Digitalisierung der Sozialgerichtsbarkeit im Dienst der Bürger - Stand, Wirkung und Akzeptanz in Rentenverfahren
Text
Digitalisierung der Sozialgerichtsbarkeit im Dienst der Bürger - Stand, Wirkung und Akzeptanz in Rentenverfahren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1465
21. Wahlperiode 03.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, Hans-
Jürgen Goßner, Gerrit Huy, Jan Feser, Achim Köhler, Thomas Ladzinski,
Sebastian Maack, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Robert Teske und der
Fraktion der AfD
Digitalisierung der Sozialgerichtsbarkeit im Dienst der Bürger – Stand, Wirkung
und Akzeptanz in Rentenverfahren
Die Digitalisierung der Sozialgerichte ist kein Selbstzweck. Sie muss nach
Auffassung der Fragesteller den Bürgern zugutekommen, die auf ein faires,
verständliches und zügiges Verfahren angewiesen sind. Das gilt besonders für
sozialgerichtliche Rentenverfahren, etwa zur Anerkennung einer
Erwerbsminderungsrente. Solche Verfahren sind oft komplex, erfordern umfangreiche
Sachverhaltsaufklärung und medizinische Gutachten und dauern nicht selten
mehrere Jahre – eine Zeit großer Unsicherheit und finanzieller Belastung für die
Betroffenen.
Elektronische Akten, Videoverhandlungen und der unterstützende Einsatz
Künstlicher Intelligenz (KI) können nach Auffassung der Fragesteller dazu
beitragen, Verfahren zu beschleunigen und den Zugang zum Gericht zu
erleichtern. Voraussetzung ist in den Augen der Fragesteller jedoch, dass diese
Neuerungen nicht nur akzeptiert werden – insbesondere Videoverhandlungen –,
sondern auch keine neuen Hürden für die Bürger errichten. Sie müssen die
Qualität der Entscheidungen wahren und dürfen den Zugang zum Recht nicht
erschweren.
Diese Kleine Anfrage soll klären, wie weit die Digitalisierung in der
Sozialgerichtsbarkeit vorangeschritten ist, welche Wirkung sie in Rentenverfahren
entfaltet und wie sie so eingesetzt werden kann, dass sie den Bürgern spürbar
zugutekommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Monat und Jahr wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
die E-Akte je Bundesland flächendeckend eingeführt, und seit wann ist sie
an den jeweiligen Sozialgerichten im Regelbetrieb (bitte tabellarisch
darstellen)?
2. Welcher Anteil der Klagen und Berufungen in Rentensachen wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2019 bis 2024
elektronisch eingereicht gegenüber der Papierform?
3. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Digitalisierung
im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit der ersten und zweiten Instanz, und
wie ist der Digitalisierungsgrad speziell in Rentenverfahren (bitte auch auf
die Beiziehung von Akten der Rentenversicherung und die Einholung von
Sachverständigengutachten eingehen)?
4. Welche digitalen Systeme zur Aktenführung und Verfahrenssteuerung
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sozialgerichtsbarkeit
genutzt (bitte je Bundesland und Instanz die Systemfamilien und
Einsatzbereiche benennen), und in welchem Umfang kommen diese Systeme
auch in Rentenverfahren zur Anwendung?
5. Welche bestehenden oder geplanten Maßnahmen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Nutzung digitaler Verfahrenswege für nicht
anwaltlich vertretene Kläger erleichtern – insbesondere in Rentenverfahren?
6. Wie viele Videoverhandlungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2019 bis 2024 an Sozial- und Landessozialgerichten
jeweils je Bundesland, Instanz und Jahr stattgefunden, und wie viele
betrafen Rentenverfahren?
7. In welchen Konstellationen kommt nach Kenntnis der Bundesregierung
die Videoverhandlung bzw. Hybridverhandlungen in der
sozialgerichtlichen Praxis zur Anwendung bzw. besteht ein hohes Interesse der
Beteiligten an Videoverhandlungen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den
Auswirkungen von Videoverhandlungen auf Termindichte, Erledigungsarten und
Verfahrensdauer vor (nach Jahren, Ländern und Instanzen differenzieren)?
9. Welche Regelungen gewährleisten nach Kenntnis der Bundesregierung,
dass die Kammern bzw. die Senate sich in den
Erwerbsminderungsrentensachen einen unmittelbaren Eindruck vom Kläger verschaffen und die
Kläger andererseits eine persönliche Anhörungsmöglichkeit im
Gerichtssaal haben und nicht zur Teilnahme an einer Videoverhandlung
verpflichtet werden?
10. Nach welchen Kriterien wird nach Kenntnis der Bundesregierung
entschieden, ob eine Videoverhandlung durchgeführt wird, und in welchem
Umfang können Beteiligte dieser Form der Verhandlung widersprechen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Eignung von Videoverhandlungen
und Hybridverhandlungen zur Sachverhaltsaufklärung wie auch
Befriedung (dauerhafte Konfliktbeilegung), und wie stellt sich dies speziell für
Rentenverfahren mit seinen Besonderheiten dar?
12. Ist eine Evaluierung der Regelung zur Verhandlung in Bild und Ton
gemäß § 110a des Sozialgerichtsgesetzes (www.gesetze-im-internet.de/sg
g/__110a.html) erfolgt und veröffentlicht, bzw. ist eine solche geplant?
13. Kommt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt im Bereich der
Sozialgerichtsbarkeit Künstliche Intelligenz unterstützend zum Einsatz,
wenn ja, inwiefern, und in welchen Fällen betrifft dies auch
Rentenverfahren?
14. Welche konkreten Einsatzfelder sieht die Bundesregierung im Einklang
mit der Erklärung der Justizminister (https://justiz.de/laender-bund-europ
a/bund_laender/Gemeinsame-Erklaerung-zum-Einsatz-KI/Gemeinsame-E
rklaerung-zum-Einsatz-von-KI.pdf) für den künftigen Einsatz von KI bei
den Sozialgerichten, und wo liegen aus ihrer Sicht die Grenzen im
Hinblick auf die Wahrung der Entscheidungskompetenzen von Richtern und
Rechtspflegern?
15. Welche konkreten KI-Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung
für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit geplant, und inwieweit sind
dabei Rentenverfahren, insbesondere Verfahren wegen einer
Erwerbsminderungsrente, einbezogen?
16. Welche materiell- oder verfahrensrechtlichen Änderungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung ggf. erforderlich, um den unterstützenden
Einsatz von KI bei den Sozialgerichten zu ermöglichen oder auszuweiten?
17. Welche Ergänzungen der Datenschutzbestimmungen und technischen
Standards sind nach Auffassung der Bundesregierung ggf. erforderlich,
um den unterstützenden Einsatz von KI bei den Sozialgerichten zu
ermöglichen oder auszuweiten?
18. Wie wird sichergestellt, dass die in der Erklärung der Justizminister
(https://justiz.de/laender-bund-europa/bund_laender/Gemeinsame-Erklaer
ung-zum-Einsatz-KI/Gemeinsame-Erklaerung-zum-Einsatz-von-KI.pdf)
hervorgehobene richterliche Entscheidungsgewalt sowie die
Entscheidungsbefugnisse der Rechtspfleger bei Einsatz von KI-Systemen in der
Sozialgerichtsbarkeit jederzeit gewahrt bleiben?
19. Welche aktuellen Auswertungen oder Berichte zu den Folgen der
Digitalisierung im Bereich der Sozialgerichte liegen der Bundesregierung ggf.
vor, und welche konkreten Ergebnisse ergeben sich daraus für die
Rentenverfahren?
20. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Verfahrenslaufzeiten bei vollständig digital geführten Verfahren (E-Akte) im
Vergleich zu Papierverfahren, und wie stellt sich dieser Vergleich für
Rentenverfahren, insbesondere Verfahren wegen einer
Erwerbsminderungsrente, dar?
21. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Digitalisierung
am Bundessozialgericht (BSG)?
22. Welche messbaren Effekte bereits umgesetzter
Digitalisierungsmaßnahmen am Bundessozialgericht sind aus Sicht der Bundesregierung
erkennbar – insbesondere im Hinblick auf die Verfahrenslaufzeiten in
Rentensachen, die Arbeitsbelastung der Richter sowie der Bediensteten und den
Personalbedarf?
23. Welche Digitalisierungs- und KI-Projekte sind am Bundessozialgericht
nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, und welche Auswirkungen
werden insbesondere auf die Verfahrenslaufzeiten in Rentensachen
erwartet?
Berlin, den 27. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Achim Köhler (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Schuhmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Gerrit Huy (Kleine Anfrage)
- asked ← Hans-Jürgen Goßner (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Bohnhof (Kleine Anfrage)
- asked ← René Springer (Kleine Anfrage)
- asked ← Robert Teske (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Ladzinski (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Stephan (Kleine Anfrage)
- asked ← Ulrike Schielke-Ziesing (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← René Springer
- authored ← Ulrike Schielke-Ziesing
- part_of_vorgang → Digitalisierung der Sozialgerichtsbarkeit im Dienst der Bürger - Stand, Wirkung und Akzeptanz in Rentenverfahren (Kleine Anfrage)