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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · zu126/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit JOIN(2025) 9 final; Ratsdok. 6444/25 [Bundesrat zu Drucksache 126/25 (Beschluss) 19.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit C(2025) 9167 final Herrn Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin – DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.12.2025 C(2025) 9167 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit (JOIN(2025) 9 final). Nach den jüngsten Zwischenfällen insbesondere in der Ostsee wird im gemeinsamen Aktionsplan für Kabelsicherheit von der Kommission und der Hohen Vertreterin ein klarer Ansatz vorgelegt, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit von Seekabeln, die sowohl für die Kommunikation als auch für die Stromversorgung genutzt werden, noch weiter zu erhöhen. Der Plan wurde unter umfassender Berücksichtigung eines vollständigen Resilienzzyklus konzipiert, der Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung, Reaktion auf und Behebung von Schäden sowie zur Prävention von Sicherheitsvorfällen umfasst. Dieser Aktionsplan ergänzt die laufenden NATO-Tätigkeiten vollumfänglich. Er stellt den gefahren- und ressortübergreifenden Ansatz in den Mittelpunkt, der im Bericht 2024 des Sonderberaters Sauli Niinistö empfohlen und in der EU-Strategie für eine krisenfeste Union sowie der ProtectEU-Strategie für die innere Sicherheit dargelegt wurde. Auch in der internationalen Digitalstrategie für die Europäische Union wird die Zusage der EU betont, weiter an einer sicheren Konnektivität zu arbeiten, unter anderem durch Maßnahmen zu unterseeischen Kommunikationskabeln. Die Kommission dankt dem Bundesrat für die Unterstützung des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit und möchte einige Erläuterungen zu den angesprochenen Punkten geben. Die Kommission teilt die Auffassung, dass der Schwerpunkt auf die Sicherheit in der Ostsee und in der Nordsee gelegt werden muss. Die Kommission hat gemeinsam mit der Hohen Vertreterin den Aktionsplan für die gesamte EU und alle Meeresbecken ausgearbeitet; auf die Lage im Ostseeraum wird jedoch besonders eingegangen. Die Kommission hat die Einrichtung von integrierten Überwachungsmechanismen vorgeschlagen, die sich kurzfristig auf die Ostsee konzentrieren. Die Kommission arbeitet schon jetzt mit den Mitgliedstaaten zusammen, um – angefangen mit dem Ostseeraum – regionale Kabeldrehscheiben für die einzelnen Meeresbecken einzurichten, um die Erkennungskapazitäten zu erhöhen und die Reaktionszeit zu verkürzen. Es ist von zu Drucksache 126/25 (Beschluss) entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten einen regionalen Ansatz und regionale Kapazitäten für den Austausch von Informationen über anhaltende Bedrohungen und Zwischenfälle im Zusammenhang mit Unterseekabeln entwickeln, um schrittweise eine genaue Echtzeit-Lageerfassung zu erstellen. In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die EU-Mitgliedstaaten auch auf das einschlägige Fachwissen und die Fähigkeiten spezialisierter EU-Agenturen wie der EMSA (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) und ihrer Meeresüberwachungssysteme (z. B. der Integrierten Seeverkehrsdienste/IMS, des Systems der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs/SafeSeaNet) zurückgreifen können, um ihre maritime Lageerfassung zu verbessern. Dies kann unter anderem bei der Reaktion auf hybride Bedrohungen im maritimen Bereich, bei der verstärkten Überwachung von Aktivitäten in der Nähe kritischer maritimer Infrastrukturen (CMI), einschließlich des Seeverkehrs (darunter Schiffen der Schattenflotte), sowie für einen besseren Schutz nützlich sein. In Bezug auf die Stromkabel teilt die Kommission die Auffassung, dass es sich dabei um strategische Infrastrukturen für die Verwirklichung der Ziele der Energieunion handelt, zu denen auch die Anbindung von Offshore-Windenergie gehört. Was die Resilienz kritischer Infrastrukturen betrifft, so hat die EU mit der Annahme der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) und der überarbeiteten Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS2-Richtlinie) den Rechtsrahmen verstärkt, um aktuelle und künftige Online- und Offline-Risiken anzugehen und dabei alle Gefahren zu berücksichtigen, die von Cyberangriffen bis zu Naturkatastrophen reichen. Sobald die Richtlinien von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt und durchgeführt sind, werden sie gewährleisten, dass Risiken und Schwachstellen, die Einrichtungen in kritischen Schlüsselsektoren in den Anwendungsbereichen der Richtlinien (11 für CER und 18 für NIS2) betreffen, berücksichtigt werden, darunter die Energieinfrastruktur und die digitale Infrastruktur. Die Kommission fordert Deutschland auf, für die vollständige Umsetzung beider Richtlinien Sorge zu tragen. Die Kommission hat überdies weitere Maßnahmen ergriffen, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen auf sektoraler Ebene zu verbessern, wobei sie auf dem in den horizontalen Rechtsvorschriften festgelegten Referenzszenario aufbaut. Wie im Aktionsplan erwähnt, überprüft die Kommission derzeit den Rechtsrahmen für die Energieversorgungssicherheit und berücksichtigt dabei neue Herausforderungen für das Energiesystem, einschließlich vom Menschen verursachter Bedrohungen. Im Bereich der maritimen Sicherheit wurde die überarbeitete EU-Strategie für maritime Sicherheit mit ihrem Aktionsplan angenommen, um kritische maritime Infrastrukturen und Schiffe besser vor physischen und Cyberbedrohungen zu schützen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission alle einschlägigen nationalen Seefahrtsbehörden und EU-Agenturen aktiv auf, sich dem gemeinsamen Informationsraum (CISE) für den maritimen Bereich anzuschließen, damit für jedes Meeresbecken die regionale Integration gefördert und die gemeinsame Lageerfassung verbessert werden können. In Bezug auf die Reparaturkapazitäten arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den Einsatz modularer Reparaturausrüstungen als kosteneffiziente, flexible und rasche Lösung in strategischen Häfen der jeweiligen Meeresbecken zu unterstützen. In Bezug auf die Prävention teilt die Kommission die Auffassung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die möglichen Auswirkungen eines jeden Vorfalls zu verringern. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, den Ausbau weiterer und intelligenterer Telekommunikationskabel finanziell zu unterstützen, um die Redundanz und damit die Widerstandsfähigkeit Europas zu erhöhen. Die Kommission teilt ferner die Auffassung, dass mehr Technologie zum Beispiel in Form von Unterwassersensoren, intelligenten Kabeln oder Unterwasserdrohnen genutzt werden muss, um Prävention und Erkennung zu verbessern. Nach Einschätzung der Kommission kommt den Betreibern privater Einrichtungen eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Sicherheit von Seekabeln zu. Zu diesem Zweck fördert die Kommission im Rahmen der regionalen Zentren den Aufbau einer strukturierten Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Was die Bekämpfung der Schattenflotte betrifft, so hat die EU im Anschluss an das 19. Sanktionspaket 556 Schiffe sowie Einrichtungen des weiter gefassten Ökosystems gelistet und sanktioniert, und sie setzt ihre Arbeit fort, um böswillige Akteure zur Rechenschaft zu ziehen. Im Anschluss an die Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 20. November fördert die EU außerdem den Austausch bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse zwischen den Mitgliedstaaten. Die internationale Koordinierung dieser Bemühungen, unter anderem in der G7-Taskforce „Nordic Baltic 8++ Shadow Fleet“ und in der IMO, wird weiterhin eine zentrale Priorität sein. Die Kommission stimmt dem Bundesrat hinsichtlich der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zu. Die Kommission arbeitet aktiv mit der NATO zusammen, um die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit kritischer maritimer Infrastrukturen zu verbessern. Im Jahr 2025 wurde die NATO erstmals eingeladen, als Beobachter an der jüngsten LIVEX-Übung der EU MARSEC teilzunehmen, bei der der Schwerpunkt auf dem Schutz kritischer maritimer Infrastrukturen lag. Finnland hat angeboten, 2026 die nächste MARSEC-LIVEX-Übung in der Ostsee unter Federführung der finnischen Küstenwache auszurichten. Diese Übung, die sich erneut auf den Schutz kritischer maritimer Infrastrukturen konzentrieren wird, wird auch die Gelegenheit bieten, die Umsetzung der vorgeschlagenen Ostseekabel-Drehscheibe zu testen. Das Vorhandensein hunderttausender Tonnen nicht explodierter Munition (Munitionsaltlasten) in der Nord- und Ostsee stellt eine große Herausforderung für die Sicherheit des Seeverkehrs, den Umweltschutz und die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftstätigkeiten dar, insbesondere der Offshore-Windenergie, die von entscheidender Bedeutung für die Klimaziele der EU ist. Die Kommission erkennt die Führungsrolle Deutschlands bei der Sicherung und Bergung dieser Altlasten an und zählt darauf, dass dieses Thema im Einklang mit den Zusagen der Ministererklärung anlässlich der Konferenz „Our Baltic 2.0“ weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda bleibt. Aufbauend auf EU-finanzierten Projekten und daraus gewonnenen Erkenntnissen wird die Kommission eine umfassende Strategie für die Bergung nicht explodierter Munition entwickeln, wie sie in dem im Juni 2025 angenommenen Europäischen Pakt für die Meere festgelegt ist. Die oben beschriebenen Bedrohungen und Herausforderungen, die insbesondere von Russland ausgehen, sind auch in anderen Meeresbecken der EU wie dem Schwarzen Meer und dem Mittelmeer präsent. Aus diesem Grund arbeitet die EU bei der Einrichtung weiterer regionaler Zentren für die maritime Sicherheit oder Kabeldrehscheiben eng mit den Anrainerstaaten in diesen Regionen zusammen und beobachtet kontinuierlich die Entwicklungen, um ihre Reaktionen und Maßnahmen entsprechend anzupassen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Henna Virkkunen Maroš Šefčovič Exekutiv-Vizepräsidentin Mitglied der Kommission zu Drucksache 126/25 (Beschluss) - 4 -]

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