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Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4945)

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5436 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4945) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5436 21. Wahlperiode 17.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4945 – Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen A. Problem Die antragstellende Fraktion führt aus, dass gemäß den Begriffsbestimmungen in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP- Strategieplan-Verordnung) mit Dauergrünland eine Fläche bezeichnet werde, die zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen diene und seit mindestens fünf Jahren nicht mehr Bestandteil der Fruchtfolge des Betriebs sei. Aus Sicht der Antragsteller könnten nach dieser Regelung Flächen, die weiterhin Teil der Fruchtfolge seien, von der Definition als Dauergrünlands ausgenommen werden. Sie zählten damit nicht mehr zum Anteil an Dauergrünland, der nach Artikel 12 der GAP-Strategieplan-Verordnung in Verbindung mit Anhang III, in dem die Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) festgehalten seien, verpflichtend erhalten werden müsse. In der nationalen Umsetzung der GAP-Strategieplan-Verordnung der EU, vor allem in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, sowie in der aktuellen Verwaltungspraxis werde automatisch die Fünfjahresfrist angewandt und der EU- rechtlich eröffnete Spielraum nicht genutzt. Das stelle nach Darlegung der Antragsteller eine überschießende Umsetzung des EU-Rechts dar und habe zur Folge, dass die Bewirtschaftungsfreiheit der landwirtschaftlichen Betriebe eingeschränkt werde und Fehlanreize gesetzt würden, Flächen umzupflügen, obwohl dies aus fachlicher oder ökologischer Sicht nicht sinnvoll sei. Der Gesetzgeber müsse daher im Rahmen der EU-rechtlichen Spielräume eine rechtssichere, verhältnismäßige und praxistaugliche Regelung zum Erhalt des Ackerstatus schaffen. Zudem solle sichergestellt werden, dass Ackerflächen, die zum 1. Januar 2026 bestanden hätten, ihren Status nicht verlieren könnten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4945 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Artur Auernhammer Berichterstatter Julian Schmidt Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Julian Schmidt, Dr. Franziska Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4945 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass bei der nationalen Umsetzung der GAP- Strategieverordnung der EU die Gestaltungsspielräume für die Definition von Dauergrünland nicht genutzt würden. Dies habe zur Folge, dass Flächen nach fünfjähriger Nutzung für Grünfutter ohne Berücksichtigung der Fruchtfolge systematisch als Dauergrünland gelten würden. Sie könnten dann nicht mehr ohne Weiteres als Ackerfläche genutzt werden, was einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bewirtschaftungsfreiheit der Landwirte darstelle. Darüber hinaus soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ihren EU-rechtlichen Gestaltungsspielraum bei der Ausweisung von Dauergrünland zu nutzen und eine nationale Regelung zu schaffen, die den Ackerstatus von Flächen sichere, die Teil der Fruchtfolge seien. Außerdem solle die Bundesregierung rechtsverbindlich dafür sorgen, dass Flächen, die am 1. Januar 2026 als Ackerfläche ausgewiesen gewesen seien, diesen Status behielten. Des Weiteren enthält der Antrag die Forderung an die Bundesregierung, die nationale Umsetzung der GLÖZ- Anforderungen so abzuändern, dass der Schutz von Dauergrünland ohne unverhältnismäßige Einschränkung von Ackerflächen ermöglicht werde, sowie sich für eine EU-weit einheitliche und praxistaugliche Auslegung des Begriffs Dauergrünland einzusetzen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4945 in seiner 22. Sitzung am 15. April 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD erklärte, landwirtschaftliche Flächen seien entweder als Ackerfläche oder als Dauergrünland eingestuft. Aufgrund des Artenschutzes könne Dauergrünland nicht ohne Weiteres umgepflügt werden. An sich sei dies erstrebenswert, es gebe aber die Regelung, dass Ackerflächen, die in fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht umgebrochen worden seien, automatisch zu Dauergrünland würden. In der Folge würden Landwirte die Flächen umpflügen, um den Ackerstatus zu erhalten, was weder ökologisch noch ökonomisch zielführend sei. Das EU-Recht erlaube nun die Einführung einer Stichtagsregel, nach der Flächen, die zum 1. Januar 2026 Ackerflächen gewesen seien, diesen Status, unabhängig von der weiteren Bewirtschaftung, behalten könnten. Die Agrarminister der Länder hätten sich für die nationale Umsetzung dieser Stichtagsregel ausgesprochen. Mit dem vorliegenden Antrag solle die Bundesregierung dazu verpflichtet werden, die Regel in nationales Recht zu übertragen. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass im Antrag der Fraktion der AfD eine Regelung gefordert werde, die schon längst gelte. Dauergrünland, das nach 2021 entstanden sei, könne grundsätzlich ohne Genehmigung wieder in Ackerland umgewandelt werden, eine einfache Anzeige sei ausreichend. Außerdem setze das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat derzeit die reklamierte Stichtagsregelung für Ackerland um. Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, es sei das Recht der Oppositionsfraktionen, Anträge zu stellen. Jedoch sei es vertane Zeit, wenn darin Maßnahmen gefordert würden, die sich bereits in der Umsetzung befänden. In der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab 2028 sollten allerdings solche Umstände von vorneherein klar geregelt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte an, Grünland sei ein wichtiger CO2-Speicher und müsse daher erhalten werden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass es umgepflügt werden müsse, um den Ackerstatus zu beizubehalten. Die Einführung einer Stichtagsregelung sei daher zu begrüßen und solle zügig ins nationale Recht umgesetzt werden. Nicht nachvollziehbar aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei allerdings, dass den Mitgliedstaaten künftig erlaubt werde, Dauergrünland um bis zu 10 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018 zu reduzieren. Der Antrag der Fraktion der AfD habe sich überholt und sei abzulehnen. Die Fraktion Die Linke kritisierte, mit dem vorliegenden Antrag solle unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ein ökologischer Rückschritt vollzogen werden. Hier gehe es nicht den Erhalt bäuerlicher Traditionen, sondern nur um die Erlaubnis, Flächen für maximale Rendite jederzeit umpflügen zu können. Die Fraktion Die Linke sei der Auffassung, Boden sei ein Allgemeingut und kein Spekulationsobjekt. Anstatt ökologische Standards immer wieder als unverhältnismäßig zu diffamieren, müssten Landwirte für ihre Bemühungen um den Naturschutz finanziell unterstützt werden. Ein Rückschritt in die industrielle Landwirtschaft von gestern sei abzulehnen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4945 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Artur Auernhammer* Berichterstatter Julian Schmidt Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter * Offenlegung gemäß § 49 des Abgeordnetengesetzes: Abgeordneter Artur Auernhammer erklärte, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb habe und von den beabsichtigten Regelungen des Antrags betroffen sei. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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