Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union
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Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den Vorschlägen der EU-Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5741
21. Wahlperiode 05.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Maik
Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Umgang der Bundesregierung mit der Kritik der Bundesländer an den
Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Einführung Nationaler und
Regionaler Partnerschaftspläne im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der
Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat im Zuge der Vorbereitungen für den nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) neue Steuerungsinstrumente
vorgeschlagen, darunter sogenannte Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP).
Diese sollen bisher eigenständige Programme bündeln, und die Gelder würden
nach nationalen Prioritäten künftig durch die nationale Ebene statt lokal
vergeben.
Diese Vorschläge stoßen insbesondere in Deutschland auf breite Kritik, u. a.
wegen der Eingriffe in die föderale Struktur, des Verlustes regionaler und
kommunaler Expertise, der Benachteiligung strukturschwächerer Regionen und
Bundesländer sowie eines erhöhten und zusätzlichen Verwaltungsaufwands auf
Bundesebene.
So lehnt der Bundesrat die NRPP als Planungsinstrument ab, weil er vorsieht,
„dass jeder Mitgliedstaat unabhängig von Größe und Verfasstheit genau einen
Plan vorlegen muss, der der Zentralebene weitreichende Gestaltungsspielräume
und Umsetzungsverantwortung gibt“ (Beschluss, Bundesratsdrucksache 333/25
vom 21. November 2025, www.efre-bayern.de/fileadmin/user_upload/efre/Akt
uelles/BR_21.11.2025/0333-25B.pdf).
Der Bundesrat ist besorgt, dass insbesondere die Kohäsionspolitik für 2028 bis
2034 künftig zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission verhandelt
wird – und nicht mehr direkt mit den Regionen. In Deutschland würden dann
die Bundesregierung und die Europäische Kommission entscheiden, während
die Einbindung der Länder von der nationalen Ebene abhängt und auch die
Mittel dort festgelegt werden.
Ebenso begleitet die Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der ostdeutschen Länder (Ministerpräsidentenkonferenz Ost [MPK-
Ost]) die Reformpläne der Europäischen Kommission und deren nationale
Umsetzung kritisch, zuletzt mit dem Beschluss zur Einrichtung einer
Arbeitsgruppe Mehrjähriger Finanzrahmen der MPK-Ost am 25. und 26. März 2026.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Bundesländer, dass die
vorgeschlagenen NRPP der Europäischen Kommission der föderalen
Struktur der Bundesrepublik Deutschland widersprechen?
2. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Interessen der
Länder im weiteren Verhandlungsprozess auf EU-Ebene zu
berücksichtigen?
3. Welche Vorschläge der Länder sind der Bundesregierung zur Umsetzung
eines NRPP in Deutschland und einer zugehörigen neuen
Verwaltungsstruktur bekannt, und welche Gesprächsformate gibt es dazu?
4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen möglichen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Aufwuchs von Bürokratie auf
Bundesebene im Zuge der Umsetzung der NRPP zu vermeiden oder zu
begrenzen?
5. Welche Kosten können nach Einschätzung der Bundesregierung mit der
Einführung der neuen Verwaltungsebene der NRPP entstehen?
6. Gibt es durch die Bundesregierung beauftragte Gutachten oder
Beratungsprozesse zur Umsetzung der NRPP, und wenn ja, wer ist damit zu welchen
Kosten beauftragt?
7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die
Bundesländer auch nach einer möglichen Reform der EU-Förderstrukturen
angemessen und frühzeitig an der Planung und Umsetzung beteiligt werden
und damit u. a. dem Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni 2025 zur
Beteiligung der Regionen gerecht zu werden?
8. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den
Begleitausschüssen in den Bundesländern im Rahmen der geplanten Reformen
zukommen?
9. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung den
Begleitausschüssen für Bundesprogramme im Rahmen der geplanten Reformen
zukommen?
10. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für Veränderungen
der NRPP-Vorschläge ein, und wenn ja, in welchen konkreten Punkten?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten
Reformen auf die Kohäsionspolitik, die Förderung strukturschwächerer
Regionen und Bundesländer und die Förderung gleichwertiger
Lebensbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der geplanten
Bündelung bisheriger EU-Förderinstrumente im Rahmen eines
einheitlichen Fonds?
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Bundesprogramme im Kontext
von EU-Förderungen regional ausgewogen und bedarfsgerecht wirken?
14. Welche Rolle spielen die konkreten Bedarfe und Potenziale der
Bundesländer bei der Ausgestaltung von Programmen mit Exzellenz- oder
Wettbewerbscharakter?
15. Gibt es Pläne, spezifische Förderlinien für strukturschwache Regionen
auszubauen?
16. Inwiefern plant die Bundesregierung, den erwarteten Mittelabfall
insbesondere in strukturschwachen Regionen und bisherigen
Übergangsregionen, beispielsweise durch den Wegfall des Just Transition Funds, durch
nationale Programme zu kompensieren?
17. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
vorgeschlagenen Absenkung der Kofinanzierungssätze für kohäsionspolitische
Programme vor dem Hintergrund der zunehmenden Finanzierungsnot
deutscher Kommunen?
18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um im
Rahmen der Konditionalität von Fördermitteln und Exzellenzinitiativen eine
Benachteiligung strukturschwächerer Bundesländer und Regionen zu
verhindern?
19. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere
Berücksichtigung des Kohäsionsziels im EU-Haushalt ein?
Berlin, den 28. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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