Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland
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Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 537/26
17.09.26
Antrag
der Freistaaten Sachsen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität
junger Menschen in Deutschland
Freistaat Sachsen Dresden, 17. September 2026
Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierungen von Sachsen und Thüringen haben beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität
junger Menschen in Deutschland
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am
25. September 2026 zu setzen und im Anschluss den zuständigen Ausschüssen
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger
Menschen in Deutschland
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat nimmt die zuletzt feststellbare Zunahme insbesondere schwerer
Gewaltstraftaten, die von jungen Menschen begangen wurden, mit Sorge zur
Kenntnis.
2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass im Interesse der
Opfer eine angemessene, wirksame und nachvollziehbare staatliche Reaktion
auf entsprechende Straftaten erforderlich ist.
3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, bei Heranwachsenden, bei denen konkrete
Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter
Gewaltstraftaten bestehen, die Anwendung von Jugendstrafrecht zum Schutz der
Allgemeinheit auszuschließen.
4. Der Bundesrat sieht darüber hinaus weiteren Bedarf für eine vertiefte
wissenschaftliche Untersuchung der Ursachen der Delinquenz junger Menschen
und der Möglichkeiten einer wirksamen staatlichen Reaktion. Er begrüßt daher
die von der Bundesregierung im Juli 2026 veröffentlichte Ausschreibung einer
wissenschaftlich fundierten Studie zu den Ursachen gestiegener
Gewaltkriminalität junger Menschen, die auch gesetzgeberische
Handlungsoptionen erfassen soll. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dem
Verfahren weiterhin zügig Fortgang zu gewähren und insbesondere
a) in das Studienprofil klarstellend alle Altersgruppen im Bereich junger
Menschen, also neben Kindern und Jugendlichen auch Heranwachsende im
Sinne des § 1 Absatz 2 JGG einzubeziehen;
b) im Rahmen der Untersuchung auch zu prüfen, welche staatlichen
Reaktionsmöglichkeiten geeignet sind, bei strafunmündigen Kindern
frühzeitig und wirksam auf delinquentes Verhalten einzuwirken, ob die hierfür
bestehenden Instrumente ausreichend sind und ob insbesondere auch
stärker sanktionierende Reaktionsformen einen Beitrag zur Verhinderung
weiterer Delinquenz leisten können;
c) im Rahmen der Untersuchung auch zu prüfen, ob das geltende
Jugendstrafrecht bei Jugendlichen und Heranwachsenden ausreichende und
geeignete Reaktionsmöglichkeiten auf delinquentes Verhalten bereithält und
ob die bestehenden jugendstrafrechtlichen Reaktions- und
Bewährungsmöglichkeiten den aktuellen Anforderungen gerecht werden.
Dabei soll insbesondere untersucht werden, welche jugendstrafrechtlichen
Reaktions- und Bewährungsinstrumente in Fallgestaltungen zur Verfügung
stehen müssen, in denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung schwerer
politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten vorliegen.
Begründung:
Zu 1.:
Die für das Jahr 2025 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes weist die
Gewaltkriminalität junger Menschen trotz zuletzt teilweise rückläufiger Zahlen weiterhin auf
einem hohen Niveau aus. Insbesondere bei Kindern ist gegenüber dem Vorjahr erneut eine
Steigerung der Zahl der Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Die
Kriminalität junger Menschen erweist sich, wie der furchtbare Anschlag auf den CSD in Berlin
deutlich gemacht hat, als ernst zu nehmendes Problem, welches das Sicherheitsgefühl in der
Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, um der
Entwicklung entgegenzuwirken, Opfer besser zu schützen und zugleich kriminelle Karrieren
junger Menschen zu stoppen.
Zu 2.:
Eine angemessene, wirksame und nachvollziehbare staatliche Reaktion auf Gewaltstraftaten
von jungen Menschen ist erforderlich. Insofern teilt der Bundesrat die im Koalitionsvertrag des
Bundes 2025 formulierte Zielsetzung der Bundesregierung, der gestiegenen Kinder- und
Jugendkriminalität entgegenzuwirken und Straftaten sowohl für die Opfer als auch für die Täter
angemessen aufzuarbeiten. Eine solche Reaktion dient nicht nur der konsequenten Ahndung
von Unrecht, sondern erfüllt zugleich eine wichtige präventive Funktion, indem sie klare
Grenzen aufzeigt und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats stärkt.
Zu 3.:
Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat die Diskussion über die Anwendung des
Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und die dort zur Verfügung stehenden Sanktions- und
Reaktionsmöglichkeiten erneut in den Blickpunkt gerückt. Das Jugendstrafrecht ist maßgeblich
am Erziehungsgedanken ausgerichtet und sieht für Heranwachsende grundsätzlich eine
Jugendstrafe von höchstens zehn Jahren vor. Bei Heranwachsenden, bei denen konkrete
Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter
Gewaltstraftaten bestehen, bietet das Jugendstrafrecht nach Auffassung des Bundesrates
keine ausreichenden Möglichkeiten, um dem besonderen Schutzbedürfnis der Allgemeinheit
Rechnung zu tragen. In diesen Fällen überwiegen generalpräventive Aspekte und der Schutz
der Bevölkerung das Interesse an einer erzieherischen Einwirkung auf den heranwachsenden
Täter. Deshalb ist auf diese Gruppe von Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht mit den
dort zur Verfügung stehenden Instrumenten anzuwenden.
Zu 4.:
Das im Koalitionsvertrag 2025 beschriebene Vorhaben der Bundesregierung, eine
umfassende wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die sich systematisch mit den
Ursachen des beobachteten Anstiegs der Kinder- und Jugendkriminalität auseinandersetzt
und ausdrücklich auch gesetzgeberische Handlungsoptionen einbezieht, wird ausdrücklich
begrüßt. Die Studie wurde am 16. Juli 2026 europaweit ausgeschrieben. Bereits mit Beschluss
der 96. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister zu TOP II.14 zur
Bekämpfung der Jugendkriminalität ist auf die besorgniserregende Entwicklung ausdrücklich
aufmerksam gemacht worden. Da sich die Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen
weiterhin auf einem hohen Niveau befindet, erscheint es erforderlich, die Ursachen vertieft zu
erforschen, um evidenzbasiert wirksame Maßnahmen zur zielgerichteten Bekämpfung zu
entwickeln und erforderlichenfalls notwendige Rechtsänderungen umzusetzen.
a) Im Rahmen der in Auftrag zu gebenden Studie erscheint eine umfassende und
belastbare Analyse der Entwicklung junger Menschen im Kontext von Kriminalität
angezeigt, wobei alle relevanten Altersgruppen in den Blick zu nehmen sind. Neben
Kindern und Jugendlichen kommt dabei insbesondere den Heranwachsenden im Sinne
des § 1 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetzes (JGG) besondere Bedeutung zu, da sie eine
eigenständige Gruppe mit spezifischen rechtlichen und entwicklungspsychologischen
Merkmalen darstellen. Eine Beschränkung der Untersuchung auf die Altersgruppe
unter 18-jähriger Personen würde dem Anspruch einer ganzheitlichen Betrachtung
nicht gerecht und könnte zu unvollständigen oder verzerrten Ergebnissen führen.
Daher ist es erforderlich, das Studienprofil klarstellend so auszugestalten, dass alle
jungen Menschen bis zur Altersgrenze von 21 Jahren einbezogen werden. Dabei
werden aktuelle Erkenntnisse aus Medizin, Psychologie, Erziehungswissenschaften,
Soziologie, Sozialpädagogik und Kriminologie zur Reifeentwicklung und den
geänderten gesellschaftlichen und sonstigen Lebensbedingungen zu berücksichtigen
sein.
b) Kinder unter 14 Jahren sind gemäß § 19 StGB strafunmündig und können für
delinquentes Verhalten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Gleichwohl bedarf es insbesondere bei wiederholtem oder schwerwiegendem
delinquentem Verhalten einer frühzeitigen und wirksamen staatlichen Reaktion, um
weiterem delinquenten Verhalten entgegenzuwirken und der Entwicklung krimineller
Karrieren vorzubeugen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung sollte daher
auch betrachtet werden, ob die bestehenden staatlichen Reaktionsmöglichkeiten
hierfür ausreichen und welche Bedeutung insbesondere stärker sanktionierenden
Reaktionsformen zukommen kann.
c) Bei Jugendlichen und Heranwachsenden stellt sich die Frage, ob das geltende Recht
eine angemessene und differenzierte Reaktion auf delinquentes Verhalten ermöglicht.
Dabei sollte auch untersucht werden, ob das für Heranwachsende grundsätzlich auf
zehn Jahre begrenzte Höchstmaß der Jugendstrafe den Anforderungen an
Schuldangemessenheit, Spezialprävention und den Schutz der Allgemeinheit
hinreichend Rechnung trägt oder eine Anhebung auf 15 Jahre angezeigt ist. Dies gilt
insbesondere für Fallkonstellationen, in denen konkrete Anhaltspunkte für die
Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten bestehen.
Die angekündigte wissenschaftliche Untersuchung sollte daher auch diesen
Themenkomplex einbeziehen und insbesondere untersuchen, ob die bestehenden
jugendstrafrechtlichen Reaktions- und Bewährungsmöglichkeiten den aktuellen
Anforderungen gerecht werden und welche Instrumente in den genannten
Fallgestaltungen zur Verfügung stehen müssen.
Drucksache 537/26- 3 -
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