Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung
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Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der Bundesverwaltung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7535
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp und der Fraktion der AfD
Agentische KI und vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse in der
Bundesverwaltung
Die Bundesregierung verknüpft ihre Vorhaben zur Digitalisierung und
Staatsmodernisierung mit dem Anspruch, staatliche Entscheidungs-, Prozess- und
Organisationsstrukturen grundlegend zu modernisieren. Der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD sieht hierfür ausdrücklich eine grundlegende
Modernisierung der Verwaltung, Bürokratierückbau, Ziel- und
Wirkungsorientierung sowie Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung vor (KoaV‑2025-
Gesamt-final-0424.pdf). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
wird das Ziel formuliert, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, barrierefrei
anzubieten und die Verwaltung vernetzt, effizient, leistungsfähig,
niedrigschwellig und nutzerfreundlich auszugestalten. Darüber hinaus soll
Deutschland als KI-Nation etabliert werden. Dies umfasst insbesondere massive
Investitionen in Cloud- und KI-Infrastruktur sowie in die Verbindung von KI und
Robotik (ebd.).
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Einsatz agentischer KI-Systeme in der
Bundesverwaltung eine besondere Bedeutung. Unter agentischen KI-Systemen
werden im fachlichen Diskurs regelmäßig Anwendungen verstanden, die nicht
lediglich isolierte Antworten erzeugen, sondern auf Zielvorgaben hin
mehrschrittige Handlungsabläufe planen, externe Werkzeuge oder Datenquellen
einbeziehen, Informationen beschaffen, Zwischenergebnisse bewerten und
komplexe Aufgabenketten mit einem hohen Grad operativer Eigenständigkeit
ausführen können (www.ibm.com/de-de/think/topics/agentic-ai). Nach Auffassung
der Fragesteller eröffnen sich einerseits erhebliche Rationalisierungs-,
Beschleunigungs- und Standardisierungspotenziale für die öffentliche
Verwaltung. Andererseits entstehen neue rechtsstaatliche und organisatorische
Risiken, sofern solche Systeme Verwaltungsvorgänge nicht nur unterstützen,
sondern strukturieren, priorisieren, rechtlich vorbewerten oder zum Beispiel
Bescheidentwürfe erzeugen. Mit zunehmender funktionaler Tiefe des KI-
Einsatzes in der Bundesverwaltung stellen sich daher umso nachdrücklicher
Fragen nach Verantwortungszurechnung, menschlicher Kontrolle, tragfähiger
Rechtsgrundlage, Datenzugriff, IT-Sicherheit, Fehlerkorrektur, Aktenmäßigkeit,
Transparenz, Rechtsschutzfähigkeit und parlamentarischer Nachprüfbarkeit.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zu Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 21/5842 ausgeführt, Ziel des Agentic AI Hubs sei nicht nur eine
Vernetzung von Marktakteuren und Verwaltung, sondern auch die Entwicklung eines
Vehikels, das den Einsatz agentischer KI-Systeme skalierbar mache. Ferner
erklärte sie, ein Fahrplan für das weitere Vorgehen werde im Rahmen eines
laufenden Vorgangs erarbeitet. Für die Pilotierung agentischer KI-Lösungen sei im
Rahmen der Beauftragung der DigitalService GmbH ein Sachkostenbudget von
maximal 500 000 Euro vereinbart worden. Davon seien 212 849 Euro für die
unmittelbare Pilotierung der Pilotprojekte veranschlagt. Die Bundesregierung
erklärte zudem, inwiefern diese Mittel auch für Verstetigung oder Nachnutzung
zur Verfügung gestellt werden könnten, sei Gegenstand laufender
Überlegungen. Offensichtlich will die Bundesregierung Start-ups und kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) stärker in staatliche Innovations- und
Digitalisierungsprojekte einbeziehen. Der Agentic AI Hub soll offenbar auch als Schnittstelle
zwischen Verwaltung und Marktakteuren dienen.
Auf die Schriftliche Frage 120 auf Bundesdrucksache 21/5846 antwortete die
Bundesregierung, das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) habe sich zum Ziel gesetzt, moderne, leistungsfähige und
innovative Verwaltungsprozesse mit KI zu unterstützen. Derzeit stünden
Unterstützungsleistungen unter Beachtung der Maßgabe „Human in the Loop“ im
Vordergrund. Ob und wann ein Verwaltungsentscheidungsprozess vollständig von
KI durchgeführt werden könne, hänge von verschiedenen Faktoren ab. Genannt
wurden technische Umsetzungsmöglichkeit, Rechtsgrundlagen zur
Datenverarbeitung, Grundrechtsrelevanz der Entscheidungen, ausreichende menschliche
Aufsicht im Sinne des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2024/1689,
Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und IT-Sicherheit.
Diese Antwort benennt zwar einzelne relevante Prüffaktoren, lässt aber den
Kern der Frage offen. Nicht mitgeteilt wurde, ob die Bundesregierung konkrete
Vorhaben plant, prüft oder ausschließt, bei denen KI-Systeme vollständige
Verwaltungsentscheidungsprozesse übernehmen sollen. Ebenfalls offen blieb, ob
es bereits eine Roadmap, Projektliste, ressortübergreifende Abstimmung,
technische Architektur, rechtliche Bewertung oder Evaluation für agentische KI in
der Bundesverwaltung gibt. Auch wurde nicht beantwortet, ob die
Bundesregierung einen Zeitpunkt oder jedenfalls Meilensteine erwartet, zu denen
agentische KI-Systeme über bloße Unterstützungsleistungen hinausgehen
könnten.
Agentische KI im Verwaltungskontext unterscheidet sich qualitativ von
einfachen Assistenzsystemen. Ein KI-System, das nur Textbausteine vorschlägt,
wirft andere Fragen auf als ein System, das selbstständig Akten durchsucht,
externe Datenquellen abfragt, Rechtsnormen zuordnet, Ermessenskriterien
gewichtet, Entscheidungsvorschläge erstellt oder Bescheide generiert. Gerade
wenn der Staat solche Systeme im Kontakt mit Bürgern und Unternehmen
einsetzt, muss frühzeitig geklärt werden, ob menschliche Verantwortung
tatsächlich wirksam bleibt oder lediglich nachträglich formalisiert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Definition von „agentischer KI“ oder „Agentic AI“ verwendet die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Agentic AI Hub und
vergleichbaren Vorhaben der Bundesverwaltung?
2. Welche konkreten Funktionen, Fähigkeiten oder Autonomiegrade müssen
nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen, damit ein KI-System als
agentisch gilt?
3. Welche konkreten Vorhaben, Pilotprojekte, Marktdialoge, Tests,
Prototypen oder Konzeptstudien zum Einsatz agentischer KI in der
Bundesverwaltung gibt es derzeit?
4. Welche dieser Vorhaben betreffen ausschließlich unterstützende
Tätigkeiten, und welche betreffen Verfahrensschritte mit unmittelbarer Relevanz
für Verwaltungsentscheidungen?
5. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, bundeseigenen
Unternehmen, Projektträger oder sonstigen Stellen sind am Agentic AI Hub
beteiligt?
6. Welche Rolle nimmt das BMDS beim Agentic AI Hub ein, und welche
Aufgaben wurden der DigitalService GmbH des Bundes konkret
übertragen?
7. Welche Verträge, Verwaltungsvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen,
Projektaufträge oder sonstigen Beauftragungsdokumente liegen dem
Agentic AI Hub zugrunde?
8. Welche Gesamtkosten sind für den Agentic AI Hub für die Jahre 2025,
2026, 2027 und 2028 jeweils geplant, veranschlagt, gebunden oder bereits
verausgabt?
9. Aus welchen Haushaltstiteln werden der Agentic AI Hub und
vergleichbare Vorhaben agentischer KI finanziert?
10. Welche Mittel des in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842 genannten Sachkostenbudgets
von maximal 500 000 Euro wurden bisher konkret wofür verausgabt, und
welche konkreten Leistungen wurden für die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5842
genannten 212 849 Euro zur unmittelbaren Pilotierung konkret beauftragt
oder erbracht?
11. Welche Kriterien verwendet die Bundesregierung, um Start-ups, KMU,
Forschungseinrichtungen oder sonstige Anbieter für eine Beteiligung am
Agentic AI Hub auszuwählen, welche konkreten vergaberechtlichen
Verfahren wurden für Leistungen im Zusammenhang mit dem
Agentic AI Hub durchgeführt, und welche Auftragswerte, Zuschlagsempfänger
und Leistungsgegenstände ergaben sich jeweils?
12. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung beim Agentic AI Hub
an Open Source, offene Standards, Portabilität, Interoperabilität und
Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten, und welche konkreten
Datenbestände der Bundesverwaltung werden oder sollen im Rahmen des
Agentic AI Hub für Training, Test, Evaluation, Prompting, Retrieval-
Augmented Generation oder sonstige Systemfunktionen genutzt werden?
13. Welche personenbezogenen, vertraulichen, sicherheitsrelevanten oder VS
(Verschlusssache)-eingestuften Daten sind von Vorhaben des
Agentic AI Hub ausgeschlossen, und welche Datenschutzfolgenabschätzungen,
IT-Sicherheitskonzepte, Bedrohungsanalysen oder
Grundrechtefolgenabschätzungen wurden für Vorhaben agentischer KI erstellt?
14. Welche Rolle spielen das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und die
Rechtsabteilungen der Ressorts bei der Prüfung agentischer KI-Vorhaben?
15. Welche konkreten Bewertungskriterien werden in der von der
Bundesregierung genannten Evaluation des Agentic AI Hub verwendet?
16. Welche messbaren Zielwerte bestehen für technische Leistungsfähigkeit,
fachliche Leistungsfähigkeit, Rechtskonformität, Skalierbarkeit,
Wirtschaftlichkeit, Bearbeitungsdauer, Fehlerquote und Nutzerzufriedenheit?
17. Wann soll der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/5842 erwähnte Fahrplan für das weitere
Vorgehen beim Agentic AI Hub abgeschlossen werden?
18. Welche Meilensteine enthält oder soll dieser Fahrplan nach dem aktuellen
Planungsstand enthalten?
19. Welche Entscheidungskriterien gelten für die Überführung einzelner
Pilotprojekte in eine breitere Pilotierung, einen Wirkbetrieb oder einen
Regelbetrieb?
20. Welche Stellen entscheiden jeweils über Fortführung, Skalierung,
Abbruch oder Regelbetrieb agentischer KI-Projekte, und welche konkreten
Verwaltungsentscheidungsprozesse hält die Bundesregierung für geeignet,
künftig vollständig oder weitgehend durch KI-Systeme durchgeführt zu
werden?
21. Welche Verwaltungsentscheidungsprozesse hält die Bundesregierung
wegen Grundrechtsrelevanz, Ermessensausübung, hoher Fehlerfolgen,
fehlender Nachvollziehbarkeit oder besonderer Schutzbedürftigkeit
Betroffener für ungeeignet?
22. Plant, prüft oder erprobt die Bundesregierung derzeit Systeme, die
Sachverhaltsermittlung, rechtliche Bewertung, Ermessensvorbereitung,
Ermessensausübung und Bescheiderstellung in einem integrierten KI-gestützten
Prozess verbinden?
a) Wenn ja, welche Ressorts, Behörden, Fachverfahren und
Rechtsbereiche sind betroffen?
b) Wenn nein, weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 120 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 nicht
ausdrücklich klargestellt, dass entsprechende Vorhaben derzeit nicht
bestehen?
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass „Human in the Loop“ bei
agentischen KI-Systemen nicht lediglich eine nachträgliche Bestätigung
eines faktisch bereits durch KI vorentschiedenen Ergebnisses bedeutet,
und welche konkreten organisatorischen Vorgaben bestehen für
Beschäftigte der Bundesverwaltung, die Ergebnisse agentischer KI-Systeme
prüfen, ändern, verwerfen oder freigeben sollen?
24. Welche Qualifikations-, Schulungs- und Fortbildungsanforderungen
gelten für Beschäftigte, die agentische KI-Systeme in
Bundesverwaltungsverfahren einsetzen, und welche Protokollierungs-, Dokumentations- und
Aktenführungspflichten gelten für Zwischenschritte agentischer KI-Systeme?
25. Wie wird sichergestellt, dass bei agentischen KI-Systemen sämtliche
relevanten Eingaben, Zwischenschritte, Tool-Nutzungen, Datenabrufe,
Modellversionen und Ausgaben nachträglich überprüfbar bleiben, und welche
Rechtsgrundlagen hält die Bundesregierung für erforderlich, bevor
agentische KI-Systeme Verwaltungsentscheidungen vollständig oder weitgehend
übernehmen können?
26. Plant die Bundesregierung Änderungen des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, des E‑Government-Gesetzes, fachgesetzlicher Regelungen oder
haushaltsrechtlicher Vorgaben, um agentische KI in Verwaltungsverfahren zu
ermöglichen oder zu begrenzen?
27. Welche Haftungs-, Verantwortungs- und Zurechnungsfragen hat die
Bundesregierung für den Fall geprüft, dass ein agentisches KI-System
fehlerhafte, rechtswidrige oder diskriminierende Ergebnisse erzeugt?
28. Welche Melde- und Abhilfeverfahren sind vorgesehen, wenn agentische
KI-Systeme in Pilotierung oder Betrieb Fehlentscheidungen,
Sicherheitsvorfälle, Datenschutzverstöße oder systematische Verzerrungen
verursachen?
29. Welche Rolle soll der Agentic AI Hub für Start-ups und KMU konkret
spielen, und wie verhindert die Bundesregierung, dass nur wenige große
Anbieter mit bestehender Marktmacht von staatlichen KI-Projekten
profitieren?
30. Weshalb hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 120 auf Bundesdrucksache 21/5846 weder einen konkreten
Planungsstand einzelner Vorhaben noch einen belastbaren Zeitplan für
vollständige KI-gestützte Verwaltungsentscheidungsprozesse benannt?
Berlin, den 24. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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