Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen Wettbewerbsfonds (Antwort zu Drs. 21/6167)
Text
Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen Wettbewerbsfonds (Antwort zu Drs. 21/6167)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6432
21. Wahlperiode 10.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Böttger, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6167 –
Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen
Wettbewerbsfonds
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) setzt
die Kommission der Europäischen Union (EU) einen besonderen
Schwerpunkt auf die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Ein neuer
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (WBF) soll 14 bestehende
Fonds bündeln und mit einem Volumen von 234,3 Mrd. Euro europäische
Unternehmen unterstützen. Eng verknüpft mit dem WBF wird das Programm
Horizont Europa für Forschung und Innovation mit einem Volumen von
175 Mrd. Euro fortgesetzt. Die Mittel sollen leistungsorientiert und
exzellenzbasiert vergeben werden: Gefördert werden soll nach Qualität und
Wirksamkeit der eingereichten Projekte in offenen Wettbewerbsverfahren.
Die Bundesregierung unterstützt diese Logik der Mittelvergabe. Eine
Mittelvergabe nach geografischen Ausgleichskriterien, wie andere EU-Staaten
fordern, lehnt sie ab. Regionaler Ausgleich und das Erreichen von
Kohäsionszielen solle durch die vorgesehenen Nationalen und Regionalen
Partnerschaftspläne (NRPP) erreicht werden (vgl. www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/2026/fp10-positionspapier.pdf?__blob=publicationFile&v=2 und
https://sciencebusiness.net/news/planning-fp10/eu-countries-divided-over-geo
graphical-rules-competitiveness-fund).
In den NRPP sollen die Politikbereiche Soziales, regionale und ländliche
Entwicklung, Agrar, Migration, Grenzen, sowie Natur- und Umweltschutz
zusammengefasst werden. Insgesamt wird mit einer deutlichen Kürzung der Mittel
gerechnet, die zur Überwindung regionaler struktureller Ungleichheiten in
Europa beitragen sollen. Die Bundesländer könnten im Rahmen der NRPP in
direkte Konkurrenz um begrenzte Fördermittel geraten.
Von diesem Kürzungsdruck sehen sich die ostdeutschen Bundesländer
besonders betroffen (https://esf.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/20250925_MP
K-Ost-zum-MFR-und-EU-Foerderpolitik.pdf). Zusätzlich könnten sie
aufgrund ihrer strukturellen Ausgangslage geringere Erfolgschancen in
exzellenzbasierten Wettbewerbsverfahren haben als stärker entwickelte Regionen.
Die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland ist
verfassungsrechtlich geboten. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob und in
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
welchem Umfang die Bundesregierung diese Verpflichtung in ihre
Verhandlungsführung zum MFR 2028–2034 einbezieht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aus Sicht der Bundesregierung muss der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ab
2028 den historischen Herausforderungen für Europa und unserem Anspruch
an eine geopolitisch handlungsfähige Europäische Union (EU) verstärkt
Rechnung tragen und darf sich nicht zuerst am Status quo orientieren. Angesichts
der herausfordernden Ausgangslage braucht es einen modernisierten MFR, der
die europäische Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit sowie die
Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt und entsprechend Prioritäten setzt.
Der Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (European Competitiveness
Fund, ECF) steht im Zentrum der MFR-Modernisierung. Der ECF hat dabei
das Potenzial, ein wichtiges Instrument zur Stärkung der globalen
Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Transformation und der europäischen Resilienz zu
sein. Er soll zugleich ein zentrales Instrument sein, das die Handlungsfähigkeit
Europas in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik signifikant ausbaut.
Außerdem ist der ECF ein wichtiges Element der Antwort auf den Draghi-
Bericht.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und geopolitischen
Herausforderungen sind ein modernisierter MFR und ein schlagkräftiger ECF im
gesamtdeutschen Interesse. Angesichts der Logik des ECF, wonach Mittel in
Ausschreibungen an die besten Projekte vergeben werden, sind exakte Vorhersagen der
Mittelrückflüsse nach Deutschland aus dem ECF nicht möglich. Auf Basis der
Erfahrungen aus bisherigen Programmen ist mit prozentual höheren
Mittelrückflüssen nach Deutschland aus dem ECF als aus der Kohäsionspolitik zu
rechnen. Außerdem sieht die Bundesregierung keine grundsätzlichen
Anhaltspunkte, dass Projekte aus ostdeutschen Bundesländern per se geringere
Erfolgschancen als Projekte aus westdeutschen Bundesländern haben. So liegen zum
Beispiel europaweit führende Cluster und Unternehmen im vom ECF
abgedeckten Bereich der Mikroelektronik in Ostdeutschland.
1. Wie hoch waren die an Deutschland geflossenen Mittel aus denjenigen
EU-Fonds und Programmen, die nach dem Vorschlag der Europäischen
Kommission künftig in einem Wettbewerbsfonds gebündelt werden
sollen, in der laufenden Förderperiode (2021 bis 2027 bzw. verfügbar),
aufgeschlüsselt nach Bundesland (sofern die Mittel im Rahmen offener
Wettbewerbsverfahren vergeben werden, bitte die insgesamt an
Zuwendungsempfänger mit Sitz oder Projektstandort im jeweiligen Bundesland
geflossenen Mittel nach Bundesländern aggregiert aufschlüsseln)
a) Horizont Europa,
b) Innovationsfonds,
c) Programm „Digitales Europa“,
d) Fazilität „Connecting Europe“,
e) Europäischer Verteidigungsfonds,
f) Instrument zur Förderung von Munitionsproduktion (ASAP),
g) Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie
durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA),
h) Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP),
i) Programm „EU4Health“,
j) EU-Weltraumprogramm,
k) Programm „Iris²“,
l) Programm „InvestEU“,
m) KMU-Strang des EU-Binnenmarktprogramms (SMP),
n) Programm „LIFE“?
Die Daten zu den Mittelrückflüssen aus diesen Programmen für den Zeitraum
2021 bis 2024 liegen bei der Europäischen Kommission vor, die diese
Programme direkt verwaltet. Sie sind hier für die laufenden EU-Programme
abzurufen: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/eu-budget/long-term-e
u-budget/2021-2027/spending-and-revenue_en.
Der EU-Innovationsfonds wird durch Einnahmen aus dem EU-
Emissionshandelssystem (ETS) finanziert. Die im Rahmen des EU Innovationsfonds
gewährten Fördermittel sind unter nachfolgendem Link abrufbar: https://dashboard.tec
h.ec.europa.eu/qs_digit_dashboard_mt/public/sense/app/6e4815c8-1f4c-4664-b
9ca-8454f77d758d/sheet/bac47ac8-b5c7-4cd1-87ad-9f8d6d238eae/state/anal
ysis.
2. Wie hoch sind die aggregierten Mittel der in Frage 1 genannten Fonds im
Vergleich zu den aggregierten Mitteln aus den Fonds EFRE (Europäische
Fonds für regionale Entwicklung), ESF+ (Europäischer Sozialfonds
Plus), ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums) und JTF (Fonds für einen gerechten Übergang) je
Bundesland in der laufenden Förderperiode?
Informationen zu den EU-Strukturfondsmitteln aus dem MFR 2021 bis 2027
und Next Generation EU in Deutschland sind unter www.bundeswirtschaftsmin
isterium.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/eu-kohaesions-und-strukturpolitik.ht
ml#A4 abrufbar.
Informationen zu den EU-Mitteln für den ELER aus dem MFR 2021 bis 2027
sind unter www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerd
erung/gap/gap-dashboard.html abrufbar.
3. Wie viele Projektanträge aus Deutschland wurden in der laufenden
Förderperiode in den in Frage 1 genannten Fonds aufgrund nicht erreichter
Exzellenz- oder Qualitätskriterien abgelehnt (bitte nach Bundesland des
jeweiligen Sitzes oder Projektstandorts der abgelehnten Projekte
aufschlüsseln)?
Die Mittelverwaltung für die in Frage 1 genannten Fonds liegt bei der
Europäischen Kommission. Teils finden sich Informationen hierzu auf den in der
Antwort zu Frage 1 genannten Internetseiten der Europäischen Kommission. Der
Bundesregierung liegen keine weitergehenden eigenen Daten zu abgelehnten
Projektanträgen vor.
4. Hat die Bundesregierung die in den Fragen 1, 2 und 3 erfragten Daten
bei der EU-Kommission angefordert, wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, warum nicht?
Die in den Fragen 1 und 2 angeführten Daten liegen öffentlich vor und wurden
von der Bundesregierung daher nicht gesondert bei der EU-Kommission
angefordert.
5. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zur Entwicklung der
deutschen Positionen im Rahmen der MFR-Verhandlungen durchgeführt,
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
6. Wurden die in den Fragen 1, 2 und 3 erfragten Daten in eine etwaige
Folgenabschätzung zur Entwicklung der deutschen Positionen im Rahmen
der MFR-Verhandlungen einbezogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung richtet die deutschen Positionen in den MFR-
Verhandlungen an den aktuellen historischen Herausforderungen für Europa und unserem
Anspruch an eine wettbewerbsfähige und geopolitisch handlungsfähige EU aus.
Vorhandene Daten wurden von der Bundesregierung in die Entwicklung der
deutschen Positionen in den MFR-Verhandlungen einbezogen.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Ministerpräsidentin und
der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder vom 25. September
2025, dass strukturschwächere Regionen wie in Ostdeutschland
besonders von den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen des nächsten
MFR betroffen wären, und wenn nein, warum kommt die
Bundesregierung zu einer abweichenden Einschätzung?
Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
8. Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zur konkreten Höhe
der erwarteten Kürzungen der in die NRPP überführten Kohäsionsmittel
je Bundesland vor, sofern solche Berechnungen nicht vorliegen,
inwiefern wirkt sich diese Unklarheit auf die Positionen Deutschlands in den
MFR-Verhandlungen aus?
Die relative Verteilung der nationalen Allokation für den deutschen NRPP
zwischen der Bundes- und der Länderebene sowie zwischen den Ländern obliegt
der noch laufenden Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Die
Gesamthöhe der NRPP-Mittel im nächsten MFR ist Gegenstand der laufenden
Verhandlungen in Brüssel. Da die konkrete Höhe der zu erwartenden Allokationen je
Bundesland direkt von diesen beiden Parametern abhängig ist, lässt sich hierzu
noch keine Aussage treffen. Diese Unklarheit liegt in der Natur der MFR-
Verhandlungen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken strukturschwacher
Regionen, in Ostdeutschland in eine „Entwicklungsfalle“ (vgl. neunter
Kohäsionsbericht, Kapitel 1, S. 27 ff.) zu geraten?
Der Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission baut auf einen Index für
Regionen in der sogenannten „Entwicklungsfalle“ auf. Die Bundesregierung
teilt die methodische Herangehensweise der Europäischen Kommission nicht
uneingeschränkt. Dies betrifft insbesondere die Indexbildung, die künftige
Risiken für Strukturschwäche und Transformationsherausforderungen außen
vorlässt. Im Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik sind die ostdeutschen
Länder als sogenannte Übergangsregionen eingestuft (außer Region Leipzig).
In Deutschland werden strukturschwache Regionen – gemeinsam von Bund
und Ländern – im Zuge der Regionalfördergebietsabgrenzung im Rahmen der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) festgelegt; darunter fallen auch viele ostdeutsche Regionen.
Das Ziel der Europäischen Kohäsionspolitik ist der wirtschaftliche, soziale und
territoriale Zusammenhalt und die Reduzierung regionaler Ungleichgewichte in
der Europäischen Union. Bundeskanzler und Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder haben sich im gemeinsamen Beschluss vom 18. Juni
2025 darauf verständigt, dass mit den Europäischen Strukturfonds insbesondere
strukturschwache und von der Transformation betroffene Regionen in
Aufholprozessen und bei der Stärkung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen
der EU- Kohäsionspolitik unterstützt werden sollen. Ost- und westdeutsche
Regionen sind gleichermaßen von Strukturschwäche und
Transformationsherausforderungen betroffen. In den ostdeutschen Ländern bestehen weiterhin
besonders hohe Investitionsbedarfe, weil Wertschöpfung, Wirtschaftswachstum und
Wettbewerbsfähigkeit weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die ökonomischen Risiken, die sich
aus einer zunehmenden Disparität zwischen strukturschwachen und
strukturstarken Regionen innerhalb der EU-Staaten ergeben (vgl. EU-
Kommission, Forging a Sustainable Future Together, 2024)?
Im EU-Expertenbericht „Forging a sustainable future together: Cohesion for a
competitive and inclusive Europe“ (2024) wird die Bedeutung der EU-
Kohäsionspolitik mit Blick auf die multiplen Herausforderungen der EU
hervorgehoben und Forderungen für eine modernisierte EU-Kohäsionspolitik abgeleitet,
um wirtschaftliche Potenziale besser heben und regionale Ungleichgewichte
bekämpfen zu können.
Aus Sicht der Bundesregierung sind wirtschaftlich starke Regionen die beste
Basis für den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Union. Um einer
zunehmenden Disparität zwischen strukturschwachen und -starken Regionen
innerhalb der EU-Staaten entgegenzuwirken, müssen Mitgliedstaaten und
Regionen die Fördermittel der Union weiter gezielt für solche Investitionen
einsetzen, die wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand bringen.
In der gemeinsamen Stellungnahme zur Kohäsionspolitik der EU nach 2027
vom 12. Dezember 2024 haben die Bundesregierung und die Länder die
herausgehobene Rolle der Kohäsionspolitik zur Stärkung des wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa, die harmonische
Entwicklung der Union als Ganzes und einen funktionierenden Binnenmarkt
hervorgehoben. Es bedarf einer geopolitisch ausgerichteten EU, die ihre Kräfte bündelt,
den inneren Zusammenhalt sichert, wettbewerbsfähig ist und ihre Resilienz und
Sicherheit stärkt. Bund und Länder sprechen sich deshalb in ihrer gemeinsamen
Stellungnahme dafür aus, im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen die
Europäische Kohäsionspolitik als ein zentrales Instrument für langfristiges,
nachhaltiges und inklusives regionales Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit,
Transformation sowie Resilienz zu verankern und weiterzuentwickeln.
Gleichzeitig muss die künftige Kohäsionspolitik zukunftsfähig aufgestellt werden und
die Kritik an der bestehenden Politik adressieren. Dazu gehören unter anderem
die trotz vieler Erfolge der Kohäsionspolitik uneinheitliche Konvergenz, die
Wirksamkeit der Investitionen, wenn strukturelle Rahmenbedingungen das
Investitionsumfeld beeinträchtigen, oder komplexe Verwaltungsverfahren.
11. Plant die Bundesregierung, strukturschwache Regionen wie in
Ostdeutschland im deutschen NRPP besonders zu berücksichtigen, und
wenn ja, mit welchen Programmen oder Schwerpunkten und in welcher
Höhe?
Bund und Länder entscheiden gemeinsam über die Aufteilung der Finanzmittel
nach Abschluss der Verhandlungen zum EU Mehrjährigen Finanzrahmen. Dazu
läuft die Abstimmung in der Bund-Länder-AG zum deutschen Nationalen und
Regionalen Partnerschaftsplan.
12. Plant die Bundesregierung, die wirtschaftliche Stärkung der ostdeutschen
Bundesländer zum Ziel einer Gleichberechtigung bei exzellenzbasierten
und leistungsorientierten Wettbewerbsverfahren des WBF zu einem
verbindlichen Schwerpunkt des deutschen NRPP zu machen, wenn ja, in
welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Zu möglichen Zielen des deutschen Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplans kann die Bundesregierung noch keine Aussagen treffen. Dies ist
Bestandteil der laufenden Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung und
mit den Bundesländern.
13. Erwartet die Bundesregierung aus dem künftigen Wettbewerbsfonds
konjunkturpolitische Impulse für die deutsche Wirtschaft, und wenn ja,
welche, und werden diese bundesweiten oder regionalen Einfluss haben?
Der ECF soll gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission künftig
das zentrale EU-Förderinstrument bilden, um die europäische
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu stärken. Da die genaue Ausgestaltung
des Fonds noch in Verhandlungen ist und es sich um ein nachfragegesteuertes
Instrument handelt, ist eine konkrete Prognose konjunkturpolitischer Impulse
auf einzelne Mitgliedstaaten oder Regionen ex ante nicht möglich. Eine
quotierte Mittelaufteilung auf die Mitgliedstaaten ist, anders als etwa bei der
Strukturförderung, nicht vorgesehen. Vielmehr sollen im Rahmen der Förderung
jeweils die europaweit besten Projekte ausgewählt werden. Die Bundesregierung
teilt diesen Ansatz der Europäischen Kommission. Sie setzt sich mit Nachdruck
dafür ein, dass der ECF diejenigen Vorhaben fördert, die mit Blick auf die
gesamte Europäische Union den höchsten qualitativen Ansprüchen genügen,
einen europäischen Mehrwert bieten und den größten Beitrag zu den Zielen des
ECD, insbesondere zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und
Resilienz, leisten.
14. Wie positioniert sich die Bundesregierung in den Verhandlungsprozessen
zum Wunsch anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach
klaren Regelungen zur geografischen Vielfalt der Mittelvergabe im
Wettbewerbsfonds?
Für geographische Balance und Kohäsionsziele sind die Nationalen und
Regionalen Partnerschaftspläne in Rubrik 1 des kommenden MFR vorgesehen. Um
die europäische Wettbewerbsfähigkeit im harten globalen Wettbewerb zu
behaupten und zu steigern, muss der EU-Wettbewerbsfähigkeitsfonds darauf
ausgerichtet sein, die besten Projekte auszuwählen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im neuen Europäischen Wettbewerbsfonds (Antwort)