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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln

dip / drucksache 05.06.2026 · WP 21 · 363/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 363/26 05.06.26 EU - AV - U - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln COM(2026) 310 final; Ratsdok. 9437/26 Der Bundesrat wurde am 8. Juni 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: AE-Nr. 220300; AE-Nr. 220904; AE-Nr. 221154 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 19.5.2026 COM(2026) 310 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU- Düngemitteln 1 1. EINLEITUNG: WARUM BRAUCHT DIE EUROPÄISCHE UNION EINEN AKTIONSPLAN FÜR DÜNGEMITTEL? Düngemittel sind für die Produktivität der Landwirtschaft, die Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Sie liefern wichtige Pflanzennährstoffe – Stickstoff (N), Phosphor (P) und Kalium (K) –, die für Pflanzenwachstum und -gesundheit sowie für die Erträge und die Qualität der Erzeugnisse von entscheidender Bedeutung sind. Die weltweite Nahrungsmittelproduktion ist in hohem Maße von Düngemitteln abhängig. Zum zweiten Mal in weniger als fünf Jahren sind die Preise für mineralische Düngemittel weltweit und in Europa stark gestiegen. Im Jahr 2022 legte die Kommission eine Mitteilung über die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln1 (im Folgenden „Mitteilung von 2022“) vor, in der Sofortmaßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit dargelegt wurden. Die seither anhaltend hohen Preise und strukturellen Schwierigkeiten veranlassten die Kommission, in der RESourceEU-Mitteilung2 einen Aktionsplan für Düngemittel anzukündigen, um die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit heimischer Düngemittel sicherzustellen und Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Übergang zu recycelten Nährstoffen und anderen Alternativen ermöglichen. Die Krise im Nahen Osten hat die strukturellen Schwachstellen der EU bei der Düngemittelversorgung noch deutlicher zutage treten lassen. Derzeit ist die Düngemittelversorgung der EU bei anorganischen Düngemittel und den zu ihrer Herstellung erforderlichen Rohstoffen (Erdgas, Ammoniak, Phosphatgestein) weitgehend von Einfuhren abhängig3. Gleichzeitig wird die heimische Produktion stark von den Energiepreisen beeinflusst, insbesondere bei Stickstoffdüngern, bei denen Erdgas sowohl als Ausgangsstoff als auch als wichtige Energiequelle dient. Darüber hinaus muss die Düngemittelproduktion wegen der hohen Treibhausgasemissionen bei der Produktion und der starken Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen dekarbonisiert werden, ohne dass dadurch die Ernährungssicherheit und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landwirte gefährdet werden. Für eine erfolgreiche Düngestrategie in der EU müssen Industrie und Landwirte partnerschaftlich in einer transparenten Wertschöpfungskette zusammenarbeiten, damit die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der Landwirte als auch der Düngemittelindustrie sowie die strategische Autonomie der EU gewährleistet und gleichzeitig die Ziele der EU im Bereich Klima und Umwelt vorangebracht werden. Die kürzlich vorgelegte Mitteilung „AccelerateEU“4 dient als Richtschnur für die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Abfederung der Auswirkungen der Energiepreise auf Düngemittel und Landwirtschaft, wobei 1 Mitteilung der Kommission „Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln“, COM(2022) 590 final/2 vom 9. November 2022, EUR-Lex – 52022DC0590(01) – DE – EUR-Lex. 2 Aktionsplan „RESourceEU“ – Beschleunigung unserer Strategie für kritische Rohstoffe zur Anpassung an eine neue Realität, COM(2025) 945 final vom 3. Dezember 2025,EUR-Lex – 52025DC0945 – DE – EUR-Lex. 3 25 % bis 30 % des EU-Verbrauchs an Stickstoffdüngern, etwa 35-45 % des EU-Verbrauchs an Kalidüngern und etwa 70 % des EU-Verbrauchs an Phosphatdüngern stammen aus Einfuhren; Quelle: Mitteilung der Kommission über die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln. 4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52026DC0370. 2 der Schwerpunkt auf den unmittelbaren Auswirkungen liegt, eingebettet in eine mittelfristige Perspektive. Dieser Aktionsplan wird ein breiteres Spektrum von Maßnahmen umfassen, die in Partnerschaft mit Düngemittelherstellern und Landwirten umgesetzt werden sollen, um mehrere komplementäre Ziele in Bezug auf Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit, strategische Autonomie und Resilienz sowie Transparenz und Dialog zu erreichen. 2. HINTERGRUND UND HERAUSFORDERUNGEN 2.1. Auswirkungen der steigenden Kosten auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU- Landwirtschaft Düngemittelpreise wirken sich unmittelbar auf die Lebensmittelerzeugung aus, da die Düngung einer der größten Kostenfaktoren für Landwirte ist5. Einen besonders hohen Anteil an den Gesamtkosten machen die Düngemittel bei Ackerbauern aus6. Im letzten Quartal 2025 lagen die Düngemittelkosten für Landwirte in der EU immer noch 62 % über dem Niveau von 2020 (vor dem letzten Höchstpreis). In den ersten Monaten des Jahres 2026 sind die Preise für heimische Düngemittel in der EU – angetrieben durch die weltweite Nachfrage, den Handel und geopolitische Faktoren – erheblich gestiegen, insbesondere die Preise für Stickstoffdünger. Im April 2026 stiegen die Gesamtpreise für Stickstoffdünger in der EU um weitere 40 % über das Niveau vom Dezember 2025. Die steigenden Düngemittelkosten könnten Landwirte zwingen, weniger zu düngen, was ganz klar Risiken für Qualität und Erträge birgt. Auch könnte sich die bewirtschaftete Fläche verringern, was sich auf die Erzeugung in der EU auswirken würde. Zusätzlich könnten sie Landwirte dazu veranlassen, im Interesse der kurzfristigen Produktion bevorzugt Stickstoff statt Phosphor und Kalium auszubringen, was langfristige Folgen für die Bodenfruchtbarkeit haben könnte. 2.2. Herausforderungen für die Industrie Die Kostenstruktur der EU-Düngemittelindustrie wird von Energie dominiert, wobei Erdgas bei Stickstoffdünger 70-80 % der Produktionskosten ausmacht. Die EU ist von Erdgasimporten abhängig, und die lokale Produktion von Stickstoffdüngern gewährleistet keine Selbstversorgung. Mit dem Ausbruch der Energiekrise ist der Grad der Selbstversorgung zudem zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ammoniakproduktion in Europa im weltweiten Vergleich besonders teuer ist. Phosphat- und Kalidünger werden hauptsächlich aus bergmännisch abgebauten Ausgangsstoffen hergestellt. Angesichts anhaltend hoher Betriebsmittelpreise besteht die Gefahr einer Deindustrialisierung in der EU, dabei ist die heimische Produktionskapazität für die EU von strategischer Bedeutung: In den letzten Jahren hat sich der Rückgang der Ammoniakproduktion in der EU beschleunigt, wie die endgültige Stilllegung von Anlagen, die 5 Dies entspricht in den Jahren 2024 und 2025 etwas mehr als 7 % der Betriebsmittelkosten für den Agrarsektor der EU, nach einem Rekordwert von fast 9 % im Jahr 2022; Eurostat-Daten zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR). 6 Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN), Düngemittelkosten 24 % der Vorleistungen und 16 % der gesamten Betriebsmittelkosten im Jahr 2023 für Ackerbauern. 3 9 % der EU-Kapazität ausmachten, seit 2023 zeigt. Mehrere Düngemittelanlagen in ganz Europa wurden stillgelegt oder geschlossen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Industrie einen großen Beitrag zu den Treibhausgasemissionen leistet7 und der Übergang zu einer CO₂- armen Produktion große Investitionen erfordert, die die Unternehmen in der EU nur schwer mobilisieren können, wenn hohe Betriebsmittelkosten, globale Volatilität und ungleiche Wettbewerbsbedingungen ihre Rentabilität untergraben. Die Strategie der EU für die Dekarbonisierung und einen besseren Nährstoffkreislauf in landwirtschaftlichen Systemen zielt darauf ab, die Emissionen zu senken, doch sind dafür erhebliche Hindernisse zu überwinden. Für grünes Ammoniak, das unter Verwendung von durch Elektrolyse erzeugtem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, sind nach wie vor erhebliche Investitionen erforderlich. Grünes Ammoniak hat höhere Produktionskosten als auf fossilen Brennstoffen basierende Alternativen, z. B. blaues Ammoniak – mit CO₂- Abscheidung und -Speicherung – und biobasierte Stickstoffdünger. Andererseits haben biobasierte Düngemittel mit regulatorischen Hindernissen und Markteintrittsbarrieren zu kämpfen, darunter langwierige Genehmigungsverfahren, regulatorische Engpässe im Zusammenhang mit aus Abfällen gewonnenen Betriebsmitteln und eine ungleiche Akzeptanz in den Mitgliedstaaten. 2.3. Volatilität des Düngemittelmarkts  Sehr hohe Volatilität der weltweiten Düngemittelmärkte Der rechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat zu einer Unterbrechung der Düngemittelversorgung geführt, was zu einem Preisanstieg beigetragen hat. Am 20. Juni 2025 ergriff die Kommission geeignete zolltarifliche Maßnahmen, um der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Union von Einfuhren stickstoffbasierter Düngemittel aus der Russischen Föderation und Belarus entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen waren notwendig, um die strategische Abhängigkeit der EU von Russland zu verringern. Weiter eingeschränkt wird das Angebot zudem durch die jüngste Ausweitung endgültiger Antidumpingzölle auf Einfuhren von Harnstoff-Ammoniumnitrat aus der Russischen Föderation, den USA und Trinidad und Tobago; die Düngemittelindustrie der EU musste aber vor anhaltendem unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Im Dezember 2025 verschärften die Markterwartungen hinsichtlich der künftigen Einfuhrbedingungen im Vorfeld der Einführung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)8 zusammen mit anderen Faktoren den Preisanstieg bei Stickstoffdünger. Die militärische Eskalation im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 hat eine Region getroffen, die dadurch, dass auf sie 20-30 % der weltweiten Ausfuhren insbesondere von Ammoniak und Harnstoff entfallen und dass sie den bei der Herstellung von Phosphatdüngern verwendeten Schwefel liefert, eine wichtige Rolle bei der weltweiten Düngemittelversorgung 7 Die Stickstoffbindung ist für etwa 1,5 % der CO₂-Emissionen in der EU verantwortlich (ca. 50-60 Mio. t CO₂ /Jahr). 8 CO₂-Grenzausgleichssystem – Steuern und Zollunion; die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichssystems hat 2026 begonnen. Der Mechanismus wird 2027 im Rahmen eines Berichts überprüft. 4 spielt. Im April 2026 stiegen die Durchschnittspreise für Stickstoffdünger im Vergleich zu Februar 2026 drastisch an, nämlich um rund 40 Prozentpunkte (und liegen nun rund 70 % über dem Durchschnitt von 2024). Auch die Preise für Phosphatdünger sind betroffen. Abbildung 1: Entwicklung der Düngemittelpreise im Verhältnis zu den Getreidepreisen. Ein höheres Düngemittel- Getreidepreisverhältnis zeigt eine geringere Erschwinglichkeit von Düngemitteln. Weltweit sind Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die auf den Weltmarkt angewiesen sind, um ihre Düngemittel zu beziehen, am stärksten betroffen, insbesondere Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika, die traditionell Stickstoffdünger aus dem Nahen Osten kaufen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geht davon aus, dass die Risiken erheblich steigen werden, wenn die Störung in der Straße von Hormus anhält, was sich auch auf die Pflanzungsentscheidungen für 2026 und darüber hinaus auswirken wird9. Mehrere Länder (China, Indien, Mexiko, Russland, Vereinigte Staaten) haben begonnen, Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Situation zu ergreifen: Nutzung der strategischen Reserven, Auferlegung von Ausfuhrbeschränkungen, Festsetzung von Preisobergrenzen für Landwirte oder Beseitigung von Einfuhrschranken. Weltweit stehen Marktgleichgewicht und Ernährungssicherheit auf dem Spiel.  Notwendigkeit einer transparenten, gut funktionierenden und weiterentwickelten EU-Lieferkette Der EU-Düngemittelmarkt ist im Vergleich zu anderen Märkten durch Asymmetrie, Fragmentierung, mangelnde Transparenz und eine relativ konzentrierte Produktion gekennzeichnet. Selbst wenn Landwirte in Erzeugerorganisationen gemeinsam Betriebsmittel beschaffen, bestehen nach wie vor Asymmetrien in Bezug auf die Verhandlungsmacht und den Zugang zu Informationen in der Kette. Insbesondere mangelt es an öffentlich zugänglichen Echtzeit-Preisdaten und allgemeinen Marktinformationen über Angebot und Nachfrage. 9 https://www.fao.org/newsroom/detail/fao-chief-economist-warns-of-severe-global-food-security-risks- fromdisruption-to-strait-of-hormuz-trade-corridor/en. 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 100 200 300 400 O kt .1 Ja n .2 A p r. 0 Ju l.2 O kt .2 Ja n .2 A p r. 1 Ju l.2 O kt .2 Ja n .2 A p r. 2 Ju l.2 O kt .2 Ja n .2 A p r. 3 Ju l.2 O kt .2 Ja n .2 A p r. 4 Ju l.2 O kt .2 Ja n .2 A p r. 5 Ju l.2 O kt .2 Ja n .2 A p r. 6 Düngemittelpreis und -erschwinglichkeit Preisindex für Düngemittel Preisverhältnis Düngemittel/Getreide 5 Es gibt keinen Binnenmarkt für Düngemittel in der EU. Gemäß der Düngeprodukteverordnung10 sind Düngemittel in der EU als Produkte mit CE-Kennzeichnung frei im Verkehr. Die Düngeprodukteverordnung folgt jedoch dem Modell der fakultativen Harmonisierung, sodass die nationalen Düngemittelmärkte neben dem Binnenmarkt bestehen bleiben. Der Ansatz, der seit 2003 besteht und 2019 erneuert wurde, wird von den Herstellern positiv bewertet, da er es ermöglicht, nationale Vorschriften für das Ende der Abfalleigenschaft zu erlassen und nationale Maßnahmen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte umzusetzen, und den Landwirten so mehr Düngeprodukte zur Verfügung stehen. Er schränkt jedoch auch die Möglichkeit ein, Düngeprodukte grenzüberschreitend im Binnenmarkt zu kaufen. Noch fragmentierter ist der Markt für CO₂-arme mineralische Düngemittel und biobasierte (organische) Düngemittel, bei denen eine geringere Standardisierung der Produkte in Verbindung mit einem komplexen Regelungsumfeld eine weitere Hürde darstellt. Die von der Kommission im Jahr 2022 eingerichtete Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt11 hat die Markttransparenz verbessert, insbesondere durch die Veröffentlichung aktueller Daten zu den Preisen mineralischer Düngemittel in der EU und zum Handel damit. Die erzielten Fortschritte reichen jedoch nicht aus, um den Landwirten bei ihren Einkäufen volle Klarheit und Planbarkeit zu verschaffen. 3. ZIELE Dieser Aktionsplan baut auf früheren Ansätzen auf, aber in einem drängenderen politischen Umfeld in den Bereichen Geopolitik, Handel und Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen der umfassenderen Ziele der EU in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie, Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität behandelt der Aktionsplan für Düngemittel alle Stufen der Wertschöpfungskette von der Produktion in der EU- Düngemittelindustrie bis zur Endnutzung durch EU-Landwirte, da beide der Dynamik der internationalen Märkte für Produktionsmittel unterliegen. Die Lösungsansätze müssen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken, von Angebot bis Nachfrage. Ziel des Aktionsplans ist es, eine Partnerschaft zwischen Düngemittelherstellern und Landwirten zu schaffen und alle Akteure auf EU- und nationaler Ebene zu mobilisieren, um kurzfristige Maßnahmen zur Förderung von Erschwinglichkeit und Versorgungssicherheit zu ergreifen. Er ist in einen umfassenderen mittel- bis langfristigen Ansatz eingebettet, der darauf abzielt, die heimische Produktion zu unterstützen, eine effizientere und nachhaltigere Nutzung von Nährstoffen zu fördern und den Übergang zu CO₂-armen und kreislaufbasierten Düngemitteln zu fördern. Mit dem Aktionsplan für Düngemittel werden drei sich gegenseitig verstärkende Ziele verfolgt: 1. Kurzfristig eine bessere Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln, 10 Verordnung (EU) 2019/1009. 11 Düngemittel – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – Europäische Kommission. 6 2. Stärkung der offenen strategischen Autonomie und Resilienz der EU, indem die heimische Produktion gestärkt, die Versorgung diversifiziert, eine nachhaltige Nährstoffbewirtschaftung sichergestellt und der Übergang zur Dekarbonisierung beschleunigt wird und 3. Stärkung der Transparenz und des Dialogs in der gesamten Düngemittellieferkette. 4. ZENTRALE AKTIONSBEREICHE Mit dem Aktionsplan werden diese Ziele durch zwei Arten von Maßnahmen erreicht: kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung der plötzlichen geopolitischen Störungen, die sich auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln für die europäischen Landwirte auswirken, und längerfristige Maßnahmen, die einen strukturellen Wandel der europäischen Düngemittelwertschöpfungskette und des Nährstoffeinsatzes fördern. Die Maßnahmen zur Verbesserung der kurzfristigen Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit werden die Weichen für die längerfristigen Bemühungen stellen. 4.1. Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Landwirte zu erschwinglichen Düngemitteln: In den kommenden Wochen und Monaten werden die europäischen Landwirte unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit schwierigen Entscheidungen über die nächste Aussaatsaison für die Ernte 2027 konfrontiert sein. Daher sind Sofortmaßnahmen erforderlich. Um den Druck auf die Produktionskosten und Preise für Düngemittel zu verringern und die Versorgung der Landwirte und der heimischen Düngemittelindustrie zu sichern, werden die folgenden kurzfristigen Maßnahmen vorgeschlagen: Zur Sicherung der unmittelbaren Liquidität und um die landwirtschaftliche Produktion aufrechtzuerhalten, muss den am stärksten betroffenen europäischen Landwirten im Rahmen der bestehenden Kriseninstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik eine gezielte Sonderunterstützung gewährt werden. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag vorlegen, um den EU-Haushalt zu mobilisieren und die Agrarreserve um einen erheblichen Betrag aufzustocken, damit die Landwirte rasch entlastet werden können. Um für Planbarkeit und Stabilität zu sorgen und die Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erleichtern, wird die Kommission eine EU- Partnerschaft zur Wertschöpfungskette für Düngemittel zwischen Düngemittelherstellern, Landwirten, anderen betroffenen Interessenträgern und den Mitgliedstaaten ins Leben rufen. Eine solche Partnerschaft würde darauf abzielen, i) die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit heimischer Düngemittel für die Landwirte in der EU sicherzustellen, ii) die Planbarkeit sowohl für die Erzeuger als auch für die Nutzer zu verbessern und iii) die Dekarbonisierung der EU-Düngemittelindustrie im Sinne der Energie- und Klimaziele der EU zu unterstützen. Die Partnerschaft wird nach ihrer Einrichtung in Form von politischen Dialogsitzungen funktionieren. Bei diesen Sitzungen und in Bezug auf 7 etwaige Ergebnisse werden geeignete Vorkehrungen getroffen, um die Einhaltung der EU- Wettbewerbsvorschriften zu gewährleisten. Um die Auswirkungen der Krise im Nahen Osten auf die am stärksten betroffenen Sektoren abzufedern, hat die Kommission am 29. April 2026 einen befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen12 zur Ergänzung der bestehenden Beihilfevorschriften angenommen. Die Mitgliedstaaten können diesen befristeten Rahmen nutzen, um Unternehmen zu unterstützen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und direkt oder indirekt von der Krise im Nahen Osten betroffen sind, um die Folgen des außergewöhnlich starken Anstiegs der Kraftstoff- und Düngemittelpreise abzumildern. Zwecks zusätzlicher kurzfristiger Entlastung wird die Kommission ein zielgerichtetes GAP-Paket vorlegen, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die im Rahmen der derzeitigen GAP-Strategiepläne verfügbare Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Die Kommission wird  eine Maßnahme im Rahmen der bestehenden GAP-Mittelausstattung vorschlagen, mit der bedarfsgerechte Liquiditätshilfen für Landwirte geschaffen werden, sowie eine flexiblere Gestaltung der Vorschusszahlungen an die Begünstigten, damit die Landwirte unter diesen außergewöhnlichen Umständen weiterhin ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Banken und Betriebsmittellieferanten nachkommen können;  den Mitgliedstaaten empfehlen, im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne eine neue Öko- Regelung oder eine Agrarumwelt- und Klimamaßnahme zu entwickeln (bzw. existierende Regelungen/Maßnahmen in diesem Bereich anzupassen) und zu finanzieren, um die Düngungseffizienz zu verbessern, die nachhaltige Nutzung recycelter Nährstoffe zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken, gegebenenfalls auch durch Umschichtungen und Entwicklung gezielter Interventionen;  den Mitgliedstaaten empfehlen, die Mittel für Investitionsmaßnahmen zur Förderung eines effizienteren und nachhaltigeren Düngemitteleinsatzes (z. B. ökologischer Landbau, Präzisionslandwirtschaft usw.) im Rahmen der bestehenden GAP-Mittel aufzustocken. Diese Vorschläge würden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bis zum Ende des laufenden Zeitraums (2027) rasch außergewöhnliche Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass die GAP- Mittel die Landwirte in der derzeitigen Krise wirksam unterstützen. Die Kommission wird auch ein Informationspaket über die den Landwirten zur Verfügung stehenden Instrumente zusammenstellen und dies den Mitgliedstaaten zusammen mit einschlägigen Wissensressourcen über das GAP-Netz der EU13 und mittels einer speziellen 12 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_894. 13 Europäisches GAP-Netzwerk. 8 Veröffentlichung über Forschungs- und Innovationsergebnisse von Horizont Europa im Zusammenhang mit biobasierten Düngemitteln zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen bestehender Fonds, insbesondere des Kohäsionsfonds, die Möglichkeit, die Erzeugung von nachhaltigem Biogas und Biomethan im Einklang mit der Mitteilung „AccelerateEU – Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen“14 zu unterstützen und gleichzeitig die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu beschleunigen, die bereits in ihren Aufbau- und Resilienzplänen enthalten sind. Die Unterstützung kann Projekte in landwirtschaftlichen Betrieben und Kooperationsprojekte, die Nachrüstung bestehender Anlagen, die Beseitigung verbleibender Engpässe bei Genehmigungen für neue Anlagen, die Bewirtschaftung von Gärrückständen und den Transport nachhaltiger Rohstoffe über Regionen hinweg umfassen. Biogas kann die Energie- und Nährstoffabhängigkeit verringern, zusätzliches Einkommen für Landwirte und lokale Wertschöpfung in ländlichen Gebieten generieren und die Resilienz durch kreislauforientierte Lösungen für Energie und recycelte Nährstoffe erhöhen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten gemäß der Mitteilung „AccelerateEU“ die Möglichkeit, gezielte, zeitnahe und befristete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Preisinterventionen, Einkommensstützungsregelungen und Steueranreize, die darauf abzielen, energieintensive Industrien zu unterstützen, wobei gleichzeitig Anreize erhalten bleiben sollten, Energie zu sparen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern. Dies könnte dazu beitragen, die Energiekosten der Düngemittelhersteller zu stabilisieren. So könnten sie weiterhin erschwingliche heimische Düngemittel herstellen, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors könnte gesteigert und die Kreislaufwirtschaft und der Einsatz biobasierter Materialien als alternative Rohstoffe könnten gefördert werden. Dies steht im Einklang mit den Plänen der Kommission zur Erfassung der europäischen Kapazitäten und zur Zusammenarbeit mit der Industrie, mit der Hindernisse für den schnellen Ausbau dieser Aktivitäten ausgeräumt werden sollen. Zur Vorbereitung der nachstehend beschriebenen eher strukturellen Maßnahmen wird die Kommission kurzfristige Maßnahmen prüfen, um die Verwendung von Gärrückständen zu erleichtern, einschließlich des Vorschlags und der Einrichtung eines Reallabors. Die Kommission wird die Entwicklungen auf den europäischen und globalen Düngemittelmärkten engmaschig verfolgen und ist bereit, zusätzliche Handelsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, wo dies rechtlich und wirtschaftlich angemessen und durch die Marktbedingungen gerechtfertigt ist, um Düngemittel von einer größeren Auswahl an Lieferanten beziehen zu können, wobei auch die Lage heimischer Hersteller sowie fragiler Länder, die von Düngemitteleinfuhren abhängig sind, zu berücksichtigen ist. Dies könnte die Ausweitung der Liste der Düngemittel umfassen, für die 14 Mitteilung der Kommission „AccelerateEU – Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen“, COM(2026) 370 final. 9 die von der Kommission bereits vorgeschlagene vorübergehende Aussetzung der Meistbegünstigungszölle gelten würde15. Je nachdem, wie sich die Märkte entwickeln, könnte die Kommission den Rat ersuchen, die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts16 (IMERA) im Überwachungs- oder Notfallmodus zu aktivieren. Dafür müssten Düngemittel und die zu ihrer Herstellung benötigten Rohstoffe als krisenrelevante Waren eingestuft werden, was beispielsweise eine verstärkte Überwachung, die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Kommission im Namen der Mitgliedstaaten, gezielte Auskunftsersuchen, vorrangige Ersuchen, schnellere Genehmigungen und Maßnahmen zur Ausweitung der Produktionskapazität ermöglichen würde, unter Wahrung des freien Verkehrs von Düngemitteln im Binnenmarkt. Sollte sich die Lage in Bezug auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln weiter verschlechtern, würde die Kommission andere Maßnahmen auch vorübergehender Natur in Betracht ziehen. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen ihrer unmittelbaren Reaktion bereits eine Reihe gezielter Maßnahmen ergriffen oder angekündigt.  Was die Handelsmaßnahmen betrifft, so hat die Kommission am 20. Februar 2026 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates17 angenommen, mit der die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Ammoniak, Harnstoff und bestimmte andere stickstoffhaltige und gemischte Düngemittel aus anderen Ländern als Russland und Belarus durch zollfreie Kontingente für ein Jahr ausgesetzt werden. Mit der Annahme der Maßnahme werden der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU gestärkt und die Kosten für Landwirte und die Düngemittelindustrie gesenkt, indem Einfuhrzölle in Höhe von schätzungsweise 60 Mio. EUR wegfallen.  Während das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) schrittweise eingeführt wird, sieht die Kommission eine Ausnahme von den Standardberechnungsvorschriften für Standardwerte vor, nämlich einen pauschalen Aufschlag von 1 % auf die CBAM- Standardwerte für Düngemittel, der deutlich niedriger ist als die für andere CBAM- Waren verwendeten Aufschläge (10 %, 20 % bzw. 30 % in den Jahren 2026, 2027 und 2028). Die Kommission führt bis spätestens Dezember 2027 eine Überprüfung der Standardwerte durch. Die Kommission hat auch den Durchführungsrechtsakt zur Anpassung der kostenlosen Zuteilung veröffentlicht. Dieser und andere Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte, die für den Start der CBAM- Regelphase erforderlich sind, wurden Ende 2025 veröffentlicht. Diese Vorschriften 15 Register der Kommissionsdokumente – COM(2026) 99. 16 Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR), Verordnung (EU) 2024/2747 - DE - EUR-Lex, gültig ab dem 29 Mai 2026. 17 Register der Kommissionsdokumente – COM(2026) 99. 10 bieten den Importeuren die nötige Klarheit, um ihr CBAM-Risiko einzuschätzen18. Die Kommission fördert auch die Verfügbarkeit von Prüfern, um die Angabe der tatsächlichen Werte zu erleichtern, was wahrscheinlich zu einer geringeren CBAM- Verpflichtung im Vergleich zur Verwendung von Standardwerten führen wird.  Am 22. April 2026 legte die Kommission ihre Mitteilung „AccelerateEU – Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen“ vor, die darauf abzielt, gefährdete Sektoren rasch vor hohen Energiepreisen zu schützen, längerfristig die Energiepreise strukturell zu senken und Unternehmen zu entlasten. In der Mitteilung wird die besondere Situation von Düngemitteln anerkannt und auf die Bedeutung kreislauforientierter Lösungen, recycelter Nährstoffe und das ungenutzte Potenzial von Biogas und Biomethan hingewiesen.  Die Kommission unterstützt die Forderungen nach einer Koordinierung auf internationaler Ebene, z. B. im Rahmen der G7 und der G20, um die Umleitung von Lieferungen zu erleichtern, unter anderem durch alternative Handelskorridore, und so die Markttransparenz zu verbessern, das ordnungsgemäße Funktionieren der Lieferketten sicherzustellen, den Handel offen zu halten, ungerechtfertigte Ausfuhrbeschränkungen für Lebensmittel und wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel wie Düngemittel zu vermeiden und gleichzeitig die weltweite Ernährungssicherheit zu verbessern. 4.2. Mittelfristige Stärkung der strategischen Autonomie und Resilienz: Ausbau der heimischen Produktion, Verringerung von Abhängigkeiten und Beschleunigung des Übergangs zu dekarbonisierten, CO₂-armen und kreislaufbasierten Düngemitteln Die längerfristigen strukturellen Maßnahmen bauen auf dem Ansatz auf, der bereits in der Mitteilung von 2022 zum Ausdruck kommt und mit dem sichergestellt wird, dass die Ziele Versorgungssicherheit, Ernährungssicherheit, strategische Autonomie, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit gemeinsam verfolgt werden müssen. MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER VERFÜGBARKEIT UND ERSCHWINGLICHKEIT Die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks und die Entwicklung der heimischen Industrie in der EU erfordern sowohl eine nachhaltigere Herstellung mineralischer Düngemittel als auch den Ausbau von Alternativen auf der Grundlage CO₂-armer, kreislaufbasierter, recycelter und biobasierter Nährstoffquellen. 4.2.1. Industrie, Versorgung und Vorsorge Im Rahmen der EU-Partnerschaft zur Düngemittel-Wertschöpfungskette wird die Kommission den Dialog intensivieren, um Möglichkeiten zur Stärkung der Produktionskapazitäten, zur Bewältigung energiebezogener Sachzwänge, zur Sicherung des Zugangs zu wichtigen 18 Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 der Kommission. Für das Jahr 2026 werden die Quartalspreise auf dem CBAM-Webportal veröffentlicht. 11 Ausgangs- bzw. Rohstoffen, zur Beseitigung operativer Engpässe und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu ermitteln. Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden bei ihrer Zusammenarbeit mit Partnerländern besonderes Augenmerk darauf richten, sowohl für die EU als auch für ihre Partnerländer die Diversifizierung der Versorgung mit Ammoniak, Harnstoff und anderen relevanten Dünge- und Betriebsmitteln im Einklang mit der Handelspolitik und den Sanktionsregelungen der Union zu fördern und gleichzeitig eine widerstandsfähige heimische Produktionsbasis zu erhalten. Um die Versorgung zu diversifizieren, wird die Kommission Investitionen in Partnerländern im Rahmen von für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften prüfen, unter anderem im Rahmen der Global-Gateway-Strategie19 und des Team-Europa-Konzepts20, die die Herstellung von Ammoniak und biobasierten organischen Düngemitteln betreffen und die die lokalen, regionalen und EU-Märkte entlang bestimmter Korridore mit zuverlässigen Transport-, Logistik- und Lagereinrichtungen bedienen sollen. Ein gutes Beispiel sind bei grünem Ammoniak potenzielle oder laufende Team-Europa-Investitionsprojekte zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Drittländern wie Namibia oder Paraguay, sowie das Potenzial für eine Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Biomethan. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit unseren Partnern, bei der alle verfügbaren Instrumente wie umfassende Partnerschaften sowie regionale und multilaterale Foren genutzt werden, ist daher von entscheidender Bedeutung. Insbesondere mit den Partnern in der südlichen Nachbarschaft und in der Golfregion kann auch der Pakt für den Mittelmeerraum konkrete, kurzfristige Möglichkeiten schaffen. Die Kommission wird die Risiken für den Zugang der EU zu Kali und Phosphat sowie Phosphor- und Kalidünger bewerten und auf dieser Grundlage angehen und reduzieren, unter anderem durch die Aufrechterhaltung oder den Ausbau der heimischen Produktionskapazität, die Diversifizierung der Einfuhren, die Berücksichtigung des Modernisierungsbedarfs und von Umwelterwägungen, sowie erforderlichenfalls geeignete regulatorische Änderungen vornehmen. Die Kommission wird Optionen für die Bevorratung und andere Vorsorgeoptionen für wichtige Düngemittel und Betriebsmittel bewerten, einschließlich saisonaler oder Mindestvorräte und gegebenenfalls gemeinsamer Beschaffung oder anderer Instrumente, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks zu erhöhen und die Preisvolatilität einzudämmen. Diese Arbeit wird zu einem einschlägigen Austausch über die materielle Vorsorge der EU im Rahmen des EU-Bevorratungsnetzes beitragen, das im Rahmen der EU- Bevorratungsstrategie21, anderer Schlüsselmaßnahmen der Union zur Krisenvorsorge, des IMERA-Instrumentariums und der Erhebung von Daten über Bestände im Rahmen der nachstehend vorgeschlagenen Markttransparenzmaßnahmen eingerichtet wurde. Dabei werden die Sachzwänge in Bezug auf Subsidiarität, Lagerung und Sicherheit, mögliche Auswirkungen 19 Global Gateway - Europäische Kommission. 20 Team-Europa-Initiativen - Internationale Partnerschaften - Europäische Kommission. 21 Bevorratung – Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe. 12 auf die Preise und auf von Einfuhren abhängige fragile Drittländer sowie die Kohärenz mit horizontalen Vorsorgeinstrumenten in vollem Umfang berücksichtigt. 4.2.2. Kreislaufwirtschaft, Marktintegration und Dekarbonisierung Es besteht ein eindeutiges Potenzial zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der EU-Landwirtschaft. Die Schließung des Kreislaufs bei der Nährstoffverwendung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der heimischen Produktion ist sowohl erreichbar als auch vorteilhaft; sie bietet Kosteneinsparungen, geringere Umweltverschmutzungsrisiken, bessere Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit. Die Kommission wird die Entwicklung und tatsächliche Nutzung organischer Düngemittel und von Alternativen zu konventionellen anorganischen Düngemitteln, insbesondere biobasierten Düngemitteln, durch Nährstoffrecycling, Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung, Biomethan- und Biogaspfade, Verwertung von Gärrückständen, Valorisierung von Algenbiomasse, mikrobielle Lösungen und andere innovative Technologien unterstützen. Dabei wird auf der Bioökonomie-Strategie22, der Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser23 und einschlägigen Initiativen für die Kreislaufwirtschaft aufgebaut, die darauf abzielen, die Erzeugung und sichere Verwendung zurückgewonnener Nährstoffe zu erleichtern und Rückstände, Abfälle und Nebenprodukte über Wertschöpfungsketten hinweg, einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, zu verwerten. Einschlägige Maßnahmen werden auch im Hinblick auf den bevorstehenden Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft bewertet. In der kürzlich vorgelegten Bioökonomie-Strategie wurde festgestellt, dass im Bereich der biobasierten Düngemittel großes Potenzial für einen Leitmarkt zum Ersatz traditioneller mineralischer Düngemittel besteht. Die Kommission wird Möglichkeiten prüfen, wie solche Düngemittel klar definiert werden können. Zusammen mit dem Abbau von Regulierungs- und Markthemmnissen ist die Festlegung einer solchen Definition ein notwendiger erster Schritt für die nachstehend beschriebenen Maßnahmen, die darauf abzielen, Leitmärkte für solche Produkte zu schaffen. Um den Übergang von fossilen Düngeprodukten zu kreislauf- und biobasierten Alternativen zu beschleunigen, wird die Kommission unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Allianz für kritische Chemikalien Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Einführung biobasierter Düngeprodukte, einschließlich Pflanzen-Biostimulanzien, vorschlagen. Im Vorschlag für den Biotech-Rechtsakt II wird die Kommission Maßnahmen zur Schaffung von Leitmärkten für biobasierte Düngeprodukte ausarbeiten. Mit der Schaffung von Leitmärkten sollen die Geschäftsmodelle für solche Produktionsprozesse gestärkt und die betreffenden Produkte im Laufe der Zeit erschwinglicher werden. Dazu gehören Mindestanforderungen für die Beimischung CO₂-armer und/oder biobasierter 22 Ein strategischer Rahmen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie der EU, COM(2025) 960 final, EUR-Lex – 52025DC0960 – DE – EUR-Lex. 23 Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) Richtlinie- EU - 2024/3019 – DE – EUR-Lex. 13 Inhaltsstoffe und/oder andere nachfrageseitige Mechanismen wie freiwillige und verbindliche Kennzeichnungssysteme. In Bezug auf biobasierte Düngemittel tierischen Ursprungs wird die Kommission Engpässe bei der Schaffung solcher Leitmärkte prüfen, die durch EU-Rechtsvorschriften verursacht sein könnten. Im Rahmen der Bewertung der Abfallrahmenrichtlinie24 wird die Kommission Maßnahmen zur Vereinfachung der Bewirtschaftung tierischer und anderer Nebenprodukte, einschließlich solcher, die zur Verwendung in Biogas- oder Kompostieranlagen bestimmt sind, und der landwirtschaftlichen Verwendung von anaerob vergärtem oder kompostiertem Dung prüfen, und zwar insbesondere, ob sie vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden könnten. Die Kommission wird auch untersuchen, wie die Bestimmungen der Verordnung über tierische Nebenprodukte weiter verbessert werden könnten, um das Inverkehrbringen und die Verwendung biobasierter Düngemittel tierischen Ursprungs zu erleichtern. Die Kommission wird zudem ihre Arbeit an der Weiterentwicklung der Verordnung (EU) 2019/1009 (EU-Düngeprodukteverordnung) fortsetzen, um die Verwendung einer breiteren Palette biobasierter Materialien in EU- Düngeprodukten zu ermöglichen und so Innovation und Kreislauffähigkeit von Produkten für den Binnenmarkt zu fördern. Die Kommission arbeitet daran, die Nutzung CO₂-armer Produkte zu fördern. In diesem Zusammenhang prüft die Allianz für kritische Chemikalien derzeit politische Optionen zur Schaffung von Leitmärkten für CO₂-arme Produkte, einschließlich Stickstoffdünger, um das Geschäftsszenario für Investitionen in eine CO₂-arme Produktion zu stärken. Die Kommission wird die Empfehlungen der Allianz für Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage nach CO₂-armen Produkten, einschließlich Düngemitteln, berücksichtigen. Die Kommission wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, gegebenenfalls Instrumente für staatliche Beihilfen zu nutzen, um Landwirte bei der Einführung und Verwendung biobasierter (organischer) und CO₂-armer Düngemittel zu unterstützen, z. B. die Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten25 und die Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft26. Der EU-Markt für Düngeprodukte besteht parallel zu den nationalen Düngemittelregelungen. Die EU-Düngeprodukteverordnung beruht auf dem Grundsatz der fakultativen Harmonisierung und bietet einen Anreiz für den freien Verkehr von Düngeprodukten mit CE- Kennzeichnung, die die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllen, in der gesamten EU. Produkte, die der EU-Düngeprodukteverordnung entsprechen, dürfen mit der CE- Kennzeichnung versehen und im Binnenmarkt frei in Verkehr gebracht werden; Hersteller können aber auch beschließen, ihre Düngeprodukte stattdessen nach nationalen Vorschriften in 24 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR), EUR-Lex – 02008L0098-20251016 – DE – EUR-Lex. 25 Mitteilung der Kommission – Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (ABl. C 485 vom 21.12.2022, S. 1) EUR-Lex – 02022XC1221(01)-20240305 – DE – EUR-Lex). 26 Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2472/oj). 14 Verkehr zu bringen. Angesichts des langjährigen Bestehens des EU-Rahmens für anorganische Düngemittel sollte eine vollständige Harmonisierung dieser Vorschriften geprüft werden, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen; so könnten Hersteller ihre Produkte im Rahmen einer einzigen Regelung in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, was die Verbreitung dieser Produkte in der gesamten Union verbessern würde. Die Kommission wird die Machbarkeit eines vollständig integrierten Binnenmarkts für anorganische Düngemittel – möglicherweise durch eine Änderung der Düngeprodukteverordnung – prüfen. Bei Produkten, die nicht unter die harmonisierten Vorschriften fallen, stützen sich die Hersteller auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, wenn sie sie auf den Märkten anderer Mitgliedstaaten bereitstellen. Die Kommission bewertet derzeit die Verordnung (EU) 2019/51527 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit der Verordnung im Hinblick auf die Verbesserung des Binnenmarkts für nicht harmonisierte und teilweise harmonisierte Waren wie nationale Düngeprodukte. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung wird die Kommission Folgemaßnahmen in Erwägung ziehen. Für Phosphatdünger wird die Bewertung der Verordnung (EU) 2019/1009 durch die Kommission eine Überprüfung der in der Verordnung festgelegten Cadmiumgrenzwerte umfassen. Bei dieser Überprüfung wird – unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sowie die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln und die Versorgungssicherheit – untersucht, ob diese Grenzwerte auf ein niedrigeres angemessenes Niveau gesenkt werden können. Die Kommission wird auch weitere Arbeiten zur Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung aus organischen Abfallströmen, einschließlich Abwasser und Klärschlamm industriellen und städtischen Ursprungs, Bioabfällen, Gärrückständen und anderen Abfällen, unterstützen. Die Kommission wird prüfen, ob Zielvorgaben für das Nährstoffrecycling festgelegt werden müssen, dabei aber realistisch einschätzen, was tatsächlich erreichbar ist. 4.2.3. CO2-Bepreisung und Unterstützung der Industrie Durch das Emissionshandelssystem der EU28 (EHS) wurden die Emissionen gesenkt und Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung geschaffen. Ergänzend dazu stellt das CO₂- Grenzausgleichssystem sicher, dass die EU-Industrie nicht dem Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen ausgesetzt ist. Dieser Ansatz muss unbedingt beibehalten werden, da er gewährleistet, dass Klima- und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Die Kommission wird den Mechanismus weiter verbessern, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in Bezug auf ihre Vorschläge zur Bekämpfung des 27 Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 (Text von Bedeutung für den EWR). 28 EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) – Klimaschutz – Europäische Kommission. 15 Risikos einer Umgehung des CBAM, damit der Düngemittelsektor der EU wirksam unterstützt und dadurch die Einfuhrabhängigkeit des Agrarsektors der EU insgesamt verringert wird. Wenn Landwirte in der EU in das Geschäftsmodell für selbst angebaute Düngemittel einbezogen werden, indem sie die organischen Rohstoffe für eine größere Produktion biobasierter (organischer) Düngemittel bereitstellen, werden Abhängigkeiten und Anfälligkeiten verringert, die Nachfrage angekurbelt und gleichzeitig Erschwinglichkeit, Verfügbarkeit und Planbarkeit verbessert. Bis Juli 2026 wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur Überprüfung des EU- Emissionshandelssystems annehmen. Im Rahmen der Überprüfung des EHS wird die Kommission überlegen, wie die Dekarbonisierung der Industrie in allen EHS-Sektoren am besten unterstützt werden kann, wobei auch die besondere Situation der Düngemittel- Wertschöpfungskette berücksichtigt wird. Ohne der Überprüfung vorzugreifen, werden Optionen bewertet, um sicherzustellen, dass jede zusätzliche Flexibilität für die Industrie von einer verstärkten dekarbonisierten heimischen Produktion und zusätzlich von der Unterstützung der Herstellung biobasierter (organischer) und kreislaufbasierter Düngemittel sowie von der Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit einheimischer Düngemittel in Europa abhängig gemacht wird. In diesem Zusammenhang werden auch die besonderen Herausforderungen und zusätzlichen Kosten berücksichtigt, mit denen Landwirte in den Gebieten in äußerster Randlage beim Erwerb von Düngemitteln vom EU-Festland oder bei deren Einfuhr aus Drittländern konfrontiert sind. Wie in AccelerateEU angekündigt wird die Kommission darüber hinaus die Mitgliedstaaten unterstützen, die die Verwendung von Einnahmen aus dem EU-EHS für gezielte Maßnahmen prüfen möchten, mit denen Investitionen unter anderem in die Dekarbonisierung der Industrie und kreislauforientierte nachgelagerte Anwendungen mobilisiert und beschleunigt werden. Dies könnte Investitionen zur Dekarbonisierung der Düngemittelproduktion sowie kreislauforientierte Lösungen wie eine verstärkte Nutzung recycelter Nährstoffe umfassen. Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten weiterhin dazu, eine solche Verwendung der EHS-Einnahmen zu prüfen. 4.2.4. Finanzierung von Forschung, Innovation und Modernisierung Investitionen in Innovation und den industriellen Ausbau dekarbonisierter Düngemittelherstellungsverfahren sind von entscheidender Bedeutung. Solche Investitionen sollten auch weiterhin für eine Unterstützung aus dem Innovationsfonds29 und durch die Europäische Wasserstoffbank in Betracht kommen und – im Einklang mit den Bedingungen für künftige Finanzierungsmöglichkeiten – auch durch die vorgeschlagene Bank zur Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werden können. Düngemittel sind jedoch im Vergleich zu anderen energieintensiven Sektoren bei den geförderten Projekten nicht ausreichend vertreten. Die Kommission wird weiterhin mit der Düngemittelindustrie zusammenarbeiten und Informationen über einschlägige Finanzierungsmöglichkeiten, auch für 29 Innovationsfonds – Klimaschutz – Europäische Kommission. 16 hochwertige Dekarbonisierungsprojekte, bereitstellen, um den Zugang des Sektors zu Finanzmitteln für Dekarbonisierungsprojekte zu verbessern. Die Kommission wird sich auf bestehende Programme (einschließlich Horizont Europa) und das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (Circular Biobased Europe Joint Undertaking, CBE JU)30 stützen und parallel den Beitrag des Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit (Competitiveness Coordination Tool, CCT)31 und künftiger Finanzierungsprogramme, die im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens vorgeschlagen werden, prüfen. Im Rahmen des CBE JU arbeitet die Kommission mit der Industrie zusammen, indem sie Vorzeigeprojekte für den Einsatz biobasierter Düngemittel finanziert. Im Rahmen dieser öffentlich-privaten Partnerschaft richtet die Kommission die in der Bioökonomie-Strategie angekündigte Europäische Gruppe für die Durchführung von Investitionen in die Bioökonomie32 ein, um koordinierte Investitionen zu mobilisieren, z. B. für den Ausbau der Produktion biobasierter Düngemittel. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überprüfung des EHS und der Überarbeitung des Pakets zur Energieunion wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, ab 2028 den Innovationsfonds und den umfassenderen Rahmen für die Dekarbonisierung der Industrie zu mobilisieren, um Projekte mit einem klaren europäischen Mehrwert zu unterstützen. Der künftige Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit33 kann ebenfalls zu diesem Ziel beitragen, insbesondere über sein Dekarbonisierungsfenster. Die Kommission arbeitet an zwei möglichen CCT-Pilotprojekten zu Produktionspfaden für modernere und CO2-arme Ammoniak- und biobasierte Düngemittel. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei der Nutzung von Beihilfeinstrumenten zu unterstützen, einschließlich des Beihilferahmens für den Deal für eine saubere Industrie (CISAF)34, wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen (CEEAG)35, der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation36. Die Kommission überwacht kontinuierlich die Marktentwicklungen, um sicherzustellen, dass ihre Vorschriften über staatliche Beihilfen ihren Zweck erfüllen, auch im Hinblick auf die Schaffung von Leitmärkten 30 Startseite |Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa („CBE JU“). 31 Kompass für Wettbewerbsfähigkeit – Europäische Kommission. 32 Einrichtung einer Gruppe für die Durchführung von Investitionen in die Bioökonomie: Aufbau des finanziellen Rückgrats der biobasierten Zukunft Europas |Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa („CBE JU“). 33 Wachstum - Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit: Europa dabei unterstützen, intelligenter zu investieren, seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und schneller auf geopolitische Herausforderungen zu reagieren. 34 Mitteilung der Kommission – Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie) (C/2025/3602). 35 Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022, C/2022/481, EUR-Lex – 52022XC0218(03) – DE – EUR-Lex. 36 Mitteilung der Kommission – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, 2022/C 414/01, C/2022/7388, EUR-Lex – 52022XC1028(03) – DE – EUR-Lex. 17 für biobasierte (organische) Düngemittel und CO₂-arme Düngemittel sowie den Transport von Nährstoffen. Mobilisierung der GAP und der Kohäsionspolitik für die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln Landwirte in der EU, auch in abgelegenen Regionen und Gebieten in äußerster Randlage, können von kohäsionspolitischen Maßnahmen profitieren, die die Wertschöpfungskette für Düngemittel auf verschiedene Weise stärken können, da die Kohäsionspolitik unter Berücksichtigung der territorialen spezifischen Bedürfnisse Folgendes unterstützen kann:  die Entwicklung von Anlagen für die Sammlung und Behandlung von Abwasser und für die getrennte Sammlung und Behandlung von biologischen Siedlungsabfällen, auch durch anaerobe Vergärung. Dies kann die Verwertung von Klärschlamm und Bioabfällen sowie die Nährstoffrückgewinnung erheblich steigern und die strategische Autonomie der europäischen Düngemittelproduktion erhöhen;  den Einsatz von Alternativen zu konventionellen Düngemitteln, vor allem organischen und biobasierten Düngemitteln, insbesondere aus der Behandlung und Verwertung von Klärschlamm und biologischen Siedlungsabfällen, aus der Biogaserzeugung sowie aus der Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung;  Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Düngemittelsektor, auch durch Kompetenzvermittlung, Forschung und Innovation. Aufbauend auf der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, diese Möglichkeiten zu nutzen, um Investitionen und Maßnahmen im Düngemittelsektor und damit verbundene Tätigkeiten mithilfe von Plattformen für technische Hilfe und einschlägigen Netzwerken37 zu unterstützen. Die GAP kann Landwirte in vielerlei Hinsicht entlasten:  Unterstützung von Programmen zur Verbesserung der Düngungseffizienz und zum Einsatz organischer Düngung als Ersatz für synthetische Düngemittel, wo dies möglich ist;  Investitionen in Material für Präzisionslandwirtschaft oder Nährstoffrecycling wie Fermenter;  Beratungsdienste für Nährstoffbewirtschaftungspläne auf Betriebsebene. Das vorgeschlagene gezielte GAP-Paket wird diese Möglichkeiten verbessern und zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Landwirte vorsehen, insbesondere eine neue Liquiditätshilfemaßnahme. MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER LANDWIRTE 4.2.5. Bessere Nährstoffbewirtschaftung 37 Z. B. die praxisorientierte Gemeinschaft „Kohäsion für den Wandel“ (Cohesion for Transitions, C4T) oder das Europäische Netzwerk der Umwelt- und Verwaltungsbehörden (ENEA-MA). 18 Für Landwirte sind die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln von größter Bedeutung. Der Übergang erfordert auch eine bessere Abstimmung von Nährstoffangebot und Nährstoffbedarf sowohl innerhalb der EU als auch auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine effizientere Nutzung von Nährstoffen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Kommission wird daher die Verbringung von Nährstoffen aus Regionen mit strukturellen Überschüssen in Regionen mit Nährstoffbedarf im Binnenmarkt unter Berücksichtigung der umweltspezifischen Einschränkungen fördern und die Mitgliedstaaten auffordern, dies ebenfalls zu tun. Dies wird sich in der Nutztierstrategie im Einklang mit der Vision für Landwirtschaft und Ernährung38 widerspiegeln, wobei die Verarbeitungskapazität, der regionale Nährstoffbedarf und die verschiedenen einschlägigen Maßnahmen im Rahmen dieses Plans zur Förderung des Transports oder zur Verringerung regulatorischer Engpässe berücksichtigt werden. Dabei können bestehende Expertengruppen, Netzwerke und Plattformen einbezogen werden, um die Abstimmung zwischen Betreibern in Überschuss- und Defizitregionen zu erleichtern. 4.2.6. Förderung nährstoffeffizienter landwirtschaftlicher Verfahren Nährstoffeffiziente landwirtschaftliche Verfahren, die die Effizienz des Nährstoffeinsatzes und die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe erhöhen, müssen verbessert und in größerem Maßstab eingesetzt werden. Dazu gehören effiziente Düngung, Präzisionsdüngung – einschließlich der Nutzung digitaler Instrumente, Satellitendaten und Drohnen –, Planung der Nährstoffbewirtschaftung, agronomische Innovation und naturbasierte Lösungen, einschließlich ökologischer/biologischer und agrarökologischer Anbaumethoden. Im Rahmen der derzeitigen GAP werden bereits Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft und Verbesserungen bei der Nährstoffbewirtschaftung auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt. Diese Bemühungen sollten im Rahmen der künftigen GAP39 als Teil der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft40 fortgesetzt werden. Auch Horizont Europa41, die Mission „Boden“ und ihr Netzwerk von Living Labs sowie der künftige Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) werden Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation in der Landwirtschaft unterstützen. Die Entwicklung von Instrumenten und Rahmen wie dem Nachhaltigkeitskompass für 38 Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten, COM(2025) 75 final vom 19. Februar 2025, EUR-Lex – 52025DC0075 – DE – EUR-Lex. 39 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034, COM(2025) 560 final, EUR-Lex – 52025PC0560 – DE. 40 Europäischer Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit – Europäische Kommission. 41 Horizont Europa – das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation. 19 landwirtschaftliche Betriebe42 oder dem Unterstützungsinstrumentarium für Nährstoffe43 wird den Landwirten nützliche Referenzen an die Hand geben, um die Effizienz der Nährstoffnutzung zu verbessern und Nährstoffverluste zu verringern. Um den Landwirten dabei zu helfen, Nährstoffe nachhaltiger und kosteneffizienter zu nutzen, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre landwirtschaftlichen Beratungsdienste auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Nährstoffen auszuweiten und den großflächigen Einsatz von Systemen für die Nährstoffbewirtschaftung und -überwachung in landwirtschaftlichen Betrieben, wie das Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe, einzubeziehen. Die Kommission wird entsprechend ihrem Vorschlag nationale GAP-Empfehlungen (sowie andere einschlägige Dokumente) herausgeben, um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer künftigen Pläne für nationale und regionale Partnerschaft 2028-2034 zu unterstützen. Diese Empfehlungen können Unterstützung bei der Verbesserung der Nährstoffeffizienz und für landwirtschaftliche Verfahren umfassen, die die natürliche Bodenfruchtbarkeit erhalten und verbessern und die Abhängigkeit von mineralischen Düngemitteln verringern, wie ökologischer/biologischer Landbau, Fruchtfolge und Diversifizierung, stickstoffbindende Pflanzen, Bodenbegrünung usw. Die Unterstützung wird darauf abzielen, solche Verfahren zu fördern und dabei gleichzeitig für erschwingliche Verbraucherpreise bei Nahrungsmitteln zu sorgen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten wie vorgeschlagen bei der Gestaltung einschlägiger GAP-Maßnahmen zur Verbesserung der Nährstoffbewirtschaftung im Rahmen der künftigen GAP unterstützen. So könnten die Mitgliedstaaten beispielsweise im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ein besonderes Übergangssystem zur Steigerung der Effizienz insbesondere bei der Nährstoffbewirtschaftung entwerfen. Dieses Übergangssystem könnte beispielsweise Folgendes umfassen: i) Erstellung von Nährstoffbilanzen; ii) Zielvorgaben für Stickstoffüberschüsse und/oder den Ersatz synthetischer Düngemittel; iii) Schulungsmaßnahmen; iv) Wechsel/Diversifizierung der Kulturen und v) Investitionen in Sensoren und Maschinen für die Präzisionslandwirtschaft. Die Kommission wird im Rahmen des in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung angekündigten Eiweißplans auch den Anbau stickstoffbindender Pflanzen fördern. 4.2.7. Regulatorische Voraussetzungen und ergänzende Einkommensmöglichkeiten 42 Wie in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung angekündigt, besteht das Ziel des Nachhaltigkeitskompasses für landwirtschaftliche Betriebe darin, die Komplexität der Einhaltung zu verringern, indem Landwirte, die sich für eine Teilnahme entscheiden, die Möglichkeit erhalten, Nachhaltigkeitsdaten nur an einer Stelle nachzuverfolgen und zu erfassen, und der Datenaustausch mit öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen erleichtert wird. Dies würde auch dazu beitragen, Entscheidungen über die Annahme von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Leistung auf Betriebsebene zu treffen. 43 In ihrer Wasserresilienzstrategie kündigte die Kommission an, dass sie 2026-2027 ein Unterstützungsinstrumentarium für die Mitgliedstaaten auf den Weg bringen wird, um Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffbelastung zu unterstützen, unter anderem durch verbesserte Modellierung, interaktive Karten und den Austausch bewährter Verfahren. 20 Aufgrund der jüngsten Änderung der EU-Nitratrichtlinie44 können Landwirte in Gebieten, die in Bezug auf Nitratbelastung gefährdet sind, dank RENURE-Materialien (aus Dung zurückgewonnener Stickstoff) mehr mineralische Düngemittel ersetzen, ohne den Wasserschutz zu beeinträchtigen. Die Mitgliedstaaten können diese neue Option bereits in ihre jeweiligen Aktionsprogramme gemäß der Nitratrichtlinie aufnehmen. Die Kommission arbeitet daran, diese Möglichkeit durch eine Erweiterung der RENURE- Vorschriften, mit angemessenen Umweltschutzvorkehrungen, auch auf Gärrückstände auszuweiten, da diese effizienter sind als Rohdung, z. B. bestimmte Arten flüssiger Gärrückstände, bei denen das Potenzial zur Erfüllung der Qualitätskriterien vielversprechend ist. Entsprechende vorbereitende Arbeiten sind bereits im Gange, damit bis zur nächsten Vegetationsperiode Lösungen vor Ort zur Verfügung stehen. Die Kommission wird außerdem in Kürze die Bewertung der Nitratrichtlinie veröffentlichen, in deren Rahmen wirksame bewährte Verfahren und Vereinfachungspotenziale ermittelt werden sollen. Der Bewertung wird eine Klarstellung dazu folgen, wie Vorschriften umzusetzen sind, die sich auf die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auswirken, z. B. die Kalenderwirtschaft, das Führen von Aufzeichnungen und die Düngeplanung für kleine landwirtschaftliche Betriebe, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, die Richtlinie verhältnismäßiger und im Einklang mit den klimatischen Bedingungen umzusetzen. Darüber hinaus wird die Kommission ihren Vierjahresbericht über die Umsetzung der Nitratrichtlinie veröffentlichen. Zusätzlich wird den Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Wasserresilienzstrategie bald ein Unterstützungsinstrumentarium zur Verfügung stehen, das sie dabei unterstützt, einen kohärenten und effizienten Ansatz für die Nährstoffbewirtschaftung zu verfolgen, bei dem alle Nährstoffein- und -austräge auf Ebene der Wassereinzugsgebiete berücksichtigt werden. Landwirtschaftliche Verfahren, die die organische Substanz im Boden erhöhen und die Bodenemissionen verringern, tragen langfristig zur Bodenfruchtbarkeit und zur Verringerung des Düngemitteleinsatzes bei. Die Verordnung über CO₂-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung45 soll durch die Festlegung von EU- Qualitätskriterien sowie Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren freiwillige Investitionen in kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung fördern und Landwirten ein Zusatzeinkommen verschaffen. Die Kommission arbeitet derzeit Zertifizierungsmethoden für die CO₂-Entnahme und die Verringerung der Bodenemissionen in der Land- und Agroforstwirtschaft aus. 44 Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, Richtlinie – 91/676 – DE – EUR-Lex. 45 Verordnung (EU) 2024/3012. 21 Die Kommission wird prüfen, wie eine engere Konvergenz zwischen den Vorschriften über CO₂-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung und dem Düngemittelplan sichergestellt werden kann, indem Wege geschaffen werden, Landwirte für einen effizienteren Einsatz von Düngemitteln – einschließlich recycelter Nährstoffe und CO₂-armer Düngemittel – über die EHS-Einnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung zu belohnen. Dadurch würde ein Geschäftsmodell für die kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung mit stabilen und robusten Marktaussichten für CO₂-Gutschriften für die Landwirtschaft geschaffen, das eine strukturelle und langfristige Marktnachfrage und zusätzliche Einnahmen für die Landwirte generieren könnte. Um den Ausbau zu beschleunigen, wird die Kommission die Veröffentlichung einer EU- weiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für entsprechende Projekte in Erwägung ziehen, mit denen Landwirte für einen effizienteren Düngemitteleinsatz belohnt und für die zusätzlichen Kosten biobasierter (organischer) und CO₂-armer Düngemittel entschädigt würden. Um den Ansatz einer öffentlich-privaten Partnerschaft zu stärken und Investitionen privater Unternehmen in solche Projekte anzukurbeln, könnte eine weitere Unterstützung durch die Mitgliedstaaten oder ein Beitrag aus dem künftigen ECF in Betracht gezogen werden. Um die Attraktivität der kohlenstoffspeichernden Landbewirtschaftung zu erhöhen, sollten bei der bevorstehenden Überarbeitung der Zertifizierungsmethoden für CO₂-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung der Anwendungsbereich und die Zusätzlichkeit angepasst werden, damit der Markt für CO₂-Gutschriften tatsächlich eine bessere Nährstoffbewirtschaftung und einen verstärkten Einsatz biobasierter (organischer) und CO2-armer Düngemittel begünstigen kann. MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER PLANBARKEIT 4.3. Stärkung von Transparenz, Dialog und politischen Erkenntnissen in der gesamten Düngemittellieferkette Ein gut funktionierender Düngemittelmarkt erfordert mehr und bessere Marktinformationen sowie einen strukturierten Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und Interessenträgern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die aufeinanderfolgenden Schocks auf dem Düngemittelmarkt haben gezeigt, wie wertvoll aktuelle Daten zu Preisen, Fracht, Energiekosten, Einfuhren, Produktionsausfällen, Lagerbeständen und Kapazitätsauslastung sind. Sie haben auch deutlich gemacht, dass klarer gezeigt werden muss, wie die Kosten – zusammen mit den betreffenden EU-Maßnahmen – an die Landwirte weitergegeben werden. Mehr Markttransparenz im Einklang mit den Wettbewerbsregeln, ein vertiefter Dialog mit den Interessenträgern und die Entwicklung von Analyseinstrumenten können sowohl Sofortmaßnahmen als auch eine bessere langfristige Politikgestaltung fördern. Deswegen organisierte die Kommission am 13. April 2026 einen hochrangigen Dialog über Düngemittel, an dem die Düngemittelindustrie, Landwirte und andere einschlägige Interessenträger in der Kette teilnahmen. Solche politischen Dialoge, ausgeweitet auf die 22 Mitgliedstaaten, werden zur Unterstützung der Partnerschaft weiterhin organisiert, um die regulatorischen und finanziellen Beschränkungen zu erörtern, die sich auf die Versorgung mit Düngemitteln sowie ihre Herstellung, ihr Inverkehrbringen und ihren Einsatz auswirken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf biobasierten und recycelten Düngeprodukten, CO₂-armen Düngemitteln und den Gründen liegt, die die Landwirte daran hindern, diese zu nutzen. Die Kommission wird außerdem darauf hinwirken, die Transparenz im Düngemittelmarkt und die Frühwarnkapazität zu erhöhen. Dazu gehört auch, die Verfügbarkeit aktueller und zuverlässiger Informationen über Produktionsmengen und Produktionskapazität, Verkaufspreise und Lagerbestände für die wichtigsten Düngeprodukte je Mitgliedstaat zu gewährleisten, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, wobei die EU-Wettbewerbsvorschriften, das Geschäftsgeheimnis und die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand sowohl für Unternehmen als auch für Behörden so gering wie möglich zu halten, uneingeschränkt zu berücksichtigen sind. Insbesondere für den Fall, dass die auf anderem Wege gesammelten Informationen nach wie vor unzureichend sind, wird die Kommission vorschlagen, in die Düngeprodukteverordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsakt einen angemessenen Rahmen für die systematische Erhebung von Marktinformationen aufzunehmen. Mehr Markttransparenz, möglicherweise durch unabhängige Preisbenchmarks, wird eine solidere Grundlage für Terminmärkte und andere Sicherungsinstrumente schaffen und den Interessenträgern in der gesamten Düngemittellieferkette dabei helfen, mit dem Risiko von Preisschwankungen umzugehen. Die Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt wird als zentrale Plattform für Marktinformationen, den Austausch von Preisdaten und die Datenerhebung dienen. Ihre Rolle wird durch die bessere Erhebung von Daten über das Funktionieren des Marktes, Preise und Lagerbestände gestärkt. Sie wird zu Vorsorgemaßnahmen, Umsetzung und Folgemaßnahmen im Rahmen dieses Aktionsplans beitragen. Die Kommission wird den Wettbewerb auf dem EU-Düngemittelmarkt weiterhin überwachen und gegebenenfalls wettbewerbsrechtliche Instrumente anwenden. Sie wird jedem Hinweis auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder Praktiken im Düngemittelsektor nachgehen. Auch in Bezug auf die Auswirkungen des Rechtsrahmens für Düngemittel auf die Landwirte ist eine solidere Faktengrundlage erforderlich. Die Kommission wird daher eine eingehende Bewertung dazu durchführen, wie die Kosten im Zusammenhang mit dem CO₂- Grenzausgleichssystem und dem EHS auf die von den Landwirten gezahlten Düngemittelpreise und letztlich auf die Lebensmittelpreise umgelegt werden. Sie wird die Evidenzbasis für die Preisentwicklung auf Betriebsebene im weiteren Sinne verbessern. Auf globaler Ebene wird sich die EU weiterhin an internationalen Kooperationsrahmen wie dem Agrarmarkt-Informationssystem (AMIS) beteiligen, über das die Transparenz und Koordinierung auf den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten gefördert werden. Die Kommission ist nach wie vor entschlossen, dem AMIS-Sekretariat alle Daten und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die für die Überwachung der Düngemittelmärkte erforderlich sind. 23 Fazit In dieser Mitteilung werden wirkungsvolle Maßnahmen zur Bewältigung der derzeit sehr hohen Düngemittelpreise und zur Sicherung der Versorgung für die kommenden Jahre aufgeführt. Sie zielt darauf ab, die Landwirte und die Ernährungssicherheit kurzfristig zu unterstützen, enthält aber auch mittelfristige Maßnahmen, die die Entstehung eines Marktes für dekarbonisierte und erschwingliche heimische Biodünger beschleunigen und die heimische Produktionskapazität sichern sollen. Hierbei kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz: Regulatorische und finanzielle Anreize, Marktanreize und die Bepreisung von CO₂- Emissionen. Ziel ist es, die Wertschöpfungskette für Düngemittel und Nährstoffbewirtschaftung zu stärken, in der europäische Hersteller von Düngeprodukten und europäische Landwirte partnerschaftlich zusammenarbeiten, um von mehr Resilienz, mehr Planbarkeit und letztlich mehr Wertschöpfung in Europa zu profitieren. Die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen werden gemäß dem vorgelegten Zeitplan umgesetzt, und die Kommission wird sich bei der praktischen Umsetzung der Maßnahmen auf das Parlament und den Rat, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die Akteure in der Landwirtschaft stützen. Dabei werden die Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt, der kontinuierliche Dialog und die einschlägigen analytischen und sektoralen Prozesse genutzt, um die Umsetzung, Vorsorge, Datenerhebung und Überwachung zu unterstützen. Die Umsetzung dieses Aktionsplans wird die EU besser auf künftige Schocks vorbereiten und sie besser in die Lage versetzen, einen Beitrag zu den globalen Agrar- und Lebensmittelsystemen zu leisten. DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 19.5.2026 COM(2026) 310 final ANNEX ANHANG der MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU- Düngemitteln 1 ZENTRALE MAßNAHMEN KURZFRISTIGE MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DES ZUGANGS DER LANDWIRTE ZU ERSCHWINGLICHEN DÜNGEMITTELN: 1. Gezielte Sonderunterstützung für die am stärksten betroffenen Landwirte durch bestehende Instrumente im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Vorschlag für ein gezieltes GAP-Paket, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die im Rahmen der derzeitigen GAP-Strategiepläne verfügbare Unterstützung bestmöglich zu nutzen, einschließlich einer neuen Liquiditätsregelung, Vorauszahlungen, einer neuen oder angepassten Öko-Regelung oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahme zur Steigerung der Düngungseffizienz und Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung eines effizienten Düngemitteleinsatzes usw. [2. Quartal 2026] 2. Sondierung kurzfristiger Maßnahmen zur Erleichterung der Verwendung von Gärrückständen, z. B. Ausweitung der RENURE-Vorschriften. [3. Quartal 2026] 3. Einrichtung einer EU-Partnerschaft zur Wertschöpfungskette für Düngemittel zwischen Düngemittelherstellern, Landwirten und den Mitgliedstaaten, um für Planbarkeit und Stabilität zu sorgen und die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette durch regelmäßige politische Dialoge zu verbessern. [ab dem 3. Quartal 2026] 4. Nutzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Primärerzeuger, die von der Krise im Nahen Osten betroffen sind, ergänzend zu den bestehenden Instrumenten für staatliche Beihilfen. [angenommen am 29. April] 5. Unterstützung von Biogas- und Biomethanprojekten und Beseitigung von Finanzierungs-, Expansions-, Genehmigungs- und Beförderungsengpässen im Einklang mit der Mitteilung „AccelerateEU“. [ab dem 2. Quartal 2026] 6. Erwägung zusätzlicher Handelsmaßnahmen, sofern rechtlich und wirtschaftlich angemessen und durch die Marktbedingungen gerechtfertigt, um Düngemittel von einer größeren Auswahl an Lieferanten beziehen zu können, wobei auch die Lage heimischer Hersteller sowie fragiler Länder, die von Düngemitteleinfuhren abhängig sind, berücksichtigt wird. [ab dem 2. Quartal 2026] 7. Vorschlag der Aktivierung des Überwachungs- oder Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts, sofern erforderlich. [ab dem 2. Quartal 2026] STRUKTURELLE MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER VERFÜGBARKEIT VON DÜNGEMITTELN: 8. Förderung der Diversifizierung der Bezugsquellen von Ammoniak, Harnstoff und anderen Düngemitteln und Betriebsmitteln im Rahmen internationaler Bestrebungen; Sondierung von Investitionen im Rahmen von für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften, unter anderem im Rahmen der Global-Gateway-Strategie und des Team-Europa-Konzepts; Bewertung der Lieferkettenrisiken beim Zugang der EU zu Kali, Phosphatgestein und ähnlichen Düngemitteln und Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungsresilienz, falls erforderlich. [ab 2026] 2 9. Bewertung der Optionen für die Bevorratung und anderer Vorsorgeoptionen für wichtige Düngemittel und Betriebsmittel, einschließlich Empfehlungen auf Betriebsebene. [ab 2026] 10. Prüfung der Machbarkeit eines vollständig integrierten Binnenmarkts für anorganische Düngemittel durch eine Änderung der Düngeprodukteverordnung und gegebenenfalls Überprüfung der gegenseitigen Anerkennung für andere Produkte. [2. Quartal 2027] 11. Prüfung von Optionen zur Definition biobasierter (organischer) Düngemittel und CO₂- armer mineralischer Düngemittel, von Mischanforderungen und Kennzeichnungsmechanismen und von regulatorischen Engpässen, die sich aus der Abfallrahmenrichtlinie, der Düngeprodukteverordnung, der Verordnung über tierische Nebenprodukte und dem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft ergeben, um den Weg für Leitmärkte für biobasierte Düngeprodukte und CO₂-arme Produkte zu ebnen. [ab dem 3. oder 4. Quartal 2026] 12. Berichterstattung betreffend die Cadmiumgrenzwerte für Phosphatdünger unter Berücksichtigung der Gesundheits- und Umweltrisiken sowie der Erschwinglichkeit, Versorgungssicherheit und technischen Durchführbarkeit. [3. Quartal 2026] 13. Unterstützung weiterer Arbeiten an einer kombinierten Mindestquote für die Wiederverwendung und das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm und aus kommunalem Abwasser und Prüfung der Notwendigkeit von Stickstoffzielen. [1. Quartal 2028] 14. Überprüfung der EHS-Richtlinie zur Unterstützung des Geschäftsmodells für die Dekarbonisierung der Industrie, unter anderem unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Düngemittelwertschöpfungskette; Fortführung der Zusammenarbeit mit der Düngemittelindustrie, damit diese von einem verbesserten Zugang zu Finanzmitteln für Projekte zur Herstellung dekarbonisierter Düngemittel profitiert; Stärkung von Forschung und Innovation und Ausweitung der Unterstützung für Produktionspfade für biobasierte Düngemittel und grünes Ammoniak. [ab Juli 2026] 15. Weiterverfolgung der Maßnahmen gegen die Umgehung des CBAM mit Parlament und Rat. [ab 2026] MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER LANDWIRTE 16. Herausgabe nationaler GAP-Empfehlungen, die ein besonderes Übergangssystem zur Steigerung der Effizienz insbesondere bei der Nährstoffbewirtschaftung umfassen können. [1. Quartal 2027] Anschließend Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung von Übergangsmaßnahmen für die Nährstoffbewirtschaftung, die im Rahmen der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft unterstützt werden könnten, um die Effizienz der Nährstoffnutzung zu verbessern, die Abhängigkeit von mineralischen Düngemitteln zu verringern und/oder Landwirte direkt beim Übergang z. B. zu biobasierten und CO₂-armen Düngemitteln zu unterstützen, und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um landwirtschaftliche Beratungsdienste zur Unterstützung praktischer, betriebsspezifischer operativer Lösungen zu verbessern. [ab 2028] 17. Erleichterung einer verhältnismäßigen Umsetzung der Nitratrichtlinie in Bezug auf Methoden der Kalenderwirtschaft, die besser an die sich ändernden klimatischen Bedingungen angepasst sind, um die optimale Ausbringung von Dung, Gärrückständen und Düngemitteln zu ermöglichen. [4. Quartal 2026] 3 18. Einführung von Zertifizierungsmethoden für eine klimaeffiziente Landwirtschaft, die durch einen erweiterten Anwendungsbereich und Zusätzlichkeit Projekte begünstigen, die auf dem effizienten Einsatz von Düngemitteln und der Einführung biobasierter und CO₂-armer Düngemittel beruhen. [3. Quartal 2026] 19. Förderung des Anbaus stickstoffbindender Pflanzen im Rahmen des Eiweißplans. [3. Quartal 2026] 20. Förderung der Verbringung von Nährstoffen aus Regionen mit strukturellen Überschüssen in Regionen mit Nährstoffbedarf im Binnenmarkt, wie in der Nutztierstrategie vorgesehen. [3. Quartal 2026] STÄRKUNG VON TRANSPARENZ, DIALOG UND POLITISCHEN ERKENNTNISSEN IN DER GESAMTEN DÜNGEMITTELLIEFERKETTE 21. Verbesserung der Transparenz des Düngemittelmarkts und der Verfügbarkeit aktueller und zuverlässiger Informationen über Produktionsmengen und Produktionskapazität, Verkaufspreise und Lagerbestände für die wichtigsten Düngeprodukte je Mitgliedstaat. Vorschlag, in die Düngeprodukteverordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsakt einen angemessenen Rahmen für die systematische Erhebung von Marktinformationen aufzunehmen, sofern dies erforderlich erscheint. [4. Quartal 2026] 22. Stärkung der Überwachung durch die Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt als Plattform für Marktinformationen, Preise und Lagerbestände. [dauerhaft] 23. Bewertung der Umlage der Kosten im Zusammenhang mit dem CO₂- Grenzausgleichssystem und dem EHS auf die von den Landwirten gezahlten Düngemittelpreise und Verbesserung der Evidenzbasis für die Preisentwicklung auf Betriebsebene. [1. Quartal 2027] 24. Überwachung des Wettbewerbs auf dem EU-Düngemittelmarkt und gegebenenfalls Anwendung wettbewerbsrechtlicher Instrumente. [dauerhaft] 25. Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere am Agrarmarkt- Informationssystem (AMIS). [dauerhaft] Drucksache 363/26 - 28 -

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