Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie
Text
Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Eckpfeiler einer wirksamen und strategischen Kabeldiplomatie
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Über 90 Prozent des globalen Internetverkehrs laufen über Unterwasserinfrastruktur.
Mehr als 150 Unterseekabel verbinden Europa mit Asien, Afrika und Nordamerika
und sind Lebensadern für die deutsche Wirtschaft. In der deutschen ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) in der Ostsee verlaufen insgesamt 16 Unterseekabel, welche
die Ostseeanrainerstaaten wie Schweden, Finnland, Polen, Estland, Lettland und
Litauen miteinander verknüpfen. Über die AWZ in der Nordsee ist Deutschland mit
europäischen Partnern wie dem Vereinigten Königreich, Skandinavien und den
Niederlanden und über diese mit Nordamerika, Asien und Afrika verbunden. Dieses globale
Netzwerk ist das pulsierende Herz der modernen deutschen Wirtschaft sowie
Transmissionsriemen für globale Kommunikation und Zusammenarbeit und setzt sich nicht
nur aus Kabeln für den Internetdatenverkehr zusammen, sondern umfasst auch
energetische Infrastrukturen wie Hochspannung-Gleichstrom-Übertragungskabel (HGÜ)
zur Stromübertragung.
Unterseekabel sind somit fester Bestandteil der globalen kritischen Infrastruktur.
Umso besorgniserregender sind die schon seit Jahren stattfindenden und im Trend
vermehrt auftretenden Beschädigungen von Unterseekabeln und ihrer Infrastruktur. Diese
Beschädigungen weisen zum allergrößten Teil Verdachtsmerkmale hybrider
Bedrohung auf. Bekanntmachungen wie die des China Ship Scientific Research Centre
(CSSRC) vom März 2025, „dass es ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug
entwickelt hat, das in der Lage ist, armierte Unterseekabel in Tiefen von bis zu 4.000 Metern
zu durchtrennen“ (S. 16, Report on Security and Resilience of EU Submarine Cable
Infrastructures der Submarine Cable Infrastructures informal Expert Group der EU)
können in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle spielen wie die russische
Schattenflotte.
Aufgrund der weltweiten Vernetzung dürfen solche Vorfälle nicht nur im vereinzelten,
länderspezifischen Kontext betrachtet werden, sondern müssen im internationalen
Kontext, mit entsprechender strategischer Bedeutung auch für Deutschland,
eingeordnet werden. Mit dem EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit vom 21. Februar 2025 sowie
der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2024 über sichere
und resiliente Seekabelinfrastruktur wurde ein tragfähiges Fundament für die Stärkung
der Widerstandsfähigkeit und den Ausbau der Seekabelinfrastruktur auf europäischer
Ebene geschaffen. Daran gilt es nun auch von Seiten Deutschlands weiter anzuknüpfen
und mit internationalen Partnern auf globaler Ebene im Bereich der Unterseekabel
verstärkt strategisch zusammenzuarbeiten.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5749
21. Wahlperiode 05.05.2026
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
1. die Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen, europäischen Partnern und
strategischen internationalen Partnern zur Stärkung und Weiterentwicklung der
internationalen Kabeldiplomatie, einschließlich der Verbesserung der
Reaktionsfähigkeit der EU hinsichtlich der Resilienz der Unterseekabelinfrastruktur, als festen
Bestandteil der deutschen Außen-, Sicherheits-, Digitalisierungs-, Forschungs-
und Verteidigungspolitik weiter auszubauen, insbesondere durch die Stärkung
von Fähigkeiten zur schnellen Detektion, Reparatur und Wiederherstellung
beschädigter Kabelinfrastruktur sowie durch koordinierte Notfallmechanismen;
2. im Sinne des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit vom 21. Februar 2025 einen
aktiven Beitrag zur Realisierung der Zielsetzung eines umfassenden, EU-weiten
Instrumentariums für die Kabelsicherheit zu leisten;
3. darauf hinzuwirken, dass auch im Rahmen der Global Gateway Initiative der EU
die strategische Förderung und der Ausbau einer gesicherten Kabel- und
Unterwasserinfrastruktur eine hohe Priorität einnehmen;
4. einen aktiven Beitrag zu einem noch stärkeren Informations- und
Wissensaustausch zwischen den verschiedenen nationalen, europäischen, internationalen und
multilateralen Behörden, Instituten sowie Organisationen im Bereich der
Seekabel zu liefern und gleichzeitig die Reduktion von Transparenz- und
Berichtspflichten, die die Resilienz von Unterseekabeln beeinträchtigen können, zu
prüfen;
5. die Initiative der Europäischen Kommission des freiwilligen gemeinsamen
Informationsraums (Common Information Sharing Environment, CISE) als zentrale
EU-weite Informations- und Koordinationsplattform im Sinne der Stärkung der
Resilienz und der Sicherheit maritimer Unterseekabel weiter aktiv in der Praxis
umzusetzen und die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesem
Zusammenhang stetig weiter auszubauen;
6. die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb des EU-Raumes im
Rahmen des CISE zu prüfen, einschließlich der Länder des Indo-Pazifiks (IP) und
im Rahmen von bestehenden internationalen Kooperationsformaten, wie der E4
(Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und Polen) mit den IP4
(Australien, Japan, Korea und Neuseeland);
7. im Allgemeinen die Zusammenarbeit mit Ländern des Indo-Pazifiks,
einschließlich der ASEAN-Staaten, bei der zeitnahen Erfassung und Bewältigung von
Sicherheitsvorfällen, welche beidseitig relevante Kabel- und
Unterwasserinfrastruktur tangieren, zu intensivieren und dabei auf Beschlüssen wie u. a. im
Rahmen des Ministerforums EU-Indopazifik vom 20. bis zum 21. November 2025
aufzubauen;
8. die internationale, länderübergreifende Zusammenarbeit in multilateralen Foren
wie der Indo-Pacific Oceans Initiative (IPOI), dem ASEAN Regional Forum
(ARF) oder der Indian Ocean Rim Association (IORA) zum Schutz von Kabel-
und Unterwasserinfrastruktur weiter zu vertiefen;
9. im Sinne einer umfassenden internationalen Kabeldiplomatie die
Zusammenarbeit im nationalen, europäischen und internationalen Kontext mit zentralen
NATO-Gremien und Initiativen zur Kabel- und
Unterwasserinfrastruktursicherheit, einschließlich der Undersea Infrastructure Coordination Cell (UICC), des
Maritime Centre for Security of Critical Undersea Infrastructure (NMCSCUI),
dem Critical Undersea Infrastructure Network sowie der Digital Ocean Vision
Initiative der NATO weiter mit Leben zu füllen;
10. den strategischen Ausbau von Offshore-Windparkanlagen im Sinne kleiner
Kraftwerke in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord-
und Ostsee – deren Anbindung an das Festland mittels Unterseekabel eine
zuverlässige Steuerung und ein umfassendes Monitoring ermöglicht – weiter
voranzubringen und dabei die Weichen zu stellen, dass u. a. im Rahmen des
Außenwirtschaftsrechts sowie unter Berücksichtigung der Bedeutung dieser Windparks für
die nationale kritische Infrastruktur und für die nationalen Sicherheitsinteressen,
der Ausbau nach entsprechender Prüfung und Bedarf im europäischen Kontext
stattfindet;
11. in Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation und
weiteren relevanten Akteuren zu prüfen, wie der Schutz der Seekabelinfrastruktur im
Kontext des internationalen Seerechtsrahmens optimiert werden kann und somit
u. a. ein wirksameres und koordiniertes Vorgehen gegen sogenannte
Schattenflotten gewährleistet werden kann;
12. zu prüfen, wie auf internationaler Ebene im Rahmen des UN-
Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) die Zugriffsrechte der unterseeischen Kabel verlegenden
Staaten, u. a. bei Eingriffen oder Beschädigungen unterseeischer Kabel durch
Dritte, klarer benannt oder verankert werden können, um somit den Schutz der
unterseeischen Kabelinfrastruktur, einschließlich der Reparatur- und
Wartungsmöglichkeiten, zu verbessern und bestehende etwaige juristische Lücken auf
internationaler Ebene in diesem Kontext zu schließen;
13. die einzelnen weiteren Aspekte der Empfehlung (EU) 2024/779 der Europäischen
Kommission vom 26. Februar 2024 über sichere und resiliente
Seekabelinfrastrukturen zügig weiter in ihrer Gänze auf nationaler Ebene zu verwirklichen,
einschließlich der erfolgreichen Fortsetzung der Mitarbeit Deutschlands in der
informellen Expertengruppe für Seekabelinfrastruktur und der Realisierung des
EU-Vorhabens der Kartierung bestehender Seekabelinfrastrukturen auf EU-
Ebene;
14. einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Berichts der Expertengruppe gemäß der
Empfehlung (EU) 2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU-
Unterseekabelinfrastruktur vom Oktober 2025 zu leisten. Dabei gilt es, im Sinne der
Realisierung der Empfehlungen der Expertengruppe die Weichen für eine
entsprechende Resilienz und Diversifizierung der europäischen
Unterseekabelinfrastruktur einschließlich der verschiedenen technischen Komponenten entlang der
benötigten Lieferketten in diesem Bereich zu stellen, um einseitige Abhängigkeiten
u. a. so weit wie möglich hinsichtlich der Betreiberstrukturen von Unterseekabeln
zu minimieren und die längerfristige Wettbewerbsfähigkeit Europas im
internationalen Kontext zu ermöglichen;
15. sich im Rahmen der Umsetzung des Berichts der Expertengruppe gemäß der
Empfehlung (EU) 2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU-
Unterseekabelinfrastruktur vom Oktober 2025 auf EU-Ebene für der Instandhaltung der
nötigen Infrastrukturen sowie Kapazitäten für eine weiterhin wirksame
Wartungsflotte im Bereich der Kabelreparatur einzusetzen;
16. beim Schutz der maritimen kritischen Infrastrukturen und bei der Umsetzung von
Erkennungs-, Präventions-, Schutz- sowie Risikomanagementmaßnahmen die
Ausführungen der Expertengruppe gemäß der Empfehlung (EU) 2024/779 zur
Sicherheit und Resilienz der EU-Unterseekabelinfrastruktur vom Oktober 2025
zur Auswirkung von Entwicklungen in Regionen außerhalb der EU,
einschließlich in Russland und China, auf die Resilienz der Unterseekabelinfrastrukturen
der EU zu berücksichtigen;
17. auf nationaler Ebene die Weichen zu stellen, um im Rahmen der
Bundeszuständigkeit die Ausführungen der Expertengruppe gemäß der Empfehlung (EU)
2024/779 zur Sicherheit und Resilienz der EU-Unterseekabelinfrastruktur vom
Januar 2026 umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Anwendung geeigneter
Maßnahmen aus der Cable Security Toolbox sowie die Unterstützung der Cable
Projects of European Interest (CPEIs), um die europäische
Unterseekabelinfrastruktur weiter zu diversifizieren und damit die Sicherheit und Resilienz
langfristig zu gewährleisten;
18. den relevanten Austausch zwischen nationalen Behörden wie dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe mit der European Maritime Safety Agency, der European
Union Network and Information Security Agency sowie mit der Internationalen
Fernmeldeunion der Vereinten Nationen, mit privaten Betreibern von
Unterseekabeln, mit der Schifffahrtsindustrie sowie mit sicherheitsrelevanten Akteuren
stetig weiterzuentwickeln.
Berlin, den 5. Mai 2026
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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