Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 363/26
05.06.26
EU - AV - U - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan für
Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit
und strategischer Autonomie bei heimischen EU-Düngemitteln
COM(2026) 310 final; Ratsdok. 9437/26
Der Bundesrat wurde am 8. Juni 2026 über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die
Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: AE-Nr. 220300;
AE-Nr. 220904;
AE-Nr. 221154
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 19.5.2026
COM(2026) 310 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von
Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-
Düngemitteln
1
1. EINLEITUNG: WARUM BRAUCHT DIE EUROPÄISCHE UNION EINEN AKTIONSPLAN FÜR
DÜNGEMITTEL?
Düngemittel sind für die Produktivität der Landwirtschaft, die Lebensfähigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungssicherheit von wesentlicher
Bedeutung. Sie liefern wichtige Pflanzennährstoffe – Stickstoff (N), Phosphor (P) und Kalium
(K) –, die für Pflanzenwachstum und -gesundheit sowie für die Erträge und die Qualität der
Erzeugnisse von entscheidender Bedeutung sind. Die weltweite Nahrungsmittelproduktion ist
in hohem Maße von Düngemitteln abhängig.
Zum zweiten Mal in weniger als fünf Jahren sind die Preise für mineralische Düngemittel
weltweit und in Europa stark gestiegen. Im Jahr 2022 legte die Kommission eine Mitteilung
über die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln1 (im
Folgenden „Mitteilung von 2022“) vor, in der Sofortmaßnahmen zur Gewährleistung der
Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit dargelegt wurden. Die seither anhaltend hohen Preise und
strukturellen Schwierigkeiten veranlassten die Kommission, in der RESourceEU-Mitteilung2
einen Aktionsplan für Düngemittel anzukündigen, um die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit
heimischer Düngemittel sicherzustellen und Maßnahmen vorzuschlagen, die einen Übergang
zu recycelten Nährstoffen und anderen Alternativen ermöglichen. Die Krise im Nahen Osten
hat die strukturellen Schwachstellen der EU bei der Düngemittelversorgung noch deutlicher
zutage treten lassen.
Derzeit ist die Düngemittelversorgung der EU bei anorganischen Düngemittel und den zu
ihrer Herstellung erforderlichen Rohstoffen (Erdgas, Ammoniak, Phosphatgestein) weitgehend
von Einfuhren abhängig3. Gleichzeitig wird die heimische Produktion stark von den
Energiepreisen beeinflusst, insbesondere bei Stickstoffdüngern, bei denen Erdgas sowohl als
Ausgangsstoff als auch als wichtige Energiequelle dient. Darüber hinaus muss die
Düngemittelproduktion wegen der hohen Treibhausgasemissionen bei der Produktion und der
starken Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen dekarbonisiert werden, ohne dass
dadurch die Ernährungssicherheit und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landwirte
gefährdet werden.
Für eine erfolgreiche Düngestrategie in der EU müssen Industrie und Landwirte
partnerschaftlich in einer transparenten Wertschöpfungskette zusammenarbeiten, damit
die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der Landwirte als auch der Düngemittelindustrie sowie
die strategische Autonomie der EU gewährleistet und gleichzeitig die Ziele der EU im
Bereich Klima und Umwelt vorangebracht werden. Die kürzlich vorgelegte Mitteilung
„AccelerateEU“4 dient als Richtschnur für die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur
Abfederung der Auswirkungen der Energiepreise auf Düngemittel und Landwirtschaft, wobei
1 Mitteilung der Kommission „Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln“,
COM(2022) 590 final/2 vom 9. November 2022, EUR-Lex – 52022DC0590(01) – DE – EUR-Lex.
2 Aktionsplan „RESourceEU“ – Beschleunigung unserer Strategie für kritische Rohstoffe zur Anpassung an eine
neue Realität, COM(2025) 945 final vom 3. Dezember 2025,EUR-Lex – 52025DC0945 – DE – EUR-Lex.
3 25 % bis 30 % des EU-Verbrauchs an Stickstoffdüngern, etwa 35-45 % des EU-Verbrauchs an Kalidüngern und
etwa 70 % des EU-Verbrauchs an Phosphatdüngern stammen aus Einfuhren; Quelle: Mitteilung der Kommission
über die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln.
4 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52026DC0370.
2
der Schwerpunkt auf den unmittelbaren Auswirkungen liegt, eingebettet in eine mittelfristige
Perspektive. Dieser Aktionsplan wird ein breiteres Spektrum von Maßnahmen umfassen, die
in Partnerschaft mit Düngemittelherstellern und Landwirten umgesetzt werden sollen, um
mehrere komplementäre Ziele in Bezug auf Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit, strategische
Autonomie und Resilienz sowie Transparenz und Dialog zu erreichen.
2. HINTERGRUND UND HERAUSFORDERUNGEN
2.1. Auswirkungen der steigenden Kosten auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-
Landwirtschaft
Düngemittelpreise wirken sich unmittelbar auf die Lebensmittelerzeugung aus, da die
Düngung einer der größten Kostenfaktoren für Landwirte ist5. Einen besonders hohen
Anteil an den Gesamtkosten machen die Düngemittel bei Ackerbauern aus6. Im letzten
Quartal 2025 lagen die Düngemittelkosten für Landwirte in der EU immer noch 62 % über dem
Niveau von 2020 (vor dem letzten Höchstpreis). In den ersten Monaten des Jahres 2026 sind
die Preise für heimische Düngemittel in der EU – angetrieben durch die weltweite Nachfrage,
den Handel und geopolitische Faktoren – erheblich gestiegen, insbesondere die Preise für
Stickstoffdünger. Im April 2026 stiegen die Gesamtpreise für Stickstoffdünger in der EU um
weitere 40 % über das Niveau vom Dezember 2025.
Die steigenden Düngemittelkosten könnten Landwirte zwingen, weniger zu düngen, was
ganz klar Risiken für Qualität und Erträge birgt. Auch könnte sich die bewirtschaftete
Fläche verringern, was sich auf die Erzeugung in der EU auswirken würde. Zusätzlich könnten
sie Landwirte dazu veranlassen, im Interesse der kurzfristigen Produktion bevorzugt Stickstoff
statt Phosphor und Kalium auszubringen, was langfristige Folgen für die Bodenfruchtbarkeit
haben könnte.
2.2. Herausforderungen für die Industrie
Die Kostenstruktur der EU-Düngemittelindustrie wird von Energie dominiert, wobei Erdgas
bei Stickstoffdünger 70-80 % der Produktionskosten ausmacht. Die EU ist von Erdgasimporten
abhängig, und die lokale Produktion von Stickstoffdüngern gewährleistet keine
Selbstversorgung. Mit dem Ausbruch der Energiekrise ist der Grad der Selbstversorgung
zudem zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ammoniakproduktion in
Europa im weltweiten Vergleich besonders teuer ist. Phosphat- und Kalidünger werden
hauptsächlich aus bergmännisch abgebauten Ausgangsstoffen hergestellt.
Angesichts anhaltend hoher Betriebsmittelpreise besteht die Gefahr einer
Deindustrialisierung in der EU, dabei ist die heimische Produktionskapazität für die EU
von strategischer Bedeutung: In den letzten Jahren hat sich der Rückgang der
Ammoniakproduktion in der EU beschleunigt, wie die endgültige Stilllegung von Anlagen, die
5 Dies entspricht in den Jahren 2024 und 2025 etwas mehr als 7 % der Betriebsmittelkosten für den Agrarsektor
der EU, nach einem Rekordwert von fast 9 % im Jahr 2022; Eurostat-Daten zur Landwirtschaftlichen
Gesamtrechnung (LGR).
6 Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN), Düngemittelkosten 24 % der
Vorleistungen und 16 % der gesamten Betriebsmittelkosten im Jahr 2023 für Ackerbauern.
3
9 % der EU-Kapazität ausmachten, seit 2023 zeigt. Mehrere Düngemittelanlagen in ganz
Europa wurden stillgelegt oder geschlossen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Industrie
einen großen Beitrag zu den Treibhausgasemissionen leistet7 und der Übergang zu einer CO₂-
armen Produktion große Investitionen erfordert, die die Unternehmen in der EU nur schwer
mobilisieren können, wenn hohe Betriebsmittelkosten, globale Volatilität und ungleiche
Wettbewerbsbedingungen ihre Rentabilität untergraben.
Die Strategie der EU für die Dekarbonisierung und einen besseren Nährstoffkreislauf in
landwirtschaftlichen Systemen zielt darauf ab, die Emissionen zu senken, doch sind dafür
erhebliche Hindernisse zu überwinden. Für grünes Ammoniak, das unter Verwendung von
durch Elektrolyse erzeugtem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, sind nach
wie vor erhebliche Investitionen erforderlich. Grünes Ammoniak hat höhere Produktionskosten
als auf fossilen Brennstoffen basierende Alternativen, z. B. blaues Ammoniak – mit CO₂-
Abscheidung und -Speicherung – und biobasierte Stickstoffdünger. Andererseits haben
biobasierte Düngemittel mit regulatorischen Hindernissen und Markteintrittsbarrieren zu
kämpfen, darunter langwierige Genehmigungsverfahren, regulatorische Engpässe im
Zusammenhang mit aus Abfällen gewonnenen Betriebsmitteln und eine ungleiche Akzeptanz
in den Mitgliedstaaten.
2.3. Volatilität des Düngemittelmarkts
Sehr hohe Volatilität der weltweiten Düngemittelmärkte
Der rechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat zu einer Unterbrechung der
Düngemittelversorgung geführt, was zu einem Preisanstieg beigetragen hat. Am 20. Juni 2025
ergriff die Kommission geeignete zolltarifliche Maßnahmen, um der wirtschaftlichen
Abhängigkeit der Union von Einfuhren stickstoffbasierter Düngemittel aus der Russischen
Föderation und Belarus entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen waren notwendig, um die
strategische Abhängigkeit der EU von Russland zu verringern.
Weiter eingeschränkt wird das Angebot zudem durch die jüngste Ausweitung endgültiger
Antidumpingzölle auf Einfuhren von Harnstoff-Ammoniumnitrat aus der Russischen
Föderation, den USA und Trinidad und Tobago; die Düngemittelindustrie der EU musste aber
vor anhaltendem unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Im Dezember 2025 verschärften
die Markterwartungen hinsichtlich der künftigen Einfuhrbedingungen im Vorfeld der
Einführung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM)8 zusammen mit anderen Faktoren den
Preisanstieg bei Stickstoffdünger.
Die militärische Eskalation im Nahen Osten seit dem 28. Februar 2026 hat eine Region
getroffen, die dadurch, dass auf sie 20-30 % der weltweiten Ausfuhren insbesondere von
Ammoniak und Harnstoff entfallen und dass sie den bei der Herstellung von Phosphatdüngern
verwendeten Schwefel liefert, eine wichtige Rolle bei der weltweiten Düngemittelversorgung
7 Die Stickstoffbindung ist für etwa 1,5 % der CO₂-Emissionen in der EU verantwortlich (ca. 50-60 Mio. t
CO₂ /Jahr).
8 CO₂-Grenzausgleichssystem – Steuern und Zollunion; die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichssystems hat
2026 begonnen. Der Mechanismus wird 2027 im Rahmen eines Berichts überprüft.
4
spielt. Im April 2026 stiegen die Durchschnittspreise für Stickstoffdünger im Vergleich zu
Februar 2026 drastisch an, nämlich um rund 40 Prozentpunkte (und liegen nun rund 70 % über
dem Durchschnitt von 2024). Auch die Preise für Phosphatdünger sind betroffen.
Abbildung 1: Entwicklung der Düngemittelpreise im Verhältnis zu den Getreidepreisen. Ein höheres Düngemittel-
Getreidepreisverhältnis zeigt eine geringere Erschwinglichkeit von Düngemitteln.
Weltweit sind Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die auf den Weltmarkt
angewiesen sind, um ihre Düngemittel zu beziehen, am stärksten betroffen, insbesondere
Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika, die traditionell Stickstoffdünger aus dem Nahen
Osten kaufen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
geht davon aus, dass die Risiken erheblich steigen werden, wenn die Störung in der Straße von
Hormus anhält, was sich auch auf die Pflanzungsentscheidungen für 2026 und darüber hinaus
auswirken wird9. Mehrere Länder (China, Indien, Mexiko, Russland, Vereinigte Staaten) haben
begonnen, Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Situation zu ergreifen: Nutzung der
strategischen Reserven, Auferlegung von Ausfuhrbeschränkungen, Festsetzung von
Preisobergrenzen für Landwirte oder Beseitigung von Einfuhrschranken. Weltweit stehen
Marktgleichgewicht und Ernährungssicherheit auf dem Spiel.
Notwendigkeit einer transparenten, gut funktionierenden und weiterentwickelten
EU-Lieferkette
Der EU-Düngemittelmarkt ist im Vergleich zu anderen Märkten durch Asymmetrie,
Fragmentierung, mangelnde Transparenz und eine relativ konzentrierte Produktion
gekennzeichnet. Selbst wenn Landwirte in Erzeugerorganisationen gemeinsam Betriebsmittel
beschaffen, bestehen nach wie vor Asymmetrien in Bezug auf die Verhandlungsmacht und den
Zugang zu Informationen in der Kette. Insbesondere mangelt es an öffentlich zugänglichen
Echtzeit-Preisdaten und allgemeinen Marktinformationen über Angebot und Nachfrage.
9 https://www.fao.org/newsroom/detail/fao-chief-economist-warns-of-severe-global-food-security-risks-
fromdisruption-to-strait-of-hormuz-trade-corridor/en.
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Düngemittelpreis und -erschwinglichkeit
Preisindex für Düngemittel Preisverhältnis Düngemittel/Getreide
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Es gibt keinen Binnenmarkt für Düngemittel in der EU. Gemäß der
Düngeprodukteverordnung10 sind Düngemittel in der EU als Produkte mit CE-Kennzeichnung
frei im Verkehr. Die Düngeprodukteverordnung folgt jedoch dem Modell der fakultativen
Harmonisierung, sodass die nationalen Düngemittelmärkte neben dem Binnenmarkt bestehen
bleiben. Der Ansatz, der seit 2003 besteht und 2019 erneuert wurde, wird von den Herstellern
positiv bewertet, da er es ermöglicht, nationale Vorschriften für das Ende der Abfalleigenschaft
zu erlassen und nationale Maßnahmen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte
umzusetzen, und den Landwirten so mehr Düngeprodukte zur Verfügung stehen. Er schränkt
jedoch auch die Möglichkeit ein, Düngeprodukte grenzüberschreitend im Binnenmarkt zu
kaufen. Noch fragmentierter ist der Markt für CO₂-arme mineralische Düngemittel und
biobasierte (organische) Düngemittel, bei denen eine geringere Standardisierung der Produkte
in Verbindung mit einem komplexen Regelungsumfeld eine weitere Hürde darstellt.
Die von der Kommission im Jahr 2022 eingerichtete Beobachtungsstelle für den
Düngemittelmarkt11 hat die Markttransparenz verbessert, insbesondere durch die
Veröffentlichung aktueller Daten zu den Preisen mineralischer Düngemittel in der EU und zum
Handel damit. Die erzielten Fortschritte reichen jedoch nicht aus, um den Landwirten bei ihren
Einkäufen volle Klarheit und Planbarkeit zu verschaffen.
3. ZIELE
Dieser Aktionsplan baut auf früheren Ansätzen auf, aber in einem drängenderen politischen
Umfeld in den Bereichen Geopolitik, Handel und Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen der
umfassenderen Ziele der EU in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, strategische Autonomie,
Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität behandelt der Aktionsplan für
Düngemittel alle Stufen der Wertschöpfungskette von der Produktion in der EU-
Düngemittelindustrie bis zur Endnutzung durch EU-Landwirte, da beide der Dynamik der
internationalen Märkte für Produktionsmittel unterliegen. Die Lösungsansätze müssen sich auf
die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken, von Angebot bis Nachfrage.
Ziel des Aktionsplans ist es, eine Partnerschaft zwischen Düngemittelherstellern und
Landwirten zu schaffen und alle Akteure auf EU- und nationaler Ebene zu mobilisieren,
um kurzfristige Maßnahmen zur Förderung von Erschwinglichkeit und
Versorgungssicherheit zu ergreifen. Er ist in einen umfassenderen mittel- bis langfristigen
Ansatz eingebettet, der darauf abzielt, die heimische Produktion zu unterstützen, eine
effizientere und nachhaltigere Nutzung von Nährstoffen zu fördern und den Übergang zu
CO₂-armen und kreislaufbasierten Düngemitteln zu fördern.
Mit dem Aktionsplan für Düngemittel werden drei sich gegenseitig verstärkende Ziele
verfolgt:
1. Kurzfristig eine bessere Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln,
10 Verordnung (EU) 2019/1009.
11 Düngemittel – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – Europäische Kommission.
6
2. Stärkung der offenen strategischen Autonomie und Resilienz der EU, indem die
heimische Produktion gestärkt, die Versorgung diversifiziert, eine nachhaltige
Nährstoffbewirtschaftung sichergestellt und der Übergang zur Dekarbonisierung
beschleunigt wird und
3. Stärkung der Transparenz und des Dialogs in der gesamten Düngemittellieferkette.
4. ZENTRALE AKTIONSBEREICHE
Mit dem Aktionsplan werden diese Ziele durch zwei Arten von Maßnahmen erreicht:
kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung der plötzlichen geopolitischen Störungen, die sich
auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln für die europäischen Landwirte
auswirken, und längerfristige Maßnahmen, die einen strukturellen Wandel der europäischen
Düngemittelwertschöpfungskette und des Nährstoffeinsatzes fördern.
Die Maßnahmen zur Verbesserung der kurzfristigen Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit
werden die Weichen für die längerfristigen Bemühungen stellen.
4.1. Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Landwirte zu
erschwinglichen Düngemitteln:
In den kommenden Wochen und Monaten werden die europäischen Landwirte unter
schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit schwierigen Entscheidungen über die nächste
Aussaatsaison für die Ernte 2027 konfrontiert sein. Daher sind Sofortmaßnahmen erforderlich.
Um den Druck auf die Produktionskosten und Preise für Düngemittel zu verringern und die
Versorgung der Landwirte und der heimischen Düngemittelindustrie zu sichern, werden die
folgenden kurzfristigen Maßnahmen vorgeschlagen:
Zur Sicherung der unmittelbaren Liquidität und um die landwirtschaftliche Produktion
aufrechtzuerhalten, muss den am stärksten betroffenen europäischen Landwirten im
Rahmen der bestehenden Kriseninstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik eine gezielte
Sonderunterstützung gewährt werden. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag
vorlegen, um den EU-Haushalt zu mobilisieren und die Agrarreserve um einen
erheblichen Betrag aufzustocken, damit die Landwirte rasch entlastet werden können.
Um für Planbarkeit und Stabilität zu sorgen und die Zusammenarbeit entlang der
gesamten Wertschöpfungskette zu erleichtern, wird die Kommission eine EU-
Partnerschaft zur Wertschöpfungskette für Düngemittel zwischen
Düngemittelherstellern, Landwirten, anderen betroffenen Interessenträgern und den
Mitgliedstaaten ins Leben rufen. Eine solche Partnerschaft würde darauf abzielen, i) die
Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit heimischer Düngemittel für die Landwirte in der EU
sicherzustellen, ii) die Planbarkeit sowohl für die Erzeuger als auch für die Nutzer zu
verbessern und iii) die Dekarbonisierung der EU-Düngemittelindustrie im Sinne der Energie-
und Klimaziele der EU zu unterstützen. Die Partnerschaft wird nach ihrer Einrichtung in Form
von politischen Dialogsitzungen funktionieren. Bei diesen Sitzungen und in Bezug auf
7
etwaige Ergebnisse werden geeignete Vorkehrungen getroffen, um die Einhaltung der EU-
Wettbewerbsvorschriften zu gewährleisten.
Um die Auswirkungen der Krise im Nahen Osten auf die am stärksten betroffenen Sektoren
abzufedern, hat die Kommission am 29. April 2026 einen befristeten Rahmen für staatliche
Beihilfen12 zur Ergänzung der bestehenden Beihilfevorschriften angenommen. Die
Mitgliedstaaten können diesen befristeten Rahmen nutzen, um Unternehmen zu unterstützen,
die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und direkt oder indirekt von
der Krise im Nahen Osten betroffen sind, um die Folgen des außergewöhnlich starken Anstiegs
der Kraftstoff- und Düngemittelpreise abzumildern.
Zwecks zusätzlicher kurzfristiger Entlastung wird die Kommission ein zielgerichtetes
GAP-Paket vorlegen, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die im Rahmen der
derzeitigen GAP-Strategiepläne verfügbare Unterstützung bestmöglich zu nutzen. Die
Kommission wird
eine Maßnahme im Rahmen der bestehenden GAP-Mittelausstattung vorschlagen, mit
der bedarfsgerechte Liquiditätshilfen für Landwirte geschaffen werden, sowie eine
flexiblere Gestaltung der Vorschusszahlungen an die Begünstigten, damit die Landwirte
unter diesen außergewöhnlichen Umständen weiterhin ihren finanziellen
Verpflichtungen gegenüber Banken und Betriebsmittellieferanten nachkommen
können;
den Mitgliedstaaten empfehlen, im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne eine neue Öko-
Regelung oder eine Agrarumwelt- und Klimamaßnahme zu entwickeln (bzw.
existierende Regelungen/Maßnahmen in diesem Bereich anzupassen) und zu
finanzieren, um die Düngungseffizienz zu verbessern, die nachhaltige Nutzung
recycelter Nährstoffe zu fördern und die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen
Betriebe zu stärken, gegebenenfalls auch durch Umschichtungen und Entwicklung
gezielter Interventionen;
den Mitgliedstaaten empfehlen, die Mittel für Investitionsmaßnahmen zur Förderung
eines effizienteren und nachhaltigeren Düngemitteleinsatzes (z. B. ökologischer
Landbau, Präzisionslandwirtschaft usw.) im Rahmen der bestehenden GAP-Mittel
aufzustocken.
Diese Vorschläge würden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bis zum Ende des laufenden
Zeitraums (2027) rasch außergewöhnliche Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass die GAP-
Mittel die Landwirte in der derzeitigen Krise wirksam unterstützen.
Die Kommission wird auch ein Informationspaket über die den Landwirten zur Verfügung
stehenden Instrumente zusammenstellen und dies den Mitgliedstaaten zusammen mit
einschlägigen Wissensressourcen über das GAP-Netz der EU13 und mittels einer speziellen
12 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_894.
13 Europäisches GAP-Netzwerk.
8
Veröffentlichung über Forschungs- und Innovationsergebnisse von Horizont Europa im
Zusammenhang mit biobasierten Düngemitteln zur Verfügung stellen.
Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen bestehender Fonds, insbesondere des
Kohäsionsfonds, die Möglichkeit, die Erzeugung von nachhaltigem Biogas und
Biomethan im Einklang mit der Mitteilung „AccelerateEU – Energieunion: Bezahlbare
und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen“14 zu unterstützen und gleichzeitig
die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu beschleunigen, die bereits in ihren Aufbau- und
Resilienzplänen enthalten sind. Die Unterstützung kann Projekte in landwirtschaftlichen
Betrieben und Kooperationsprojekte, die Nachrüstung bestehender Anlagen, die Beseitigung
verbleibender Engpässe bei Genehmigungen für neue Anlagen, die Bewirtschaftung von
Gärrückständen und den Transport nachhaltiger Rohstoffe über Regionen hinweg umfassen.
Biogas kann die Energie- und Nährstoffabhängigkeit verringern, zusätzliches Einkommen für
Landwirte und lokale Wertschöpfung in ländlichen Gebieten generieren und die Resilienz
durch kreislauforientierte Lösungen für Energie und recycelte Nährstoffe erhöhen.
Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten gemäß der Mitteilung „AccelerateEU“ die
Möglichkeit, gezielte, zeitnahe und befristete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich
Preisinterventionen, Einkommensstützungsregelungen und Steueranreize, die darauf
abzielen, energieintensive Industrien zu unterstützen, wobei gleichzeitig Anreize erhalten
bleiben sollten, Energie zu sparen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen
zu verringern. Dies könnte dazu beitragen, die Energiekosten der Düngemittelhersteller zu
stabilisieren. So könnten sie weiterhin erschwingliche heimische Düngemittel herstellen, die
Wettbewerbsfähigkeit des Sektors könnte gesteigert und die Kreislaufwirtschaft und der
Einsatz biobasierter Materialien als alternative Rohstoffe könnten gefördert werden. Dies steht
im Einklang mit den Plänen der Kommission zur Erfassung der europäischen Kapazitäten und
zur Zusammenarbeit mit der Industrie, mit der Hindernisse für den schnellen Ausbau dieser
Aktivitäten ausgeräumt werden sollen.
Zur Vorbereitung der nachstehend beschriebenen eher strukturellen Maßnahmen wird die
Kommission kurzfristige Maßnahmen prüfen, um die Verwendung von Gärrückständen
zu erleichtern, einschließlich des Vorschlags und der Einrichtung eines Reallabors.
Die Kommission wird die Entwicklungen auf den europäischen und globalen
Düngemittelmärkten engmaschig verfolgen und ist bereit, zusätzliche
Handelsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, wo dies rechtlich und wirtschaftlich
angemessen und durch die Marktbedingungen gerechtfertigt ist, um Düngemittel von einer
größeren Auswahl an Lieferanten beziehen zu können, wobei auch die Lage heimischer
Hersteller sowie fragiler Länder, die von Düngemitteleinfuhren abhängig sind, zu
berücksichtigen ist. Dies könnte die Ausweitung der Liste der Düngemittel umfassen, für die
14 Mitteilung der Kommission „AccelerateEU – Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch
beschleunigte Maßnahmen“, COM(2026) 370 final.
9
die von der Kommission bereits vorgeschlagene vorübergehende Aussetzung der
Meistbegünstigungszölle gelten würde15.
Je nachdem, wie sich die Märkte entwickeln, könnte die Kommission den Rat ersuchen, die
Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts16 (IMERA) im
Überwachungs- oder Notfallmodus zu aktivieren. Dafür müssten Düngemittel und die zu ihrer
Herstellung benötigten Rohstoffe als krisenrelevante Waren eingestuft werden, was
beispielsweise eine verstärkte Überwachung, die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die
Kommission im Namen der Mitgliedstaaten, gezielte Auskunftsersuchen, vorrangige Ersuchen,
schnellere Genehmigungen und Maßnahmen zur Ausweitung der Produktionskapazität
ermöglichen würde, unter Wahrung des freien Verkehrs von Düngemitteln im Binnenmarkt.
Sollte sich die Lage in Bezug auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln
weiter verschlechtern, würde die Kommission andere Maßnahmen auch vorübergehender
Natur in Betracht ziehen.
Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen ihrer unmittelbaren Reaktion bereits eine
Reihe gezielter Maßnahmen ergriffen oder angekündigt.
Was die Handelsmaßnahmen betrifft, so hat die Kommission am 20. Februar 2026
einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates17 angenommen, mit der die Zollsätze
des Gemeinsamen Zolltarifs für Ammoniak, Harnstoff und bestimmte andere
stickstoffhaltige und gemischte Düngemittel aus anderen Ländern als Russland und
Belarus durch zollfreie Kontingente für ein Jahr ausgesetzt werden. Mit der Annahme
der Maßnahme werden der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU gestärkt und die
Kosten für Landwirte und die Düngemittelindustrie gesenkt, indem Einfuhrzölle in
Höhe von schätzungsweise 60 Mio. EUR wegfallen.
Während das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) schrittweise eingeführt wird, sieht
die Kommission eine Ausnahme von den Standardberechnungsvorschriften für
Standardwerte vor, nämlich einen pauschalen Aufschlag von 1 % auf die CBAM-
Standardwerte für Düngemittel, der deutlich niedriger ist als die für andere CBAM-
Waren verwendeten Aufschläge (10 %, 20 % bzw. 30 % in den Jahren 2026, 2027 und
2028). Die Kommission führt bis spätestens Dezember 2027 eine Überprüfung der
Standardwerte durch. Die Kommission hat auch den Durchführungsrechtsakt zur
Anpassung der kostenlosen Zuteilung veröffentlicht. Dieser und andere
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte, die für den Start der CBAM-
Regelphase erforderlich sind, wurden Ende 2025 veröffentlicht. Diese Vorschriften
15 Register der Kommissionsdokumente – COM(2026) 99.
16 Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung
eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz
des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR), Verordnung (EU) 2024/2747 - DE - EUR-Lex, gültig ab
dem 29 Mai 2026.
17 Register der Kommissionsdokumente – COM(2026) 99.
10
bieten den Importeuren die nötige Klarheit, um ihr CBAM-Risiko einzuschätzen18. Die
Kommission fördert auch die Verfügbarkeit von Prüfern, um die Angabe der
tatsächlichen Werte zu erleichtern, was wahrscheinlich zu einer geringeren CBAM-
Verpflichtung im Vergleich zur Verwendung von Standardwerten führen wird.
Am 22. April 2026 legte die Kommission ihre Mitteilung „AccelerateEU –
Energieunion: Bezahlbare und sichere Energie durch beschleunigte Maßnahmen“
vor, die darauf abzielt, gefährdete Sektoren rasch vor hohen Energiepreisen zu
schützen, längerfristig die Energiepreise strukturell zu senken und Unternehmen zu
entlasten. In der Mitteilung wird die besondere Situation von Düngemitteln anerkannt
und auf die Bedeutung kreislauforientierter Lösungen, recycelter Nährstoffe und das
ungenutzte Potenzial von Biogas und Biomethan hingewiesen.
Die Kommission unterstützt die Forderungen nach einer Koordinierung auf
internationaler Ebene, z. B. im Rahmen der G7 und der G20, um die Umleitung von
Lieferungen zu erleichtern, unter anderem durch alternative Handelskorridore, und so
die Markttransparenz zu verbessern, das ordnungsgemäße Funktionieren der
Lieferketten sicherzustellen, den Handel offen zu halten, ungerechtfertigte
Ausfuhrbeschränkungen für Lebensmittel und wichtige landwirtschaftliche
Betriebsmittel wie Düngemittel zu vermeiden und gleichzeitig die weltweite
Ernährungssicherheit zu verbessern.
4.2. Mittelfristige Stärkung der strategischen Autonomie und Resilienz: Ausbau der
heimischen Produktion, Verringerung von Abhängigkeiten und Beschleunigung des
Übergangs zu dekarbonisierten, CO₂-armen und kreislaufbasierten Düngemitteln
Die längerfristigen strukturellen Maßnahmen bauen auf dem Ansatz auf, der bereits in der
Mitteilung von 2022 zum Ausdruck kommt und mit dem sichergestellt wird, dass die Ziele
Versorgungssicherheit, Ernährungssicherheit, strategische Autonomie, industrielle
Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit gemeinsam verfolgt werden müssen.
MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER VERFÜGBARKEIT UND ERSCHWINGLICHKEIT
Die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die Stärkung der
Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks und die Entwicklung der heimischen
Industrie in der EU erfordern sowohl eine nachhaltigere Herstellung mineralischer Düngemittel
als auch den Ausbau von Alternativen auf der Grundlage CO₂-armer, kreislaufbasierter,
recycelter und biobasierter Nährstoffquellen.
4.2.1. Industrie, Versorgung und Vorsorge
Im Rahmen der EU-Partnerschaft zur Düngemittel-Wertschöpfungskette wird die Kommission
den Dialog intensivieren, um Möglichkeiten zur Stärkung der Produktionskapazitäten, zur
Bewältigung energiebezogener Sachzwänge, zur Sicherung des Zugangs zu wichtigen
18 Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 der Kommission. Für das Jahr 2026 werden die Quartalspreise auf
dem CBAM-Webportal veröffentlicht.
11
Ausgangs- bzw. Rohstoffen, zur Beseitigung operativer Engpässe und zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit zu ermitteln.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden bei ihrer
Zusammenarbeit mit Partnerländern besonderes Augenmerk darauf richten, sowohl für
die EU als auch für ihre Partnerländer die Diversifizierung der Versorgung mit
Ammoniak, Harnstoff und anderen relevanten Dünge- und Betriebsmitteln im Einklang
mit der Handelspolitik und den Sanktionsregelungen der Union zu fördern und
gleichzeitig eine widerstandsfähige heimische Produktionsbasis zu erhalten. Um die
Versorgung zu diversifizieren, wird die Kommission Investitionen in Partnerländern im
Rahmen von für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften prüfen, unter anderem im Rahmen
der Global-Gateway-Strategie19 und des Team-Europa-Konzepts20, die die Herstellung von
Ammoniak und biobasierten organischen Düngemitteln betreffen und die die lokalen,
regionalen und EU-Märkte entlang bestimmter Korridore mit zuverlässigen Transport-,
Logistik- und Lagereinrichtungen bedienen sollen. Ein gutes Beispiel sind bei grünem
Ammoniak potenzielle oder laufende Team-Europa-Investitionsprojekte zur Erzeugung von
erneuerbarem Wasserstoff in Drittländern wie Namibia oder Paraguay, sowie das Potenzial für
eine Zusammenarbeit mit der Ukraine im Bereich Biomethan. Eine verstärkte Zusammenarbeit
mit unseren Partnern, bei der alle verfügbaren Instrumente wie umfassende Partnerschaften
sowie regionale und multilaterale Foren genutzt werden, ist daher von entscheidender
Bedeutung. Insbesondere mit den Partnern in der südlichen Nachbarschaft und in der
Golfregion kann auch der Pakt für den Mittelmeerraum konkrete, kurzfristige Möglichkeiten
schaffen.
Die Kommission wird die Risiken für den Zugang der EU zu Kali und Phosphat sowie
Phosphor- und Kalidünger bewerten und auf dieser Grundlage angehen und reduzieren,
unter anderem durch die Aufrechterhaltung oder den Ausbau der heimischen
Produktionskapazität, die Diversifizierung der Einfuhren, die Berücksichtigung des
Modernisierungsbedarfs und von Umwelterwägungen, sowie erforderlichenfalls geeignete
regulatorische Änderungen vornehmen.
Die Kommission wird Optionen für die Bevorratung und andere Vorsorgeoptionen für
wichtige Düngemittel und Betriebsmittel bewerten, einschließlich saisonaler oder
Mindestvorräte und gegebenenfalls gemeinsamer Beschaffung oder anderer Instrumente, um
die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks zu erhöhen und die Preisvolatilität
einzudämmen. Diese Arbeit wird zu einem einschlägigen Austausch über die materielle
Vorsorge der EU im Rahmen des EU-Bevorratungsnetzes beitragen, das im Rahmen der EU-
Bevorratungsstrategie21, anderer Schlüsselmaßnahmen der Union zur Krisenvorsorge, des
IMERA-Instrumentariums und der Erhebung von Daten über Bestände im Rahmen der
nachstehend vorgeschlagenen Markttransparenzmaßnahmen eingerichtet wurde. Dabei werden
die Sachzwänge in Bezug auf Subsidiarität, Lagerung und Sicherheit, mögliche Auswirkungen
19 Global Gateway - Europäische Kommission.
20 Team-Europa-Initiativen - Internationale Partnerschaften - Europäische Kommission.
21 Bevorratung – Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe.
12
auf die Preise und auf von Einfuhren abhängige fragile Drittländer sowie die Kohärenz mit
horizontalen Vorsorgeinstrumenten in vollem Umfang berücksichtigt.
4.2.2. Kreislaufwirtschaft, Marktintegration und Dekarbonisierung
Es besteht ein eindeutiges Potenzial zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz und zur
Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der EU-Landwirtschaft. Die Schließung des
Kreislaufs bei der Nährstoffverwendung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der heimischen
Produktion ist sowohl erreichbar als auch vorteilhaft; sie bietet Kosteneinsparungen, geringere
Umweltverschmutzungsrisiken, bessere Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit.
Die Kommission wird die Entwicklung und tatsächliche Nutzung organischer
Düngemittel und von Alternativen zu konventionellen anorganischen Düngemitteln,
insbesondere biobasierten Düngemitteln, durch Nährstoffrecycling, Phosphor- und
Stickstoffrückgewinnung, Biomethan- und Biogaspfade, Verwertung von Gärrückständen,
Valorisierung von Algenbiomasse, mikrobielle Lösungen und andere innovative Technologien
unterstützen. Dabei wird auf der Bioökonomie-Strategie22, der Umsetzung der Richtlinie über
die Behandlung von kommunalem Abwasser23 und einschlägigen Initiativen für die
Kreislaufwirtschaft aufgebaut, die darauf abzielen, die Erzeugung und sichere Verwendung
zurückgewonnener Nährstoffe zu erleichtern und Rückstände, Abfälle und Nebenprodukte über
Wertschöpfungsketten hinweg, einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und
Fischerei, zu verwerten. Einschlägige Maßnahmen werden auch im Hinblick auf den
bevorstehenden Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft bewertet.
In der kürzlich vorgelegten Bioökonomie-Strategie wurde festgestellt, dass im Bereich
der biobasierten Düngemittel großes Potenzial für einen Leitmarkt zum Ersatz
traditioneller mineralischer Düngemittel besteht. Die Kommission wird Möglichkeiten
prüfen, wie solche Düngemittel klar definiert werden können. Zusammen mit dem Abbau von
Regulierungs- und Markthemmnissen ist die Festlegung einer solchen Definition ein
notwendiger erster Schritt für die nachstehend beschriebenen Maßnahmen, die darauf abzielen,
Leitmärkte für solche Produkte zu schaffen. Um den Übergang von fossilen Düngeprodukten
zu kreislauf- und biobasierten Alternativen zu beschleunigen, wird die Kommission unter
Berücksichtigung der Empfehlungen der Allianz für kritische Chemikalien Maßnahmen zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Einführung biobasierter Düngeprodukte,
einschließlich Pflanzen-Biostimulanzien, vorschlagen.
Im Vorschlag für den Biotech-Rechtsakt II wird die Kommission Maßnahmen zur
Schaffung von Leitmärkten für biobasierte Düngeprodukte ausarbeiten. Mit der
Schaffung von Leitmärkten sollen die Geschäftsmodelle für solche Produktionsprozesse
gestärkt und die betreffenden Produkte im Laufe der Zeit erschwinglicher werden. Dazu
gehören Mindestanforderungen für die Beimischung CO₂-armer und/oder biobasierter
22 Ein strategischer Rahmen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie der EU, COM(2025) 960
final, EUR-Lex – 52025DC0960 – DE – EUR-Lex.
23 Richtlinie (EU) 2024/3019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die
Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) Richtlinie- EU -
2024/3019 – DE – EUR-Lex.
13
Inhaltsstoffe und/oder andere nachfrageseitige Mechanismen wie freiwillige und
verbindliche Kennzeichnungssysteme.
In Bezug auf biobasierte Düngemittel tierischen Ursprungs wird die Kommission Engpässe bei
der Schaffung solcher Leitmärkte prüfen, die durch EU-Rechtsvorschriften verursacht sein
könnten. Im Rahmen der Bewertung der Abfallrahmenrichtlinie24 wird die Kommission
Maßnahmen zur Vereinfachung der Bewirtschaftung tierischer und anderer
Nebenprodukte, einschließlich solcher, die zur Verwendung in Biogas- oder
Kompostieranlagen bestimmt sind, und der landwirtschaftlichen Verwendung von
anaerob vergärtem oder kompostiertem Dung prüfen, und zwar insbesondere, ob sie vom
Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden könnten. Die Kommission wird
auch untersuchen, wie die Bestimmungen der Verordnung über tierische Nebenprodukte weiter
verbessert werden könnten, um das Inverkehrbringen und die Verwendung biobasierter
Düngemittel tierischen Ursprungs zu erleichtern. Die Kommission wird zudem ihre Arbeit an
der Weiterentwicklung der Verordnung (EU) 2019/1009 (EU-Düngeprodukteverordnung)
fortsetzen, um die Verwendung einer breiteren Palette biobasierter Materialien in EU-
Düngeprodukten zu ermöglichen und so Innovation und Kreislauffähigkeit von Produkten für
den Binnenmarkt zu fördern.
Die Kommission arbeitet daran, die Nutzung CO₂-armer Produkte zu fördern. In diesem
Zusammenhang prüft die Allianz für kritische Chemikalien derzeit politische Optionen zur
Schaffung von Leitmärkten für CO₂-arme Produkte, einschließlich Stickstoffdünger, um
das Geschäftsszenario für Investitionen in eine CO₂-arme Produktion zu stärken. Die
Kommission wird die Empfehlungen der Allianz für Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage
nach CO₂-armen Produkten, einschließlich Düngemitteln, berücksichtigen.
Die Kommission wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, gegebenenfalls Instrumente
für staatliche Beihilfen zu nutzen, um Landwirte bei der Einführung und Verwendung
biobasierter (organischer) und CO₂-armer Düngemittel zu unterstützen, z. B. die
Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen
Gebieten25 und die Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft26.
Der EU-Markt für Düngeprodukte besteht parallel zu den nationalen Düngemittelregelungen.
Die EU-Düngeprodukteverordnung beruht auf dem Grundsatz der fakultativen
Harmonisierung und bietet einen Anreiz für den freien Verkehr von Düngeprodukten mit CE-
Kennzeichnung, die die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllen, in der gesamten EU.
Produkte, die der EU-Düngeprodukteverordnung entsprechen, dürfen mit der CE-
Kennzeichnung versehen und im Binnenmarkt frei in Verkehr gebracht werden; Hersteller
können aber auch beschließen, ihre Düngeprodukte stattdessen nach nationalen Vorschriften in
24 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und
zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR), EUR-Lex – 02008L0098-20251016
– DE – EUR-Lex.
25 Mitteilung der Kommission – Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten
(ABl. C 485 vom 21.12.2022, S. 1) EUR-Lex – 02022XC1221(01)-20240305 – DE – EUR-Lex).
26 Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter
Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1,
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2472/oj).
14
Verkehr zu bringen. Angesichts des langjährigen Bestehens des EU-Rahmens für anorganische
Düngemittel sollte eine vollständige Harmonisierung dieser Vorschriften geprüft werden, um
den größtmöglichen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen; so könnten Hersteller ihre
Produkte im Rahmen einer einzigen Regelung in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr bringen,
was die Verbreitung dieser Produkte in der gesamten Union verbessern würde. Die
Kommission wird die Machbarkeit eines vollständig integrierten Binnenmarkts für
anorganische Düngemittel – möglicherweise durch eine Änderung der
Düngeprodukteverordnung – prüfen.
Bei Produkten, die nicht unter die harmonisierten Vorschriften fallen, stützen sich die Hersteller
auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, wenn sie sie auf den Märkten anderer
Mitgliedstaaten bereitstellen. Die Kommission bewertet derzeit die Verordnung
(EU) 2019/51527 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen
Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind, einschließlich einer Bewertung der
Wirksamkeit der Verordnung im Hinblick auf die Verbesserung des Binnenmarkts für nicht
harmonisierte und teilweise harmonisierte Waren wie nationale Düngeprodukte. Auf der
Grundlage der Ergebnisse dieser Bewertung wird die Kommission Folgemaßnahmen in
Erwägung ziehen.
Für Phosphatdünger wird die Bewertung der Verordnung (EU) 2019/1009 durch die
Kommission eine Überprüfung der in der Verordnung festgelegten Cadmiumgrenzwerte
umfassen. Bei dieser Überprüfung wird – unter Berücksichtigung der verfügbaren
Technologien und wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf Gesundheit und
Umwelt sowie die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln und die
Versorgungssicherheit – untersucht, ob diese Grenzwerte auf ein niedrigeres angemessenes
Niveau gesenkt werden können.
Die Kommission wird auch weitere Arbeiten zur Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung
aus organischen Abfallströmen, einschließlich Abwasser und Klärschlamm industriellen und
städtischen Ursprungs, Bioabfällen, Gärrückständen und anderen Abfällen, unterstützen. Die
Kommission wird prüfen, ob Zielvorgaben für das Nährstoffrecycling festgelegt werden
müssen, dabei aber realistisch einschätzen, was tatsächlich erreichbar ist.
4.2.3. CO2-Bepreisung und Unterstützung der Industrie
Durch das Emissionshandelssystem der EU28 (EHS) wurden die Emissionen gesenkt und
Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung geschaffen. Ergänzend dazu stellt das CO₂-
Grenzausgleichssystem sicher, dass die EU-Industrie nicht dem Risiko der Verlagerung von
CO₂-Emissionen ausgesetzt ist. Dieser Ansatz muss unbedingt beibehalten werden, da er
gewährleistet, dass Klima- und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Die Kommission wird
den Mechanismus weiter verbessern, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Parlament und dem Rat in Bezug auf ihre Vorschläge zur Bekämpfung des
27 Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die gegenseitige
Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung
der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 (Text von Bedeutung für den EWR).
28 EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) – Klimaschutz – Europäische Kommission.
15
Risikos einer Umgehung des CBAM, damit der Düngemittelsektor der EU wirksam unterstützt
und dadurch die Einfuhrabhängigkeit des Agrarsektors der EU insgesamt verringert wird.
Wenn Landwirte in der EU in das Geschäftsmodell für selbst angebaute Düngemittel
einbezogen werden, indem sie die organischen Rohstoffe für eine größere Produktion
biobasierter (organischer) Düngemittel bereitstellen, werden Abhängigkeiten und
Anfälligkeiten verringert, die Nachfrage angekurbelt und gleichzeitig Erschwinglichkeit,
Verfügbarkeit und Planbarkeit verbessert.
Bis Juli 2026 wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur Überprüfung des EU-
Emissionshandelssystems annehmen. Im Rahmen der Überprüfung des EHS wird die
Kommission überlegen, wie die Dekarbonisierung der Industrie in allen EHS-Sektoren am
besten unterstützt werden kann, wobei auch die besondere Situation der Düngemittel-
Wertschöpfungskette berücksichtigt wird. Ohne der Überprüfung vorzugreifen, werden
Optionen bewertet, um sicherzustellen, dass jede zusätzliche Flexibilität für die Industrie von
einer verstärkten dekarbonisierten heimischen Produktion und zusätzlich von der
Unterstützung der Herstellung biobasierter (organischer) und kreislaufbasierter Düngemittel
sowie von der Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit einheimischer
Düngemittel in Europa abhängig gemacht wird. In diesem Zusammenhang werden auch die
besonderen Herausforderungen und zusätzlichen Kosten berücksichtigt, mit denen Landwirte
in den Gebieten in äußerster Randlage beim Erwerb von Düngemitteln vom EU-Festland oder
bei deren Einfuhr aus Drittländern konfrontiert sind.
Wie in AccelerateEU angekündigt wird die Kommission darüber hinaus die
Mitgliedstaaten unterstützen, die die Verwendung von Einnahmen aus dem EU-EHS für
gezielte Maßnahmen prüfen möchten, mit denen Investitionen unter anderem in die
Dekarbonisierung der Industrie und kreislauforientierte nachgelagerte Anwendungen
mobilisiert und beschleunigt werden. Dies könnte Investitionen zur Dekarbonisierung der
Düngemittelproduktion sowie kreislauforientierte Lösungen wie eine verstärkte Nutzung
recycelter Nährstoffe umfassen. Die Kommission ermuntert die Mitgliedstaaten weiterhin
dazu, eine solche Verwendung der EHS-Einnahmen zu prüfen.
4.2.4. Finanzierung von Forschung, Innovation und Modernisierung
Investitionen in Innovation und den industriellen Ausbau dekarbonisierter
Düngemittelherstellungsverfahren sind von entscheidender Bedeutung. Solche
Investitionen sollten auch weiterhin für eine Unterstützung aus dem Innovationsfonds29
und durch die Europäische Wasserstoffbank in Betracht kommen und – im Einklang mit
den Bedingungen für künftige Finanzierungsmöglichkeiten – auch durch die vorgeschlagene
Bank zur Dekarbonisierung der Industrie unterstützt werden können. Düngemittel sind
jedoch im Vergleich zu anderen energieintensiven Sektoren bei den geförderten Projekten nicht
ausreichend vertreten. Die Kommission wird weiterhin mit der Düngemittelindustrie
zusammenarbeiten und Informationen über einschlägige Finanzierungsmöglichkeiten, auch für
29 Innovationsfonds – Klimaschutz – Europäische Kommission.
16
hochwertige Dekarbonisierungsprojekte, bereitstellen, um den Zugang des Sektors zu
Finanzmitteln für Dekarbonisierungsprojekte zu verbessern.
Die Kommission wird sich auf bestehende Programme (einschließlich Horizont Europa) und
das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (Circular
Biobased Europe Joint Undertaking, CBE JU)30 stützen und parallel den Beitrag des
Koordinierungsinstruments für Wettbewerbsfähigkeit (Competitiveness Coordination Tool,
CCT)31 und künftiger Finanzierungsprogramme, die im Rahmen des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens vorgeschlagen werden, prüfen. Im Rahmen des CBE JU arbeitet die
Kommission mit der Industrie zusammen, indem sie Vorzeigeprojekte für den Einsatz
biobasierter Düngemittel finanziert. Im Rahmen dieser öffentlich-privaten Partnerschaft richtet
die Kommission die in der Bioökonomie-Strategie angekündigte Europäische Gruppe für die
Durchführung von Investitionen in die Bioökonomie32 ein, um koordinierte Investitionen zu
mobilisieren, z. B. für den Ausbau der Produktion biobasierter Düngemittel.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überprüfung des EHS und der Überarbeitung des
Pakets zur Energieunion wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, ab 2028 den
Innovationsfonds und den umfassenderen Rahmen für die Dekarbonisierung der Industrie zu
mobilisieren, um Projekte mit einem klaren europäischen Mehrwert zu unterstützen. Der
künftige Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit33 kann ebenfalls zu diesem Ziel
beitragen, insbesondere über sein Dekarbonisierungsfenster. Die Kommission arbeitet an zwei
möglichen CCT-Pilotprojekten zu Produktionspfaden für modernere und CO2-arme
Ammoniak- und biobasierte Düngemittel.
Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei der Nutzung von
Beihilfeinstrumenten zu unterstützen, einschließlich des Beihilferahmens für den Deal für eine
saubere Industrie (CISAF)34, wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse
(IPCEI), der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen (CEEAG)35, der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen
zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation36. Die Kommission überwacht
kontinuierlich die Marktentwicklungen, um sicherzustellen, dass ihre Vorschriften über
staatliche Beihilfen ihren Zweck erfüllen, auch im Hinblick auf die Schaffung von Leitmärkten
30 Startseite |Gemeinsames Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa („CBE JU“).
31 Kompass für Wettbewerbsfähigkeit – Europäische Kommission.
32 Einrichtung einer Gruppe für die Durchführung von Investitionen in die Bioökonomie: Aufbau des
finanziellen Rückgrats der biobasierten Zukunft Europas |Gemeinsames Unternehmen für ein
kreislauforientiertes biobasiertes Europa („CBE JU“).
33 Wachstum - Der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit: Europa dabei unterstützen, intelligenter zu
investieren, seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und schneller auf geopolitische Herausforderungen zu
reagieren.
34 Mitteilung der Kommission – Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere
Industrie (Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie) (C/2025/3602).
35 Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022,
C/2022/481, EUR-Lex – 52022XC0218(03) – DE – EUR-Lex.
36 Mitteilung der Kommission – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung,
Entwicklung und Innovation, 2022/C 414/01, C/2022/7388, EUR-Lex – 52022XC1028(03) – DE – EUR-Lex.
17
für biobasierte (organische) Düngemittel und CO₂-arme Düngemittel sowie den Transport von
Nährstoffen.
Mobilisierung der GAP und der Kohäsionspolitik für die Verfügbarkeit und
Erschwinglichkeit von Düngemitteln
Landwirte in der EU, auch in abgelegenen Regionen und Gebieten in äußerster Randlage,
können von kohäsionspolitischen Maßnahmen profitieren, die die Wertschöpfungskette
für Düngemittel auf verschiedene Weise stärken können, da die Kohäsionspolitik unter
Berücksichtigung der territorialen spezifischen Bedürfnisse Folgendes unterstützen kann:
die Entwicklung von Anlagen für die Sammlung und Behandlung von Abwasser und
für die getrennte Sammlung und Behandlung von biologischen Siedlungsabfällen,
auch durch anaerobe Vergärung. Dies kann die Verwertung von Klärschlamm und
Bioabfällen sowie die Nährstoffrückgewinnung erheblich steigern und die
strategische Autonomie der europäischen Düngemittelproduktion erhöhen;
den Einsatz von Alternativen zu konventionellen Düngemitteln, vor allem
organischen und biobasierten Düngemitteln, insbesondere aus der Behandlung und
Verwertung von Klärschlamm und biologischen Siedlungsabfällen, aus der
Biogaserzeugung sowie aus der Phosphor- und Stickstoffrückgewinnung;
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Düngemittelsektor, auch durch
Kompetenzvermittlung, Forschung und Innovation.
Aufbauend auf der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik ruft die Kommission die
Mitgliedstaaten auf, diese Möglichkeiten zu nutzen, um Investitionen und Maßnahmen im
Düngemittelsektor und damit verbundene Tätigkeiten mithilfe von Plattformen für
technische Hilfe und einschlägigen Netzwerken37 zu unterstützen.
Die GAP kann Landwirte in vielerlei Hinsicht entlasten:
Unterstützung von Programmen zur Verbesserung der Düngungseffizienz und zum
Einsatz organischer Düngung als Ersatz für synthetische Düngemittel, wo dies
möglich ist;
Investitionen in Material für Präzisionslandwirtschaft oder Nährstoffrecycling wie
Fermenter;
Beratungsdienste für Nährstoffbewirtschaftungspläne auf Betriebsebene.
Das vorgeschlagene gezielte GAP-Paket wird diese Möglichkeiten verbessern und
zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Landwirte vorsehen, insbesondere eine neue
Liquiditätshilfemaßnahme.
MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER LANDWIRTE
4.2.5. Bessere Nährstoffbewirtschaftung
37 Z. B. die praxisorientierte Gemeinschaft „Kohäsion für den Wandel“ (Cohesion for Transitions, C4T) oder das
Europäische Netzwerk der Umwelt- und Verwaltungsbehörden (ENEA-MA).
18
Für Landwirte sind die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln von
größter Bedeutung. Der Übergang erfordert auch eine bessere Abstimmung von
Nährstoffangebot und Nährstoffbedarf sowohl innerhalb der EU als auch auf Ebene der
landwirtschaftlichen Betriebe durch eine effizientere Nutzung von Nährstoffen in den
landwirtschaftlichen Betrieben. Die Kommission wird daher die Verbringung von
Nährstoffen aus Regionen mit strukturellen Überschüssen in Regionen mit
Nährstoffbedarf im Binnenmarkt unter Berücksichtigung der umweltspezifischen
Einschränkungen fördern und die Mitgliedstaaten auffordern, dies ebenfalls zu tun. Dies wird
sich in der Nutztierstrategie im Einklang mit der Vision für Landwirtschaft und Ernährung38
widerspiegeln, wobei die Verarbeitungskapazität, der regionale Nährstoffbedarf und die
verschiedenen einschlägigen Maßnahmen im Rahmen dieses Plans zur Förderung des
Transports oder zur Verringerung regulatorischer Engpässe berücksichtigt werden. Dabei
können bestehende Expertengruppen, Netzwerke und Plattformen einbezogen werden, um die
Abstimmung zwischen Betreibern in Überschuss- und Defizitregionen zu erleichtern.
4.2.6. Förderung nährstoffeffizienter landwirtschaftlicher Verfahren
Nährstoffeffiziente landwirtschaftliche Verfahren, die die Effizienz des
Nährstoffeinsatzes und die Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe
erhöhen, müssen verbessert und in größerem Maßstab eingesetzt werden. Dazu gehören
effiziente Düngung, Präzisionsdüngung – einschließlich der Nutzung digitaler Instrumente,
Satellitendaten und Drohnen –, Planung der Nährstoffbewirtschaftung, agronomische
Innovation und naturbasierte Lösungen, einschließlich ökologischer/biologischer und
agrarökologischer Anbaumethoden.
Im Rahmen der derzeitigen GAP werden bereits Investitionen in die Präzisionslandwirtschaft
und Verbesserungen bei der Nährstoffbewirtschaftung auf Ebene der landwirtschaftlichen
Betriebe unterstützt. Diese Bemühungen sollten im Rahmen der künftigen GAP39 als Teil der
Pläne für nationale und regionale Partnerschaft40 fortgesetzt werden. Auch Horizont Europa41,
die Mission „Boden“ und ihr Netzwerk von Living Labs sowie der künftige Europäische Fonds
für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) werden Maßnahmen zur Förderung von
Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation in der Landwirtschaft unterstützen. Die
Entwicklung von Instrumenten und Rahmen wie dem Nachhaltigkeitskompass für
38 Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung – Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und
Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten, COM(2025) 75 final vom 19. Februar 2025, EUR-Lex
– 52025DC0075 – DE – EUR-Lex.
39 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen
für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis
2034, COM(2025) 560 final, EUR-Lex – 52025PC0560 – DE.
40 Europäischer Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den
ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit – Europäische Kommission.
41 Horizont Europa – das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation.
19
landwirtschaftliche Betriebe42 oder dem Unterstützungsinstrumentarium für Nährstoffe43 wird
den Landwirten nützliche Referenzen an die Hand geben, um die Effizienz der
Nährstoffnutzung zu verbessern und Nährstoffverluste zu verringern.
Um den Landwirten dabei zu helfen, Nährstoffe nachhaltiger und kosteneffizienter zu nutzen,
fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre landwirtschaftlichen Beratungsdienste
auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Nährstoffen auszuweiten und den großflächigen
Einsatz von Systemen für die Nährstoffbewirtschaftung und -überwachung in
landwirtschaftlichen Betrieben, wie das Betriebsnachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe,
einzubeziehen.
Die Kommission wird entsprechend ihrem Vorschlag nationale GAP-Empfehlungen (sowie
andere einschlägige Dokumente) herausgeben, um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung
ihrer künftigen Pläne für nationale und regionale Partnerschaft 2028-2034 zu unterstützen.
Diese Empfehlungen können Unterstützung bei der Verbesserung der Nährstoffeffizienz und
für landwirtschaftliche Verfahren umfassen, die die natürliche Bodenfruchtbarkeit erhalten und
verbessern und die Abhängigkeit von mineralischen Düngemitteln verringern, wie
ökologischer/biologischer Landbau, Fruchtfolge und Diversifizierung, stickstoffbindende
Pflanzen, Bodenbegrünung usw. Die Unterstützung wird darauf abzielen, solche Verfahren zu
fördern und dabei gleichzeitig für erschwingliche Verbraucherpreise bei Nahrungsmitteln zu
sorgen.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten wie vorgeschlagen bei der Gestaltung
einschlägiger GAP-Maßnahmen zur Verbesserung der Nährstoffbewirtschaftung im
Rahmen der künftigen GAP unterstützen. So könnten die Mitgliedstaaten beispielsweise im
Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ein besonderes Übergangssystem zur
Steigerung der Effizienz insbesondere bei der Nährstoffbewirtschaftung entwerfen. Dieses
Übergangssystem könnte beispielsweise Folgendes umfassen: i) Erstellung von
Nährstoffbilanzen; ii) Zielvorgaben für Stickstoffüberschüsse und/oder den Ersatz
synthetischer Düngemittel; iii) Schulungsmaßnahmen; iv) Wechsel/Diversifizierung der
Kulturen und v) Investitionen in Sensoren und Maschinen für die Präzisionslandwirtschaft.
Die Kommission wird im Rahmen des in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung
angekündigten Eiweißplans auch den Anbau stickstoffbindender Pflanzen fördern.
4.2.7. Regulatorische Voraussetzungen und ergänzende Einkommensmöglichkeiten
42 Wie in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung angekündigt, besteht das Ziel des
Nachhaltigkeitskompasses für landwirtschaftliche Betriebe darin, die Komplexität der Einhaltung zu verringern,
indem Landwirte, die sich für eine Teilnahme entscheiden, die Möglichkeit erhalten, Nachhaltigkeitsdaten nur an
einer Stelle nachzuverfolgen und zu erfassen, und der Datenaustausch mit öffentlichen Stellen und privaten
Unternehmen erleichtert wird. Dies würde auch dazu beitragen, Entscheidungen über die Annahme von Umwelt-
und Klimaschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Leistung auf Betriebsebene zu treffen.
43 In ihrer Wasserresilienzstrategie kündigte die Kommission an, dass sie 2026-2027 ein
Unterstützungsinstrumentarium für die Mitgliedstaaten auf den Weg bringen wird, um Maßnahmen zur
Verringerung der Nährstoffbelastung zu unterstützen, unter anderem durch verbesserte Modellierung, interaktive
Karten und den Austausch bewährter Verfahren.
20
Aufgrund der jüngsten Änderung der EU-Nitratrichtlinie44 können Landwirte in Gebieten, die
in Bezug auf Nitratbelastung gefährdet sind, dank RENURE-Materialien (aus Dung
zurückgewonnener Stickstoff) mehr mineralische Düngemittel ersetzen, ohne den
Wasserschutz zu beeinträchtigen. Die Mitgliedstaaten können diese neue Option bereits in ihre
jeweiligen Aktionsprogramme gemäß der Nitratrichtlinie aufnehmen.
Die Kommission arbeitet daran, diese Möglichkeit durch eine Erweiterung der RENURE-
Vorschriften, mit angemessenen Umweltschutzvorkehrungen, auch auf Gärrückstände
auszuweiten, da diese effizienter sind als Rohdung, z. B. bestimmte Arten flüssiger
Gärrückstände, bei denen das Potenzial zur Erfüllung der Qualitätskriterien vielversprechend
ist. Entsprechende vorbereitende Arbeiten sind bereits im Gange, damit bis zur nächsten
Vegetationsperiode Lösungen vor Ort zur Verfügung stehen.
Die Kommission wird außerdem in Kürze die Bewertung der Nitratrichtlinie veröffentlichen,
in deren Rahmen wirksame bewährte Verfahren und Vereinfachungspotenziale ermittelt
werden sollen. Der Bewertung wird eine Klarstellung dazu folgen, wie Vorschriften
umzusetzen sind, die sich auf die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe auswirken,
z. B. die Kalenderwirtschaft, das Führen von Aufzeichnungen und die Düngeplanung für
kleine landwirtschaftliche Betriebe, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, die
Richtlinie verhältnismäßiger und im Einklang mit den klimatischen Bedingungen umzusetzen.
Darüber hinaus wird die Kommission ihren Vierjahresbericht über die Umsetzung der
Nitratrichtlinie veröffentlichen.
Zusätzlich wird den Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Wasserresilienzstrategie bald ein
Unterstützungsinstrumentarium zur Verfügung stehen, das sie dabei unterstützt, einen
kohärenten und effizienten Ansatz für die Nährstoffbewirtschaftung zu verfolgen, bei dem alle
Nährstoffein- und -austräge auf Ebene der Wassereinzugsgebiete berücksichtigt werden.
Landwirtschaftliche Verfahren, die die organische Substanz im Boden erhöhen und die
Bodenemissionen verringern, tragen langfristig zur Bodenfruchtbarkeit und zur
Verringerung des Düngemitteleinsatzes bei. Die Verordnung über CO₂-Entnahmen und
kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung45 soll durch die Festlegung von EU-
Qualitätskriterien sowie Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren freiwillige
Investitionen in kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung fördern und Landwirten ein
Zusatzeinkommen verschaffen. Die Kommission arbeitet derzeit Zertifizierungsmethoden für
die CO₂-Entnahme und die Verringerung der Bodenemissionen in der Land- und
Agroforstwirtschaft aus.
44 Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung
durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, Richtlinie – 91/676 – DE – EUR-Lex.
45 Verordnung (EU) 2024/3012.
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Die Kommission wird prüfen, wie eine engere Konvergenz zwischen den Vorschriften über
CO₂-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung und dem
Düngemittelplan sichergestellt werden kann, indem Wege geschaffen werden, Landwirte
für einen effizienteren Einsatz von Düngemitteln – einschließlich recycelter Nährstoffe und
CO₂-armer Düngemittel – über die EHS-Einnahmen und kohlenstoffspeichernde
Landbewirtschaftung zu belohnen. Dadurch würde ein Geschäftsmodell für die
kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung mit stabilen und robusten Marktaussichten für
CO₂-Gutschriften für die Landwirtschaft geschaffen, das eine strukturelle und langfristige
Marktnachfrage und zusätzliche Einnahmen für die Landwirte generieren könnte.
Um den Ausbau zu beschleunigen, wird die Kommission die Veröffentlichung einer EU-
weiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für entsprechende Projekte in
Erwägung ziehen, mit denen Landwirte für einen effizienteren Düngemitteleinsatz
belohnt und für die zusätzlichen Kosten biobasierter (organischer) und CO₂-armer
Düngemittel entschädigt würden. Um den Ansatz einer öffentlich-privaten Partnerschaft zu
stärken und Investitionen privater Unternehmen in solche Projekte anzukurbeln, könnte eine
weitere Unterstützung durch die Mitgliedstaaten oder ein Beitrag aus dem künftigen ECF in
Betracht gezogen werden. Um die Attraktivität der kohlenstoffspeichernden
Landbewirtschaftung zu erhöhen, sollten bei der bevorstehenden Überarbeitung der
Zertifizierungsmethoden für CO₂-Entnahmen und kohlenstoffspeichernde
Landbewirtschaftung der Anwendungsbereich und die Zusätzlichkeit angepasst werden,
damit der Markt für CO₂-Gutschriften tatsächlich eine bessere Nährstoffbewirtschaftung und
einen verstärkten Einsatz biobasierter (organischer) und CO2-armer Düngemittel begünstigen
kann.
MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER PLANBARKEIT
4.3. Stärkung von Transparenz, Dialog und politischen Erkenntnissen in der gesamten
Düngemittellieferkette
Ein gut funktionierender Düngemittelmarkt erfordert mehr und bessere
Marktinformationen sowie einen strukturierten Dialog zwischen politischen
Entscheidungsträgern und Interessenträgern entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Die aufeinanderfolgenden Schocks auf dem Düngemittelmarkt haben
gezeigt, wie wertvoll aktuelle Daten zu Preisen, Fracht, Energiekosten, Einfuhren,
Produktionsausfällen, Lagerbeständen und Kapazitätsauslastung sind. Sie haben auch deutlich
gemacht, dass klarer gezeigt werden muss, wie die Kosten – zusammen mit den betreffenden
EU-Maßnahmen – an die Landwirte weitergegeben werden. Mehr Markttransparenz im
Einklang mit den Wettbewerbsregeln, ein vertiefter Dialog mit den Interessenträgern und die
Entwicklung von Analyseinstrumenten können sowohl Sofortmaßnahmen als auch eine bessere
langfristige Politikgestaltung fördern.
Deswegen organisierte die Kommission am 13. April 2026 einen hochrangigen Dialog über
Düngemittel, an dem die Düngemittelindustrie, Landwirte und andere einschlägige
Interessenträger in der Kette teilnahmen. Solche politischen Dialoge, ausgeweitet auf die
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Mitgliedstaaten, werden zur Unterstützung der Partnerschaft weiterhin organisiert, um die
regulatorischen und finanziellen Beschränkungen zu erörtern, die sich auf die Versorgung mit
Düngemitteln sowie ihre Herstellung, ihr Inverkehrbringen und ihren Einsatz auswirken, wobei
ein besonderer Schwerpunkt auf biobasierten und recycelten Düngeprodukten, CO₂-armen
Düngemitteln und den Gründen liegt, die die Landwirte daran hindern, diese zu nutzen.
Die Kommission wird außerdem darauf hinwirken, die Transparenz im
Düngemittelmarkt und die Frühwarnkapazität zu erhöhen. Dazu gehört auch, die
Verfügbarkeit aktueller und zuverlässiger Informationen über Produktionsmengen und
Produktionskapazität, Verkaufspreise und Lagerbestände für die wichtigsten Düngeprodukte je
Mitgliedstaat zu gewährleisten, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, wobei
die EU-Wettbewerbsvorschriften, das Geschäftsgeheimnis und die Notwendigkeit, den
Verwaltungsaufwand sowohl für Unternehmen als auch für Behörden so gering wie möglich
zu halten, uneingeschränkt zu berücksichtigen sind. Insbesondere für den Fall, dass die auf
anderem Wege gesammelten Informationen nach wie vor unzureichend sind, wird die
Kommission vorschlagen, in die Düngeprodukteverordnung oder einen anderen geeigneten
Rechtsakt einen angemessenen Rahmen für die systematische Erhebung von
Marktinformationen aufzunehmen. Mehr Markttransparenz, möglicherweise durch
unabhängige Preisbenchmarks, wird eine solidere Grundlage für Terminmärkte und andere
Sicherungsinstrumente schaffen und den Interessenträgern in der gesamten
Düngemittellieferkette dabei helfen, mit dem Risiko von Preisschwankungen umzugehen.
Die Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt wird als zentrale Plattform für
Marktinformationen, den Austausch von Preisdaten und die Datenerhebung dienen. Ihre
Rolle wird durch die bessere Erhebung von Daten über das Funktionieren des Marktes, Preise
und Lagerbestände gestärkt. Sie wird zu Vorsorgemaßnahmen, Umsetzung und
Folgemaßnahmen im Rahmen dieses Aktionsplans beitragen.
Die Kommission wird den Wettbewerb auf dem EU-Düngemittelmarkt weiterhin
überwachen und gegebenenfalls wettbewerbsrechtliche Instrumente anwenden. Sie wird
jedem Hinweis auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder Praktiken im Düngemittelsektor
nachgehen.
Auch in Bezug auf die Auswirkungen des Rechtsrahmens für Düngemittel auf die Landwirte
ist eine solidere Faktengrundlage erforderlich. Die Kommission wird daher eine eingehende
Bewertung dazu durchführen, wie die Kosten im Zusammenhang mit dem CO₂-
Grenzausgleichssystem und dem EHS auf die von den Landwirten gezahlten
Düngemittelpreise und letztlich auf die Lebensmittelpreise umgelegt werden. Sie wird die
Evidenzbasis für die Preisentwicklung auf Betriebsebene im weiteren Sinne verbessern.
Auf globaler Ebene wird sich die EU weiterhin an internationalen Kooperationsrahmen wie
dem Agrarmarkt-Informationssystem (AMIS) beteiligen, über das die Transparenz und
Koordinierung auf den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten gefördert werden. Die
Kommission ist nach wie vor entschlossen, dem AMIS-Sekretariat alle Daten und
Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die für die Überwachung der Düngemittelmärkte
erforderlich sind.
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Fazit
In dieser Mitteilung werden wirkungsvolle Maßnahmen zur Bewältigung der derzeit sehr
hohen Düngemittelpreise und zur Sicherung der Versorgung für die kommenden Jahre
aufgeführt. Sie zielt darauf ab, die Landwirte und die Ernährungssicherheit kurzfristig zu
unterstützen, enthält aber auch mittelfristige Maßnahmen, die die Entstehung eines Marktes für
dekarbonisierte und erschwingliche heimische Biodünger beschleunigen und die heimische
Produktionskapazität sichern sollen. Hierbei kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz:
Regulatorische und finanzielle Anreize, Marktanreize und die Bepreisung von CO₂-
Emissionen. Ziel ist es, die Wertschöpfungskette für Düngemittel und
Nährstoffbewirtschaftung zu stärken, in der europäische Hersteller von Düngeprodukten und
europäische Landwirte partnerschaftlich zusammenarbeiten, um von mehr Resilienz, mehr
Planbarkeit und letztlich mehr Wertschöpfung in Europa zu profitieren.
Die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen werden gemäß dem vorgelegten Zeitplan
umgesetzt, und die Kommission wird sich bei der praktischen Umsetzung der Maßnahmen auf
das Parlament und den Rat, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die Akteure in der
Landwirtschaft stützen. Dabei werden die Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt, der
kontinuierliche Dialog und die einschlägigen analytischen und sektoralen Prozesse genutzt, um
die Umsetzung, Vorsorge, Datenerhebung und Überwachung zu unterstützen.
Die Umsetzung dieses Aktionsplans wird die EU besser auf künftige Schocks vorbereiten und
sie besser in die Lage versetzen, einen Beitrag zu den globalen Agrar- und
Lebensmittelsystemen zu leisten.
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Straßburg, den 19.5.2026
COM(2026) 310 final
ANNEX
ANHANG
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS
DER REGIONEN
Aktionsplan für Düngemittel: Eine Partnerschaft zur Gewährleistung von
Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und strategischer Autonomie bei heimischen EU-
Düngemitteln
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ZENTRALE MAßNAHMEN
KURZFRISTIGE MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DES ZUGANGS DER LANDWIRTE ZU
ERSCHWINGLICHEN DÜNGEMITTELN:
1. Gezielte Sonderunterstützung für die am stärksten betroffenen Landwirte durch
bestehende Instrumente im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Vorschlag
für ein gezieltes GAP-Paket, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die im Rahmen der
derzeitigen GAP-Strategiepläne verfügbare Unterstützung bestmöglich zu nutzen,
einschließlich einer neuen Liquiditätsregelung, Vorauszahlungen, einer neuen oder
angepassten Öko-Regelung oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahme zur Steigerung
der Düngungseffizienz und Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung eines effizienten
Düngemitteleinsatzes usw. [2. Quartal 2026]
2. Sondierung kurzfristiger Maßnahmen zur Erleichterung der Verwendung von
Gärrückständen, z. B. Ausweitung der RENURE-Vorschriften. [3. Quartal 2026]
3. Einrichtung einer EU-Partnerschaft zur Wertschöpfungskette für Düngemittel
zwischen Düngemittelherstellern, Landwirten und den Mitgliedstaaten, um für
Planbarkeit und Stabilität zu sorgen und die Zusammenarbeit entlang der
Wertschöpfungskette durch regelmäßige politische Dialoge zu verbessern. [ab dem
3. Quartal 2026]
4. Nutzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung
landwirtschaftlicher Primärerzeuger, die von der Krise im Nahen Osten betroffen sind,
ergänzend zu den bestehenden Instrumenten für staatliche Beihilfen. [angenommen am
29. April]
5. Unterstützung von Biogas- und Biomethanprojekten und Beseitigung von
Finanzierungs-, Expansions-, Genehmigungs- und Beförderungsengpässen im
Einklang mit der Mitteilung „AccelerateEU“. [ab dem 2. Quartal 2026]
6. Erwägung zusätzlicher Handelsmaßnahmen, sofern rechtlich und wirtschaftlich
angemessen und durch die Marktbedingungen gerechtfertigt, um Düngemittel von einer
größeren Auswahl an Lieferanten beziehen zu können, wobei auch die Lage heimischer
Hersteller sowie fragiler Länder, die von Düngemitteleinfuhren abhängig sind,
berücksichtigt wird. [ab dem 2. Quartal 2026]
7. Vorschlag der Aktivierung des Überwachungs- oder Notfallmodus für den
Binnenmarkt gemäß der Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des
Binnenmarkts, sofern erforderlich. [ab dem 2. Quartal 2026]
STRUKTURELLE MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER VERFÜGBARKEIT VON
DÜNGEMITTELN:
8. Förderung der Diversifizierung der Bezugsquellen von Ammoniak, Harnstoff und
anderen Düngemitteln und Betriebsmitteln im Rahmen internationaler Bestrebungen;
Sondierung von Investitionen im Rahmen von für beide Seiten vorteilhaften
Partnerschaften, unter anderem im Rahmen der Global-Gateway-Strategie und des
Team-Europa-Konzepts; Bewertung der Lieferkettenrisiken beim Zugang der EU zu
Kali, Phosphatgestein und ähnlichen Düngemitteln und Ermittlung von Maßnahmen
zur Stärkung der Versorgungsresilienz, falls erforderlich. [ab 2026]
2
9. Bewertung der Optionen für die Bevorratung und anderer Vorsorgeoptionen für
wichtige Düngemittel und Betriebsmittel, einschließlich Empfehlungen auf
Betriebsebene. [ab 2026]
10. Prüfung der Machbarkeit eines vollständig integrierten Binnenmarkts für anorganische
Düngemittel durch eine Änderung der Düngeprodukteverordnung und gegebenenfalls
Überprüfung der gegenseitigen Anerkennung für andere Produkte. [2. Quartal 2027]
11. Prüfung von Optionen zur Definition biobasierter (organischer) Düngemittel und CO₂-
armer mineralischer Düngemittel, von Mischanforderungen und
Kennzeichnungsmechanismen und von regulatorischen Engpässen, die sich aus der
Abfallrahmenrichtlinie, der Düngeprodukteverordnung, der Verordnung über tierische
Nebenprodukte und dem Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft ergeben, um den Weg
für Leitmärkte für biobasierte Düngeprodukte und CO₂-arme Produkte zu ebnen. [ab
dem 3. oder 4. Quartal 2026]
12. Berichterstattung betreffend die Cadmiumgrenzwerte für Phosphatdünger unter
Berücksichtigung der Gesundheits- und Umweltrisiken sowie der Erschwinglichkeit,
Versorgungssicherheit und technischen Durchführbarkeit. [3. Quartal 2026]
13. Unterstützung weiterer Arbeiten an einer kombinierten Mindestquote für die
Wiederverwendung und das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm und aus
kommunalem Abwasser und Prüfung der Notwendigkeit von Stickstoffzielen.
[1. Quartal 2028]
14. Überprüfung der EHS-Richtlinie zur Unterstützung des Geschäftsmodells für die
Dekarbonisierung der Industrie, unter anderem unter Berücksichtigung der besonderen
Situation der Düngemittelwertschöpfungskette; Fortführung der Zusammenarbeit mit
der Düngemittelindustrie, damit diese von einem verbesserten Zugang zu Finanzmitteln
für Projekte zur Herstellung dekarbonisierter Düngemittel profitiert; Stärkung von
Forschung und Innovation und Ausweitung der Unterstützung für Produktionspfade für
biobasierte Düngemittel und grünes Ammoniak. [ab Juli 2026]
15. Weiterverfolgung der Maßnahmen gegen die Umgehung des CBAM mit Parlament und
Rat. [ab 2026]
MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER LANDWIRTE
16. Herausgabe nationaler GAP-Empfehlungen, die ein besonderes Übergangssystem zur
Steigerung der Effizienz insbesondere bei der Nährstoffbewirtschaftung umfassen
können. [1. Quartal 2027] Anschließend Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der
Gestaltung von Übergangsmaßnahmen für die Nährstoffbewirtschaftung, die im
Rahmen der Pläne für nationale und regionale Partnerschaft unterstützt werden
könnten, um die Effizienz der Nährstoffnutzung zu verbessern, die Abhängigkeit von
mineralischen Düngemitteln zu verringern und/oder Landwirte direkt beim Übergang
z. B. zu biobasierten und CO₂-armen Düngemitteln zu unterstützen, und
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um landwirtschaftliche Beratungsdienste zur
Unterstützung praktischer, betriebsspezifischer operativer Lösungen zu verbessern.
[ab 2028]
17. Erleichterung einer verhältnismäßigen Umsetzung der Nitratrichtlinie in Bezug auf
Methoden der Kalenderwirtschaft, die besser an die sich ändernden klimatischen
Bedingungen angepasst sind, um die optimale Ausbringung von Dung, Gärrückständen
und Düngemitteln zu ermöglichen. [4. Quartal 2026]
3
18. Einführung von Zertifizierungsmethoden für eine klimaeffiziente Landwirtschaft, die
durch einen erweiterten Anwendungsbereich und Zusätzlichkeit Projekte begünstigen,
die auf dem effizienten Einsatz von Düngemitteln und der Einführung biobasierter und
CO₂-armer Düngemittel beruhen. [3. Quartal 2026]
19. Förderung des Anbaus stickstoffbindender Pflanzen im Rahmen des Eiweißplans.
[3. Quartal 2026]
20. Förderung der Verbringung von Nährstoffen aus Regionen mit strukturellen
Überschüssen in Regionen mit Nährstoffbedarf im Binnenmarkt, wie in der
Nutztierstrategie vorgesehen. [3. Quartal 2026]
STÄRKUNG VON TRANSPARENZ, DIALOG UND POLITISCHEN ERKENNTNISSEN IN DER
GESAMTEN DÜNGEMITTELLIEFERKETTE
21. Verbesserung der Transparenz des Düngemittelmarkts und der Verfügbarkeit aktueller
und zuverlässiger Informationen über Produktionsmengen und Produktionskapazität,
Verkaufspreise und Lagerbestände für die wichtigsten Düngeprodukte je Mitgliedstaat.
Vorschlag, in die Düngeprodukteverordnung oder einen anderen geeigneten Rechtsakt
einen angemessenen Rahmen für die systematische Erhebung von Marktinformationen
aufzunehmen, sofern dies erforderlich erscheint. [4. Quartal 2026]
22. Stärkung der Überwachung durch die Beobachtungsstelle für den Düngemittelmarkt als
Plattform für Marktinformationen, Preise und Lagerbestände. [dauerhaft]
23. Bewertung der Umlage der Kosten im Zusammenhang mit dem CO₂-
Grenzausgleichssystem und dem EHS auf die von den Landwirten gezahlten
Düngemittelpreise und Verbesserung der Evidenzbasis für die Preisentwicklung auf
Betriebsebene. [1. Quartal 2027]
24. Überwachung des Wettbewerbs auf dem EU-Düngemittelmarkt und gegebenenfalls
Anwendung wettbewerbsrechtlicher Instrumente. [dauerhaft]
25. Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere am Agrarmarkt-
Informationssystem (AMIS). [dauerhaft]
Drucksache 363/26 - 28 -
Relationen
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