Einsatz, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung
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Einsatz, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Justiz - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5683
21. Wahlperiode 04.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner,
Thomas Fetsch, Rainer Galla, Martina Kempf, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller,
Tobias Matthias Peterka, Dr. Christian Wirth, Sebastian Maack, Thomas Ladzinski
und der Fraktion der AfD
Einsatz, Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz in der Justiz – Erkenntnisse
und Schlussfolgerungen der Bundesregierung
Auf dem Jahrespressegespräch für das Jahr 2025 des Bundessozialgerichts
(BSG) erklärte die Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch die zunehmende
Bedeutung digitaler Technologien und insbesondere künstlicher Intelligenz (KI) für
die Justiz. Im Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass es vermehrt zu
Erstellungen von Anträgen komme, die jedoch nicht durch Anwälte, sondern durch
eine KI verfasst worden sind. Dies stelle die Sozialgerichte vor erhebliche
Herausforderungen, etwa hinsichtlich Rechtssicherheit, Antragsformen und
Bearbeitungsständen, sodass eine spürbare Mehrbelastung aufgrund der KI eintrete.
Als einer der Hauptgründe wird die fehlende Anzahl an Fachanwälten für
Sozialrecht benannt. Als Vergleich werden die Fachanwälte im Arbeitsrecht
herangezogen, welche mit 11 314 Berufsträgern fast zehnmal so viele Fachanwälte
darstelle wie die Fachanwaltschaft im Sozialrecht mit knapp 1 619 Anwälten
(www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2025-ki-fachanwaelte-sozialst
aat-reform; abgerufen am 16. April 2026).
Wir fragen die Bundesregierung
1. Ist der Bundesregierung eine Zunahme von durch KI (künstliche
Intelligenz) verfassten Anträgen oder Schriftsätzen an den anderen
Gerichtsbarkeiten bekannt?
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, welche Zahlen liegen der Bundesregierung
dazu vor (bitte nach Gerichtsbarkeit aufschlüsseln)?
3. In welchen Bereichen der Justiz werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit KI-gestützte Verfahren eingesetzt oder pilotiert (z. B.
Aktenanalyse, Terminmanagement, Entscheidungsassistenz, automatische
Spracherkennung, Prognosemodelle, etc.), und mit welchen Ergebnissen?
4. Welche rechtlichen Voraussetzungen hält die Bundesregierung ggf. für
erforderlich, um den Einsatz von KI in gerichtlichen und
staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit Blick auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
Rechtssicherheit zu gewährleisten?
5. Welche Risiken von Verzerrungen oder mangelnder Qualität bei KI-
gestützten Entscheidungen sind der Bundesregierung ggf. bekannt, und
welche konkreten Standards zur Risikominimierung schlägt sie vor?
6. Welche Rolle sieht die Bundesregierung ggf. für Fachanwälte, Richter,
Staatsanwälte und sonstige Bedienstete in der Justiz in einem zunehmend
KI-gestützten Justizsystem, und welche Maßnahmen plant sie ggf. zur
Qualifikation und Fortbildung dieser Personengruppen im Umgang mit
KI-Technologien?
7. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Initiativen oder
Förderprogramme, um den rechtsstaatlich unbedenklichen Einsatz von KI in der
Justiz zu unterstützen?
8. Wenn Frage 7 bejaht wird, welche zeitlichen und inhaltlichen Eckpunkte
und Zielvorgaben müssen hierbei beachtet werden?
9. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung ggf. datenschutz- und
haftungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf die
automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in der Justiz, und
welche Vorgaben müssen hierfür noch geschaffen werden?
Berlin, den 29. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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