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Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 278/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 278/26 06.05.26 Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft Die Ministerpräsidentin Schwerin, 6. Mai 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 aufzunehmen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Die Bundesregierung wird aufgefordert: a) das Transport- und Logistikgewerbe aufgrund der Vulnerabilität für Kraftstoffpreisschocks jetzt zu entlasten und durch längstens bis zum 31.12.2027 befristete Ausgleichsmechanismen analog zum Agrardieselrückvergütungsverfahren von etwaigen Doppelbelastungen zu befreien und b) die vorgesehenen befristeten Erleichterungen des europäischen Beihilferechts nach ihrem Inkrafttreten unverzüglich durch geeignete Programme, wie z. B. der unter Punkt a) benannten Rückvergütung, mit bundesseitiger Finanzausstattung umzusetzen. c) auch für die Landwirtschaft als systemrelevanter Bestandteil der Daseinsvorsorge sind kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Entlastung bei den Energiekosten und den gestiegenen Kosten für landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere weitere steuerliche Entlastungen bei den genutzten Kraftstoffen sowie die Weiterentwicklung bestehender Rückvergütungsregelungen. Begründung: Die andauernde Krise in Nahost hat zu einem deutlichen Anstieg der Kraftstoffpreise geführt. Auswirkungen auf die Inflation und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Volkswirtschaft sind bereits spürbar. Die Preisanstiege belasten die Transport- und Logistikwirtschaft sowie die Landwirtschaft in besonderem Maße. Ein Erliegen der gerade beginnenden Erholung der Wirtschaft steht zu befürchten. Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen zu einer Begrenzung des Anstiegs der Kraftstoffpreise ergriffen. Die zu erwartenden Kostensteigerungen für Transport- und Logistikleistungen sowie für Betriebsmittel der Landwirtschaft können zu erheblichen Preissteigerungen zahlreicher Waren, Produkte und Lebensmittel führen. Um diesen mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen einhergehenden Preisanstieg zu verhindern, sind weitere Maßnahmen und Anstrengungen erforderlich. Zu a) Da der Gesetzgeber den CO₂-Ausstoß im Straßengüterverkehr sowohl über die fahrleistungsabhängige Maut als auch über den nationalen Emissionshandel an der Zapfsäule bepreist, entsteht für die Unternehmen eine kumulative finanzielle Mehrbelastung für denselben Emissionsvorgang. Die nun kurzfristig deutlich gestiegenen Kraftstoffpreise führen in der genannten Kombination zu überproportionalen Mehrbelastungen des straßengebundenen Transport- und Logistikgewerbes. Für Anbieter mit fossil angetriebenen Fahrzeugen besteht kurzfristig keine reelle Substitutionsmöglichkeit für den Einsatz der Fahrzeugflotten. Zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen strukturellen Doppelbelastung des mautpflichtigen Straßengüterverkehrs soll nach Ansicht der Länder ein Ausgleichsmechanismus, der bereits unter der letzten Bundesregierung beschlossen aber nicht umgesetzt wurde, befristet eingeführt werden. Danach erhalten Unternehmen auf Antrag eine Rückerstattung der auf die eingesetzten Kraftstoffmengen entfallenden Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG), sofern für die entsprechenden Fahrleistungen zeitgleich die CO₂-Komponente der Infrastrukturabgabe (Lkw-Maut) entrichtet wurde. Diese Regelung dient der Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in der Transformationsphase. Die Rückerstattung ist befristet bis zum Inkrafttreten des EU-weiten Emissionshandels für den Verkehrssektor (ETS 2) bzw. bis zu einer vollständigen Harmonisierung der CO₂-Bepreisungssysteme auf europäischer Ebene. Damit bleibt das langfristige Preissignal zur Förderung emissionsfreier Antriebe gemäß der Eurovignetten-Richtlinie unberührt Zu b) Die vergangenen Krisen (COVID-19-Pandemie, russische Aggression gegen die Ukraine) haben gezeigt, dass schnelles und flexibles Handeln entscheidend ist, um die Auswirkungen der Krisen auf Unternehmen und Haushalte abzufedern. Um diesbezüglich bereits in der aktuellen und bei Fortdauer des Nahost-Konfliktes sich gegebenenfalls verschärfenden Krise ausreichend handlungsfähig zu sein, sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Bund angesichts des drastischen Anstiegs der Kraftstoffpreise die zusätzlichen Beihilfemöglichkeiten durch entsprechende Bundesprogramme zeitnah zu Gunsten der betroffenen Unternehmen umsetzt. Angesichts der gesamtstaatlichen Dimension der Krise muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung der entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund erfolgt. Eine Einfassung der unter Punkt a) dargestellten Entlastung kann unter das von der Bundesregierung der EU-KOM zu meldende Programm zur Abfederung der Folgen des Iran-Krieges gefasst werden und bedarf dann keiner zusätzlichen europarechtlichen Notifizierung. Zu c) Die stark gestiegenen Energiepreise und der damit verbundene Anstieg der Kosten für landwirtschaftliche Betriebsmittel, wie beispielsweise Kraftstoffe und Düngemittel, bringen landwirtschaftliche Betriebe unter erheblichen wirtschaftlichen Druck, was langfristig die regionale Lebensmittelversorgung und die Stabilität des Agrarsektors insgesamt gefährden kann. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu sichern, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Lebensmitteln zu gewährleisten und gleichzeitig den notwendigen Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigeren sowie ressourcenschonenderen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Die Maßnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie schnell wirksam werden. Drucksache 278/26 - 2 -

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