Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4945)
Text
Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4945)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5436
21. Wahlperiode 17.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Bernd
Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4945 –
Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten,
unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im
Dauergrünlandschutz beseitigen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion führt aus, dass gemäß den Begriffsbestimmungen in
Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-
Strategieplan-Verordnung) mit Dauergrünland eine Fläche bezeichnet werde, die zum
Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen diene und seit mindestens fünf
Jahren nicht mehr Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebs sei. Aus Sicht der
Antragsteller könnten nach dieser Regelung Flächen, die weiterhin Teil der
Fruchtfolge seien, von der Definition als Dauergrünlands ausgenommen werden. Sie
zählten damit nicht mehr zum Anteil an Dauergrünland, der nach Artikel 12 der
GAP-Strategieplan-Verordnung in Verbindung mit Anhang III, in dem die
Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen
und ökologischen Zustand (GLÖZ) festgehalten seien, verpflichtend erhalten
werden müsse.
In der nationalen Umsetzung der GAP-Strategieplan-Verordnung der EU, vor
allem in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, sowie in der aktuellen
Verwaltungspraxis werde automatisch die Fünfjahresfrist angewandt und der EU-
rechtlich eröffnete Spielraum nicht genutzt. Das stelle nach Darlegung der
Antragsteller eine überschießende Umsetzung des EU-Rechts dar und habe zur Folge, dass
die Bewirtschaftungsfreiheit der landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt
werde und Fehlanreize gesetzt würden, Flächen umzupflügen, obwohl dies aus
fachlicher oder ökologischer Sicht nicht sinnvoll sei.
Der Gesetzgeber müsse daher im Rahmen der EU-rechtlichen Spielräume eine
rechtssichere, verhältnismäßige und praxistaugliche Regelung zum Erhalt des
Ackerstatus schaffen. Zudem solle sichergestellt werden, dass Ackerflächen, die
zum 1. Januar 2026 bestanden hätten, ihren Status nicht verlieren könnten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4945 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Julian Schmidt
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Julian Schmidt, Dr. Franziska
Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/4945 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass bei der nationalen Umsetzung der GAP-
Strategieverordnung der EU die Gestaltungsspielräume für die Definition von Dauergrünland nicht genutzt würden. Dies habe
zur Folge, dass Flächen nach fünfjähriger Nutzung für Grünfutter ohne Berücksichtigung der Fruchtfolge
systematisch als Dauergrünland gelten würden. Sie könnten dann nicht mehr ohne Weiteres als Ackerfläche genutzt
werden, was einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bewirtschaftungsfreiheit der Landwirte darstelle.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ihren EU-rechtlichen Gestaltungsspielraum bei der
Ausweisung von Dauergrünland zu nutzen und eine nationale Regelung zu schaffen, die den Ackerstatus von
Flächen sichere, die Teil der Fruchtfolge seien. Außerdem solle die Bundesregierung rechtsverbindlich dafür
sorgen, dass Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerfläche ausgewiesen gewesen seien, diesen Status behielten.
Des Weiteren enthält der Antrag die Forderung an die Bundesregierung, die nationale Umsetzung der GLÖZ-
Anforderungen so abzuändern, dass der Schutz von Dauergrünland ohne unverhältnismäßige Einschränkung von
Ackerflächen ermöglicht werde, sowie sich für eine EU-weit einheitliche und praxistaugliche Auslegung des
Begriffs Dauergrünland einzusetzen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/4945 in seiner 22. Sitzung am 15. April 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD erklärte, landwirtschaftliche Flächen seien entweder als Ackerfläche oder als
Dauergrünland eingestuft. Aufgrund des Artenschutzes könne Dauergrünland nicht ohne Weiteres umgepflügt werden. An
sich sei dies erstrebenswert, es gebe aber die Regelung, dass Ackerflächen, die in fünf aufeinanderfolgenden
Jahren nicht umgebrochen worden seien, automatisch zu Dauergrünland würden. In der Folge würden Landwirte
die Flächen umpflügen, um den Ackerstatus zu erhalten, was weder ökologisch noch ökonomisch zielführend sei.
Das EU-Recht erlaube nun die Einführung einer Stichtagsregel, nach der Flächen, die zum 1. Januar 2026
Ackerflächen gewesen seien, diesen Status, unabhängig von der weiteren Bewirtschaftung, behalten könnten. Die
Agrarminister der Länder hätten sich für die nationale Umsetzung dieser Stichtagsregel ausgesprochen. Mit dem
vorliegenden Antrag solle die Bundesregierung dazu verpflichtet werden, die Regel in nationales Recht zu
übertragen.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass im Antrag der Fraktion der AfD eine Regelung gefordert werde, die
schon längst gelte. Dauergrünland, das nach 2021 entstanden sei, könne grundsätzlich ohne Genehmigung wieder
in Ackerland umgewandelt werden, eine einfache Anzeige sei ausreichend. Außerdem setze das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat derzeit die reklamierte Stichtagsregelung für Ackerland um.
Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, es sei das Recht der Oppositionsfraktionen, Anträge zu stellen. Jedoch sei
es vertane Zeit, wenn darin Maßnahmen gefordert würden, die sich bereits in der Umsetzung befänden. In der
Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab 2028 sollten allerdings solche Umstände von vorneherein klar geregelt
werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte an, Grünland sei ein wichtiger CO2-Speicher und müsse daher
erhalten werden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es umgepflügt werden müsse, um den Ackerstatus zu
beizubehalten. Die Einführung einer Stichtagsregelung sei daher zu begrüßen und solle zügig ins nationale Recht
umgesetzt werden. Nicht nachvollziehbar aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei allerdings, dass
den Mitgliedstaaten künftig erlaubt werde, Dauergrünland um bis zu 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 zu
reduzieren. Der Antrag der Fraktion der AfD habe sich überholt und sei abzulehnen.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, mit dem vorliegenden Antrag solle unter dem Deckmantel der
Entbürokratisierung ein ökologischer Rückschritt vollzogen werden. Hier gehe es nicht den Erhalt bäuerlicher Traditionen,
sondern nur um die Erlaubnis, Flächen für maximale Rendite jederzeit umpflügen zu können. Die Fraktion Die
Linke sei der Auffassung, Boden sei ein Allgemeingut und kein Spekulationsobjekt. Anstatt ökologische
Standards immer wieder als unverhältnismäßig zu diffamieren, müssten Landwirte für ihre Bemühungen um den
Naturschutz finanziell unterstützt werden. Ein Rückschritt in die industrielle Landwirtschaft von gestern sei
abzulehnen.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4945 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Artur Auernhammer*
Berichterstatter
Julian Schmidt
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
* Offenlegung gemäß § 49 des Abgeordnetengesetzes: Abgeordneter Artur Auernhammer erklärte, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb
habe und von den beabsichtigten Regelungen des Antrags betroffen sei.
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ISSN 0722-8333
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