Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen"
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Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 532/26
15.09.26
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau
multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen"
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 15. September 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau
multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am
25. September 2026 aufzunehmen und sie anschließend den zuständigen
Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller
Kinderschutzstrukturen“
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
Kinder und Jugendliche, die von Gewalt und Missbrauch betroffen sind, zu schützen,
zählt zu einer der grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft.
Erfahrungen aus problematischen Kinderschutzverläufen und einschlägige Studien zeigen
deutlich, dass es an den Schnittstellen zu anderen Systemen immer wieder zu
Schnittstellenproblemen und Schutzlücken kommt. Eine gelingende fachübergreifende Kooperation ist
daher unverzichtbar, um eine ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in
(möglichen) Kinderschutzfällen zu gewährleisten.
1. Der Bundesrat bekräftigt, dass interdisziplinär und kindgerecht ausgestaltete
Einrichtungen (ambulant, wie stationär) eine wichtige Säule des Kinderschutzes
darstellen. Durch die wirksame Verknüpfung medizinischer, polizeilicher, juristischer,
und sozialpädagogischer Expertisen können niederschwellige passgenaue Hilfen
unterbreitet und zusätzliche Belastungen für von Gewalt betroffene Kinder und
Jugendliche minimiert werden. Insbesondere ermöglichen sie die Beweissicherung
für mögliche Gerichtsverfahren in einer für die betroffenen Kinder und
Jugendlichen möglichst wenig belastenden Weise.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass multiprofessionelle Kinderschutzstrukturen bisher
nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, um den vorhandenen
Schutzbedarfen insbesondere im Bereich der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte
flächendeckend Rechnung zu tragen. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass sich die
Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zur
strukturellen Weiterentwicklung im Kinderschutz bekannt und eine Bundesförderung für
regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche,
die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben, in Anlehnung
an das Childhood-Haus-Konzept, angekündigt hat.
3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zu initiieren, um gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Konzept
zur Etablierung und Verstetigung von interdisziplinär und kindgerecht
ausgestalteten Einrichtungen zu erarbeiten, das rahmengebende Gelingens-Maßstäbe
enthält, ein am Bedarf orientiertes Umsetzungsziel benennt und insbesondere eine
verbindliche, auskömmliche und nachhaltige Finanzierung durch den Bund sichern
soll.
Begründung:
Zu 1) Die Etablierung multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen folgt dem Prinzip der
Ganzheitlichkeit und stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Durch einen
niederschwelligen Ansatz wird der Zugang zu Hilfen für die von Gewalt betroffenen jungen
Menschen und ihre Familien maßgeblich erleichtert. Experten aus Polizei, Jugendhilfe, Justiz,
Medizin und Psychologie arbeiten dabei koordiniert unter einem Dach zusammen. Dies
beschleunigt nicht nur die Ermittlungen, sondern sorgt auch für eine optimale
medizinische und sozialtherapeutische Versorgung. Besonders hervorzuheben ist, dass in
diesem Rahmen eine Retraumatisierung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch
wiederholte Beweisaufnahmesituationen (Polizei, Anwalt, Gericht) vermieden wird.
Abgestimmte Verfahrenswege verhindern, dass gefährdete Kinder zwischen den
Zuständigkeiten der Systeme verloren gehen. Auf diese Weise können Vorurteile leichter abgebaut
und ein einheitliches Kinderschutzverständnis entwickelt werden.
Zu 2) Ein effektiver Kinderschutz verbindet den staatlichen Schutzauftrag mit
gesellschaftlicher Verantwortung und setzt eine verlässliche Kooperation zwischen privaten,
kommunalen und staatlichen Ebenen voraus. Das gelingt jedoch nur, wenn ausreichend
geeignete Angebote für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund wird das Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau
multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen sowie die daran gebundene Förderabsicht (in
Anlehnung an das Modell der Childhood-Häuser) von den Ländern ausdrücklich begrüßt.
Zu 3) Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 21./22. Mai 2026 in Frankfurt
am Main (TOP 7.4) bereits einen Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, bei dem Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen
entsprechende Verfahrenshinweise zu berücksichtigen. Dabei sollen die bestehenden und
geplanten Angebote in den Ländern sowie bisherige Erkenntnisse aus der Praxis
berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein abgestimmtes Konzept mit rahmengebenden
Gelingens-Maßstäben und einem klar benannten Umsetzungsziel sein. Die hier
einzuberufende Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte ihre Tätigkeit folglich unter Einbeziehung der
Gesundheitsministerkonferenz, der Innenministerkonferenz, der Justizministerkonferenz
und der Jugend- und Familienministerkonferenz aufnehmen.
Drucksache 532/26 - 2 -
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