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Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5768)

dip / drucksache 26.05.2026 · WP 21 · 21/6136 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5768) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6136 21. Wahlperiode 26.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5768 – Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland fortführen A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass Existenzgründungen und Kleinstunternehmen ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland seien. Ihr Zugang zu Fremdkapital sei jedoch häufig stark eingeschränkt. In der aktuellen, durch den Irankrieg ausgelösten Krise verschärfe sich diese Situation. Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland habe die Bundesregierung ein erfolgreiches Instrument geschaffen, das insbesondere Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den Zugang zu Finanzierung erleichtere. Die antragstellende Fraktion fordert von der Bundesregierung, den Mikrokreditfonds Deutschland über den 30. Juni 2026 hinaus fortzuführen und personell abzusichern. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5768 abzulehnen. Berlin, den 20. Mai 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Vanessa Zobel Berichterstatterin Enrico Komning Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Vanessa Zobel und Enrico Komning I. Überweisung Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5768 wurde in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2026 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Mikrokreditfonds Deutschland nicht zum 30. Juni 2026 zu beenden, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fortzuführen und personell abzusichern. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5768 in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/5768 in seiner 30. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/5768 in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte einleitend, der seit 2020 bestehende Mikrokreditfonds helfe vielen selbstständigen Gründerinnen einen Kredit aufzunehmen, den sie sonst nicht bekämen. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen viele Soloselbstständige um ihre Existenz fürchteten, sei der Fonds wichtig, um aus der Krise herauszukommen. Der Mikrokreditfonds sei ein Erfolgsmodell, dass sich selbst aus den revolvierenden Rückzahlungen trage. Dies zeige, dass diese Unternehmerinnen und Unternehmer tatsächlich neue Arbeitsplätze schafften. Eine Kürzung an dieser Stelle sei daher sehr problematisch, vor allem, da es nur um die Verwaltung gehe. Der Fonds könne auch im Bundeswirtschaftsministerium weitergeführt werden. Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich die Bedeutung des Themas. Finanzierungsanliegen scheiterten oft an der Bonität. Hier gehe es auch darum, aus einer Arbeitslosigkeit heraus zu gründen, wo keine Bank etwas mit dazu gebe. Der Mikrokreditfonds habe seit 2010 eine Lücke geschlossen. Im Jahr 2018 habe der Verwaltungsaufwand bei unter einem Prozent gelegen. Unklar sei, wie hoch der Aufwand jetzt sei und wie sich die Anzahl der Ausfälle entwickelt habe. Grundsätzlich werde der Impuls daher gerne aufgenommen, ein gutes Ergebnis sei aber in erster Linie im Dialog mit den beiden betroffenen Häusern zu erzielen. Die Fraktion der AfD bestätigte die Wichtigkeit von Unternehmensgründungen in Deutschland, kritisierte aber das Ziel des Mikrofonds Deutschlands, „insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen“ zu unterstützen. Mikrokredite seien nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu vergeben und nicht aufgrund des Geschlechts oder der Hautfarbe. Ideologie habe in der Wirtschafts- und Förderpolitik nichts zu suchen. Die Fraktion der SPD führte aus, sie teile das Ziel bürokratiearmer und niedrigschwelliger Förderinstrumente. Um zu dem Thema aber eine vernünftige Lösung zu entwickeln, müssten gemeinsam im Dialog passgenaue Instrumente gefunden werden. Eine wichtige zu klärende Frage sei, wie langfristig effiziente und tragfähige Förderprogramme entwickelt und der Mitteleinsatz sinnvoll ausgestaltet werden könne. Die Fraktion Die Linke erklärte sich überrascht über die vielen positiven Reaktionen. Sie halte es für fragwürdig, den Fonds ersatzlos auslaufen zu lassen und schlug vor, zeitnah zu einer Lösung zu kommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise sei dieser Fonds von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung antwortete, das Bundesarbeitsministerium habe die Federführung für den Fonds in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Es sei beabsichtigt, den Fonds Mitte des Jahres auslaufen zu lassen. Die Entscheidung beruhe auf intensiven Erörterungen über die Frage der Wirksamkeit. Zum einen sei eine bürokratiearme Verwaltung aufgrund der Finanzmarktvorgaben nicht möglich. Zum anderen gebe es Instrumente der Länder, die näher an den Betroffenen seien und in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zum Bundesprogramm stünden, was sich durch eine besonders hohe Ausfallquote im Bundesprogramm ausdrücke. Der Bund werde beobachten, ob das Ziel ausreichend durch die Länder erfüllt werde und bleibe mit diesen in engem Gespräch. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/5768 zu empfehlen. Berlin, den 20. Mai 2026 Vanessa Zobel Berichterstatterin Enrico Komning Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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