Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern - Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5497)
Text
Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern - Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5497)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6138
21. Wahlperiode 27.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5497 –
Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit
landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen
A. Problem
Die Antragsteller legen dar, dass die Flächenkonkurrenz der Landwirtschaft mit
den Sektoren Wohnen und Verkehr sowie dem Ausbau der erneuerbaren Energien
zu steigenden Bodenpreisen führe. Damit würden vor allem kleine und mittlere
Familienbetriebe sowie Junglandwirte und Existenzgründer wirtschaftlich
belastet. Ein weiteres Problem sei nach Ansicht der Antragsteller das sogenannte
Landgrabbing durch Finanzinvestoren. Oft würden auch Direktzahlungen der EU an
Grundeigentümer und Investoren fließen, die selbst nicht landwirtschaftlich tätig
seien. Mittels entsprechender Gesetzesänderungen und anderer Maßnahmen solle
die Bundesregierung dafür sorgen, dass landwirtschaftlich genutztes Land
vornehmlich im Eigentum der bäuerlichen Familienbetriebe verbleibe.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5497 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Bernd Schattner
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Bernd Schattner, Dr. Franziska Kersten,
Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 74. Sitzung am 23. April 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/5497 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll festgestellt werden, dass die gestiegenen Preise für Ackerland durch die
Flächenkonkurrenz mit anderen Sektoren sowie die Nutzung von Flächen als Kapitalanlage große Probleme für
landwirtschaftliche Betriebe darstellten. Für eine weitere Beeinträchtigung der Verfügbarkeit von Flächen in
Ostdeutschland sorge der Umstand, dass die von der Bodenverwertungs- und -verwaltung GmbH (BVVG)
verwalteten Flächen überwiegend verpachtet würden und nicht in das Eigentum der Landwirte übergehen könnten. Damit
Agrarflächen hauptsächlich in landwirtschaftlichem Besitz verbleiben könnten, soll die Bundesregierung dazu
aufgefordert werden, mit den Ländern im Bereich der Bodenmarktpolitik verstärkt zusammenzuarbeiten. Darüber
hinaus soll sie das Grunderwerbsteuerrecht dahingehend ändern, dass sogenannte Share Deals weiter erschwert
würden, die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch Landgesellschaften
abschaffen sowie Kauf- und Pachtpreise von BVVG-Flächen überprüfen und zudem diese Flächen vorrangig an
landwirtschaftliche Betriebe verkaufen oder verpachten.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5497 empfohlen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des
Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5497 empfohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des
Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5497 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 25. Sitzung am 20. Mai 2026
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/5497 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/5497 in seiner 25. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD betonte, die Kauf- und Pachtpreise für Ackerland seien in den vergangenen Jahren deutlich
stärker gestiegen als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Mittlerweile gebe es einen Verdrängungswettbewerb
des Bauernlandes gegen Agri-Photovoltaik und Windkraftanlagen, was für viele bäuerliche Betriebe ein
immenses Problem darstelle. Besonders betroffen seien kleine und mittlere Familienbetriebe sowie junge Landwirte und
Betriebsneugründer. Vor allem im Wettbewerb mit Investoren außerhalb der Landwirtschaft gerieten aktive
Landwirte ins Hintertreffen, da Boden keine beliebig vermehrbare Ressource sei. Die Fraktion sehe großen politischen
Handlungsbedarf. Landwirtschaftliche Flächen seien Grundlage der Lebensmittelproduktion und prägten
gleichzeitig die ländlichen Räume; daher müssten sie dauerhaft in Bauernhand bleiben. In Ostdeutschland bestehe
zudem die Problematik sogenannter Share Deals, bei denen Flächenbestände übernommen werden könnten, ohne
dass die regulären Vorgaben des Grundstückverkehrs vollständig eingehalten würden. Außerdem müssten die
BVVG-Flächen vorrangig als Eigentum für aktive Landwirte verfügbar gemacht werden.
Die Fraktion der SPD erklärte, sie setze sich schon seit langem für die Begrenzung von Bodenspekulation und
eine vielseitige Agrarstruktur ein. Sie wolle außerdem, dass regional verankerte Betriebe weiterhin Zugang zu
ihrem wichtigsten Produktionsmittel, dem Boden, behalten könnten. Allerdings seien seit der Föderalismusreform
im Jahr 2006 die Länder für Bodenpolitik und Bodenmarktregulierung zuständig. Das damalige
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung habe im Jahr 2021 die Initiative „Ackerland in Bauernhand“ gestartet und
engagiere sich laufend in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Im Jahr 2021
sei zur Eindämmung von Share Deals im Rahmen der Reform der Grunderwerbsteuer die Absenkung der
Beteiligungsgrenze für die Steuerpflicht von 95 auf 90 Prozent beschlossen worden. Eine Abschaffung der zweifachen
Grunderwerbsteuer bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Landgesellschaften bedeute
Mindereinnahmen für die Länder. Die Flächenmanagementgrundsätze der BVVG ermöglichten jetzt schon die Stärkung einer
vielseitigen, regionalen Agrarstruktur sowie die Förderung von Jung- und Neulandwirten. Auf den vorliegenden
Antrag könne verzichtet werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, dass Bodenfläche ein endliches Gut sei, was zu
Kostensteigerungen bei Kauf und Pacht führe. Damit landwirtschaftliche Flächen in Bauerhand blieben, müssten
Agrarstrukturgesetze in den Ländern erlassen werden. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN strebe eine solche
Regelung in den Ländern an und sei beispielsweise in Baden-Württemberg mit dem
Agrarstrukturverbesserungsgesetz schon erfolgreich gewesen. Auf Ebene des Bundes könne noch entschiedener gegen Share Deals vorgegangen
und die doppelte Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Ein Verkauf der BVVG-Flächen sei nicht sinnvoll, da
der Zuschlag an den Höchstbietenden und damit an Agrarinvestoren ginge. Existenzgründer oder Junglandwirte,
die nachhaltig wirtschafteten, sollten besser durch bevorzugte Verpachtung zu einem angemessenen Preis
unterstützt werden. Die Flächenmanagementgrundsätze funktionierten bereits gut, daran solle festgehalten werden.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, der vorliegende Antrag der Fraktion der AfD greife zwar ein reales Problem
auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien aber wenig wirksam und erlaubten weiterhin die Ausbeutung von
Mensch, Natur und Böden durch große Konzerne. Wenn Bauernland in Bauernhand gefordert werde und
„Bauern“ nicht näher definiert würden, seien vermutlich auch adelige Grundbesitzende gemeint, die eher weniger Zeit
auf dem Acker verbringen würden. Die im Antrag enthaltenen Maßnahmen gegen Share Deals seien ebenfalls
ungenau beschrieben. Der Antrag enthalte lediglich plakative Maßnahmen, die Solidarität mit den Bauern
vortäuschten, aber im Grunde genommen nur die Konzerne der agrarindustriellen Landwirtschaft bestärke.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, der vorliegende Antrag greife ein komplexes Problem auf, löse es aber
wenig zielgerichtet. In Bezug auf die BVVG-Flächen fänden Gespräche über den richtigen Umgang damit statt,
an denen auch Mitglieder des Ausschusses beteiligt seien. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und
Ländern sei eindeutig geklärt und ob die geforderte bessere Zusammenarbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
landwirtschaftlichen Bodenmarkt die Probleme lösen könne, sei fraglich. Dass manche Länder keine
Agrarstrukturgesetze hätten, liege in ihrer eigenen Gesetzgebungshoheit. Zur Unterstützung junger Landwirte gebe es
beispielsweise in den ostdeutschen Ländern spezielle Programme. Verbesserungen an der einen oder anderen Stelle
seien sicher sinnvoll, aber die hier geforderten Maßnahmen seien es nicht.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5497 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Bernd Schattner
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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