Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2024
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Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2250
21. Wahlperiode 16.10.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus
dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2024
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Überblick ERP Förderung und Rahmenbedingungen
im Berichtsjahr ............................................................................... 4
1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ...................................... 4
1.2 Aktuelle Entwicklungen im Finanzierungsumfeld ........................... 5
2 Bereiche der ERP-Förderung und ihre Förderlogik ................... 5
2.1 Förderung von Existenzgründungen und
Wachstumsfinanzierungen ................................................................ 5
2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in
den regionalen Fördergebieten ......................................................... 6
2.3 Förderung von Digitalisierung und Innovation zur
Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ........... 6
2.4 Bereitstellung von Beteiligungskapital ............................................. 7
2.5 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen ............... 8
3 Förderung im Berichtsjahr ............................................................ 8
3.1 Allgemeine Entwicklung .................................................................. 8
3.1.1 ERP-Förderung in Programmen, die durch die KfW
durchgeführt werden ......................................................................... 8
3.1.2 ERP-Förderung in Programmen, die außerhalb der KfW
durchgeführt werden ......................................................................... 10
3.2 Förderung nach Förderbereichen/-programmen ............................... 10
3.2.1 Förderung von Existenzgründungen und
Wachstumsfinanzierungen ................................................................ 10
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 2. Oktober 2025 gemäß § 9
Absatz 4 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens.
Seite
3.2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in
den regionalen Fördergebieten ......................................................... 13
3.2.3 Innovationsförderung – ERP-Digitalisierungs- und
Innovationskredit und ERP-Mezzanine für Innovation .................... 13
3.2.4 Förderung von Leasingkapital .......................................................... 14
3.2.5 Bereitstellung von Beteiligungskapital ............................................. 15
3.2.6 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen –
ERP-Exportfinanzierungsprogramm ................................................ 23
3.2.7 Förderung von transatlantischen Begegnungen ................................ 23
4 Ausblick ........................................................................................... 23
Tabellenverzeichnis
Seite
Tabelle 1 Wirtschaftsförderung in Programmen, die durch die
KfW durchgeführt werden ........................................................ 9
Tabelle 2 ERP-Wirtschaftsförderung in Programmen, die nicht
durch die KfW durchgeführt werden ........................................ 10
Tabelle 3: ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge
(Neugeschäft 2024)................................................................... 11
Tabelle 4 ERP-Gründerkredit Startgeld
(Neugeschäft 2024)................................................................... 12
Tabelle 5 ERP-Förderkredit KMU (Neugeschäft 2024) ........................... 12
Tabelle 6 ERP-Regionalförderung (Neugeschäft 2024) ........................... 13
Tabelle 7 ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit
(Neugeschäft 2024)................................................................... 14
Tabelle 8 ERP-Mezzanine für Innovation
(Neugeschäft 2024; nur Einzelkredite) ..................................... 14
Tabelle 9 ERP-Beteiligungsprogramm (Neugeschäft 2024) .................... 16
Tabelle 10 Mikromezzaninfonds (Neugeschäft 2024) ............................... 16
Tabelle 11 High-Tech Gründerfonds (Neugeschäft 2024) ......................... 17
Tabelle 12 HTGF Opportunity (Neugeschäft 2024) ................................... 17
Tabelle 13 DeepTech & Climate Fonds (Neugeschäft 2024) ..................... 18
Tabelle 14 coparion (Abrufe für Folgefinanzierungen 2023) ..................... 18
Tabelle 15 ERP-Startfonds (Abrufe für Folgefinanzierungen 2024) .......... 18
Tabelle 16 ERP/EIF-Dachfonds (Neugeschäft 2024) ................................. 19
Tabelle 17 GFF EIF Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2024) .................... 19
Tabelle 18 ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Abrufe 2024) ............................ 20
Tabelle 19 European Tech Champions Initiative (Neugeschäft 2024) ....... 20
Tabelle 20 European Angels Fund (Zusagen für Aufstockungen der
Rahmenverträge mit einzelnen Business Angels im
Jahr 2024) ................................................................................. 20
Tabelle 21 Mezzanin-Dachfonds (Abrufe 2024) ........................................ 21
Tabelle 22 ERP-Venture Capital Fondsinvestments
(Neugeschäft 2024)................................................................... 21
Tabelle 23 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität
(Neugeschäft 2024)................................................................... 21
Tabelle 24 RegioInnoGrowth (Neugeschäft 2024 ...................................... 22
1 Überblick ERP Förderung und Rahmenbedingungen im Berichtsjahr
Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP (European Recovery Program)
-Sondervermögens unterstützt. Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen gehören
zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Das ERP-Sondervermögen leistet nach wie
vor insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken und anderer Finanzierungspartner nicht in
ausreichendem Maße verfügbar ist. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen
Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale
und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können. Wachsende
geopolitische Spannungen sowie handelspolitische Konflikte bedingen Unsicherheiten und stellen die Unternehmen vor
Belastungsproben. Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann angesichts der großen Herausforderung für
den Wirtschaftsstandort Deutschland einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Investitionen anzuregen und die
deutsche Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Zukunftsweisende Investitionen und Innovationen wie
künstliche Intelligenz können mit der ERP-Förderung angeschoben werden. Diese sind eine grundlegende
Voraussetzung dafür, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes zukünftig zu sichern.
– Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen auf
– der Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen,
– dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten,
– der Digitalisierungs- und Innovationsförderung,
– der Bereitstellung von Beteiligungskapital vor allem für junge innovative Unternehmen und
– der Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen.
Das hierfür geplante Fördervolumen betrug im Jahr 2024 11,1 Mrd. Euro (Vorjahr rund 10 Mrd. Euro).
1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland ist im Jahr 2024 in preisbereinigter Rechnung um 0,5 Prozent gesunken.
Gründe für die erneut rückläufige Entwicklung lagen in einer Kombination aus strukturellen Belastungen und
externen Faktoren. Einerseits dämpfte die schwache weltwirtschaftliche Nachfrage nach deutschen Exportgütern
in Verbindung mit einer verringerten Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen die Ausfuhr- und
Investitionstätigkeit; andererseits belastete die erhöhte Unsicherheit, vor allem angesichts der andauernden und zum Teil
eskalierenden geopolitischen Konflikte und der immer wieder aufkommenden Handelsstreitigkeiten, Konsum-
und Investitionsabsichten von privaten Haushalten und Unternehmerinnen und Unternehmern.
Der Welthandel nahm im Jahr 2024 zwar etwas an Fahrt auf. Allerdings konnte die deutsche Exportwirtschaft
weniger davon profitieren als noch in vergangenen Jahren. Ein Grund dafür ist der Verlust an
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exporteure auf den Weltmärkten, u. a. angesichts der zunehmenden Konkurrenz chinesischer
Hersteller im für Deutschland traditionell wichtigen Segment des Fahrzeug- und Maschinenbaus. Zudem wirkt
sich das im internationalen Vergleich noch relativ hohe Energiepreisniveau negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit
der energieintensiven Industrien in Deutschland aus. Im Ergebnis gingen die Warenausfuhren deutlich zurück.
Obwohl spürbare Lohnerhöhungen, ein nachlassender Anstieg der Verbraucherpreise und ein fortgesetzter
Beschäftigungsaufbau zu verzeichnen waren, trübte sich das Konsumklima erneut ein und die Sparquote blieb
vergleichsweise hoch. Die schwache Binnen- und Auslandsnachfrage, erhöhte Finanzierungskosten und fehlende
Planungssicherheit bremsten auch die Investitionstätigkeit in Deutschland spürbar, was sich an dem unerwartet
deutlichen Rückgang der Ausrüstungs- und Bauinvestitionen zeigte.
Entstehungsseitig zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen: Im
Verarbeitenden Gewerbe ging die Bruttowertschöpfung gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Auch im Baugewerbe
war die Wertschöpfung infolge nach wie vor hoher Baupreise und Zinsen rückläufig. Im Tiefbau führten die
Modernisierung und der Neubau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken und Netzen dagegen zu einer Steigerung der
Produktion. Die Dienstleistungsbereiche entwickelten sich im Jahr 2024 insgesamt positiv, jedoch uneinheitlich.
Während die Bruttowertschöpfung im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe zurückging, konnten die
Wirtschaftsbereiche Information und Kommunikation, Unternehmensdienstleister und öffentliche Verwaltung,
Erziehung und Unterricht sowie Gesundheitswesen Zuwächse verzeichnen.
Zwar hat sich die schwache wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf auch auf dem Arbeitsmarkt zunehmend
bemerkbar gemacht; dennoch wurde mit fast 46 Millionen Beschäftigten bei der Erwerbstätigkeit ein historischer
Höchststand erreicht. Der Beschäftigungsaufbau fand dabei vor allem in den Dienstleistungsbereichen statt,
insbesondere bei öffentlichen Dienstleistern, Erziehung, Gesundheit. Die Zahl der Erwerbstätigen im
Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe sank dagegen. Gleichzeitig nahm die Arbeitslosigkeit im Jahresverlauf spürbar
zu.
1.2 Aktuelle Entwicklungen im Finanzierungsumfeld
Mittelständische Unternehmen finanzieren sich in erster Linie aus eigenen Mitteln, unmittelbar gefolgt von
Bankkrediten. Bankkredite sind somit die wichtigste Quelle für die Außenfinanzierung der Unternehmen.
Laut „KfW-Kreditmarktausblick: Juli 2024“ blieb das Kreditneugeschäft zum Jahresanfang 3,9 Prozent unter dem
Vorjahresniveau; wenngleich sich die Wachstumsrate im Vergleich zu der Schrumpfung in den beiden
Vorquartalen erholte. Die Investitionsausgaben der Unternehmen gingen im ersten Quartal um 0,9 Prozent zurück. Unter
anderem wegen der daraus resultierenden geringen Mittelbedarfe sank die Kreditnachfrage der Unternehmen im
ersten Quartal erneut.1 Die Erholung der Kreditvergabe mit Unternehmen kam im zweiten Quartal 2024 ins
Stocken. Der Aufwärtstrend seit dem vorausgegangenen Tiefpunkt im Herbst 2023 setzte sich mit langsamerer
Geschwindigkeit fort. Eine abnehmende Investitionsbereitschaft und die Wirtschaftsschwäche begrenzten weiter den
Finanzierungsbedarf. Durch die wirtschaftliche Eintrübung stiegen die Kreditrisiken, so dass der Anteil
notleidender Unternehmenskredite zunahm. Dies spiegelte sich im erhöhten Insolvenzgeschehen wider.2 Im dritten
Quartal 2024 wuchs das Kreditneugeschäft und legte im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,6 Prozent zu, blieb
aber insgesamt weiter schwach. Gestützt wurde der Anstieg durch ein deutliches Absinken der Kreditzinsen
aufgrund der im Frühsommer eingeleiteten geldpolitischen Wende. Die gedämpfte Konjunkturlage und die sehr
schlechte Unternehmensstimmung hingegen bremsten den Aufwärtstrend. Aufgrund des schwachen
gesamtwirtschaftlichen Umfelds wurden die Banken bei der Kreditvergabe restriktiver.3 Weiter sinkende Kreditzinsen
stützten die Kreditvergabe im 4. Quartal. Das geschätzte Kreditneugeschäft legte um 3,1 Prozent im
Vorjahresvergleich zu. Die Erholung setzte jedoch wie dargelegt auf niedrigen Niveaus auf. Infolge der anhaltenden
wirtschaftlichen Stagnation und der erratischen US-Zollpolitik blieben die Banken bei der Kreditvergabe vorsichtig und
Unternehmen bei Investitionsentscheidungen zurückhaltend.4
2 Bereiche der ERP-Förderung und ihre Förderlogik
Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben häufig Schwierigkeiten beim Zugang zu Fremdkapital.
Damit fehlen ihnen oftmals die Mittel, um ihr Wachstums- und Innovationspotenzial zu nutzen. Das breite
Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen leistet einen wichtigen Beitrag dazu, junge und etablierte
mittelständische Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen zu mehr Gründungen und Wachstumsinvestitionen zu
ermutigen und Investitionshemmnisse abzubauen.
Die ERP-Förderung erfolgt zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), überwiegend in
Form von zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital.
Daneben werden im Bereich der Wachstums- und Beteiligungsfinanzierung das Engagement der KfW Capital
und die ERP-Förderung außerhalb der KfW seit mehreren Jahren substanziell ausgebaut (vgl. die Ausführungen
unter Ziffer 2.4).
2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
Gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2025 stieg die Zahl der Existenzgründungen im Jahr 2024 um 3 Prozent
gegenüber dem Vorjahr auf 585.000 (2023 waren es 568.000, 2022 550.000). Die Gründungsintensität stieg damit
auf 115 Gründungen je 10.000 Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren (2023: 110, 2022: 108). Der leichte
Anstieg ist dabei auf eine deutliche Zunahme der Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen: Während die Zahl
der Vollerwerbsgründungen um 1 Prozent auf 203.000 fiel, stieg die Zahl der Nebenerwerbsgründungen um
5 Prozent auf 382.000.
1 KfW-Kreditmarktausblick: Juli 2024
2 KfW-Kreditmarktausblick: Oktober 2024
3 KfW-Kreditmarktausblick: Januar 2025
4 KfW-Kreditmarktausblick: Mai 2025
Das Thema Unternehmensnachfolge bleibt für viele mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung.
Gemäß Zahlen aus dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024 von Januar 2025 streben bis 2028 rund
532.000 der 3,84 Mio. KMU eine Nachfolge an. Das sind knapp 14 Prozent aller mittelständischen Betriebe.
Insgesamt gibt es jährlich nur etwa halb so viele Übernahmegründungen wie Unternehmen mit
Nachfolgebestrebungen (laut dem KfW-Gründungsmonitor 2025 waren 2024 nur 10 Prozent der Existenzgründungen
Übernahmen).
Speziell bei Fremdfinanzierungen sind Gründungen gegenüber bereits etablierten Unternehmen nach wie vor
systematisch benachteiligt, weil ihnen die Kredithistorie und oftmals auch Sicherheiten fehlen. Zudem sind auch
etablierte KMU in ihrem Finanzierungszugang strukturell gegenüber Großunternehmen benachteiligt. In der
Regel werden kleinere Kreditvolumina benötigt, deren Finanzierung für Banken unter Berücksichtigung der
Fixkosten zudem weniger attraktiv ist. Hier konnten die Förderangebote für Gründungen und Wachstum (ERP-Kapital
für Gründung und Nachfolge, ERP-Gründerkredit StartGeld und ERP-Förderkredit KMU) aus dem ERP-
Sondervermögen einen wichtigen Beitrag zum Finanzierungsmix leisten.
Gemeinsam mit den Beteiligungsprogrammen, High-Tech Gründerfonds und Mikromezzaninfonds-Deutschland,
die ebenfalls auf Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Jungunternehmen ausgerichtet sind, leistet die
ERP-Förderung so ein umfassendes Angebot in den Bereichen „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ und
„Unternehmensnachfolge“.
2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten
Auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die Spuren der Teilung Deutschlands noch sichtbar.
Wirtschaftlich starke und lebenswerte Regionen mit starkem gesellschaftlichem Zusammenhalt sind unverzichtbare Säulen
für nachhaltiges Wachstum, sichere Arbeitsplätze, Wohlstand und eine wehrhafte Demokratie in ganz
Deutschland. Der im Juli 2024 erstmalig von der Bundesregierung vorgelegte Gleichwertigkeitsbericht zeigt, dass in den
letzten Jahren – zum Teil deutliche – Fortschritte bei der wirtschaftlichen Kohäsion und dem Abbau von
Unterschieden zwischen den Regionen Deutschlands erreicht wurden. Gleichzeitig verdeutlicht der
Gleichwertigkeitsbericht aber auch, dass einige Regionen konfrontiert sind mit Anpassungsschwierigkeiten bei der langfristigen
Transformation hin zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur, mit Alterungs- und
Abwanderungstendenzen oder mit der teilweise schwierigen Erreichbarkeit von Infrastrukturen und
Daseinsvorsorgeeinrichtungen.
Mit dem Ziel, Standortnachteile auszugleichen, werden mit der ERP-Regionalförderung Vorhaben in
strukturschwachen Regionen besonders unterstützt. Als solche zählen die deutschen Regionalfördergebiete gemäß
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Darunter fallen die ostdeutschen
Bundesländer einschließlich Berlin sowie einige ausgewiesene westdeutsche Fördergebiete. Die ERP-
Regionalförderung wurde zum Jahresbeginn 2022 in das neu geschaffene Programm ERP-Förderkredit KMU integriert,
welches für Vorhaben in Regionalfördergebieten einen besonders günstigen Zinssatz vorsieht. Durch die
Integration in den ERP-Förderkredit KMU profitieren nun auch Gründungen in regionalen Fördergebieten von den
günstigen ERP-Konditionen (im ehemaligen ERP-Regionalförderprogramm wurden hingegen nur etablierte
Unternehme gefördert).
2.3 Förderung von Digitalisierung und Innovation zur Sicherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Die Digitalisierung sowie Innovationsfähigkeit sind für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen von
zunehmender Bedeutung, um durch eine gestärkte Wettbewerbsfähigkeit den Strukturwandel zu bestehen. Die
Digitalisierung gilt als wesentlicher Treiber der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums sowohl auf
Unternehmenswie auf gesamtwirtschaftlicher Ebene.
Der Anteil der mittelständischen Unternehmen mit abgeschlossenen Digitalisierungsausgaben ist – laut des KfW
Digitalisierungsbericht Mittelstand 2024 – zum zweiten Mal in Folge auf aktuell 35 Prozent gestiegen. Gegenüber
der Situation unmittelbar vor Ausbruch der Corona-Pandemie bedeutet dies ein Plus von 5 Prozentpunkten. Die
Digitalisierungsausgaben im Mittelstand belaufen sich auf aktuell 31,9 Mrd. Euro. Bezogen auf die Unternehmen
mit abgeschlossenen Projekten sind die Digitalisierungsausgaben im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr um 54
Prozent gestiegen. Der von der Corona-Pandemie ausgelöste Schub bei der Digitalisierung hält somit trotz widrigem
konjunkturellem Umfeld an. In diesem zentralen Bereich stand deshalb auch im Jahr 2024 die ERP-
Innovationsfinanzierung mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit weiterhin als zentrales Förderprogramm für
mittelständische Unternehmen zur Verfügung.
2.4 Bereitstellung von Beteiligungskapital
Neben der Kreditfinanzierung ist die Finanzierung über Beteiligungskapital eine wichtige Alternative für KMU
sowie Start-ups. Unternehmen erhalten auf diese Weise Eigenkapital bzw. Mezzaninkapital und bekommen mit
dem Beteiligungsgeber einen erfahrenen Partner auf Zeit. Das erleichtert den Zugang zu Fremdkapital und
ermöglicht zum Beispiel die Finanzierung von Innovationen, strukturellem Wandel und Wachstum und leistet damit
ebenfalls einen erheblichen Beitrag dazu, den Transformationsprozess in der gesamten Wirtschaft weiter
voranzubringen.
Der Bund hat daher auch im Bereich der Beteiligungsfinanzierung ein umfassendes Förderinstrumentarium
aufgelegt, das nach einzelnen Finanzierungsphasen (Gründungsphase, Start-up-Phase, Wachstumsphase) und
unterschiedlichen Zielgruppen differenziert. Das ERP-Sondervermögen ist ein beständiger Wagniskapitalinvestor und
nimmt damit eine wichtige Ankerfunktion bei der Finanzierung von Start-ups ein. Genauso unterstützt das ERP-
Sondervermögen über verschiedene Programme die Mezzaninfinanzierung von KMU.
Das von der KfW umgesetzte ERP-Beteiligungsprogramm stellt beispielsweise zinsgünstige
Refinanzierungsmittel für die Eigenkapitalversorgung von KMU der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland bereit.
Außerdem setzt die KfW das mit Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds und in Kooperation
mit den Bundesländern aufgelegte Finanzierungsprogramm RegioInnoGrowth um, das Eigenkapital und
Eigenkapital-ähnliche Finanzierungen für Start-ups und kleinere mittelständische Unternehmen mit innovativen
Geschäftsmodellen anbietet, die über die jeweiligen Landesförderinstitute ausgegeben werden.
Für Start-ups und junge Technologieunternehmen zählt Wagniskapital („Venture Capital“ (VC)) zu den
wichtigsten Finanzierungsquellen. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren der Wagniskapitalmarkt spürbar
weiterentwickelt; insbesondere in der Frühphasenfinanzierung ist Deutschland – aufgrund der zahlreichen öffentlichen
Förderprogramme – mittlerweile gut aufgestellt. Gerade in der kapitalintensiven Wachstumsphase mangelt es
Start-ups in Deutschland aber häufig noch an Kapital, insbesondere von europäischen Investoren.
Auch ist es wichtig, dass es in Deutschland öffentliche Strukturen zur optimalen Förderung der
Beteiligungsfinanzierung gibt. Dazu dient zum einen die eigenständige Beteiligungsgesellschaft der KfW, die im Jahr 2018
gegründete KfW Capital. Diese betreut neben den ERP-VC-Fondsinvestments seit 2021 auch die ERP/
Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität und koordiniert zusammen mit dem Bund die Umsetzung der seit 2021 aufgelegten
weiteren Zukunftsfondsmodule. Daneben beteiligt sich die KfW Capital auch an den beiden
Direktbeteiligungsinstrumenten High-Tech Gründerfonds, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch private Investoren
beteiligt sind, und Ko-Investitionsfonds coparion, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch die Europäische
Investitionsbank (EIB) beteiligt ist.
Der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) ist ein weiteres Direktbeteiligungsinstrument, welches sich aus dem
ERP-Sondervermögen und Zukunftsfondsmitteln speist.
Zum Förderportfolio zählt darüber hinaus die ERP/EIF Fazilität mit dem ERP/EIF-Dachfonds, der sich an
Wagniskapitalfonds beteiligt, die maßgeblich in Deutschland in junge Technologieunternehmen in der Gründungs-
und Wachstumsphase investieren. Die Programmmittel werden vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und
dem ERP-Sondervermögen aufgebracht und vom EIF verwaltet. Ein Teil der Mittel aus der ERP/EIF Fazilität
wird für die Beteiligung am Zukunftsfondsmodul GFF EIF Wachstumsfazilität eingesetzt, welches die Mittel des
ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds in Venture Capital-Fonds, Venture Debt-Fonds und in
großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investiert.
Zudem beteiligt sich der Bund mit Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds neben weiteren
Mitgliedstaaten an der beim EIF aufgesetzten European Tech Champions Initiative mit dem Ziel, pan-europäische
Giga-Fonds aufzubauen, um damit großvolumige Wachstumsfinanzierungen in Deutschland und Europa zu
ermöglichen.
Kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen werden über den Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) vergeben.
Neben der Bereitstellung von Beteiligungskapital mittels Finanzierungsprogrammen sind darüber hinaus auch
Mittel des ERP-Sondervermögens in den mittelstandsorientierten Beteiligungskapitalfonds Obermark investiert.
Außerdem werden durch ERP-Mittel Beteiligungen an den Wagniskapitalfonds Earlybird Health, eCAPITAL IV
Technologies und eCapital Cybersecurity finanziert.
Neue Entwicklungen gab es im Jahr 2024 zum einen im Direktfondsbereich: So wurde der Anteil des ERP-
Sondervermögens am DTCF auf insgesamt 354,8 Mio. Euro erhöht. Zusammen mit der Aufstockung des
Zukunftsfondsanteils auf insgesamt 645,2 Mio. Euro verfügt der DTCF damit seit Ende 2024 über sein geplantes
Zielvolumen von 1 Mrd. Euro.
Außerdem ist im Jahr 2024 der Fonds HTGF Opportunity gestartet. Der HTGF Opportunity ermöglicht es dem
High-Tech Gründerfonds (HTGF), die wachstumsstärksten Portfoliounternehmen seiner Seedfonds auch in
späteren Finanzierungsrunden finanziell zu unterstützen. Dafür stehen aus dem ERP-Sondervermögen und dem
Zukunftsfonds Mittel zur Verfügung. Auch die privaten Wirtschaftsinvestoren des HTGF können sich im Rahmen
eines rechtlich getrennten Sidefonds („HTGF Opportunity Private“) beteiligen. Die Höchstsumme, die in ein
Unternehmen investiert werden kann, beträgt in der Regel 30 Mio. Euro, in Ausnahmefällen bis zu 50 Mio. Euro.
Seit 2024 investiert der ERP/EIF-Dachfonds gezielt auch in Fonds mit weiblich besetzten Managements oder
Investitionskomitees.
Zum anderen wurde Ende 2024 die 3. Fondsgeneration des Mikromezzaninfonds aufgelegt. Über den MMF III
können kleine Unternehmen und Existenzgründungen seit März 2025 Mezzaninfinanzierungen erhalten. Der
MMF III wird durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.
2.5 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen
Unternehmen, die im Ausland investieren und wachsen wollen, brauchen Zugang zu entsprechender
Finanzierung. Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden für hermesgedeckte Exportgeschäfte in
Entwicklungsländern zinsgünstige CIRR-Finanzierungen angeboten. Der CIRR ist hierbei der Referenzzinssatz, den die
OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierung von
Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen in Entwicklungsländern, vorgibt. Das ERP-Sondervermögen trägt
hiermit seiner Entstehungsgeschichte in besonderer Weise Rechnung, indem der Gedanke der Aufbauhilfe über die
Entwicklungsfinanzierung weitergegeben wird.
3 Förderung im Berichtsjahr
3.1 Allgemeine Entwicklung
In der nachfolgenden Darstellung wird zwischen Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden, und
solchen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden, differenziert.
3.1.1 ERP-Förderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden
Die Nachfrage nach ERP-Programmen war in 2024 konjunkturbedingt rückläufig und erreichte ein
Zusagevolumen von rund 8,3 Mrd. Euro (Vorjahr: rund 9,2 Mrd. Euro). Damit wurden die geplanten Zusagevolumina für die
Mittelstandsfinanzierung in der ERP-Förderung (Planwert 2024: rund 10,7 Mrd. Euro) über alle Programme
betrachtet nicht erreicht.
Insgesamt wurden 2024 in den ERP-Programmen rund 28.800 – analog dem Vorjahr – einzelne Förderkredite
zugesagt. Unter Berücksichtigung der in 2024 abgerufenen Förderdarlehen lag das Barobligo (Summe aller
offenstehenden Kreditforderungen der ERP-Förderung innerhalb der KfW zum Stichtag 31. Dezember 2024, ohne
bestehende Beteiligungen des ERP Startfonds und Darlehen aus der Exportfinanzierung) bei rund 46,5 Mrd. Euro
(Vorjahr 38,9 Mrd. Euro).
Tabel le 1 Wirtschaftsförderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 8.320
Anzahl der Zusagen rund 28.8495
Barobligo (in Mio. Euro; inklusive Altgeschäft) 46.493
Förderlast Neugeschäft (in Mio. Euro) 26,16
Verpflichtungsermächtigungen Neugeschäft (in Mio. Euro)
(Zukünftige Förderlast aus Zusagen 2023)
219,4
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 263,77
Förderlast Altgeschäft (in Mio. Euro) 158,98
Förderlast ERP-Startfonds (in Mio. Euro) 11,9
Förderlast aus KfW Capital (in Mio. Euro) 22,2
Rückstellung Förderlast (in Mio. Euro) 70,2
Vom oben ausgewiesenen Zusage- bzw. Fördervolumen sind die Kosten der Förderung (sogenannte Förderlasten)
zu unterscheiden. Für Förderung innerhalb der KfW trägt das ERP-Sondervermögen vor allem Kosten der
Zinsverbilligung, der Bankgebühren und Zwischenfinanzierungen in der Fremdkapitalfinanzierung sowie
Refinanzierungskosten und Ausfälle aus Beteiligungs- und Mezzaninprogrammen. Die KfW stellt dem ERP-
Sondervermögen die Förderlasten am Ende des Jahres in Rechnung. Die abgerechneten Förderlasten beinhalten sowohl die
Kosten für die Neuzusagen im Haushaltsjahr als auch für die noch laufenden Kreditzusagen aus Vorjahren.
Für die kontinuierliche Fortführung der Förderleistung wurde im Rahmen der Neustrukturierung des ERP-
Sondervermögens im Jahr 2007 eine jährliche maximale Förderzielgröße in Höhe von 300 Mio. Euro festgelegt, die
jährlich in Höhe der Inflationsrate anzuheben ist. Für das Jahr 2024 ergab sich ein Wert von rund 424,4 Mio. Euro.
Die in der KfW entstandenen Förderlasten (Kosten) beliefen sich 2024 für das Alt- und Neugeschäft auf
185,1 Mio. Euro. Die Kosten wurden durch Erträge (Zwischenanlagekosten, Risikoprämie,
Bereitstellungsprovision, Verwertungserlöse und Mehrzinsen) in Höhe von rund 51,0 Mio. Euro geschmälert und saldieren sich auf
134,1 Mio. Euro.
Das Planfördervolumen wurde nicht erreicht, so beliefen sich die Förderleistung (Kosten) aus Neuzusagen auf
lediglich 26,1 Mio. Euro. Für neue Kreditverträge (Neuzusagen) wird neben der Auszahlung in dem jeweiligen
Wirtschaftsplanjahr auch eine Verpflichtung für die Folgejahre eingegangen. Für das Jahr 2024 sind hier weitere
219,4 Mio. Euro an Verpflichtungen aufgrund des Neugeschäfts im Jahr 2024 für die Folgejahre ausgewiesen.
Anders als im Rahmen der oben beschriebenen Förderlastenabrechnung rechnen KfW und Hausbanken, über die
die KfW die Kredite im Durchleitverfahren ausreicht, die Gesamtkosten der Darlehen über die gesamte Laufzeit
bereits zum Zeitpunkt der Darlehenszusage in barwertiger Form in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen ab. Die
barwertige Berechnung der Förderleistung aus Neuzusagen belief sich im Jahr 2024 auf rund 263,7 Mio. Euro.
Um im Jahr 2024 eine stärkere Auslastung der im ERP-Wirtschaftsplangesetz festgelegten ERP-Förderung zu
gewährleisten und die Fördermöglichkeiten des ERP-SV bestmöglich nutzen zu können, wurde von der KfW eine
Rückstellung in Höhe von 70,2 Mio. Euro gebildet und barwertig in der Förderlast abgerechnet. Diese wird in den
Folgejahren die Möglichkeit von Tilgungszuschüssen als weiteres Förderelement in bestehenden
Förderprogrammen nach der Verabschiedung im jeweiligen Wirtschaftsplangesetz schaffen.
5 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst. Da diese zum Berichtszeit-punkt noch nicht vollständig waren, ist davon
auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl für das gesamte Berichts-jahr über dem genannten Wert liegt.
6 Kostenbasiert (exklusive Bereitstellungsprovision, Zwischenanlagekosten und Risikoprämie)
7 Die barwertige Verbilligung enthält nicht die Werte aus dem ERP-Exportprogramm
8 Kostenbasiert (exklusive Zwischenanlagekosten, Bereitstellungsprovision, Risikoprämie, Verwertungserlöse und Mehrzinsen),
inklusive Förderlast aus Altgeschäft vor dem 1. Juli 2007
Um dem gestiegenen Bedarf an Beteiligungs- und Wagniskapitalfinanzierung Rechnung zu tragen und
gleichzeitig das ERP-Förderpotential optimal auszunutzen, war mit der Gründung der KfW Capital im Jahr 2018 ein
entscheidender Schritt unternommen worden, damit die KfW ihr Engagement in der Wachstums- und
Beteiligungsfinanzierung substantiell ausbauen kann (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer 2.4). Das ERP-
Sondervermögen steht hierfür mit seinen nach Substanzerhalt und Förderleistung verbleibenden Erträgen zur Verfügung
(Kapitalbereitstellung). Diese Mittel werden nach Beschluss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2019 in
einem neuen Kapitalkonto der KfW, einer sogenannte Risikodeckungsmasse, ausgewiesen. Die
Risikodeckungsmasse dient der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio der KfW. Sie spiegelt das Volumen
des getätigten Beteiligungsgeschäfts wider (1:1-Unterlegung). In der Bilanz 2024 wurde die
Risikodeckungsmasse mit rund 2.005 Mio. Euro ausgewiesen.
3.1.2 ERP-Förderung in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden
Neben den ERP-Programmen innerhalb der KfW gibt es die außerhalb der KfW durchgeführten ERP-finanzierten
Programme der Beteiligungsfinanzierung.
Das Beteiligungsvolumen in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden, ist gegenüber 2023 um
14 Prozent gestiegen: Einem Beteiligungsvolumen von 1.692,4 Mio. Euro im Jahr 2023 steht im Jahr 2024 ein
Volumen von 1.928,8 Mio. Euro gegenüber. Dies beruht im Wesentlichen auf einem gegenüber dem Vorjahr um
rund 300 Mio. Euro gesteigerten Zusagevolumen bei der European Tech Champions Initiative. Das gesamte
Vertragsvolumen der Fonds, an denen sich das ERP-Sondervermögen im Bereich der Beteiligungsfinanzierung
außerhalb der KfW beteiligt hat, ist im Jahr 2024 auf rund 15,9 Mrd. Euro gestiegen. Hier wirken sich vor allem die
verdreifachte Kapitalzusage beim DTCF und der neue Fonds HTGF Opportunity aus.
Tabel le 2 ERP-Wirtschaftsförderung in Programmen, die nicht durch die KfW durchgeführt
werden
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (Neugeschäft 2024 in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
1.928,8
399,4 (21 Prozent)
Vertragsvolumen der Fonds, an denen das ERP-Sondervermögen außerhalb
der KfW beteiligt ist9
15,9 Mrd. Euro
3.2 Förderung nach Förderbereichen/-programmen
3.2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
Im Bereich der Gründungsförderung und Wachstumsfinanzierungen wurden im Jahr 2024 über die beiden ERP-
Programme ERP Kapital für Gründung und Nachfolge, ERP-Förderkredit KMU und ERP-Gründerkredit – Start-
Geld insgesamt rund 6,4 Mrd. Euro Fördervolumen (inkl. Globaldarlehen) zugesagt. Dies entspricht rund 77
Prozent des gesamten ERP-Neugeschäfts 2024. Es wurden insgesamt rund 25.193 Einzelzusagen (inkl.
Globaldarlehen) in diesem Förderbereich realisiert. Dies entspricht rund 87 Prozent der Neuzusagen in allen ERP-
Programmen der KfW inkl. Globaldarlehen.
Programm ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge
Am 1. November 2024 ist das Programm ERP – Förderkredit Gründung und Nachfolge gestartet. Das Programm
ersetzt das Programm „ERP Kapital für Gründung“, das mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aus beihilferechtlichen
Erwägungen eingestellt werden musste.
9 Das Vertragsvolumen der Fonds, an denen das ERP-Sondervermögen außerhalb der KfW beteiligt ist, beschreibt das
Kontraktionsvolumen der Fonds von ERP-Sondervermögen im gesamten Vertragszeitraum.
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird als Kooperationsvorhaben zwischen der KfW und den
Bürgschaftsbanken durchgeführt. Die KfW stellt einen Refinanzierungskredit zur Verfügung, für den eine
Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank eine hundertprozentige Garantie übernimmt. Die Bürgschaftsbanken
übernehmen die Risikoprüfung und Entscheidung zur Übernahme einer Garantie. Der Bund übernimmt gegenüber den
Bürgschaftsbanken eine Rückgarantie in Höhe von 80 Prozent. Mit dem Programm werden Gründungen,
Nachfolgeregelungen oder Festigungen von Unternehmen in Deutschland gefördert. Der Kredit wird – bis auf die
persönliche Haftung – ohne jegliche Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei
500.000 Euro pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und darf nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten
ausmachen.
Die Finanzierungen summierten sich 2024 durch den Einführungstermin Ende 2024 auf ein Gesamtvolumen von
rund 2 Mio. Euro auf. Mit dem Programm wurden daher in 2024 lediglich7 Gründerinnen und Gründer bzw.
Nachfolgerinnen und Nachfolger erreicht.
Tabel le 3: ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 2
Anzahl der Zusagen 7
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 285.714
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 13,8
Investitionshebel (Investitionsvolumen/ Zusagevolumen) 6,9
ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge ist ein wichtiger Baustein im Finanzierungsangebot der ERP-
Förderung. Die Bedeutung des Programms für Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmerinnen und
Jungunternehmer wurde im Rahmen einer Evaluierung des Vorläuferprogramms ERP-Kapital für Gründung bestätigt.
Programm ERP-Gründerkredit - StartGeld
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld inklusive seiner Vorgänger existiert bereits seit 1999. Nachdem im Jahr 2020
wichtige Programmverbesserungen umgesetzt wurden, auf deren Grundlage nun verstärkt auch Betriebsmittel
finanziert werden, können insbesondere auch bankfähige Unternehmensgründungen im Digital- und
Dienstleistungsbereich stärker gefördert werden. Mit einem maximalen Kreditbetrag von 125.000 Euro ist das Programm
auf kleine und mittlere Finanzierungsbedarfe für Vorhaben in Deutschland zugeschnitten und deckt externen
Finanzierungsbedarf der Gründerinnen und Gründer ab. Betriebsmittel können in Höhe von bis zu 50.000 Euro
mitfinanziert werden.
Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge
Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit. Unternehmensnachfolgen gewinnen
angesichts der wachsenden Zahl von Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich aus dem Erwerbsleben
zurückziehen möchten, zunehmend an Bedeutung. Der ERP-Gründerkredit StartGeld kann hier ein wichtiger Baustein
der Finanzierung sein. Die Antragsteller müssen die Voraussetzungen für kleine Unternehmen gemäß der
Definition der Europäischen Union (weniger als 50 Mitarbeiter, maximaler Jahresumsatz von 10 Mio. Euro) erfüllen.
Die Kredite sind mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet, die bis zum Jahresende 2023 jeweils
zur Hälfte durch eine EIF-Garantie und vom ERP-Sondervermögen getragen wurde und seither vollständig durch
das ERP-Sondervermögen finanziert wird. Im Jahr 2024 summierten sich die Finanzierungen auf ein
Gesamtvolumen von 212 Mio. Euro und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert (190 Mio. Euro). Durch das relativ
geringe Durchschnittsvolumen wurde eine hohe Anzahl von rund 2.816 Gründerinnen und Gründern und jungen
Kleinunternehmen erreicht.
Tabelle 4 ERP-Gründerkredit Startgeld (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 212
Anzahl der Zusagen 2.816
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 75.284
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 245
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,2
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 34,5
Innerhalb des ERP-Gründerkredits Startgeld lag der Anteil der reinen Neuerrichtungen (im Vergleich zu
Übernahmen, Beteiligungen und Existenzfestigung) wie im Vorjahr bei etwa 61 Prozent. Auch mit den restlichen
Zusagen an Freiberuflerinnen und Freiberufler und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach ihrer Gründung trägt die
Förderung zur kontinuierlichen Erneuerung der Wirtschaft durch neue Unternehmen und Geschäftsideen bei.
Programm ERP-Förderkredit KMU
Der ERP-Förderkredit-KMU wurde zum 1. Januar 2022 eingeführt. Gefördert werden gewerbliche KMU,
Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -festigungen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. In dem modular
aufgebauten ERP-Förderkredit KMU werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu einer maximalen Höhe von
25 Mio. Euro gefördert. Er richtet sich an alle KMU, d.h. auch an etablierte KMU, die zuvor im KfW-
Unternehmerkredit gefördert wurden.
Tabel le 5 ERP-Förderkredit KMU (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Globaldarlehen und Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 6.202
Anzahl der Zusagen10 circa 22.370
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A.
Nur Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 3.102
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) rund 3.754
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,2
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 149,3
In Ergänzung und Abgrenzung zum ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert der ERP-Förderkredit KMU
Gründungsvorhaben mit höherem Fremdfinanzierungsbedarf und auch Unternehmensnachfolgen. Der ERP-
Förderkredit KMU ist neben dem ERP-Gründerkredit – StartGeld das Flaggschiff der Gründungsfinanzierung und stellt
gleichzeitig eine erfolgreiche Breitenfinanzierung für KMU, Gründungen und junge Unternehmen dar.
10 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen erfasst. Da diese zum Berichtszeitpunkt noch nicht vollständig waren, ist davon auszugehen, dass die
tatsächliche Anzahl für das gesamte Berichtsjahr über dem genannten Wert liegt.
3.2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten
Das ERP-Regionalförderprogramm ist zum 1. Januar 2022 im neuen ERP-Förderkredit KMU aufgegangen und
ist in diesem als Modul mit zusätzlicher Zinsverbilligung enthalten. Auf diese Weise können besonders günstige
Konditionen für Unternehmen in den regionalen Fördergebieten angeboten werden. Im Zuge dieser
Neuaufstellung wird die Unterscheidung nach ost- und westdeutschen Regionen aufgegeben und anhand der gleichen
Gebiete wie im gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen differenziert. Im ERP-Förderkredit
KMU wird für Gründungen und junge Unternehmen in Regionalfördergebieten im Vergleich zu etablierten
Unternehmen außerhalb der Regionalfördergebiete eine höhere Verbilligung eingesetzt, um insbesondere
Gründungsvorhaben und Vorhaben in Regionalfördergebieten anzureizen.
Im Bereich der Regionalförderung wurde über den ERP-Förderkredit KMU im Jahr 2024 ein Fördervolumen von
2.416 Mio. Euro (Vorjahr 2.276 Mio. Euro) zugesagt. Dies entspricht rund 29,0 Prozent des gesamten ERP-
Fördervolumens in ERP-Programmen, die durch die KfW durchgeführt wurden.
Tabel le 6 ERP-Regionalförderung (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 2.416
Anzahl der Zusagen 7.58811
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 318.385
3.2.3 Innovationsförderung – ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit und
ERP-Mezzanine für Innovation
Die ERP-Innovationsförderung stellt seit 2005 eine erfolgreiche Breitenförderung für die Entwicklung neuer
Produkte und Verfahren bei etablierten mittelständischen Unternehmen dar. Die beiden seit Juli 2017 bestehenden
Programmkomponenten sind:
Der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen (Gruppenumsatz bis 500 Millionen Euro). Gefördert wird die
Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben
finanziert, bei denen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt
werden. Dies schließt auch solche Vorhaben ein, die einer Ausrichtung des Geschäftsmodells auf zukunftsfähige
Technologien dienen. Schließlich kann mit dem Programm der Finanzierungsbedarf „innovativer Unternehmen“
gedeckt werden. Dies umfasst auch Unternehmensgründungen sowie Startups, welche in den letzten 24 Monaten
eine Finanzierung von einem Venture-Capital-Investor oder einem Business Angel erhalten haben.
Das Förderprogramm „ERP-Mezzanine für Innovation“ bietet mittelständischen Unternehmen (Gruppenumsatz
bis 500 Millionen Euro) Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital. Ziel ist eine langfristige
Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen
sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung bis zur Marktreife.
Die Nachfrage beim Digitalisierungs- und Innovationskredit war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
konstant. Es wurde ein Gesamtfördervolumen von rund 1.469 Mio. Euro (Vorjahr: 1.452 Mio. Euro) zugesagt
(Einzelkredite und Globaldarlehen). Es wurden rund 3.570 Zusagen (Vorjahr: rund 3.800 Zusagen) von
Einzelkrediten und Globaldarlehen in diesem Bereich realisiert. Das entspricht rund 12,4 Prozent der Zusagen in allen von
der KfW durchgeführten ERP-Programmen.
Das über die Finanzierungen ausgelöste Investitionsvolumen (nur Einzelkredite) betrug rund 769 Mio. Euro. Das
entspricht einem Investitionshebel von 1,6.
11 Anzahl Globaldarlehen und Einzelkredite
Tabelle 7 ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Globaldarlehen und Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 1.469
Anzahl der Zusagen12 rund 3.570
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A.
Nur Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 469
Anzahl der Zusagen 789
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) 0,6
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 769
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,6
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 77,0
Eine Zinsverbilligung alleine ist u. a. aufgrund der nur schwer als Sicherheiten einsetzbaren
Digitalisierungsaufwendungen nur begrenzt als Anreiz wirksam. Deshalb kommt der risikotragenden Nachrangfinanzierung hier mit
ihrer Eigenkapitalähnlichkeit eine besondere Bedeutung zu. Dieser wird über das Programm Mezzanine für
Innovation mit seiner Nachrangkomponente weiterhin Rechnung getragen. Das Programm Mezzanine für Innovation
wurde im Jahr 2021 bis Ende 2025 verlängert.13
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist daher ein wichtiger Baustein der Innovationsförderung in
Deutschland und trägt besonders effektiv dazu bei, die Innovationspotenziale mittelständischer Unternehmen in
Wachstum umzusetzen.
Tabelle 8 ERP-Mezzanine für Innovation (Neugeschäft 2024; nur Einzelkredite)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 45
Anzahl der Zusagen Neugeschäft 21
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) rund 2,1
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) k. A.
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 2,0
3.2.4 Förderung von Leasingkapital
Leasing als wesentliche Säule der Mittelstandsfinanzierung kann als Alternative zur „klassischen“ kreditbasierten
Investition einen wichtigen Beitrag leisten, die Investitionsbedarfe zu ermöglichen, die sich für den Mittelstand
aus der dualen Transformation ergeben. Insbesondere der eigenkapitalschonende Charakter macht Leasing zu
einem geeigneten Instrument, um Investitionsprojekte in den Transformationsbereichen Digitalisierung und
Klimaneutralität zu realisieren, wo eine Kreditfinanzierung häufig nur zu hohen Kosten führt oder gar nicht möglich
ist.
12 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die offenen Rückmeldungen zum Globaldarlehn hochgerechnet.
13 Die EU-Kommission hat die Verlängerung mit Entscheidung vom 18.06.2021 genehmigt (C(2021) 4270 final).
Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing
Am 1. Juli 2023 wurde die ERP-Förderlandschaft um das neue Programm Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen
Leasing erweitert. Hierfür wurde in einem ersten Schritt ein Volumen von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr
eingeplant. Das Förderprogramm steht kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung
von nachhaltigen und klimafreundlichen Maßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in
Leasingfinanzierte bewegliche Güter wie z. B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge, die sich an den
jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Standards für
Energieeffizienz orientieren. Leasinggesellschaften und Banken mit entsprechender Bonität und Erfahrung erhalten aus
dem Förderangebot Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie im Rahmen ihrer Verträge an
mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze beruhen auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW.
Das Förderprodukt ist zum Juli 2023 angelaufen; wie bei anderen beihilfefreien Förderprogrammen der KfW
bremste der seit Programmstart deutlich gestiegene hohe EU-Basis- bzw. Referenzzinssatz auch in diesem
Programm die Nachfrage, sodass Stand Ende 2024 keine Abrufe erfolgten und keine neuen Globaldarlehen
abgeschlossen wurden.
3.2.5 Bereitstellung von Beteiligungskapital
Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung (aus Programmen innerhalb und außerhalb der KfW) wurde aus dem
ERP-Sondervermögen im Jahr 2024 ein Fördervolumen von rund 2,3 Mrd. Euro zugesagt (zusammen mit den
Mitteln der jeweiligen Kooperationspartner in den Programmen (z. B. EIF, ESF)). Dies ist ein Anstieg um 7
Prozent gegenüber dem Vorjahr, der in erster Linie auf die Zusagen der European Tech Champions Initiative
zurückgeht. Auf die mit Mitteln innerhalb der KfW umgesetzten Programme in der Beteiligungsfinanzierung entfielen
davon 372,7 Mio. Euro, auf weitere selbständige Direktbeteiligungen des Bundes rund 1,0 Mio. Euro.
Im Unterschied zur Kreditfinanzierung kann bei der Beteiligungsfinanzierung das durch das ERP-
Sondervermögen ausgelöste zusätzliche Investitionsvolumen schwer gemessen werden. Das gesamte Investitionsvolumen des
Instruments ist bekannt. Es kann jedoch nicht ausgewiesen werden, wie hoch der private Anteil dieses Volumens
ist, der allein auf die Beteiligung des ERP-Sondervermögens zurückzuführen ist und durch dieses mobilisiert
worden ist.
Im Folgenden wird daher zu den Beteiligungsinstrumenten – sofern möglich – das gesamte Investitionsvolumen,
an dem sich das entsprechende Instrument beteiligt hat, ausgewiesen. Auf die Darstellung eines sogenannten
Investitionshebels wird jedoch verzichtet, da eine sinnvolle Berechnung aus oben dargestellten Gründen nicht
möglich ist.
ERP-Beteiligungsprogramm
Private Beteiligungsgesellschaften können als Beteiligungsgeber auftreten und deren (stille) Beteiligung kann aus
dem ERP-Beteiligungsprogramm über die Hausbank refinanziert werden. Diese Refinanzierungskredite werden
auf Basis einer Garantie einer Bürgschaftsbank gewährt, die ihrerseits von Bund und Ländern rückgarantiert wird.
KMU der gewerblichen Wirtschaft können von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die Erweiterung
ihrer Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung ihrer Finanzverhältnisse Beteiligungen erhalten, um hiermit
vornehmlich folgende Vorhaben zu finanzieren: Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel,
Errichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben. Damit wird es
Unternehmen ermöglicht, ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern, und der Weg zur Aufnahme weiterer
Fremdfinanzierungsmittel geebnet.
Das Zusagevolumen im Jahr 2024 (13,2 Mio. Euro) hat sich im Vergleich zum Vorjahr (27,6 Mio. Euro) halbiert.
Hier hat der wegen der beihilfefreien Ausgestaltung des Programms relevante EU-Referenzzinssatz in 2024 eine
Refinanzierung aus dem ERP-Beteiligungsprogramm für die Zielgruppe verteuert und die Nachfrage
entsprechend verringert.
Das gesamte ausgelöste Investitionsvolumen betrug rund 58 Mio. Euro.
Tabelle 9 ERP-Beteiligungsprogramm (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
13,2
13,2 (100 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 29
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Euro) 455.000
Gesamtes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 58
Seit März 2025 entfällt der für die Refinanzierungskredite bisher geltende 100 Basispunkte-Aufschlag auf den
EU-Referenzzinssatz, so dass in der Folge aufgrund der damit verbundenen Verbilligung mit einer wieder
erhöhten Nachfrage nach einer Refinanzierung aus dem ERP-Beteiligungsprogramm ab diesem Jahr gerechnet wird.
MikromezzaninfondsDeutschland
Der MikromezzaninfondsDeutschland (MMF) dient der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis von
Klein- und Kleinstunternehmen. Er bietet vornehmlich Klein- und Kleinstunternehmen sowie
Existenzgründerinnen und -gründern wirtschaftliches Eigenkapital von bis zu 50.000 Euro in Form stiller Beteiligungen. Gehört das
Unternehmen zu einer der besonderen Zielgruppen ist eine Beteiligung von bis zu 150.000 Euro möglich (z. B.
umweltorientiertes Unternehmen, Unternehmensleitung von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund,
Unternehmen, die ausbilden oder aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden). Mangels Eigenkapital und
Sicherheiten haben Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer oft keinen
ausreichenden Zugang zu Bankkrediten. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Finanzierungsgeber ist,
dass auf Grund fehlender Kredithistorie die Einschätzung der Kreditwürdigkeit schwieriger ist. Der MMF trägt
im Bereich des Angebots kleinvolumiger eigenkapitalähnlicher Finanzierungen dazu bei, diese Marktschwächen
auszugleichen. Durch die eigenkapitalähnlichen Finanzierungen wird auch der Zugang zu
Fremdkapitalfinanzierungen erleichtert.
Bis 2023 wurde der MMF neben dem ERP-Sondervermögen auch aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanziert. Im Jahr 2024 erfolgte die Finanzierung alleine aus dem ERP-Sondervermögen, da die Förderperiode des
ESF Ende 2023 auslief.
Über den 2016 gestarteten MMF II wurden bis Ende 2024 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von rund
90,9 Mio. Euro ausgegeben.
2024 wurden deutschlandweit insgesamt 242 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 13,4 Mio. Euro
ausgezahlt (2023: 228 Beteiligungen, 12,5 Mio. Euro Gesamtvolumen). Die durchschnittliche Beteiligungshöhe liegt
bei 55.560 Euro. Ein Großteil der Mittel floss den besonderen Zielgruppen des Fonds zu.
Tabel le 10 Mikromezzaninfonds (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) 13,4
davon ERP-Mittel 13,4 (100 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 242
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Euro) 55.560
Der Ende 2024 neu aufgelegte MMF III vergibt seit März 2025 neue Beteiligungen. Über den MMF III werden
bis Ende 2029 75 Mio. Euro für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen zur Vergütung
gestellt. Besondere Zielgruppen sind: von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen,
Unternehmen die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie
ökologisch nachhaltige Unternehmen. Der MMF III wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
kofinanziert.
High-Tech Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert Risikokapital in junge Technologieunternehmen und sorgt für
die notwendige Betreuung und Unterstützung des Managements von jungen Start-ups. Es bestehen vier
Generationen des Fonds: HTGF I (seit 2005), HTGF II (seit 2011), der HTGF III (seit 2016) und der HTGF IV (seit
2022). Die Zusammenarbeit mit privaten Investoren ist zentraler Bestandteil des Konzeptes. Am HTGF IV sind
neben den öffentlichen Partnern BMWE und KfW Capital derzeit 45 Unternehmen unterschiedlicher Branchen
aus Mittelstand und Industrie beteiligt. Der Fonds hat ein Volumen von rund 500 Mio. Euro. 2024 wurden 34
Beteiligungen in neue Portfoliounternehmen in Höhe von 26,6 Mio. Euro durch den HTGF IV zugesagt.
Tabel le 11 High-Tech Gründerfonds (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
26,6
16,5 (62 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 34
Durchschnittliche Zusagehöhe (in Mio. Euro) 0,8
High-Tech Gründerfonds Opportunity
Ziel des HTGF Opportunity Fonds ist es, das Volumen von Later-Stage-Finanzierungsrunden bedarfsgerecht zu
vergrößern. Der HTGF Opportunity ist mit 660 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen und dem Zukunftsfonds
ausgestattet, um ausgewählten Portfoliounternehmen der HTGF-Seedfonds in späteren Wachstumsphasen
größere Finanzierungsummen zur Verfügung stellen zu können. Der HTGF Opportunity finanziert stets gemeinsam
mit einem oder mehreren privaten Investoren. Für einzelne Portfoliounternehmen stehen bis zu 30 Mio. Euro, in
Ausnahmefällen bis zu 50 Mio. Euro aus dem HTGF Opportunity zur Verfügung. Die HTGF Opportunity konnte
2024 bereits 3 Zusagen in Höhe von insgesamt 9,1 Mio. Euro tätigen.
Tabelle 12 HTGF Opportunity (Neugeschäft 2024)
– Stand: 31. Dezember 2024 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
9,1
2,2 (24 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 3
Durchschnittliche Zusagehöhe (in Mio. Euro) 3,0
DeepTech & Climate Fonds
Der im April 2021 gegründete DeepTech & Climate Fonds (DTCF), der Beteiligungskapital in
Technologieunternehmen mit langen Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen investiert, ist ein Baustein des Zukunftsfonds.
Im Jahr 2024 wurde der Anteil des ERP-Sondervermögens am DTCF von 118,23 Mio. Euro um 236,57 Mio. Euro
auf insgesamt 354,8 Mio. Euro erhöht. Zusammen mit der Aufstockung des Zukunftsfondsanteils auf insgesamt
645,2 Mio. Euro verfügt der DTCF damit seit Ende 2024 über sein geplantes Zielvolumens von 1 Mrd. Euro. Die
Beteiligungen des DTCF erfolgen gemeinsam mit europäischen privaten Investorinnen und Investoren an
ausgewählten Unternehmen vorwiegend mit Sitz in Deutschland. Die Höhe eines Investments liegt bei max. 30
Mio. Euro. Der Fokus der Beteiligungen liegt auf Start-ups aus technologieorientierten Zukunftsbranchen (z.B.
Computing, Industrial Tech, Climate Tech und Life Science). Im Jahr 2024 wurden sechs Investments mit einem
Volumen von insgesamt 39,7 Mio. Euro getätigt.
Tabelle 13 DeepTech & Climate Fonds (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
39,7
14,1 (36 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 6
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 6,6
coparion
2015 wurde der Co-Investitionsfonds coparion mit marktnahen und Venture Capital-gerechten Strukturen als
Nachfolger des ERP-Startfonds konzipiert und vom ERP-Sondervermögen und der KfW gegründet. Der Fonds
ist im 4. Quartal 2022 in die Desinvestitionsphase eingetreten. Das Fondsvolumen von 275 Mio. Euro wird vom
ERP-Sondervermögen, von der KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitgestellt. Der
Fonds tätigt weiterhin Folgeinvestments in die Portfoliounternehmen, wobei das vorgesehene Gesamtinvestment
in ein Unternehmen bis zu 15 Mio. Euro betragen kann. Coparion nähert sich dem Ende seiner vorgesehenen
Laufzeit, weshalb nur noch wenig Mittel für Folgefinanzierungen zur Verfügung stehen und im Jahr 2024 deutlich
weniger Mittel als in den Vorjahren dafür eingesetzt wurden.
Tabelle 14 coparion (Abrufe für Folgefinanzierungen 2023)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Folgefinanzierungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
1,5
1,0 (65 Prozent)
Anzahl der Folgefinanzierungen 14
Durchschnittliche Höhe der Folgefinanzierung (in Mio. Euro) 0,1
ERP-Startfonds
Der ERP-Startfonds beteiligt sich an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung erfolgt als Beteiligung, die Beteiligungsform der Startfonds richtet sich vorrangig nach der
Beteiligungsform des Leadinvestors. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 5 Mio. Euro pro Unternehmen und
maximal 2,5 Mio. Euro je Zwölfmonatszeitraum. Der ERP-Startfonds beschränkt sich seit 2016 auf
Folgefinanzierungen. Dies bewirkt ein gegenüber den Vorjahren tendenziell stagnierendes bzw. rückläufiges Geschäft beim
ERP-Startfonds: 2024 wurden 4,3 Mio. Euro ausgezahlt. Die Anzahl der eingegangenen Beteiligungen ging von
29 im Jahr 2023 auf 13 in 2024 zurück.
Tabel le 15 ERP-Startfonds (Abrufe für Folgefinanzierungen 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Folgefinanzierungsvolumen (in Mio. Euro) 4,3
davon ERP-Mittel 4,3 (100 Prozent)
Anzahl der Folgefinanzierungen 13
Durchschnittliche Höhe der Folgefinanzierung (in Mio. Euro) 0,3
ERP/EIF-Dachfonds
Der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem ERP-Sondervermögen finanzierte Dachfonds
beteiligt sich an Venture-Capital-Fonds, die in Technologieunternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase
investieren.
Der ERP/EIF-Dachfonds wurde im Jahr 2004 aufgelegt und ist branchenoffen ausgerichtet. Das Gesamtvolumen
des ERP/EIF-Dachfonds beträgt bis zu 3,7 Mrd. Euro (gemeinsam finanziert von ERP-Sondervermögen und EIF).
Im Jahr 2024 hat das ERP-SV dem EIF zugesagt, ab dem 1. Januar 2023 erwirtschaftete Beteiligungserträge bis
zu einer Höhe von 100 Mio. Euro zu reinvestieren. Die Investitionsperiode wurde zudem bis zum Inkrafttreten
einer Folgefazilität, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2025, verlängert.
Im Jahr 2024 wurden aus dem ERP/EIF-Dachfonds 17 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von
267,9 Mio. Euro zugesagt.
Tabel le 16 ERP/EIF-Dachfonds (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
267,9
235,7 (88 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 17
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 15,8
Im Jahr 2025 soll mit dem EIF ein Vertrag über eine Folgefazilität geschlossen werden.
GFF EIF Wachstumsfazilität
Die GFF EIF Wachstumsfazilität wurde im Juni 2021 als ein Modul des Zukunftsfonds aufgelegt und soll über
einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt bis zu 3,5 Mrd. Euro in Wachstumsfonds und in großvolumigere
Wachstumsfinanzierungsrunden von Start-ups investieren. Das Finanzierungsvolumen in Höhe von bis zu
3,5 Mrd. Euro wird vom Zukunftsfonds, vom ERP-Sondervermögen und vom EIF gemeinsam zur Verfügung
gestellt. Die GFF EIF Wachstumsfazilität wird vom EIF verwaltet. Vorbild für die GFF EIF Wachstumsfazilität war
die im Jahr 2016 entstandene und vom ERP-Sondervermögen und EIF gemeinsam finanzierte ERP/EIF-
Wachstumsfazilität, die parallel zur GFF EIF Wachstumsfazilität seit Mitte 2021 keine Neuinvestments mehr eingeht.
Im Jahr 2024 wurden aus der GFF EIF Wachstumsfazilität zehn Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von
306,1 Mio. Euro zugesagt.
Tabel le 17 GFF EIF Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
306,1
36,7 (12 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 10
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 30,6
ERP/EIF-Wachstumsfazilität
Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität wurde 2016 mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro aufgesetzt mit dem
Ziel, schnell wachsenden Unternehmen einen Zugang zu Wachstumskapital zu eröffnen. Seit Mitte 2021 geht die
ERP/EIF-Wachstumsfazilität keine Neuinvestments mehr ein. Im Jahr 2023 sind nur noch Kapitalabrufe aufgrund
bereits vor diesem Zeitpunkt getätigter Kapitalzusagen erfolgt.
Tabelle 18 ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Abrufe 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Kapitalabrufe 2024 (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
40,3
26,6 (66 Prozent)
European Tech Champions Initiative
Die European Tech Champions Initiative (ETCI) hat zum Ziel, pan-europäische Giga-Fonds aufzubauen, um
damit großvolumige Wachstumsfinanzierungen für vielversprechende europäische Wachstumsunternehmen in
späten Finanzierungsrunden zu ermöglichen und dadurch die Abhängigkeit von ausländischen Investitionen zu
reduzieren. Sie wurde im Februar 2023 beim EIF aufgesetzt. Der Bund beteiligt sich mit Mitteln aus dem ERP-
Sondervermögen und aus dem Zukunftsfonds wie Frankreich mit insgesamt 1 Mrd. Euro, daneben haben sich
mittlerweile vier weitere Mitgliedsstaaten (Spanien, Italien, Belgien und Niederlande) beteiligt.
Im Jahr 2024 wurden aus der ETCI vier Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 1.199,8 Mio. Euro
zugesagt.
Tabel le 19 European Tech Champions Initiative (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) 1.199,8
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro) 67,2(6 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 4
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 300
European Angels Fund Germany
Der European Angels Fund Germany (EAF) hat in den Jahren 2012 bis 2022 die Investitionen von 50 sehr
erfahrenen Business Angels sowie anderer nicht-institutioneller Investoren kofinanziert, die sich an innovativen
Unternehmen beteiligen. Für die Investitionen des EAF werden bis zu 400 Mio. Euro durch das ERP-SV und den
EIF bereitgestellt. Seit 2021 werden im Rahmen des EAF keine neuen Ko-Investitionsverträge abgeschlossen.
Aus den bestehenden Kooperationen erfolgen bis zu deren jeweiligen Vertragsende weiterhin Ko-Investitionen in
Start-ups und im Einzelfall Aufstockungen der Rahmenverträge mit einzelnen Business Angels. Im Jahr 2024
erfolgten drei Aufstockungen.
Tabelle 20 European Angels Fund (Zusagen für Aufstockungen der Rahmenverträge mit
einzelnen Business Angels im Jahr 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Vertragsaufstockungen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
1,0
0,5 (50 Prozent)
Mezzanin-Dachfonds für Deutschland
Der im Jahr 2012 aufgelegte Mezzanin-Dachfonds für Deutschland (MDD) ist eine gemeinschaftliche Initiative
des ERP-Sondervermögens, der LfA-Förderbank Bayern, der NRW-Bank, der Sächsischen Aufbaubank und des
EIF zur Stärkung des Marktes für Mezzanin-Kapital in Deutschland.
Der MDD beteiligt sich an privaten professionellen Mezzanin-Fonds, die wesentlich in den deutschen Mittelstand
investieren. Durch den Einsatz von Mezzanin-Kapital können die Mittelständler gleichzeitig die Vorteile von
Eigen- und Fremdkapital nutzen, da die Eigenkapitalausstattung und damit das Rating verbessert werden, ohne
dass dem Kapitalgeber Gesellschafter-Stimmrechte gewährt werden müssen. Das Gesamtvolumen des MDD
beträgt in zwei Generationen insgesamt 600 Mio. Euro. Die Investitionsphase des MDD ist seit November 2022
beendet, so dass seitdem keine neuen Beteiligungen eingegangen wurden.
Tabel le 21 Mezzanin-Dachfonds (Abrufe 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Kapitalabrufe (in Mio. Euro) 34,8
davon ERP-Mittel 10,7 (31 Prozent)
ERP-Venture Capital Fondsinvestments
Die Beteiligungen der ERP-Venture Capital Fondsinvestments durch die KfW Capital erfolgen an ausgewählten
Venture Capital und Venture Debt-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Start-up-, als auch
die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Der
Anteil eines Fondsinvestments liegt bei maximal 25 Mio. Euro pro Fonds.
Im Jahr 2024 wurden Fondsinvestments mit einem Volumen von 202 Mio. Euro zugesagt. Diese Mittel werden
über das ERP-Sondervermögen innerhalb der KfW bereitgestellt.
Tabel le 22 ERP-Venture Capital Fondsinvestments (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
202,0
202,0 (100 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 12
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 16,8
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität
Die Beteiligungen der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität bei der KfW Capital erfolgen an ausgewählten
Venture Capital- und Venture Debt-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Start-up-, als auch
die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Die
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität ist ein Modul des Zukunftsfonds. Mit der ERP/Zukunftsfonds-
Wachstumsfazilität wird das Investitionsvolumen der KfW Capital auf knapp 400 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Der
Anteil eines Fondsinvestments über die Wachstumsfazilität liegt bei max. 50 Mio. Euro pro Fonds.
Im Jahr 2024 wurde die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität durch Mittel des Zukunftsfonds sowie des ERP-
Sondervermögens (innerhalb der KfW) erweitert, um Investitionen in sogenannte Opportunity-Fonds über KfW
Capital zu tätigen, um größere Finanzierungsrunden für führende Start-ups zu ermöglichen.
Im Jahr 2024 wurden Fondsinvestments mit einem Volumen von insgesamt 157,5 Mio. Euro zugesagt. Diese
Mittel werden über das ERP-SV innerhalb der KfW bereitgestellt.
Tabel le 23 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
157,5
118,6 (75 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 10
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 15,8
RegioInnoGrowth
Seit 2023 ist „RegioInnoGrowth“ (RIG) zur Finanzierung innovativer Geschäftsmodelle von Unternehmen unter
dem Dach des Zukunftsfonds aktiv. RIG adressiert Start-ups und Mittelständler mit einem Jahresumsatz bis zu
75 Mio. Euro, die über die teilnehmenden Landesförderinstitute (LFI) bzw. die von ihnen eingesetzten privaten
Investoren (u. a. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, Business Angels, Family Offices) stille und offene
Beteiligungen, Nachrang- und Wandeldarlehen erhalten können. Der Bund stellt für diese Förderung aufgeteilt
auf mehrere Jahre 90 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen neben 360 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds,
insgesamt 450 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bund übernimmt bis zu 70 Prozent der Risiken, die Länder/LFI
bzw. ihre eingesetzten Privatinvestoren mindestens 30 Prozent, dazu kommen ggf. noch private Mittel (z. B. von
Business Angels, Family Offices). Bis Ende 2024 sind neun Bundesländer (über acht LFI) RIG beigetreten und
haben landesspezifische Finanzierungsprogramme aufgelegt.
Der Risikoanteil von ERP-Sondervermögen und Zukunftsfonds wird über die KfW in Form von zinslosen
Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung an die Landesförderinstitute transferiert.
Im Jahr 2024 sind davon 65,3 Mio. Euro an sieben LFI ausgereicht worden, so dass RIG seit Programmstart
insgesamt 76 Mio. Euro ausgereicht hat, um daraus Start-ups und innovative kleine Mittelständler zu finanzieren.
Tabelle 24 RegioInnoGrowth (Neugeschäft 2024)
– Stand 31. Dezember 2024 –
Volumina der ausgereichten Globaldarlehen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
65,3
13,1 (20 Prozent)
Globaldarlehen an LFI 7
Durchschnittliche Auszahlungshöhe (in Mio. Euro) 9,3
Obermark (SCA) SICAR
Das ERP-Sondervermögen ist der Fondsgesellschaft Obermark (SCA) SICAR im Jahr 2012 als Aktionär
beigetreten. Obermark investiert dauerhaft in mittelständische europäische Unternehmen, vornehmlich im
deutschsprachigen Raum. Von den jeweiligen Unternehmen erwirtschaftetes Kapital steht diesen Unternehmen für
Investitionen zur Verfügung oder wird, wenn nicht benötigt, entweder in andere Portfoliounternehmen der Obermark oder
für Neuinvestitionen verwendet. Grundsätzlich werden keine Gewinne an die Aktionäre der Obermark
ausgeschüttet. Im Jahr 2024 wurden keine Investitionsmittel abgerufen, da die Ziehungsphase des Fonds beendet ist.
Earlybird Health
Seit 2016 hält das ERP-Sondervermögen eine Beteiligung am Wagniskapitalfonds Earlybird Health. Der Fonds
hat einen Investitionsfokus auf Unternehmen, die insbesondere auf die Digitalisierung medizinischer Leistungen
abzielen. Die Engagements des ERP-Sondervermögens und weiterer privater Investoren bestehen aus dem
Investment und einem abstrakten Schuldversprechen gegenüber einer Krankenkasse, mit dem das Investment dieser
Krankenversicherung quasi garantiert wird. Im Gegenzug bekommen die Investoren bei einer Rendite oberhalb
von 2 Prozent die darüber liegenden Erträge als Garantieprämie. Der Fonds befindet sich in der
Desinvestitionsphase, im Jahr 2024 sind keine Abrufe erfolgt.
eCAPITAL IV Technologies Fonds
Das ERP-Sondervermögen ist seit Ende 2016 am Wagniskapitalfonds eCAPITAL IV Technologies beteiligt. Der
Fonds stellt Start-ups und innovativen Unternehmen aus dem Hightech-Bereich Risikokapital zur Verfügung. Der
Fonds befindet sich in der Desinvestitionsphase. Im Jahr 2024 stellte das ERP-Sondervermögen 0,5 Mio. Euro
für Abrufe bereit.
eCapital Cybersecurity Fonds
Ende 2018 hat das ERP-Sondervermögen eine Beteiligung von bis zu 7,45 Mio. Euro am Cybersecurity-Fonds
der deutschen Fondsgesellschaft eCAPITAL gezeichnet. Der Fonds hat einen Investitionsfokus auf Unternehmen,
die insbesondere auf IT-Sicherheit und Datensicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft abzielen. Der Fonds
befindet sich in der Desinvestitionsphase. Im Jahr 2024 stellte das ERP-Sondervermögen 0,5 Mio. Euro für Abrufe
bereit.
3.2.6 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen – ERP-
Exportfinanzierungsprogramm
Im Bereich der Exportförderung wurde über das ERP-Exportfinanzierungsprogramm 2024 ein Fördervolumen
von insgesamt rund 13 Mio. Euro zugesagt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Fördervolumen stark gesunken
(2023: 424 Mio. Euro).
Im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms werden Kredite an ausländische Käufer deutscher
Exportgüter in Entwicklungsländer gefördert. Hiervon profitieren sowohl Entwicklungs- und Schwellenländer, als auch
deutsche Exporteure, die sich damit neue Märkte erschließen. Unter dem Programm vergeben antragsberechtigte
Banken sogenannte. „CIRR-Kredite“, die unter Nutzung des ERP-Sondervermögens refinanziert werden. CIRR-
Kredite werden zu dem von der OECD festgelegten günstigen CIRR-Zinssatz (CIRR = Commercial Interest
Reference Rate) ausgestattet und müssen bestimmte Programmkriterien erfüllen, z. B. mit einer Exportkreditgarantie
des Bundes gedeckt sein (Hermes-Deckung).
3.2.7 Förderung von transatlantischen Begegnungen
Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahr 2024 die Förderung der transatlantischen Begegnung sowie der
Gedanke der Völkerverständigung verfolgt. Die Förderung ist langfristig angelegt und erfolgt im Rahmen folgender
Zuschussprogramme: Dem Deutschen Programm für transatlantische Begegnung, zwei transatlantischen
Stipendienprogrammen und dem ERP-Stipendienprogramm GUS/MOE sowie dem deutsch/jüdisch-amerikanischen
Austauschprogramm „Germany Close Up“.
Das geplante Fördervolumen dieser Programme betrug für das Jahr 2024 insg. 7,9 Mio. Euro. Die Höhe der
tatsächlich in Anspruch genommen Mittel betrug insg. 7,2 Mio. Euro.
4 Ausblick
Die deutsche Wirtschaft befindet weiter in einem schwierigen Fahrwasser. Die Grundgesetzänderungen von
Bundestag und Bundesrat zum Sondervermögen Infrastruktur, die Bereichsausnahme für Verteidigungs- und weitere
Ausgaben von der grundgesetzlichen Verschuldungsregel sowie der erhöhte strukturelle Verschuldungsspielraum
der Länder haben zwischenzeitlich zwar zu einer Stimmungsaufhellung in Unternehmen und privaten Haushalten
beigetragen. Doch die Anfang April von den USA angekündigten und teilweise vorerst wieder
zurückgenommenen Zollerhöhungen erhöhten weltweit die wirtschaftspolitische Unsicherheit. Nach der Einigung zwischen den
USA und der EU Ende Juli gibt es zwar mehr Planungssicherheit, aber aufgrund der Zollerhöhung auch
schwierige Handelsbedingungen. Dies trifft die deutsche Volkswirtschaft in einer Phase anhaltender konjunktureller
Schwäche.
Besonders die exportorientierte und tief in globale Lieferketten eingebundene deutsche Industrie, die unverändert
unter einer schwachen Auftragslage und verringerter Wettbewerbsfähigkeit leidet, wird hierdurch belastet. Vor
diesem Hintergrund dürfte sich die erwartete konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft erneut verzögern.
Insbesondere die Exportaussichten dürften sich deutlich eintrüben – sowohl aufgrund der direkten Auswirkungen
der protektionistischen US-Maßnahmen als auch indirekt infolge von Wachstumseinbußen bei wichtigen
Handelspartnern. Hinzu kommen mögliche Umlenkungseffekte von Warenströmen und das Risiko von erneuten
Lieferkettenstörungen, die die globalen Produktions- und Handelsverflechtungen beeinträchtigen könnten. Erst im
Jahr 2026 kann im Zuge einer Verringerung der geopolitischen Unsicherheiten und einer steigenden
Auslandsnachfrage, vor allem aus der EU, mit einer Stabilisierung der Ausfuhren gerechnet werden. Vom Außenhandel ist
daher rein rechnerisch vor allem in diesem, aber auch im nächsten Jahr ein spürbar negativer Wachstumsbeitrag
auf das BIP zu erwarten.
Die Konsumlaune der privaten Haushalte wird neben den gestiegenen geopolitischen Ungewissheiten auch durch
eine erhöhte Unsicherheit über Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven gedämpft; die Rückkehr der
Sparquote in Richtung des Niveaus der Jahre vor der Pandemie verläuft damit langsamer als zuvor erwartet, so dass
trotz leicht steigender Reallöhne der reale private Konsum in diesem Jahr noch sehr verhalten bleibt. Erst 2026
ist im Zuge einer Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt und nachlassenden Unsicherheiten im In- und
Ausland mit einer Belebung der privaten Konsumausgaben zu rechnen. Bei der Investitionsentwicklung dürfte es
im Jahresverlauf zu Zuwächsen kommen, die allerdings über einzelne Sektoren und Bereiche unterschiedlich
ausgeprägt sind: Im Bausektor wird eine Erholung vor allem im Tiefbau sichtbar, gestützt durch öffentliche
Infrastrukturprojekte. Der Wohnungsbau dürfte angesichts der erhöhten Unsicherheiten und zuletzt wieder etwas
ungünstigerer Finanzierungsbedingungen jedoch zunächst noch verhalten bleiben. Die Ausrüstungsinvestitionen
zeigen ein geteiltes Bild: Private Investitionen dürften zunächst weiter abwärtsgerichtet bleiben, während
öffentliche Investitionen, gestützt durch steigende Verteidigungsausgaben und später auch durch das Sondervermögen
Infrastruktur spürbar zulegen. Die fortdauernde wirtschaftliche Schwächephase macht sich weiterhin auf dem
Arbeitsmarkt bemerkbar. Im laufenden Jahr wird die Zahl der Erwerbstätigen voraussichtlich noch rückläufig
sein, erst im Jahr 2026 dürfte es dann im Zuge der erwarteten wirtschaftlichen Erholung wieder zu einer
langsamen Beschäftigungsausweitung kommen. Die seit 2022 steigende Arbeitslosenzahl dürfte zum Ende dieses Jahres
ihren Höhepunkt erreichen und im kommenden Jahr wieder etwas zurückgehen.
Alles in allem rechnet die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion vom April mit einer Stagnation des
Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr; 2026 dürfte die Wirtschaftsleistung vor allem binnenwirtschaftlich getragen um
1,0 Prozent zunehmen.
Die Gründungsplanungstätigkeit hat gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2025 im Jahr 2024 – nach einem
deutlichen Rückgang im Jahr 2023 – wieder zugenommen. Die Planungsquote, also der Anteil der aktiven Planerinnen
und Planer an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahre, ist von 3,6 Prozent im Jahr 2023 auf 4,9 Prozent im
Jahr 2024 gestiegen (2022: 4,5 Prozent). Da die Entwicklung der Gründungsplanungen laut KfW-
Gründungsmonitor 2025 oft ein guter Indikator für die Gründungstätigkeit im Folgejahr ist, könnte die Gründungstätigkeit auch
2025 weiter ansteigen.
Nun gilt es, die deutsche Wirtschaft mit einem kontinuierlichen und großzügigen Angebot An Finanzierungen zu
begleiten. Mit einem Planvolumen von 11,7 Mrd. Euro (2024: 11,1 Mrd. Euro) wird die Förderung aus dem ERP-
Sondervermögen für 2025 einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den deutschen Mittelstand mit Kraft dabei zu
unterstützen, die derzeitigen ökonomischen Herausforderungen zu meistern. Denn eine funktionierende Kredit-
und Beteiligungskapitalversorgung ist Voraussetzung für die optimale Nutzung von Wachstumspotenzialen. Die
Finanzierungsförderung aus dem ERP-Sondervermögen ist deshalb weiterhin ein wichtiger Baustein zur
wirtschaftlichen Erholung und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands.
Denn neben den aktuellen Herausforderungen, mit denen die mittelständischen Unternehmen konfrontiert sind,
rücken Digitalisierung und Innovation zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen immer mehr in
den Fokus, wenn es darum geht, Wachstumschancen zu nutzen. Die Fördermöglichkeiten in den Bereichen
Digitalisierung und Innovationen wurden wesentlich verbessert. Aus dem ERP-Sondervermögen wurden zwei neue
Kreditprogramme ins Leben gerufen, um die Bedarfe in den Bereichen Digitalisierung und Innovation im
Mittelstand passgenau zu adressieren. Seit dem 1. Juli 2025 stehen die Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“
und „ERP-Förderkredit Innovation“ zur Verfügung. Diese Kredite werden im bewährten Durchleitungsprinzip
angeboten: Die Hausbanken fungieren als erste Ansprechpartner und die Finanzierung wird zu vergünstigten
Konditionen bereitgestellt. Ergänzt wird die Förderung um den ERP-Förderzuschuss, der seit Februar 2025
angebotenen wird. Darüber hinaus wird erstmalig eine Beyond-Banking-Komponente in die Förderung integriert: der
KfW Digitalisierungs-Check, der Unternehmen hilft, in kürzester Zeit ihren aktuellen Digitalisierungsstand zu
ermitteln. Digitalisierung und Innovationen sind keine einmaligen Projekte, sondern fortlaufende Prozesse.
Unternehmen müssen kontinuierlich in neue Technologien investieren und ihre Geschäftsmodelle anpassen, um
wettbewerbsfähig zu bleiben. Die neuen Fördermöglichkeiten bieten eine wertvolle Unterstützung, um diesen
Herausforderungen zu begegnen.
Auch im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung werden die einzelnen Instrumente
kontinuierlich entsprechend des Marktbedarfes weiterentwickelt. Der Mikromezzaninfonds vergibt seit März 2025 neue
Beteiligungen. Das mögliche Beteiligungsvolumen wurde in der dritten Fondsgeneration des MMF auf
100.000 Euro ausgeweitet. Da die Investitionsperiode des ERP/EIF-Dachfonds im Jahr 2025 ausläuft, wird eine
Folgefazilität aufgesetzt, nachdem eine Evaluation im Jahr 2024 die nachhaltig positiven Wirkungen der
Investitionen des ERP/EIF-Dachfonds auf den deutschen Wagniskapitalmarkt festgestellt hat.
Im laufenden Jahr wird weiterhin an der Umsetzung von Bausteinen des Zukunftsfonds gearbeitet, die auch durch
das ERP-Sondervermögen mitfinanziert werden. So wurde im September 2025 für den HTGF Opportunity ein
rechtlich getrennter Sidefonds („HTGF Opportunity Private“) geschlossen, an dem sich die Industrieinvestoren
des HTGF beteiligen können. An RegioInnoGrowth sollen im Verlauf des Jahres 2025 noch drei weitere und
damit insgesamt zwölf Bundesländer (über elf Landesförderinstitute) teilnehmen. Der neue Baustein „Scale-up
Direct“ soll im vierten Quartal 2025 starten. KfW Capital wird darüber gemeinsam mit privaten VC-Fonds direkt
in besonders erfolgreiche Start-ups der Schlüssel-Technologiebereiche investieren. Diese Unternehmen sollen auf
ihrem kapitalintensiven Wachstumspfad so unterstützt werden, dass sie sich auf dem Weltmarkt behaupten
können und der Standort Deutschland weiter gestärkt wird.
Die erfolgreichen Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen aus
dem ERP-Sondervermögen bleiben mithin als wichtiger Bereich der förderpolitischen Agenda bestehen. Sie
werden auf hohem Niveau fortgesetzt, weiterentwickelt und an den bestehenden Bedarfen der deutschen Wirtschaft
ausgerichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2024 (Unterrichtung)