Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5768)
Text
Sicher durch die Krise - Mikrokreditfonds Deutschland fortführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5768)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6136
21. Wahlperiode 26.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Sandra Stein, Dr. Alaa Alhamwi,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5768 –
Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland fortführen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schickt ihrem Antrag voraus, dass
Existenzgründungen und Kleinstunternehmen ein zentraler Motor für Innovation,
Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung in Deutschland seien. Ihr Zugang zu
Fremdkapital sei jedoch häufig stark eingeschränkt. In der aktuellen, durch den
Irankrieg ausgelösten Krise verschärfe sich diese Situation. Mit dem
Mikrokreditfonds Deutschland habe die Bundesregierung ein erfolgreiches Instrument
geschaffen, das insbesondere Existenzgründungen und Kleinstunternehmen den
Zugang zu Finanzierung erleichtere. Die antragstellende Fraktion fordert von der
Bundesregierung, den Mikrokreditfonds Deutschland über den 30. Juni 2026
hinaus fortzuführen und personell abzusichern.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5768 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Vanessa Zobel
Berichterstatterin
Enrico Komning
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Vanessa Zobel und Enrico Komning
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5768 wurde in der 77. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 7. Mai 2026 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur
Federführung sowie an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Mikrokreditfonds Deutschland nicht zum
30. Juni 2026 zu beenden, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fortzuführen und personell abzusichern.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/5768 in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 21/5768 in seiner 30. Sitzung am 20. Mai
2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/5768 in seiner 35. Sitzung am
20. Mai 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte einleitend, der seit 2020 bestehende Mikrokreditfonds
helfe vielen selbstständigen Gründerinnen einen Kredit aufzunehmen, den sie sonst nicht bekämen. Gerade in
Zeiten wie diesen, in denen viele Soloselbstständige um ihre Existenz fürchteten, sei der Fonds wichtig, um aus
der Krise herauszukommen. Der Mikrokreditfonds sei ein Erfolgsmodell, dass sich selbst aus den revolvierenden
Rückzahlungen trage. Dies zeige, dass diese Unternehmerinnen und Unternehmer tatsächlich neue Arbeitsplätze
schafften. Eine Kürzung an dieser Stelle sei daher sehr problematisch, vor allem, da es nur um die Verwaltung
gehe. Der Fonds könne auch im Bundeswirtschaftsministerium weitergeführt werden.
Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich die Bedeutung des Themas. Finanzierungsanliegen scheiterten oft an
der Bonität. Hier gehe es auch darum, aus einer Arbeitslosigkeit heraus zu gründen, wo keine Bank etwas mit
dazu gebe. Der Mikrokreditfonds habe seit 2010 eine Lücke geschlossen. Im Jahr 2018 habe der
Verwaltungsaufwand bei unter einem Prozent gelegen. Unklar sei, wie hoch der Aufwand jetzt sei und wie sich die Anzahl der
Ausfälle entwickelt habe. Grundsätzlich werde der Impuls daher gerne aufgenommen, ein gutes Ergebnis sei aber
in erster Linie im Dialog mit den beiden betroffenen Häusern zu erzielen.
Die Fraktion der AfD bestätigte die Wichtigkeit von Unternehmensgründungen in Deutschland, kritisierte aber
das Ziel des Mikrofonds Deutschlands, „insbesondere von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund
geführte Unternehmen“ zu unterstützen. Mikrokredite seien nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit zu
vergeben und nicht aufgrund des Geschlechts oder der Hautfarbe. Ideologie habe in der Wirtschafts- und Förderpolitik
nichts zu suchen.
Die Fraktion der SPD führte aus, sie teile das Ziel bürokratiearmer und niedrigschwelliger Förderinstrumente.
Um zu dem Thema aber eine vernünftige Lösung zu entwickeln, müssten gemeinsam im Dialog passgenaue
Instrumente gefunden werden. Eine wichtige zu klärende Frage sei, wie langfristig effiziente und tragfähige
Förderprogramme entwickelt und der Mitteleinsatz sinnvoll ausgestaltet werden könne.
Die Fraktion Die Linke erklärte sich überrascht über die vielen positiven Reaktionen. Sie halte es für fragwürdig,
den Fonds ersatzlos auslaufen zu lassen und schlug vor, zeitnah zu einer Lösung zu kommen. Vor dem
Hintergrund der aktuellen Krise sei dieser Fonds von besonderer Bedeutung.
Die Bundesregierung antwortete, das Bundesarbeitsministerium habe die Federführung für den Fonds in enger
Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Es sei beabsichtigt, den Fonds Mitte des Jahres auslaufen
zu lassen. Die Entscheidung beruhe auf intensiven Erörterungen über die Frage der Wirksamkeit. Zum einen sei
eine bürokratiearme Verwaltung aufgrund der Finanzmarktvorgaben nicht möglich. Zum anderen gebe es
Instrumente der Länder, die näher an den Betroffenen seien und in einem gewissen Konkurrenzverhältnis zum
Bundesprogramm stünden, was sich durch eine besonders hohe Ausfallquote im Bundesprogramm ausdrücke. Der Bund
werde beobachten, ob das Ziel ausreichend durch die Länder erfüllt werde und bleibe mit diesen in engem
Gespräch.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/5768 zu empfehlen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Vanessa Zobel
Berichterstatterin
Enrico Komning
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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