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Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen Wettbewerbsfonds (Antwort zu Drs. 21/6167)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6432 · Antwort · Original ↗

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Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen Wettbewerbsfonds (Antwort zu Drs. 21/6167) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6432 21. Wahlperiode 10.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6167 – Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen Wettbewerbsfonds V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) setzt die Kommission der Europäischen Union (EU) einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Ein neuer Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (WBF) soll 14 bestehende Fonds bündeln und mit einem Volumen von 234,3 Mrd. Euro europäische Unternehmen unterstützen. Eng verknüpft mit dem WBF wird das Programm Horizont Europa für Forschung und Innovation mit einem Volumen von 175 Mrd. Euro fortgesetzt. Die Mittel sollen leistungsorientiert und exzellenzbasiert vergeben werden: Gefördert werden soll nach Qualität und Wirksamkeit der eingereichten Projekte in offenen Wettbewerbsverfahren. Die Bundesregierung unterstützt diese Logik der Mittelvergabe. Eine Mittelvergabe nach geografischen Ausgleichskriterien, wie andere EU-Staaten fordern, lehnt sie ab. Regionaler Ausgleich und das Erreichen von Kohäsionszielen solle durch die vorgesehenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) erreicht werden (vgl. www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downlo ads/DE/2026/fp10-positionspapier.pdf?__blob=publicationFile&v=2 und https://sciencebusiness.net/news/planning-fp10/eu-countries-divided-over-geo graphical-rules-competitiveness-fund). In den NRPP sollen die Politikbereiche Soziales, regionale und ländliche Entwicklung, Agrar, Migration, Grenzen, sowie Natur- und Umweltschutz zusammengefasst werden. Insgesamt wird mit einer deutlichen Kürzung der Mittel gerechnet, die zur Überwindung regionaler struktureller Ungleichheiten in Europa beitragen sollen. Die Bundesländer könnten im Rahmen der NRPP in direkte Konkurrenz um begrenzte Fördermittel geraten. Von diesem Kürzungsdruck sehen sich die ostdeutschen Bundesländer besonders betroffen (https://esf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/20250925_MP K-Ost-zum-MFR-und-EU-Foerderpolitik.pdf). Zusätzlich könnten sie aufgrund ihrer strukturellen Ausgangslage geringere Erfolgschancen in exzellenzbasierten Wettbewerbsverfahren haben als stärker entwickelte Regionen. Die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland ist verfassungsrechtlich geboten. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob und in Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. welchem Umfang die Bundesregierung diese Verpflichtung in ihre Verhandlungsführung zum MFR 2028–2034 einbezieht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus Sicht der Bundesregierung muss der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ab 2028 den historischen Herausforderungen für Europa und unserem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige Europäische Union (EU) verstärkt Rechnung tragen und darf sich nicht zuerst am Status quo orientieren. Angesichts der herausfordernden Ausgangslage braucht es einen modernisierten MFR, der die europäische Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt und entsprechend Prioritäten setzt. Der Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (European Competitiveness Fund, ECF) steht im Zentrum der MFR-Modernisierung. Der ECF hat dabei das Potenzial, ein wichtiges Instrument zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Transformation und der europäischen Resilienz zu sein. Er soll zugleich ein zentrales Instrument sein, das die Handlungsfähigkeit Europas in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik signifikant ausbaut. Außerdem ist der ECF ein wichtiges Element der Antwort auf den Draghi- Bericht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen sind ein modernisierter MFR und ein schlagkräftiger ECF im gesamtdeutschen Interesse. Angesichts der Logik des ECF, wonach Mittel in Ausschreibungen an die besten Projekte vergeben werden, sind exakte Vorhersagen der Mittelrückflüsse nach Deutschland aus dem ECF nicht möglich. Auf Basis der Erfahrungen aus bisherigen Programmen ist mit prozentual höheren Mittelrückflüssen nach Deutschland aus dem ECF als aus der Kohäsionspolitik zu rechnen. Außerdem sieht die Bundesregierung keine grundsätzlichen Anhaltspunkte, dass Projekte aus ostdeutschen Bundesländern per se geringere Erfolgschancen als Projekte aus westdeutschen Bundesländern haben. So liegen zum Beispiel europaweit führende Cluster und Unternehmen im vom ECF abgedeckten Bereich der Mikroelektronik in Ostdeutschland.  1. Wie hoch waren die an Deutschland geflossenen Mittel aus denjenigen EU-Fonds und Programmen, die nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission künftig in einem Wettbewerbsfonds gebündelt werden sollen, in der laufenden Förderperiode (2021 bis 2027 bzw. verfügbar), aufgeschlüsselt nach Bundesland (sofern die Mittel im Rahmen offener Wettbewerbsverfahren vergeben werden, bitte die insgesamt an Zuwendungsempfänger mit Sitz oder Projektstandort im jeweiligen Bundesland geflossenen Mittel nach Bundesländern aggregiert aufschlüsseln) a) Horizont Europa, b) Innovationsfonds, c) Programm „Digitales Europa“, d) Fazilität „Connecting Europe“, e) Europäischer Verteidigungsfonds, f) Instrument zur Förderung von Munitionsproduktion (ASAP), g) Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA), h) Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), i) Programm „EU4Health“, j) EU-Weltraumprogramm, k) Programm „Iris²“, l) Programm „InvestEU“, m) KMU-Strang des EU-Binnenmarktprogramms (SMP), n) Programm „LIFE“? Die Daten zu den Mittelrückflüssen aus diesen Programmen für den Zeitraum 2021 bis 2024 liegen bei der Europäischen Kommission vor, die diese Programme direkt verwaltet. Sie sind hier für die laufenden EU-Programme abzurufen: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/long-term-e u-budget/2021-2027/spending-and-revenue_en. Der EU-Innovationsfonds wird durch Einnahmen aus dem EU- Emissionshandelssystem (ETS) finanziert. Die im Rahmen des EU Innovationsfonds gewährten Fördermittel sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://dashboard.tec h.ec.europa.eu/qs_digit_dashboard_mt/public/sense/app/6e4815c8-1f4c-4664-b 9ca-8454f77d758d/sheet/bac47ac8-b5c7-4cd1-87ad-9f8d6d238eae/state/anal ysis.  2. Wie hoch sind die aggregierten Mittel der in Frage 1 genannten Fonds im Vergleich zu den aggregierten Mitteln aus den Fonds EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung), ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus), ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und JTF (Fonds für einen gerechten Übergang) je Bundesland in der laufenden Förderperiode? Informationen zu den EU-Strukturfondsmitteln aus dem MFR 2021 bis 2027 und Next Generation EU in Deutschland sind unter www.bundeswirtschaftsmin isterium.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.ht ml#A4 abrufbar. Informationen zu den EU-Mitteln für den ELER aus dem MFR 2021 bis 2027 sind unter www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerd erung/gap/gap-dashboard.html abrufbar.  3. Wie viele Projektanträge aus Deutschland wurden in der laufenden Förderperiode in den in Frage 1 genannten Fonds aufgrund nicht erreichter Exzellenz- oder Qualitätskriterien abgelehnt (bitte nach Bundesland des jeweiligen Sitzes oder Projektstandorts der abgelehnten Projekte aufschlüsseln)? Die Mittelverwaltung für die in Frage 1 genannten Fonds liegt bei der Europäischen Kommission. Teils finden sich Informationen hierzu auf den in der Antwort zu Frage 1 genannten Internetseiten der Europäischen Kommission. Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden eigenen Daten zu abgelehnten Projektanträgen vor.  4. Hat die Bundesregierung die in den Fragen 1, 2 und 3 erfragten Daten bei der EU-Kommission angefordert, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die in den Fragen 1 und 2 angeführten Daten liegen öffentlich vor und wurden von der Bundesregierung daher nicht gesondert bei der EU-Kommission angefordert.  5. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zur Entwicklung der deutschen Positionen im Rahmen der MFR-Verhandlungen durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?  6. Wurden die in den Fragen 1, 2 und 3 erfragten Daten in eine etwaige Folgenabschätzung zur Entwicklung der deutschen Positionen im Rahmen der MFR-Verhandlungen einbezogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung richtet die deutschen Positionen in den MFR- Verhandlungen an den aktuellen historischen Herausforderungen für Europa und unserem Anspruch an eine wettbewerbsfähige und geopolitisch handlungsfähige EU aus. Vorhandene Daten wurden von der Bundesregierung in die Entwicklung der deutschen Positionen in den MFR-Verhandlungen einbezogen.  7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Ministerpräsidentin und der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder vom 25. September 2025, dass strukturschwächere Regionen wie in Ostdeutschland besonders von den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen des nächsten MFR betroffen wären, und wenn nein, warum kommt die Bundesregierung zu einer abweichenden Einschätzung? Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zur konkreten Höhe der erwarteten Kürzungen der in die NRPP überführten Kohäsionsmittel je Bundesland vor, sofern solche Berechnungen nicht vorliegen, inwiefern wirkt sich diese Unklarheit auf die Positionen Deutschlands in den MFR-Verhandlungen aus? Die relative Verteilung der nationalen Allokation für den deutschen NRPP zwischen der Bundes- und der Länderebene sowie zwischen den Ländern obliegt der noch laufenden Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Die Gesamthöhe der NRPP-Mittel im nächsten MFR ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen in Brüssel. Da die konkrete Höhe der zu erwartenden Allokationen je Bundesland direkt von diesen beiden Parametern abhängig ist, lässt sich hierzu noch keine Aussage treffen. Diese Unklarheit liegt in der Natur der MFR- Verhandlungen.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken strukturschwacher Regionen, in Ostdeutschland in eine „Entwicklungsfalle“ (vgl. neunter Kohäsionsbericht, Kapitel 1, S. 27 ff.) zu geraten? Der Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission baut auf einen Index für Regionen in der sogenannten „Entwicklungsfalle“ auf. Die Bundesregierung teilt die methodische Herangehensweise der Europäischen Kommission nicht uneingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Indexbildung, die künftige Risiken für Strukturschwäche und Transformationsherausforderungen außen vorlässt. Im Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik sind die ostdeutschen Länder als sogenannte Übergangsregionen eingestuft (außer Region Leipzig). In Deutschland werden strukturschwache Regionen – gemeinsam von Bund und Ländern – im Zuge der Regionalfördergebietsabgrenzung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) festgelegt; darunter fallen auch viele ostdeutsche Regionen. Das Ziel der Europäischen Kohäsionspolitik ist der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt und die Reduzierung regionaler Ungleichgewichte in der Europäischen Union. Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich im gemeinsamen Beschluss vom 18. Juni 2025 darauf verständigt, dass mit den Europäischen Strukturfonds insbesondere strukturschwache und von der Transformation betroffene Regionen in Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der EU- Kohäsionspolitik unterstützt werden sollen. Ost- und westdeutsche Regionen sind gleichermaßen von Strukturschwäche und Transformationsherausforderungen betroffen. In den ostdeutschen Ländern bestehen weiterhin besonders hohe Investitionsbedarfe, weil Wertschöpfung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt liegen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die ökonomischen Risiken, die sich aus einer zunehmenden Disparität zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen innerhalb der EU-Staaten ergeben (vgl. EU- Kommission, Forging a Sustainable Future Together, 2024)? Im EU-Expertenbericht „Forging a sustainable future together: Cohesion for a competitive and inclusive Europe“ (2024) wird die Bedeutung der EU- Kohäsionspolitik mit Blick auf die multiplen Herausforderungen der EU hervorgehoben und Forderungen für eine modernisierte EU-Kohäsionspolitik abgeleitet, um wirtschaftliche Potenziale besser heben und regionale Ungleichgewichte bekämpfen zu können. Aus Sicht der Bundesregierung sind wirtschaftlich starke Regionen die beste Basis für den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Union. Um einer zunehmenden Disparität zwischen strukturschwachen und -starken Regionen innerhalb der EU-Staaten entgegenzuwirken, müssen Mitgliedstaaten und Regionen die Fördermittel der Union weiter gezielt für solche Investitionen einsetzen, die wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand bringen. In der gemeinsamen Stellungnahme zur Kohäsionspolitik der EU nach 2027 vom 12. Dezember 2024 haben die Bundesregierung und die Länder die herausgehobene Rolle der Kohäsionspolitik zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa, die harmonische Entwicklung der Union als Ganzes und einen funktionierenden Binnenmarkt hervorgehoben. Es bedarf einer geopolitisch ausgerichteten EU, die ihre Kräfte bündelt, den inneren Zusammenhalt sichert, wettbewerbsfähig ist und ihre Resilienz und Sicherheit stärkt. Bund und Länder sprechen sich deshalb in ihrer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die Europäische Kohäsionspolitik als ein zentrales Instrument für langfristiges, nachhaltiges und inklusives regionales Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Transformation sowie Resilienz zu verankern und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig muss die künftige Kohäsionspolitik zukunftsfähig aufgestellt werden und die Kritik an der bestehenden Politik adressieren. Dazu gehören unter anderem die trotz vieler Erfolge der Kohäsionspolitik uneinheitliche Konvergenz, die Wirksamkeit der Investitionen, wenn strukturelle Rahmenbedingungen das Investitionsumfeld beeinträchtigen, oder komplexe Verwaltungsverfahren. 11. Plant die Bundesregierung, strukturschwache Regionen wie in Ostdeutschland im deutschen NRPP besonders zu berücksichtigen, und wenn ja, mit welchen Programmen oder Schwerpunkten und in welcher Höhe? Bund und Länder entscheiden gemeinsam über die Aufteilung der Finanzmittel nach Abschluss der Verhandlungen zum EU Mehrjährigen Finanzrahmen. Dazu läuft die Abstimmung in der Bund-Länder-AG zum deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan. 12. Plant die Bundesregierung, die wirtschaftliche Stärkung der ostdeutschen Bundesländer zum Ziel einer Gleichberechtigung bei exzellenzbasierten und leistungsorientierten Wettbewerbsverfahren des WBF zu einem verbindlichen Schwerpunkt des deutschen NRPP zu machen, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht? Zu möglichen Zielen des deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans kann die Bundesregierung noch keine Aussagen treffen. Dies ist Bestandteil der laufenden Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern. 13. Erwartet die Bundesregierung aus dem künftigen Wettbewerbsfonds konjunkturpolitische Impulse für die deutsche Wirtschaft, und wenn ja, welche, und werden diese bundesweiten oder regionalen Einfluss haben? Der ECF soll gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission künftig das zentrale EU-Förderinstrument bilden, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu stärken. Da die genaue Ausgestaltung des Fonds noch in Verhandlungen ist und es sich um ein nachfragegesteuertes Instrument handelt, ist eine konkrete Prognose konjunkturpolitischer Impulse auf einzelne Mitgliedstaaten oder Regionen ex ante nicht möglich. Eine quotierte Mittelaufteilung auf die Mitgliedstaaten ist, anders als etwa bei der Strukturförderung, nicht vorgesehen. Vielmehr sollen im Rahmen der Förderung jeweils die europaweit besten Projekte ausgewählt werden. Die Bundesregierung teilt diesen Ansatz der Europäischen Kommission. Sie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass der ECF diejenigen Vorhaben fördert, die mit Blick auf die gesamte Europäische Union den höchsten qualitativen Ansprüchen genügen, einen europäischen Mehrwert bieten und den größten Beitrag zu den Zielen des ECD, insbesondere zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz, leisten. 14. Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Verhandlungsprozessen zum Wunsch anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach klaren Regelungen zur geografischen Vielfalt der Mittelvergabe im Wettbewerbsfonds? Für geographische Balance und Kohäsionsziele sind die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne in Rubrik 1 des kommenden MFR vorgesehen. Um die europäische Wettbewerbsfähigkeit im harten globalen Wettbewerb zu behaupten und zu steigern, muss der EU-Wettbewerbsfähigkeitsfonds darauf ausgerichtet sein, die besten Projekte auszuwählen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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