Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25
[Bundesrat zu Drucksache 126/25 (Beschluss)
19.12.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Gemeinsamen Mitteilung an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat:
EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit
C(2025) 9167 final
Herrn Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin – DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 18.12.2025
C(2025) 9167 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Gemeinsamen
Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für
Kabelsicherheit (JOIN(2025) 9 final).
Nach den jüngsten Zwischenfällen insbesondere in der Ostsee wird im gemeinsamen
Aktionsplan für Kabelsicherheit von der Kommission und der Hohen Vertreterin ein klarer
Ansatz vorgelegt, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von Seekabeln, die sowohl
für die Kommunikation als auch für die Stromversorgung genutzt werden, noch weiter zu
erhöhen. Der Plan wurde unter umfassender Berücksichtigung eines vollständigen
Resilienzzyklus konzipiert, der Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung, Reaktion auf und
Behebung von Schäden sowie zur Prävention von Sicherheitsvorfällen umfasst.
Dieser Aktionsplan ergänzt die laufenden NATO-Tätigkeiten vollumfänglich. Er stellt den
gefahren- und ressortübergreifenden Ansatz in den Mittelpunkt, der im Bericht 2024 des
Sonderberaters Sauli Niinistö empfohlen und in der EU-Strategie für eine krisenfeste
Union sowie der ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit dargelegt wurde. Auch in
der internationalen Digitalstrategie für die Europäische Union wird die Zusage der EU
betont, weiter an einer sicheren Konnektivität zu arbeiten, unter anderem durch
Maßnahmen zu unterseeischen Kommunikationskabeln.
Die Kommission dankt dem Bundesrat für die Unterstützung des EU-Aktionsplans für
Kabelsicherheit und möchte einige Erläuterungen zu den angesprochenen Punkten geben.
Die Kommission teilt die Auffassung, dass der Schwerpunkt auf die Sicherheit in der Ostsee
und in der Nordsee gelegt werden muss. Die Kommission hat gemeinsam mit der Hohen
Vertreterin den Aktionsplan für die gesamte EU und alle Meeresbecken ausgearbeitet; auf
die Lage im Ostseeraum wird jedoch besonders eingegangen. Die Kommission hat die
Einrichtung von integrierten Überwachungsmechanismen vorgeschlagen, die sich
kurzfristig auf die Ostsee konzentrieren. Die Kommission arbeitet schon jetzt mit den
Mitgliedstaaten zusammen, um – angefangen mit dem Ostseeraum – regionale
Kabeldrehscheiben für die einzelnen Meeresbecken einzurichten, um die
Erkennungskapazitäten zu erhöhen und die Reaktionszeit zu verkürzen. Es ist von
zu Drucksache 126/25 (Beschluss)
entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten einen regionalen Ansatz und
regionale Kapazitäten für den Austausch von Informationen über anhaltende Bedrohungen
und Zwischenfälle im Zusammenhang mit Unterseekabeln entwickeln, um schrittweise eine
genaue Echtzeit-Lageerfassung zu erstellen. In diesem Zusammenhang erinnern wir
daran, dass die EU-Mitgliedstaaten auch auf das einschlägige Fachwissen und die
Fähigkeiten spezialisierter EU-Agenturen wie der EMSA (Europäische Agentur für die
Sicherheit des Seeverkehrs) und ihrer Meeresüberwachungssysteme (z. B. der Integrierten
Seeverkehrsdienste/IMS, des Systems der Union für den Austausch von Informationen für
die Sicherheit des Seeverkehrs/SafeSeaNet) zurückgreifen können, um ihre maritime
Lageerfassung zu verbessern. Dies kann unter anderem bei der Reaktion auf hybride
Bedrohungen im maritimen Bereich, bei der verstärkten Überwachung von Aktivitäten in
der Nähe kritischer maritimer Infrastrukturen (CMI), einschließlich des Seeverkehrs
(darunter Schiffen der Schattenflotte), sowie für einen besseren Schutz nützlich sein.
In Bezug auf die Stromkabel teilt die Kommission die Auffassung, dass es sich dabei um
strategische Infrastrukturen für die Verwirklichung der Ziele der Energieunion handelt, zu
denen auch die Anbindung von Offshore-Windenergie gehört.
Was die Resilienz kritischer Infrastrukturen betrifft, so hat die EU mit der Annahme der
Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) und der
überarbeiteten Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2-Richtlinie) den
Rechtsrahmen verstärkt, um aktuelle und künftige Online- und Offline-Risiken anzugehen
und dabei alle Gefahren zu berücksichtigen, die von Cyberangriffen bis zu
Naturkatastrophen reichen. Sobald die Richtlinien von den Mitgliedstaaten vollständig
umgesetzt und durchgeführt sind, werden sie gewährleisten, dass Risiken und
Schwachstellen, die Einrichtungen in kritischen Schlüsselsektoren in den
Anwendungsbereichen der Richtlinien (11 für CER und 18 für NIS2) betreffen,
berücksichtigt werden, darunter die Energieinfrastruktur und die digitale Infrastruktur.
Die Kommission fordert Deutschland auf, für die vollständige Umsetzung beider
Richtlinien Sorge zu tragen. Die Kommission hat überdies weitere Maßnahmen ergriffen,
um die Resilienz kritischer Infrastrukturen auf sektoraler Ebene zu verbessern, wobei sie
auf dem in den horizontalen Rechtsvorschriften festgelegten Referenzszenario aufbaut.
Wie im Aktionsplan erwähnt, überprüft die Kommission derzeit den Rechtsrahmen für die
Energieversorgungssicherheit und berücksichtigt dabei neue Herausforderungen für das
Energiesystem, einschließlich vom Menschen verursachter Bedrohungen. Im Bereich der
maritimen Sicherheit wurde die überarbeitete EU-Strategie für maritime Sicherheit mit
ihrem Aktionsplan angenommen, um kritische maritime Infrastrukturen und Schiffe besser
vor physischen und Cyberbedrohungen zu schützen. In diesem Zusammenhang fordert die
Kommission alle einschlägigen nationalen Seefahrtsbehörden und EU-Agenturen aktiv
auf, sich dem gemeinsamen Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich
anzuschließen, damit für jedes Meeresbecken die regionale Integration gefördert und die
gemeinsame Lageerfassung verbessert werden können.
In Bezug auf die Reparaturkapazitäten arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten
zusammen, um den Einsatz modularer Reparaturausrüstungen als kosteneffiziente, flexible
und rasche Lösung in strategischen Häfen der jeweiligen Meeresbecken zu unterstützen.
In Bezug auf die Prävention teilt die Kommission die Auffassung, dass es von
entscheidender Bedeutung ist, die möglichen Auswirkungen eines jeden Vorfalls zu
verringern. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, den Ausbau weiterer und
intelligenterer Telekommunikationskabel finanziell zu unterstützen, um die Redundanz und
damit die Widerstandsfähigkeit Europas zu erhöhen. Die Kommission teilt ferner die
Auffassung, dass mehr Technologie zum Beispiel in Form von Unterwassersensoren,
intelligenten Kabeln oder Unterwasserdrohnen genutzt werden muss, um Prävention und
Erkennung zu verbessern.
Nach Einschätzung der Kommission kommt den Betreibern privater Einrichtungen eine
Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von Seekabeln zu. Zu diesem Zweck
fördert die Kommission im Rahmen der regionalen Zentren den Aufbau einer
strukturierten Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Was die Bekämpfung der Schattenflotte betrifft, so hat die EU im Anschluss an
das 19. Sanktionspaket 556 Schiffe sowie Einrichtungen des weiter gefassten Ökosystems
gelistet und sanktioniert, und sie setzt ihre Arbeit fort, um böswillige Akteure zur
Rechenschaft zu ziehen. Im Anschluss an die Tagung des Rates (Auswärtige
Angelegenheiten) vom 20. November fördert die EU außerdem den Austausch bewährter
Verfahren und gewonnener Erkenntnisse zwischen den Mitgliedstaaten. Die internationale
Koordinierung dieser Bemühungen, unter anderem in der G7-Taskforce „Nordic
Baltic 8++ Shadow Fleet“ und in der IMO, wird weiterhin eine zentrale Priorität sein.
Die Kommission stimmt dem Bundesrat hinsichtlich der Bedeutung der internationalen
Zusammenarbeit zu. Die Kommission arbeitet aktiv mit der NATO zusammen, um die
Widerstandsfähigkeit und Sicherheit kritischer maritimer Infrastrukturen zu verbessern.
Im Jahr 2025 wurde die NATO erstmals eingeladen, als Beobachter an der jüngsten
LIVEX-Übung der EU MARSEC teilzunehmen, bei der der Schwerpunkt auf dem Schutz
kritischer maritimer Infrastrukturen lag. Finnland hat angeboten, 2026 die nächste
MARSEC-LIVEX-Übung in der Ostsee unter Federführung der finnischen Küstenwache
auszurichten. Diese Übung, die sich erneut auf den Schutz kritischer maritimer
Infrastrukturen konzentrieren wird, wird auch die Gelegenheit bieten, die Umsetzung der
vorgeschlagenen Ostseekabel-Drehscheibe zu testen.
Das Vorhandensein hunderttausender Tonnen nicht explodierter Munition
(Munitionsaltlasten) in der Nord- und Ostsee stellt eine große Herausforderung für die
Sicherheit des Seeverkehrs, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung der
Wirtschaftstätigkeiten dar, insbesondere der Offshore-Windenergie, die von
entscheidender Bedeutung für die Klimaziele der EU ist. Die Kommission erkennt die
Führungsrolle Deutschlands bei der Sicherung und Bergung dieser Altlasten an und zählt
darauf, dass dieses Thema im Einklang mit den Zusagen der Ministererklärung anlässlich
der Konferenz „Our Baltic 2.0“ weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda bleibt.
Aufbauend auf EU-finanzierten Projekten und daraus gewonnenen Erkenntnissen wird die
Kommission eine umfassende Strategie für die Bergung nicht explodierter Munition
entwickeln, wie sie in dem im Juni 2025 angenommenen Europäischen Pakt für die Meere
festgelegt ist.
Die oben beschriebenen Bedrohungen und Herausforderungen, die insbesondere von
Russland ausgehen, sind auch in anderen Meeresbecken der EU wie dem Schwarzen Meer
und dem Mittelmeer präsent. Aus diesem Grund arbeitet die EU bei der Einrichtung
weiterer regionaler Zentren für die maritime Sicherheit oder Kabeldrehscheiben eng mit
den Anrainerstaaten in diesen Regionen zusammen und beobachtet kontinuierlich die
Entwicklungen, um ihre Reaktionen und Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Henna Virkkunen Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission
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