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Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5741 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union Deutscher Bundestag Drucksache 21/5741 21. Wahlperiode 05.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union Die Europäische Kommission hat im Zuge der Vorbereitungen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) neue Steuerungsinstrumente vorgeschlagen, darunter sogenannte Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP). Diese sollen bisher eigenständige Programme bündeln, und die Gelder würden nach nationalen Prioritäten künftig durch die nationale Ebene statt lokal vergeben. Diese Vorschläge stoßen insbesondere in Deutschland auf breite Kritik, u. a. wegen der Eingriffe in die föderale Struktur, des Verlustes regionaler und kommunaler Expertise, der Benachteiligung strukturschwächerer Regionen und Bundesländer sowie eines erhöhten und zusätzlichen Verwaltungsaufwands auf Bundesebene. So lehnt der Bundesrat die NRPP als Planungsinstrument ab, weil er vorsieht, „dass jeder Mitgliedstaat unabhängig von Größe und Verfasstheit genau einen Plan vorlegen muss, der der Zentralebene weitreichende Gestaltungsspielräume und Umsetzungsverantwortung gibt“ (Beschluss, Bundesratsdrucksache 333/25 vom 21. November 2025, www.efre-bayern.de/fileadmin/user_upload/efre/Akt uelles/BR_21.11.2025/0333-25B.pdf). Der Bundesrat ist besorgt, dass insbesondere die Kohäsionspolitik für 2028 bis 2034 künftig zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission verhandelt wird – und nicht mehr direkt mit den Regionen. In Deutschland würden dann die Bundesregierung und die Europäische Kommission entscheiden, während die Einbindung der Länder von der nationalen Ebene abhängt und auch die Mittel dort festgelegt werden. Ebenso begleitet die Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder (Ministerpräsidentenkonferenz Ost [MPK- Ost]) die Reformpläne der Europäischen Kommission und deren nationale Umsetzung kritisch, zuletzt mit dem Beschluss zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe Mehrjähriger Finanzrahmen der MPK-Ost am 25. und 26. März 2026. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Bundesländer, dass die vorgeschlagenen NRPP der Europäischen Kommission der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland widersprechen?  2. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Interessen der Länder im weiteren Verhandlungsprozess auf EU-Ebene zu berücksichtigen?  3. Welche Vorschläge der Länder sind der Bundesregierung zur Umsetzung eines NRPP in Deutschland und einer zugehörigen neuen Verwaltungsstruktur bekannt, und welche Gesprächsformate gibt es dazu?  4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Aufwuchs von Bürokratie auf Bundesebene im Zuge der Umsetzung der NRPP zu vermeiden oder zu begrenzen?  5. Welche Kosten können nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung der neuen Verwaltungsebene der NRPP entstehen?  6. Gibt es durch die Bundesregierung beauftragte Gutachten oder Beratungsprozesse zur Umsetzung der NRPP, und wenn ja, wer ist damit zu welchen Kosten beauftragt?  7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Bundesländer auch nach einer möglichen Reform der EU-Förderstrukturen angemessen und frühzeitig an der Planung und Umsetzung beteiligt werden und damit u. a. dem Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni 2025 zur Beteiligung der Regionen gerecht zu werden?  8. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den Begleitausschüssen in den Bundesländern im Rahmen der geplanten Reformen zukommen?  9. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den Begleitausschüssen für Bundesprogramme im Rahmen der geplanten Reformen zukommen? 10. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für Veränderungen der NRPP-Vorschläge ein, und wenn ja, in welchen konkreten Punkten? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Reformen auf die Kohäsionspolitik, die Förderung strukturschwächerer Regionen und Bundesländer und die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland? 12. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten Bündelung bisheriger EU-Förderinstrumente im Rahmen eines einheitlichen Fonds? 13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesprogramme im Kontext von EU-Förderungen regional ausgewogen und bedarfsgerecht wirken? 14. Welche Rolle spielen die konkreten Bedarfe und Potenziale der Bundesländer bei der Ausgestaltung von Programmen mit Exzellenz- oder Wettbewerbscharakter? 15. Gibt es Pläne, spezifische Förderlinien für strukturschwache Regionen auszubauen? 16. Inwiefern plant die Bundesregierung, den erwarteten Mittelabfall insbesondere in strukturschwachen Regionen und bisherigen Übergangsregionen, beispielsweise durch den Wegfall des Just Transition Funds, durch nationale Programme zu kompensieren? 17. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der vorgeschlagenen Absenkung der Kofinanzierungssätze für kohäsionspolitische Programme vor dem Hintergrund der zunehmenden Finanzierungsnot deutscher Kommunen? 18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im Rahmen der Konditionalität von Fördermitteln und Exzellenzinitiativen eine Benachteiligung strukturschwächerer Bundesländer und Regionen zu verhindern? 19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Berücksichtigung des Kohäsionsziels im EU-Haushalt ein? Berlin, den 28. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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