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Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5749 · Antrag · Original ↗

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Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Über 90 Prozent des globalen Internetverkehrs laufen über Unterwasserinfrastruktur. Mehr als 150 Unterseekabel verbinden Europa mit Asien, Afrika und Nordamerika und sind Lebensadern für die deutsche Wirtschaft. In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee verlaufen insgesamt 16 Unterseekabel, welche die Ostseeanrainerstaaten wie Schweden, Finnland, Polen, Estland, Lettland und Litauen miteinander verknüpfen. Über die AWZ in der Nordsee ist Deutschland mit europäischen Partnern wie dem Vereinigten Königreich, Skandinavien und den Niederlanden und über diese mit Nordamerika, Asien und Afrika verbunden. Dieses globale Netzwerk ist das pulsierende Herz der modernen deutschen Wirtschaft sowie Transmissionsriemen für globale Kommunikation und Zusammenarbeit und setzt sich nicht nur aus Kabeln für den Internetdatenverkehr zusammen, sondern umfasst auch energetische Infrastrukturen wie Hochspannung-Gleichstrom-Übertragungskabel (HGÜ) zur Stromübertragung. Unterseekabel sind somit fester Bestandteil der globalen kritischen Infrastruktur. Umso besorgniserregender sind die schon seit Jahren stattfindenden und im Trend vermehrt auftretenden Beschädigungen von Unterseekabeln und ihrer Infrastruktur. Diese Beschädigungen weisen zum allergrößten Teil Verdachtsmerkmale hybrider Bedrohung auf. Bekanntmachungen wie die des China Ship Scientific Research Centre (CSSRC) vom März 2025, „dass es ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug entwickelt hat, das in der Lage ist, armierte Unterseekabel in Tiefen von bis zu 4.000 Metern zu durchtrennen“ (S. 16, Report on Security and Resilience of EU Submarine Cable Infrastructures der Submarine Cable Infrastructures informal Expert Group der EU) können in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle spielen wie die russische Schattenflotte. Aufgrund der weltweiten Vernetzung dürfen solche Vorfälle nicht nur im vereinzelten, länderspezifischen Kontext betrachtet werden, sondern müssen im internationalen Kontext, mit entsprechender strategischer Bedeutung auch für Deutschland, eingeordnet werden. Mit dem EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit vom 21. Februar 2025 sowie der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2024 über sichere und resiliente Seekabelinfrastruktur wurde ein tragfähiges Fundament für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und den Ausbau der Seekabelinfrastruktur auf europäischer Ebene geschaffen. Daran gilt es nun auch von Seiten Deutschlands weiter anzuknüpfen und mit internationalen Partnern auf globaler Ebene im Bereich der Unterseekabel verstärkt strategisch zusammenzuarbeiten. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5749 21. Wahlperiode 05.05.2026 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, 1. die Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen, europäischen Partnern und strategischen internationalen Partnern zur Stärkung und Weiterentwicklung der internationalen Kabeldiplomatie, einschließlich der Verbesserung der Reaktionsfähigkeit der EU hinsichtlich der Resilienz der Unterseekabelinfrastruktur, als festen Bestandteil der deutschen Außen-, Sicherheits-, Digitalisierungs-, Forschungs- und Verteidigungspolitik weiter auszubauen, insbesondere durch die Stärkung von Fähigkeiten zur schnellen Detektion, Reparatur und Wiederherstellung beschädigter Kabelinfrastruktur sowie durch koordinierte Notfallmechanismen; 2. im Sinne des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit vom 21. Februar 2025 einen aktiven Beitrag zur Realisierung der Zielsetzung eines umfassenden, EU-weiten Instrumentariums für die Kabelsicherheit zu leisten; 3. darauf hinzuwirken, dass auch im Rahmen der Global Gateway Initiative der EU die strategische Förderung und der Ausbau einer gesicherten Kabel- und Unterwasserinfrastruktur eine hohe Priorität einnehmen; 4. einen aktiven Beitrag zu einem noch stärkeren Informations- und Wissensaustausch zwischen den verschiedenen nationalen, europäischen, internationalen und multilateralen Behörden, Instituten sowie Organisationen im Bereich der Seekabel zu liefern und gleichzeitig die Reduktion von Transparenz- und Berichtspflichten, die die Resilienz von Unterseekabeln beeinträchtigen können, zu prüfen; 5. die Initiative der Europäischen Kommission des freiwilligen gemeinsamen Informationsraums (Common Information Sharing Environment, CISE) als zentrale EU-weite Informations- und Koordinationsplattform im Sinne der Stärkung der Resilienz und der Sicherheit maritimer Unterseekabel weiter aktiv in der Praxis umzusetzen und die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang stetig weiter auszubauen; 6. die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb des EU-Raumes im Rahmen des CISE zu prüfen, einschließlich der Länder des Indo-Pazifiks (IP) und im Rahmen von bestehenden internationalen Kooperationsformaten, wie der E4 (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Polen) mit den IP4 (Australien, Japan, Korea und Neuseeland); 7. im Allgemeinen die Zusammenarbeit mit Ländern des Indo-Pazifiks, einschließlich der ASEAN-Staaten, bei der zeitnahen Erfassung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, welche beidseitig relevante Kabel- und Unterwasserinfrastruktur tangieren, zu intensivieren und dabei auf Beschlüssen wie u. a. im Rahmen des Ministerforums EU-Indopazifik vom 20. bis zum 21. November 2025 aufzubauen; 8. die internationale, länderübergreifende Zusammenarbeit in multilateralen Foren wie der Indo-Pacific Oceans Initiative (IPOI), dem ASEAN Regional Forum (ARF) oder der Indian Ocean Rim Association (IORA) zum Schutz von Kabel- und Unterwasserinfrastruktur weiter zu vertiefen; 9. im Sinne einer umfassenden internationalen Kabeldiplomatie die Zusammenarbeit im nationalen, europäischen und internationalen Kontext mit zentralen NATO-Gremien und Initiativen zur Kabel- und Unterwasserinfrastruktursicherheit, einschließlich der Undersea Infrastructure Coordination Cell (UICC), des Maritime Centre for Security of Critical Undersea Infrastructure (NMCSCUI), dem Critical Undersea Infrastructure Network sowie der Digital Ocean Vision Initiative der NATO weiter mit Leben zu füllen; 10. den strategischen Ausbau von Offshore-Windparkanlagen im Sinne kleiner Kraftwerke in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee – deren Anbindung an das Festland mittels Unterseekabel eine zuverlässige Steuerung und ein umfassendes Monitoring ermöglicht – weiter voranzubringen und dabei die Weichen zu stellen, dass u. a. im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts sowie unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Windparks für die nationale kritische Infrastruktur und für die nationalen Sicherheitsinteressen, der Ausbau nach entsprechender Prüfung und Bedarf im europäischen Kontext stattfindet; 11. in Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation und weiteren relevanten Akteuren zu prüfen, wie der Schutz der Seekabelinfrastruktur im Kontext des internationalen Seerechtsrahmens optimiert werden kann und somit u. a. ein wirksameres und koordiniertes Vorgehen gegen sogenannte Schattenflotten gewährleistet werden kann; 12. zu prüfen, wie auf internationaler Ebene im Rahmen des UN- Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) die Zugriffsrechte der unterseeischen Kabel verlegenden Staaten, u. a. bei Eingriffen oder Beschädigungen unterseeischer Kabel durch Dritte, klarer benannt oder verankert werden können, um somit den Schutz der unterseeischen Kabelinfrastruktur, einschließlich der Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten, zu verbessern und bestehende etwaige juristische Lücken auf internationaler Ebene in diesem Kontext zu schließen; 13. die einzelnen weiteren Aspekte der Empfehlung (EU) 2024/779 der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2024 über sichere und resiliente Seekabelinfrastrukturen zügig weiter in ihrer Gänze auf nationaler Ebene zu verwirklichen, einschließlich der erfolgreichen Fortsetzung der Mitarbeit Deutschlands in der informellen Expertengruppe für Seekabelinfrastruktur und der Realisierung des EU-Vorhabens der Kartierung bestehender Seekabelinfrastrukturen auf EU- Ebene; 14. einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Berichts der Expertengruppe gemäß der Empfehlung (EU) 2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU- Unterseekabelinfrastruktur vom Oktober 2025 zu leisten. Dabei gilt es, im Sinne der Realisierung der Empfehlungen der Expertengruppe die Weichen für eine entsprechende Resilienz und Diversifizierung der europäischen Unterseekabelinfrastruktur einschließlich der verschiedenen technischen Komponenten entlang der benötigten Lieferketten in diesem Bereich zu stellen, um einseitige Abhängigkeiten u. a. so weit wie möglich hinsichtlich der Betreiberstrukturen von Unterseekabeln zu minimieren und die längerfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Kontext zu ermöglichen; 15. sich im Rahmen der Umsetzung des Berichts der Expertengruppe gemäß der Empfehlung (EU) 2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU- Unterseekabelinfrastruktur vom Oktober 2025 auf EU-Ebene für der Instandhaltung der nötigen Infrastrukturen sowie Kapazitäten für eine weiterhin wirksame Wartungsflotte im Bereich der Kabelreparatur einzusetzen; 16. beim Schutz der maritimen kritischen Infrastrukturen und bei der Umsetzung von Erkennungs-, Präventions-, Schutz- sowie Risikomanagementmaßnahmen die Ausführungen der Expertengruppe gemäß der Empfehlung (EU) 2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU-Unterseekabelinfrastruktur vom Oktober 2025 zur Auswirkung von Entwicklungen in Regionen außerhalb der EU, einschließlich in Russland und China, auf die Resilienz der Unterseekabelinfrastrukturen der EU zu berücksichtigen; 17. auf nationaler Ebene die Weichen zu stellen, um im Rahmen der Bundeszuständigkeit die Ausführungen der Expertengruppe gemäß der Empfehlung (EU) 2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU-Unterseekabelinfrastruktur vom Januar 2026 umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Anwendung geeigneter Maßnahmen aus der Cable Security Toolbox sowie die Unterstützung der Cable Projects of European Interest (CPEIs), um die europäische Unterseekabelinfrastruktur weiter zu diversifizieren und damit die Sicherheit und Resilienz langfristig zu gewährleisten; 18. den relevanten Austausch zwischen nationalen Behörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit der European Maritime Safety Agency, der European Union Network and Information Security Agency sowie mit der Internationalen Fernmeldeunion der Vereinten Nationen, mit privaten Betreibern von Unterseekabeln, mit der Schifffahrtsindustrie sowie mit sicherheitsrelevanten Akteuren stetig weiterzuentwickeln. Berlin, den 5. Mai 2026 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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