Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Allianz SE - Rückstellungen sowie mögliche Risiken und Aufsichtslücken
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Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Allianz SE - Rückstellungen sowie mögliche Risiken und Aufsichtslücken
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5745
21. Wahlperiode 05.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Aaron Valent, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak,
Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Isabelle Vandre,
Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die
Allianz SE – Rückstellungen sowie mögliche Risiken und Aufsichtslücken
Die Allianz SE ist die Holdinggesellschaft der Allianz Gruppe und zugleich im
Bereich der Rückversicherung tätig, vorwiegend als konzerninterner
Rückversicherer für Unternehmen der Allianz Gruppe. Aufgrund ihrer Größe,
Marktstellung und Verflechtung kommt der Aufsicht über die Allianz SE und ihre
Konzernstrukturen erhebliche Bedeutung für Versicherte, Beschäftigte und die
Stabilität des Finanzsystems zu.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verlangt von
Versicherungsunternehmen eine wirksame und ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Dazu gehören
Anforderungen an Steuerung, Risikomanagement und Kontrollstrukturen. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hebt in diesem
Zusammenhang hervor, dass die vier Schlüsselfunktionen – unabhängige
Risikocontrolling-Funktion, Compliance-Funktion, interne Revision und
versicherungsmathematische Funktion – wesentliche Elemente des Governance-
Systems sind und eine angemessene sowie unabhängige Kontrolle im
Unternehmen sicherstellen sollen.
Vor diesem Hintergrund werfen komplexe Konzernstrukturen, konzerninterne
Rückversicherungsmodelle und die Bildung von Rückstellungen Fragen nach
Transparenz, Verantwortlichkeit, tatsächlichem Risikotransfer und wirksamer
Kontrolle auf. Für Versicherungsgruppen ist der Gruppenaufsichtsbehörde
mindestens einmal jährlich über wesentliche gruppeninterne Transaktionen zu
berichten. Gerade bei großen Versicherungsgruppen besteht daher ein besonderes
öffentliches Interesse daran, nach welchen Kriterien die BaFin die einheitliche
Steuerung, die Funktionsfähigkeit von Governance- und Kontrollstrukturen
sowie die aufsichtsrechtliche Behandlung konzerninterner
Rückversicherungsbeziehungen prüft.
Die Fraktion Die Linke hält eine transparente, konsequente und von
wirtschaftlichen Einzelinteressen unabhängige Aufsicht über große
Versicherungsgruppen für unverzichtbar. Das gilt insbesondere dort, wo konzerninterne
Gestaltungen Auswirkungen auf die Rückstellungen, Eigenmittelausstattung,
Ausschüttungspolitik oder die Belastbarkeit interner Kontrollmechanismen haben
können. Auch vor dem Hintergrund der seit Mai 2022 geltenden neuen Grundsätze
der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der
BaFin besteht ein berechtigtes parlamentarisches Interesse daran, die
Aufsichtspraxis gegenüber der Allianz SE, den Umgang mit möglichen Risiken aus
konzerninternen Rückversicherungsstrukturen und die Verantwortung der
Bundesregierung für eine wirksame Finanzaufsicht näher aufzuklären.
Soweit der Bundesregierung zu einzelnen Fragen wegen gesetzlicher
Verschwiegenheitspflichten keine unternehmensbezogenen Einzelangaben möglich
sind, wird um die Beantwortung in aggregierter oder anonymisierter Form
gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur der Allianz
Gruppe und ihres Rückversicherungsbereichs („Allianz Re“),
insbesondere über die Rolle der Allianz SE und wesentlicher Gruppengesellschaften
in diesem Bereich?
2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Struktur im Hinblick auf die
Anforderungen an eine wirksame und ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation sowie an die gruppenweite Steuerung und Überwachung nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz?
3. Nach welchen aufsichtsrechtlichen Kriterien prüft die BaFin in
Versicherungsgruppen klare Verantwortlichkeiten, wirksame Berichtswege und die
Unabhängigkeit der Schlüsselfunktionen?
4. Welche allgemeinen aufsichtlichen Instrumente und Maßnahmen hat die
BaFin in den Jahren von 2020 bis zum 19. März 2026 eingesetzt, um diese
Anforderungen bei großen Versicherungsgruppen durchzusetzen (bitte
nach Jahr und Maßnahmetyp aufschlüsseln)?
5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Matrix-, Shared-
Service-, Ausgliederungs- oder sonstige konzerninterne
Organisationsstrukturen der Allianz Gruppe in Deutschland vor, soweit diese für die
Versicherungsaufsicht relevant sind?
6. Hat die BaFin im Rahmen der Aufsicht über die Allianz SE oder die
Allianz Gruppe geprüft, ob interne Organisationsstrukturen, Personalunionen
oder Ausgliederungen die Wirksamkeit von Kontroll- und
Schlüsselfunktionen beeinträchtigen können, und wenn ja, in welcher Form (z. B.
laufende Aufsicht, Vor-Ort-Maßnahme, Prüfungsschwerpunkt)?
7. Wie viele dienstliche Treffen und sonstige protokollierte Kontakte
zwischen Vertretern der Allianz SE und dem Bundesministerium der
Finanzen sowie dem Leitungsbereich der BaFin gab es in den Jahren von 2020
bis zum 19. März 2026 (bitte nach Jahr, Institution und Themenfeld
aufschlüsseln)?
8. Welche personal-, arbeits- und organisationsbezogenen Umstände
berücksichtigt die BaFin im Rahmen der Aufsicht über Governance- und
Kontrollstrukturen, soweit diese die Unabhängigkeit oder Wirksamkeit von
Schlüsselfunktionen berühren?
9. Welche Schlussfolgerungen haben das Bundesministerium der Finanzen
und die BaFin aus den Erfahrungen mit der finanzaufsichtlichen Kontrolle
komplexer Konzernstrukturen für die Gruppenaufsicht über
Versicherungsunternehmen gezogen?
10. Welche Maßnahmen hat die BaFin seit 2020 ergriffen, um klare
Verantwortlichkeiten in Versicherungsgruppen sowie eine eindeutige Zuordnung
von Entscheidungskompetenzen und Berichtslinien sicherzustellen?
11. Nach welchen aufsichtsrechtlichen Kriterien beurteilt die BaFin, ob
konzerninterne Rückversicherungsverträge einen tatsächlichen Risikotransfer
darstellen, und welche Bedeutung haben dabei § 167 VAG sowie die
Finanzrückversicherungsverordnung?
12. Wie prüft die BaFin die Auswirkungen konzerninterner
Rückversicherungsabkommen auf Schwankungsrückstellungen nach § 341h des
Handelsgesetzbuchs (HGB) einerseits und auf versicherungstechnische
Rückstellungen sowie einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen
nach Solvabilität II andererseits?
13. Sind der Bundesregierung oder der BaFin Fälle bekannt, in denen die
BaFin oder andere europäische Aufsichtsbehörden interne
Rückversicherungsstrukturen wegen unzureichenden Risikotransfers beanstandet,
eingeschränkt oder aufsichtlich nicht anerkannt haben (bitte, soweit möglich,
nach Jahr, Staat und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
14. Welche Risiken für Versicherte, Solvabilität und Finanzstabilität sieht die
BaFin, wenn Rückstellungen oder anrechenbare Entlastungseffekte durch
konzerninterne Gestaltungen vermindert oder verlagert werden?
15. Wie häufig führte die BaFin in den Jahren von 2020 bis 2025 Gespräche,
Prüfungen oder sonstige aufsichtliche Maßnahmen zu Fragen der
Schwankungsrückstellungen oder vergleichbarer Rückstellungseffekte im
Zusammenhang mit Rückversicherungsabkommen durch (bitte nach Jahr
aufschlüsseln, soweit statistisch erfasst)?
16. Erhebt die BaFin Angaben zum Anteil von leitenden Angestellten im
Sinne des § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in großen
beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, und wenn ja, welche aggregierten
Erkenntnisse liegen hierzu vor?
17. Welche Bedeutung misst die BaFin institutionellen Sicherungen gegen
Benachteiligung, Abberufung oder Kündigung für die Unabhängigkeit
von Risikocontrolling-, Compliance-, Revisions- und
versicherungsmathematischer Funktionen bei?
18. Inwieweit berücksichtigt die BaFin rechtskräftige arbeits-,
gesellschaftsoder aufsichtsrechtliche Gerichtsentscheidungen sowie sonstige externe
Feststellungen, soweit diese Rückschlüsse auf Mängel der Governance-,
Compliance- oder Kontrollstrukturen in Versicherungsunternehmen
zulassen?
19. In welchem Umfang fand seit dem 1. Januar 2022 ein Austausch zwischen
dem Bundesministerium der Finanzen und der BaFin zu allgemeinen
Governance- und Organisationsfragen in Versicherungsunternehmen statt
(bitte nach Jahr und Themenfeld aufschlüsseln)?
20. Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die BaFin aus den
Verfahren im Zusammenhang mit den Structured-Alpha-Fonds von
Allianz Global Investors für die Beurteilung gruppenweiter Governance-,
Compliance- und Kontrollstrukturen in beaufsichtigten
Versicherungsgruppen gezogen?
21. Welche Maßnahmen hat die BaFin seit 2019 ergriffen, um die
Verlässlichkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit von Angaben
beaufsichtigter Versicherungsunternehmen in aufsichtlichen Meldungen, Anzeigen
und sonstigen Unterlagen zu gewährleisten?
22. Nach welchen Kriterien und mit welchen Methoden überprüft die BaFin
die Wirksamkeit von Compliance-Systemen in großen
Versicherungsunternehmen?
23. Wie viele Prüfmaßnahmen, Beanstandungen, Anordnungen,
Bußgeldentscheidungen oder sonstige Maßnahmen hat die BaFin seit 2018 im
Bereich Compliance, Schlüsselfunktionen und Governance gegenüber
Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht ergriffen (bitte nach Jahr,
Maßnahmetyp und Themenkategorie aufschlüsseln)?
Berlin, den 17. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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