr 2009 (rund 40 Mio. Euro) stammte. In den Jahren 2021–
2023 wurde der Fonds mit weiteren finanziellen Mitteln i. H. v. insgesamt rund
90 Mio. Euro im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die
Gebiete Europas (REACT-EU) ausgestattet Die Aufstockung im Rahmen von RE-
ACT-EU erfolgte vollständig aus EU-Mitteln ohne Kofinanzierung aus dem
Bundeshaushalt. Derzeit befindet sich die REACT-EU Förderung in der finalen
Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission. Erst nach
angenommener Rechnungslegung durch die Europäische Kommission kann der finale
Betrag, der dem Fonds aus den REACT-EU Mitteln verbleibt, final beziffert
werden.
2. Wie viele Gelder hat die Bundesregierung dem Mikromezzaninfonds seit
dessen Gründung zur Verfügung gestellt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Der MMF umfasst mittlerweile drei Fondsgenerationen (MMF I, MMF II,
MMF III). Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle drei Fonds
(Gesamtsumme, Stand: 31. Dezember 2025).
Die Bundesregierung hat dem MMF seit dessen Gründung rund 412 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des MMF (oben aufgeführte Mittel)
erfolgt nicht alleine durch nationale Mittel (ERP-Sondervermögen), sondern
auch durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Aus dem ESF wurden bzw. werden insgesamt folgende Mittel bereitgestellt:
– MMF I: 44,57 Mio. Euro
– MMF II (einschließlich Mittel aus REACT-EU und Technische Hilfe):
55,5 Mio. Euro
– MMF III: Aus dem ESF Plus erhält der MMF III voraussichtlich 46 Prozent
der „förderfähigen Ausgaben“ (Gesamtbudget). Die förderfähigen
Ausgaben setzen sich zusammen aus den ausgezahlten Beteiligungen und den
durch den ESF Plus förderfähigen Verwaltungskosten (insgesamt
voraussichtlich 82,8 Mio. Euro; davon 75 Mio. Euro Beteiligungen und 7,8 Mio.
Euro durch den ESF Plus förderfähige Verwaltungskosten). Für diese
Ausgaben erhält der MMF III voraussichtlich 38,088 Euro (46 Prozent). Die
tatsächliche Höhe der ESF Plus Mittel hängt davon ab, wie viele
Beteiligungen tatsächlich ausgezahlt werden und wie hoch die (förderfähigen)
Verwaltungskosten tatsächlich sein werden. Zudem ist entscheidend, wie viele der
Mittel (Beteiligungen) in die sogenannten „Übergangsregionen“ und wie
viele Mittel in die „stärker entwickelten Regionen“ fließen. Nach aktueller
Planung fließen 70 Prozent der Mittel in stärker entwickelte Regionen und
30 Prozent in Übergangsregionen. Wenn mehr Mittel in Übergangsregionen
fließen als geplant, steigt der Anteil der ESF Plus Finanzierung (mehr als
46 Prozent). Wenn mehr Mittel aus dem MMF als geplant in stärker
entwickelte Regionen fließen, sinkt der ESF Plus Anteil (weniger als 46
Prozent).
Die Jahrestranchen in Euro der Bundesregierung nach Auszahlungsjahr können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 31. Dezember 2025):
Auszahlungsjahr Jahrestranche (Euro)
2013 46 200 000,00
2014 71 852 302,00
2015 56 822 186,39
2016 42 474 807,07
2017 32 432 451,31
2018 10 329 703,21
2019 50 424 653,60
2020 14 481 421,69
2021 9 834 171,67
2022 14 742 108,67
2023 19 602 691,42
2024 24 635 654,97
2025 18 273 779,66
3. Plant die Bundesregierung, den Mikrokreditfonds Deutschland über das
Jahr 2026 hinaus weiterzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Finanzierung
eingestellt, und bis wann laufen die letzten Kredite?
b) Wenn ja, welche Summen sind dafür bis wann vorgesehen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Verträge für die Kreditvergabe im Rahmen des MKF laufen Mitte 2026
aus. Das federführende BMAS hat in Abstimmung mit dem kooperierenden
BMWE entschieden, die Kreditvergabe im Rahmen des Förderprogramms über
den 30. Juni 2026 hinaus nicht zu verlängern. Neue Kredite werden noch bis
zum 30. Juni 2026 genehmigt und ausgezahlt. Da die Kredite i. d. R. über einen
Zeitraum von 4,5 Jahren zurückgezahlt werden, wird der MKF bis mindestens
Ende 2030 existieren und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen, um
das bestehende Kreditportfolio vertragsgemäß abzusichern.
Der MKF hat über mehr als ein Jahrzehnt hinweg wirksame und erfolgreiche
Arbeit geleistet. Gleichwohl haben sich, insbesondere in den letzten zwei
Jahren, die Rahmenbedingungen derart verändert, dass in der Gesamtabwägung
auf eine Kreditvergabe über Juni 2026 hinaus verzichtet wird. Zu den
wesentlichen Änderungen zählen u. a. die stark verschärften rechtlichen und
regulatorischen Vorgaben, die seit der Gründung des Fonds für die Umsetzung eines
solchen Kreditprogramms gelten. Dadurch hat sich das Spannungsfeld
zwischen dem Wunsch nach einer einfachen, unbürokratischen Kreditvergabe und
den immer strengeren rechtlichen Vorgaben/Prüfungen zunehmend zugespitzt.
Diese Entwicklungen setzen die bestehenden Strukturen und die ursprüngliche
Programmlogik unter wachsenden Druck. Hinzu kommt, dass inzwischen
Förderprogramme der Bundesländer mit erheblich überlappenden Zielgruppen
existieren und die Kreditengagements – insbesondere die steigenden
Ausfallquoten – eine ungünstige Tendenz aufweisen. Zudem ist vor dem Hintergrund
der zwingend erforderlichen und von der Bundesregierung beschlossenen
Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden Ressourcen- und
Personaleinsparung in der Bundesverwaltung eine Aufgabenreduzierung
erforderlich. BMAS sieht in enger Abstimmung mit BMWE unter den genannten
Rahmenbedingungen daher keine nachhaltige Perspektive mehr für die Fortführung
des MKF.
4. Plant die Bundesregierung, den Mikromezzaninfonds Deutschland über
das Jahr 2026 hinaus weiterzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht, und wann endet die Finanzierung?
b) Wenn ja, welche Summen sind dafür bis wann vorgesehen?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Der MMF wird fortgesetzt. Der MMF III ist 2025 gestartet und läuft planmäßig
bis 2029. Es wird davon ausgegangen, dass pro Jahr Beteiligungen in Höhe von
15 Mio. Euro ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 75 Mio. Euro, siehe die
Antwort zu der Frage 2) zzgl. Verwaltungskosten zur Verfügung. Das geplante
Gesamtfinanzierungsvolumen beträgt somit 75 Mio. Euro. Hinzu kommen
Verwaltungskosten. Im Jahr 2025 betrug das Gesamtfinanzierungsvolumen
15,0351 Mio. Euro (siehe Antwort zu Frage 8). Die Kosten für ausgefallene
Beteiligungen trägt zu 100 Prozent der Fonds (100 Prozent Garantie wie beim
MMF I und MMF II).
Eine der besonderen Zielgruppen sind ökologisch nachhaltige Unternehmen.
Für den MMF III hat die Bundesregierung ein Prüfschema entwickelt, um
ökologisch nachhaltige Unternehmen, in Übereinstimmung mit den Vorgaben der
EU eindeutig identifizieren zu können und diese Unternehmen somit noch
zielgerichteter zu unterstützen und den Beitrag des MMF zum „Green Deal“ der
EU beziffern zu können.
5. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Unternehmen
über den Mikrokreditfonds seit dessen Gründung Zugang zu Krediten
erhalten haben (bitte nach Jahr, Größe der Unternehmen, Bundesländern
und dem Grad der Ländlichkeit nach der Thünen-Typologie
aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger waren
Frauen?
b) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger hatten
Migrationshintergrund?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Seit Start des MKF im Jahr 2010 wurden rund 38 000 Kredite mit einem
Gesamtvolumen von mehr als 400 Mio. Euro vergeben.
Im Jahr 2015 erfolgte ein Wechsel der kreditgebenden Bank im Rahmen des
MKF. Aus Gründen der Datenkonsistenz werden daher im Folgenden in Bezug
auf den MKF Daten ab 2015 dargestellt.
Aufteilung nach Jahren, Anteil Frauen und der Größe der Unternehmen (Stand:
31. Dezember 2025).
Jahr Anzahl
vergebener Kredite
Anteil
Frauen
Größe
Unternehmen (1-9 MA)
Größe
Unternehmen (10-49 MA)
Größe
Unternehmen (50-249 MA)
2015 474 173 459 15
2016 985 293 934 47 4
2017 1 224 354 1 139 81 4
Jahr Anzahl
vergebener Kredite
Anteil
Frauen
Größe
Unternehmen (1-9 MA)
Größe
Unternehmen (10-49 MA)
Größe
Unternehmen (50-249 MA)
2018 1 181 379 1 134 46 1
2019 1 634 518 1 560 74
2020 3 143 847 2 965 171 7
2021 1 859 489 1 736 119 4
2022 2 751 722 2 538 200 13
2023 2 392 643 2 194 194 4
2024 2 018 512 1 829 181 8
2025 2 174 533 1 987 182 5
Gesamt 19 835 5 463 18 475 1 310 50
Anteil Migrationshintergrund: Der Anteil an Kreditnehmenden mit
Migrationshintergrund im Rahmen des MKF beträgt rund 24 Prozent
(Betrachtungszeitraum 2015 bis 2025).
Aufteilung der Kreditnehmenden nach Bundesländern (für Kredite, die sich mit
Stand Januar 2026 in Rückzahlung befinden).
Aufteilung nach Bundesland Anzahl Kreditnehmende
Baden-Württemberg 1 178
Bayern 1 417
Berlin 523
Brandenburg 287
Bremen 73
Hamburg 246
Hessen 697
Mecklenburg-Vorpommern 158
Niedersachsen 630
Nordrhein-Westfalen 1 882
Rheinland-Pfalz 357
Saarland 90
Sachsen 540
Sachsen-Anhalt 160
Schleswig-Holstein 385
Thüringen 212
Gesamt 8 835
Aufteilung nach Grad der Ländlichkeit (Thünen-Topologie): Es ist keine
Aussage über diese Kennzahl möglich, da der Grad der Ländlichkeit nicht erfasst
wird.
6. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Unternehmen
über den Mikromezzaninfonds seit dessen Gründung Zugang zu Krediten
erhalten haben (bitte nach Jahr, Größe der Unternehmen, Bundesländern
und dem Grad der Ländlichkeit nach der Thünen-Typologie
aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger waren
Frauen?
b) Wie viele der Kreditempfängerinnen und Kreditempfänger hatten
Migrationshintergrund?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Kennzahlen zur Beantwortung der Fragen können aus den folgenden
Tabellen entnommen werden. Es handelt sich immer um ausgezahlte stille
Beteiligungen. Der Stichtag der Daten ist der 20. Februar 2026.
Aufteilung nach Jahren (Genehmigungsjahr).
Genehmigungsjahr Anzahl der Unternehmen
2013 178
2014 843
2015 771
2016 402
2017 287
2018 204
2019 200
2020 223
2021 152
2022 125
2023 210
2024 243
2025 195
2026 18
Gesamt 4.051
Aufteilung nach Größe der Unternehmen: Es handelt sich zu 100 Prozent um
KKU.
Anzahl der Unternehmen, welche eine stille
Beteiligung erhalten haben
Anzahl der KKU
MMF I 1 785
MMF II 2 053
MMF III 213
Gesamt 4 051
Anteil Frauen: Der MMF zählt Unternehmen, die zum Zeitpunkt der
Genehmigung eine Frau in der Unternehmensleitung hatte, zu den besonderen
Zielgruppen. Daher werden die Zahlen für dieses Kriterium erfasst. 1 230 stille
Beteiligungen sind im Rahmen des MMF an Unternehmen ausgezahlt worden, die
zum Zeitpunkt der Genehmigung eine Frau in der Unternehmensleitung hatten.
Anteil Migrationshintergrund: Der MMF zählt Unternehmen, bei der ein
Mensch Teil der Unternehmensleitung ist, der in erster oder zweiter Generation
einen Migrationshintergrund hat, zu seinen besonderen Zielgruppen. Daher
werden Zahlen für dieses Kriterium erfasst. 1 003 stille Beteiligungen sind im
Rahmen des MMF an Unternehmen ausgezahlt worden, die zum Zeitpunkt der
Genehmigung eine Person in der Geschäftsleitung hatten, die in erster oder
zweiter Generation einen Migrationshintergrund hat.
Aufteilung nach Bundesländern.
Aufteilung nach Bundesland Anzahl der Unternehmen, welche eine
stille Beteiligung erhalten haben
Baden-Württemberg 432
Bayern 140
Berlin 160
Brandenburg 155
Bremen 3
Hamburg 177
Aufteilung nach Bundesland Anzahl der Unternehmen, welche eine
stille Beteiligung erhalten haben
Hessen 172
Mecklenburg-Vorpommern 258
Niedersachsen 275
Nordrhein-Westfalen 1 078
Rheinland-Pfalz 86
Saarland 16
Sachsen 345
Sachsen-Anhalt 184
Schleswig-Holstein 205
Thüringen 150
Gesamt 4 051
Aufteilung nach Grad der Ländlichkeit (Thünen-Topologie): Es ist keine
Aussage über diese Kennzahl möglich, da der Grad der Ländlichkeit nicht erfasst
wird.
7. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Volumen der
ausgezahlten Kredite über den Mikrokreditfonds seit dessen Gründung
(bitte nach Jahr, Bundesländern und dem Grad der Ländlichkeit nach der
Thünen-Typologie aufschlüsseln)?
Aufteilung Kreditvolumina nach Jahren (Stand: 31. Dezember 2025).
Genehmigungsjahr Ausbezahltes Kreditvolumen (Euro)
2015 3 454 040
2016 7 864 910
2017 11 165 490
2018 11 073 790
2019 15 464 690
2020 50 767 910
2021 33 160 860
2022 50 891 159
2023 42 725 735
2024 36 631 175
2025 40 944 341
Gesamt 304 144 100
Aufteilung Kreditvolumina nach Bundesländern und Grad der Ländlichkeit
(Thünen-Topologie): Für die Aufbereitung der Kreditvolumina nach
Bundesländern liegen derzeit keine Daten vor. Zur Thünen-Topologie ist keine
Aussage möglich, da der Grad der Ländlichkeit nicht erfasst wird.
8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über das Volumen der
ausgezahlten Kredite über den Mikromezzaninfonds seit dessen
Gründung (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Angaben beziehen sich auf das Volumen der ausgezahlten Beteiligungen.
Der Stichtag der Daten ist der 20. Februar 2026.
Nach Genehmigungsjahr.
Genehmigungsjahr Ausbezahltes Beteiligungsvolumen (Euro)
2013 7 867 500,00
2014 35 309 050,00
2015 31 582 597,20
2016 16 302 886,97
2017 10 146 940,00
2018 7 065 250,00
2019 7 878 000,00
2020 10 393 900,00
2021 7 541 000,00
2022 6 348 000,00
2023 11 439 912,00
2024 13 555 498,00
2025 15 035 100,00
2026 778 000,00
Gesamt 181 243 634,17
Aufteilung nach Bundesländern.
Aufteilung nach Bundesland Ausbezahltes Beteiligungsvolumen (Euro)
Baden-Württemberg 18 447 900
Bayern 7 780 000
Berlin 7 113 700
Brandenburg 5 678 000
Bremen 150 000
Hamburg 7 432 200
Hessen 8 653 400
Mecklenburg-Vorpommern 10 120 000
Niedersachsen 12 201 500
Nordrhein-Westfalen 51 312 150
Rheinland-Pfalz 3 249 850
Saarland 700 000
Sachsen 24 005 300
Sachsen-Anhalt 8 051 200
Schleswig-Holstein 9 483 000
Thüringen 6 865 434,17
Gesamt 181 243 634,17
9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Arbeitsplätze
durch die Finanzierung des Mikrokreditfonds erhalten oder geschaffen
werden konnten?
Seit 2015 wurden Unternehmen mit rund 70 000 bestehenden Arbeitsplätzen
mit einem Kredit aus dem MKF unterstützt und der geplante Zuwachs an
Arbeitsplätzen bei Antragstellung beläuft sich auf insgesamt rund 80 000 (Stand:
8. Dezember 2025). Aufgrund von Unsicherheiten in der Erhebung lassen die
vorliegenden Daten allerdings keine abschließende Bezifferung der aufgrund
der Förderung tatsächlich gesicherten und geschaffenen Arbeitsplätze zu.
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie viele Arbeitsplätze
durch die Finanzierung des Mikromezzaninfonds erhalten oder
geschaffen werden konnten?
Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Angaben wurden insgesamt
mindestens 10 700 Arbeitsplatze in Unternehmen, die eine Finanzierung aus
dem MMF erhalten haben, erhalten bzw. geschaffen.
11. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, ob und wenn ja, wie die
angestrebten Förderziele des Mikrokreditfonds erreicht werden konnten?
Im Rahmen der zuletzt erfolgten REACT-EU-Förderung wurde der MKF für
den Förderzeitraum zwischen September 2021 und Ende 2023 evaluiert (siehe
Bericht unter www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/ber
icht-react-eu.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die Evaluation bestätigt, dass der MKF auf Grundlage der zum Zeitpunkt der
Evaluation vorliegenden Daten grundsätzlich seine Ziele hinsichtlich der
abgesicherten Kreditengagements erreicht hat, wobei der Zielwert für das im
Rahmen der REACT-EU Förderung ausgezahlte Kreditvolumen nicht vollständig
erreicht werden konnte.
Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen des Förderprogramms waren
kein Schwerpunkt der Analyse.
12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, ob und wenn ja, wie die
angestrebten Förderziele des Mikromezzaninfonds erreicht werden
konnten?
Die Evaluation im Rahmen der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die
Gebiete Europas (REACT-EU) umfasste auch den MMF (siehe Bericht unter
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsfoerderung/bericht-react-eu.
pdf?__blob=publicationFile&v=1). Im Rahmen der Evaluation wurde
festgestellt, dass für den MMF sowohl eine hohe Wirksamkeit als auch ein effizienter
Mitteleinsatz konstatiert werden kann.
Dies gründete u. a. auf folgenden Ergebnissen der Evaluation.
– Dem MMF wird eine „hohe Zielgruppenerreichung“ bescheinigt, was die
effektive Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen bzw.
Existenzgründungen belegt.
– Aufgrund des MMF wird der Finanzierungszugang der Zielgruppe
verbessert.
– Die Zielwerte hinsichtlich Überlebensquote / Ausfallquote wurden erreicht.
– Die Förderung erleichtert den Zugang zu weiteren Finanzierungen
(Fremdkapitalfinanzierung).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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