Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1567)
Text
Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1567)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5003
21. Wahlperiode 25.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1567 –
Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern – Abhängigkeit der
Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2717 –
Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau
und Förderung der heimischen Produktion
A. Problem
Zu Buchstabe a
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion gefährden fortbestehende
Lieferengpässe und eine kritische Abhängigkeit von außereuropäischen
Wirkstoffherstellern die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland. Trotz
bestehender Gesetze führten der Kostendruck durch Rabattverträge sowie der
Export von Medikamenten in Hochpreisländer zu Versorgungsdefiziten, die
gesundheitliche Schäden bis hin zu Todesfällen befürchten ließen.
Zu Buchstabe b
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion gefährden zunehmende
Lieferengpässe bei kritischen Medikamenten wie Antibiotika oder onkologischen
Präparaten die öffentliche Gesundheit, was primär auf eine zu starke
Abhängigkeit von ausländischen Produktionsstandorten zurückzuführen sei. Überbordende
bürokratische Lasten, insbesondere durch die EU-
Nachhaltigkeitsberichterstattung, verschöben wertvolle Ressourcen von der Forschung und Entwicklung hin
zu administrativen Nachweispflichten.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung insbesondere auf, durch
gesetzliche Neuregelungen Exportverbote bei Engpässen zu ermöglichen, Rabattverträge
zwingend an europäische Produktionsstandorte zu binden und die
Bevorratungspflichten im Großhandel zu verschärfen.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1567 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung insbesondere auf, durch einen
gezielten Bürokratieabbau und die Vereinfachung regulatorischer Vorgaben auf
nationaler und europäischer Ebene Kapazitäten für Forschung und Produktion
freizusetzen.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2717 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Zu den Buchstaben a und b
Annahme der Anträge.
D. Kosten
Zu den Buchstaben a und b
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/1567 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/2717 abzulehnen.
Berlin, den 25. März 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Stephan Pilsinger
Stellvertretender Vorsitzender
Martin Sichert
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Martin Sichert
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1567
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er ihn an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung
überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 40. Sitzung am 13. November 2025 den Antrag auf Drucksache 21/2717
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er ihn an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Die Initianten fordern eine gesetzliche Neuregelung, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung abzusichern
und die Abhängigkeit von Drittstaaten zu minimieren. So solle sichergestellt werden, dass im Falle eines
Versorgungsengpasses bei essenziellen und nicht ersetzbaren Medikamenten für die Notfallversorgung, Kinder oder
lebensbedrohliche Erkrankungen ein Exportverbot verhängt werden können. Zudem betonen die Initianten die
Notwendigkeit, die Vergabe von Rabattverträgen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V für patentfreie Arzneimittel
derart zu ändern, dass Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt würden.
Dabei müsse mindestens ein Anbieter sowohl das Fertigarzneimittel als auch den darin enthaltenen Wirkstoff
innerhalb der EU herstellen oder herstellen lassen. Des Weiteren sieht die Vorlage vor, den
Arzneimittelgroßhandel in Deutschland zu verpflichten, bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln eine Reserve von mindestens zwei
durchschnittlichen Monatsbedarfen vorzuhalten.
Zu Buchstabe b
Die Initianten fordern eine grundlegende Neuausrichtung der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische
Industrie, um die Arzneimittelversorgung als Grundpfeiler des Gesundheitssystems dauerhaft abzusichern. Berichts-
und Dokumentationspflichten müssten so reduziert werden, dass sich Unternehmen wieder verstärkt auf den
Preiswettbewerb sowie die Rückverlagerung von Produktionsschritten nach Deutschland und Europa konzentrieren
könnten. In diesem Zusammenhang betonen die Initianten die Notwendigkeit, sich auf europäischer Ebene für
eine Änderung der CSRD-Richtlinie einzusetzen, um durch standardisierte und digitale Berichtsverfahren
unnötige Dopplungen zu vermeiden. Zudem sieht die Vorlage vor, doppelte Genehmigungspflichten, etwa im Bereich
klinischer Prüfungen, zu eliminieren.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 33. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1567 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1567 zu empfehlen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2717 zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 33. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2717 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 30. Sitzung am 25. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/2717 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Zu den Buchstaben a und b
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 24. Sitzung am 14. Januar 2026 die Beratungen zu den Anträgen auf
den Drucksachen 21/1567 und 21/2717 aufgenommen und jeweils beschlossen, eine öffentliche Anhörung
durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung zu beiden Anträgen sowie zu den Anträgen auf den Drucksachen 21/775, 21/3303 und
21/4284 fand in der 34. Sitzung am 4. März 2026 statt. Als sachverständige Organisationen waren eingeladen:
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (keine Teilnahme), Bundesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBST-
HILFE), Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), GKV-
Spitzenverband, IGBCE (keine Teilnahme), Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) und Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Auf das Protokoll der
Anhörung sowie die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen
(Ausschussdrucksachen 21(14)74(1) und 21(14)74(2)).
Der Ausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 25. März 2026 seine Beratungen zu beiden Vorlagen fortgesetzt und
abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf
Drucksache 21/1567 abzulehnen.
Ebenfalls empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/2717
abzulehnen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, die Problematik wiederkehrender Lieferengpässe bei Generika sowie
die Abhängigkeit von Wirkstoffimporten aus Indien seien hinlänglich bekannt. Ein gesetzliches Exportverbot für
Arzneimittel werde indes als ökonomisch wirkungslos bewertet und zeige mangelndes Verständnis
marktwirtschaftlicher Prinzipien. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit müsse dem Koalitionsvertrag entsprechend die
Rückverlagerung der Produktion kritischer Arzneimittel nach Deutschland forciert werden. Hierzu gelte es, die
Ergebnisse des laufenden Pharma-Dialogs abzuwarten, dessen Empfehlungen als Grundlage für künftige
Maßnahmen zur Reduktion von Abhängigkeiten dienen sollten.
Die Fraktion der AfD betonte die gefährliche Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland,
insbesondere von China und Indien. Pharmazeutische Unternehmen sollten verpflichtet werden, die
Nichtverfügbarkeit verschreibungspflichtiger Medikamente unverzüglich zu melden, woraufhin ein Exportverbot für die
betroffenen Produkte greifen müsse. Zudem sei eine nationale Arzneimittelreserve für die Dauer von zwei Monaten
einzurichten. Zur Förderung der heimischen Produktion und Entlastung kleinerer Unternehmen werde ein
gezielter Abbau von Bürokratie sowie die Digitalisierung von Berichtsverfahren gefordert, um die Innovationskraft am
Standort zu stärken.
Die Fraktion der SPD lehnte beide Anträge ab, da diese auf Panikmache sowie fachlichen Lücken beruhten und
die europäische Solidarität angriffen. Das Bild einer dramatischen Versorgungskrise halte einem Faktencheck
nicht stand. Laut Lieferklima-Report 2025 der Techniker Krankenkasse und dem BfArM seien 99,7 Prozent der
Arzneimittel direkt verfügbar. Geforderte Maßnahmen wie ein Exportstopp wären für eine importabhängige
Nation daher brandgefährlich; zudem unterschreite die AfD bereits geltendes Recht. So verpflichte das ALBVVG
Unternehmen bereits zu sechs Monate Vorratshaltung statt der geforderten zwei und habe EU-Vorzugsregeln bei
Rabattverträgen längst etabliert. Auch die Kritik an Rabattverträgen greife ins Leere, da diese die
Planungssicherheit und Versorgung nachweislich stärkten. Der zweite Antrag, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
für die Produktionsverlagerung nach Asien verantwortlich mache, sei historisch absurd, denn die Abwanderung
sei bereits um 2004 durch wirtschaftlichen Kostendruck erfolgt, lange vor der Einführung heutiger Standards oder
der Einführung von Rabattverträgen. Die Bundesregierung stärke den Standort stattdessen durch die „Pharma- und
Medizintechnikstrategie“, die regulatorische Hürden ohne Verzicht auf soziale Verantwortung abbaue. Dies
geschehe mit kluger Industriepolitik, statt – wie indirekt gefordert – die elementare Verantwortung für Mensch und
Umwelt ersatzlos zu streichen. Wer ein solidarisches Europa wolle, müsse diese Anträge ablehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich ebenfalls gegen die Anträge aus und verwies auf die
Ausführungen der koalitionstragenden Fraktionen.
Die Fraktion Die Linke kritisierte insbesondere die Forderung nach einem Abbau von Prüf-, Melde- und
Dokumentationspflichten in der Arzneimittelforschung. Es sei widersprüchlich, einerseits die Sicherheit von
Arzneimittel und Impfstoffen während der Pandemie zu bezweifeln und gleichzeitig bestehende Kontrollmechanismen
gerade hier schwächen zu wollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienten primär den Interessen der
Pharmakonzerne und stünden einem wirksamen Patientenschutz entgegen. Beide Anträge würden abgelehnt.
Berlin, den 25. März 2026
Martin Sichert
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Ausschuss für Gesundheit
- authored ← Martin Sichert (Berichterstattung)
- part_of_vorgang → Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern - Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren (Beschlussempfehlung und Bericht)
- part_of_vorgang → Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion (Beschlussempfehlung und Bericht)