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Deutsche Landwirtschaft nach den Ernteausfällen unterstützen - Krisenbeihilfen nutzen

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8133 · Antrag · Original ↗

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Deutsche Landwirtschaft nach den Ernteausfällen unterstützen - Krisenbeihilfen nutzen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8133 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian Reck, Danny Meiners, Steffen Janich, Enrico Komning, Julian Schmidt, Dr. Michael Blos, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Andreas Paul, Arne Raue, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Deutsche Landwirtschaft nach den Ernteausfällen unterstützen – Krisenbeihilfen nutzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Nahen Osten führen auch in der deutschen Landwirtschaft zu erheblichen Kostensteigerungen und damit zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt. Die Europäische Kommission hat mit dem „Middle East Crisis Temporary State Aid Framework“ (METSAF) einen befristeten beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, besonders von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Nahost-Krise betroffene Wirtschaftsbereiche zeitlich befristet durch staatliche Beihilfen zu unterstützen (https://competition-policy.ec.europa.eu/state-aid/legislation/metsaf_en). Der Anwendungsbereich des METSAF umfasst insbesondere die Landwirtschaft sowie weitere energie- und kostenintensive Wirtschaftszweige. Zugelassen sind zeitlich befristete Beihilfen zur Abfederung gestiegener Kosten für Energie, Kraftstoffe und Betriebsmittel. Mehrere Mitgliedstaaten nutzen die durch den METSAF eröffneten beihilferechtlichen Spielräume bereits und haben entsprechende nationale Unterstützungsprogramme bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. So hat die Europäische Kommission für Spanien ein umfangreiches nationales Unterstützungsprogramm für die Landwirtschaft genehmigt (https://www.agrar- heute.com/politik/duenger-diesel-teuer-erstes-eu-land-zahlt-landwirten-550- millionen-641019). Die Bundesregierung hat bislang keine vergleichbaren Maßnahmen für die deutsche Landwirtschaft angekündigt oder bei der Europäischen Kommission V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. angemeldet. Hierdurch drohen deutschen landwirtschaftlichen Betrieben Wettbewerbsnachteile gegenüber Betrieben in anderen Mitgliedstaaten, die die durch den METSAF eröffneten Spielräume bereits nutzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die durch den befristeten Beihilferahmen der Europäischen Kommission für die Nahost-Krise (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework – METSAF) eröffneten Möglichkeiten zur Unterstützung der Landwirtschaft umfassend zu nutzen; 2. unverzüglich ein nationales Hilfsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anzumelden, um die krisenbedingt gestiegenen Kosten für Betriebsmittel, insbesondere für Mineraldünger, Energie und Kraftstoffe, abzufedern; 3. die Unterstützung so auszugestalten, dass die Hilfen unbürokratisch, zielgerichtet und zeitnah bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen; 4. die Höhe der bereitgestellten Mittel an den tatsächlichen wirtschaftlichen Belastungen der Landwirtschaft auszurichten und hierfür die nach dem METSAF zulässigen Beihilfespielräume vollständig auszuschöpfen; 5. dem Deutschen Bundestag zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft gegenüber Mitgliedstaaten erhalten werden kann, die die durch den METSAF eröffneten Unterstützungsmöglichkeiten bereits nutzen. Berlin, den 22. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die landwirtschaftliche Produktion ist in besonderem Maße von den Preisen für Energie, Kraftstoffe und Mineraldünger abhängig. Diese Betriebsmittel stellen einen erheblichen Anteil der Produktionskosten dar und können kurzfristig weder substituiert noch in vollem Umfang durch Effizienzsteigerungen kompensiert werden. Die im Zuge der Krise im Nahen Osten entstandenen Marktverwerfungen haben zu deutlichen Preissteigerungen bei zentralen Betriebsmitteln geführt. In einzelnen Bereichen haben sich die Kosten für Düngemittel und Energie im Vergleich zu den Vorkrisenniveaus spürbar erhöht (https://de.statista.com/infografik/27354/preise-fuer-land- wirtschaftliche-duengemittel-im-globalen-handel/). Da landwirtschaftliche Erzeuger ihre Verkaufspreise aufgrund der Marktstruktur nur eingeschränkt an steigende Produktionskosten anpassen können, wirken sich diese Entwicklungen unmittelbar auf die betriebliche Liquidität und Investitionsfähigkeit aus. Mit dem Middle East Crisis Temporary State Aid Framework (METSAF) hat die Europäische Kommission einen befristeten Krisenrahmen geschaffen, der den Mitgliedstaaten gezielte nationale Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung außergewöhnlicher Kostensteigerungen ausdrücklich ermöglicht. Hierzu zählen insbesondere Beihilfen zur teilweisen Kompensation krisenbedingter Mehrkosten bei Energie und Betriebsmitteln V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. (https://competition-policy.ec.europa.eu/state-aid/legislation/metsaf_en). Der Rahmen eröffnet dabei sowohl die Möglichkeit individuell nachgewiesener Kostenkompensation als auch pauschalierter Unterstützungsmodelle auf Grundlage sektoraler Verbrauchs- oder Kostenschätzungen innerhalb festgelegter Höchstgrenzen. Die Instrumente sind als zeitlich befristete Stabilisierungshilfen ausgestaltet und dienen der Vermeidung schwerwiegender wirtschaftlicher Verwerfungen im europäischen Binnenmarkt. Die Nutzung dieser Möglichkeiten durch einzelne Mitgliedstaaten kann zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Europäischen Union führen. Vor diesem Hintergrund ist eine vergleichbare Nutzung der beihilferechtlichen Spielräume auch in Deutschland sachgerecht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen ausschließlich der zeitlich befristeten Abfederung außergewöhnlicher Kostensteigerungen und stellen keine dauerhafte Marktintervention dar. Ziel ist die Stabilisierung der betrieblichen Liquidität sowie die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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