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Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland

dip / drucksache 17.09.2026 · WP 21 · 537/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 537/26 17.09.26 Antrag der Freistaaten Sachsen, Thüringen Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland Freistaat Sachsen Dresden, 17. September 2026 Ministerpräsident An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierungen von Sachsen und Thüringen haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 zu setzen und im Anschluss den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kretschmer Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung der Kriminalität junger Menschen in Deutschland Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat nimmt die zuletzt feststellbare Zunahme insbesondere schwerer Gewaltstraftaten, die von jungen Menschen begangen wurden, mit Sorge zur Kenntnis. 2. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass im Interesse der Opfer eine angemessene, wirksame und nachvollziehbare staatliche Reaktion auf entsprechende Straftaten erforderlich ist. 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, bei Heranwachsenden, bei denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten bestehen, die Anwendung von Jugendstrafrecht zum Schutz der Allgemeinheit auszuschließen. 4. Der Bundesrat sieht darüber hinaus weiteren Bedarf für eine vertiefte wissenschaftliche Untersuchung der Ursachen der Delinquenz junger Menschen und der Möglichkeiten einer wirksamen staatlichen Reaktion. Er begrüßt daher die von der Bundesregierung im Juli 2026 veröffentlichte Ausschreibung einer wissenschaftlich fundierten Studie zu den Ursachen gestiegener Gewaltkriminalität junger Menschen, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfassen soll. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dem Verfahren weiterhin zügig Fortgang zu gewähren und insbesondere a) in das Studienprofil klarstellend alle Altersgruppen im Bereich junger Menschen, also neben Kindern und Jugendlichen auch Heranwachsende im Sinne des § 1 Absatz 2 JGG einzubeziehen; b) im Rahmen der Untersuchung auch zu prüfen, welche staatlichen Reaktionsmöglichkeiten geeignet sind, bei strafunmündigen Kindern frühzeitig und wirksam auf delinquentes Verhalten einzuwirken, ob die hierfür bestehenden Instrumente ausreichend sind und ob insbesondere auch stärker sanktionierende Reaktionsformen einen Beitrag zur Verhinderung weiterer Delinquenz leisten können; c) im Rahmen der Untersuchung auch zu prüfen, ob das geltende Jugendstrafrecht bei Jugendlichen und Heranwachsenden ausreichende und geeignete Reaktionsmöglichkeiten auf delinquentes Verhalten bereithält und ob die bestehenden jugendstrafrechtlichen Reaktions- und Bewährungsmöglichkeiten den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Dabei soll insbesondere untersucht werden, welche jugendstrafrechtlichen Reaktions- und Bewährungsinstrumente in Fallgestaltungen zur Verfügung stehen müssen, in denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten vorliegen. Begründung: Zu 1.: Die für das Jahr 2025 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes weist die Gewaltkriminalität junger Menschen trotz zuletzt teilweise rückläufiger Zahlen weiterhin auf einem hohen Niveau aus. Insbesondere bei Kindern ist gegenüber dem Vorjahr erneut eine Steigerung der Zahl der Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Die Kriminalität junger Menschen erweist sich, wie der furchtbare Anschlag auf den CSD in Berlin deutlich gemacht hat, als ernst zu nehmendes Problem, welches das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, um der Entwicklung entgegenzuwirken, Opfer besser zu schützen und zugleich kriminelle Karrieren junger Menschen zu stoppen. Zu 2.: Eine angemessene, wirksame und nachvollziehbare staatliche Reaktion auf Gewaltstraftaten von jungen Menschen ist erforderlich. Insofern teilt der Bundesrat die im Koalitionsvertrag des Bundes 2025 formulierte Zielsetzung der Bundesregierung, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken und Straftaten sowohl für die Opfer als auch für die Täter angemessen aufzuarbeiten. Eine solche Reaktion dient nicht nur der konsequenten Ahndung von Unrecht, sondern erfüllt zugleich eine wichtige präventive Funktion, indem sie klare Grenzen aufzeigt und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats stärkt. Zu 3.: Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat die Diskussion über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und die dort zur Verfügung stehenden Sanktions- und Reaktionsmöglichkeiten erneut in den Blickpunkt gerückt. Das Jugendstrafrecht ist maßgeblich am Erziehungsgedanken ausgerichtet und sieht für Heranwachsende grundsätzlich eine Jugendstrafe von höchstens zehn Jahren vor. Bei Heranwachsenden, bei denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten bestehen, bietet das Jugendstrafrecht nach Auffassung des Bundesrates keine ausreichenden Möglichkeiten, um dem besonderen Schutzbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen. In diesen Fällen überwiegen generalpräventive Aspekte und der Schutz der Bevölkerung das Interesse an einer erzieherischen Einwirkung auf den heranwachsenden Täter. Deshalb ist auf diese Gruppe von Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht mit den dort zur Verfügung stehenden Instrumenten anzuwenden. Zu 4.: Das im Koalitionsvertrag 2025 beschriebene Vorhaben der Bundesregierung, eine umfassende wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, die sich systematisch mit den Ursachen des beobachteten Anstiegs der Kinder- und Jugendkriminalität auseinandersetzt und ausdrücklich auch gesetzgeberische Handlungsoptionen einbezieht, wird ausdrücklich begrüßt. Die Studie wurde am 16. Juli 2026 europaweit ausgeschrieben. Bereits mit Beschluss der 96. Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister zu TOP II.14 zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ist auf die besorgniserregende Entwicklung ausdrücklich aufmerksam gemacht worden. Da sich die Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen weiterhin auf einem hohen Niveau befindet, erscheint es erforderlich, die Ursachen vertieft zu erforschen, um evidenzbasiert wirksame Maßnahmen zur zielgerichteten Bekämpfung zu entwickeln und erforderlichenfalls notwendige Rechtsänderungen umzusetzen. a) Im Rahmen der in Auftrag zu gebenden Studie erscheint eine umfassende und belastbare Analyse der Entwicklung junger Menschen im Kontext von Kriminalität angezeigt, wobei alle relevanten Altersgruppen in den Blick zu nehmen sind. Neben Kindern und Jugendlichen kommt dabei insbesondere den Heranwachsenden im Sinne des § 1 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetzes (JGG) besondere Bedeutung zu, da sie eine eigenständige Gruppe mit spezifischen rechtlichen und entwicklungspsychologischen Merkmalen darstellen. Eine Beschränkung der Untersuchung auf die Altersgruppe unter 18-jähriger Personen würde dem Anspruch einer ganzheitlichen Betrachtung nicht gerecht und könnte zu unvollständigen oder verzerrten Ergebnissen führen. Daher ist es erforderlich, das Studienprofil klarstellend so auszugestalten, dass alle jungen Menschen bis zur Altersgrenze von 21 Jahren einbezogen werden. Dabei werden aktuelle Erkenntnisse aus Medizin, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Soziologie, Sozialpädagogik und Kriminologie zur Reifeentwicklung und den geänderten gesellschaftlichen und sonstigen Lebensbedingungen zu berücksichtigen sein. b) Kinder unter 14 Jahren sind gemäß § 19 StGB strafunmündig und können für delinquentes Verhalten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Gleichwohl bedarf es insbesondere bei wiederholtem oder schwerwiegendem delinquentem Verhalten einer frühzeitigen und wirksamen staatlichen Reaktion, um weiterem delinquenten Verhalten entgegenzuwirken und der Entwicklung krimineller Karrieren vorzubeugen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung sollte daher auch betrachtet werden, ob die bestehenden staatlichen Reaktionsmöglichkeiten hierfür ausreichen und welche Bedeutung insbesondere stärker sanktionierenden Reaktionsformen zukommen kann. c) Bei Jugendlichen und Heranwachsenden stellt sich die Frage, ob das geltende Recht eine angemessene und differenzierte Reaktion auf delinquentes Verhalten ermöglicht. Dabei sollte auch untersucht werden, ob das für Heranwachsende grundsätzlich auf zehn Jahre begrenzte Höchstmaß der Jugendstrafe den Anforderungen an Schuldangemessenheit, Spezialprävention und den Schutz der Allgemeinheit hinreichend Rechnung trägt oder eine Anhebung auf 15 Jahre angezeigt ist. Dies gilt insbesondere für Fallkonstellationen, in denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung schwerer politisch oder ideologisch motivierter Gewaltstraftaten bestehen. Die angekündigte wissenschaftliche Untersuchung sollte daher auch diesen Themenkomplex einbeziehen und insbesondere untersuchen, ob die bestehenden jugendstrafrechtlichen Reaktions- und Bewährungsmöglichkeiten den aktuellen Anforderungen gerecht werden und welche Instrumente in den genannten Fallgestaltungen zur Verfügung stehen müssen. Drucksache 537/26- 3 -

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