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Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen"

dip / drucksache 15.09.2026 · WP 21 · 532/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 532/26 15.09.26 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates "Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen" Die Ministerpräsidentin Schwerin, 15. September 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 aufzunehmen und sie anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates „Flächendeckender Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen“ Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Kinder und Jugendliche, die von Gewalt und Missbrauch betroffen sind, zu schützen, zählt zu einer der grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft. Erfahrungen aus problematischen Kinderschutzverläufen und einschlägige Studien zeigen deutlich, dass es an den Schnittstellen zu anderen Systemen immer wieder zu Schnittstellenproblemen und Schutzlücken kommt. Eine gelingende fachübergreifende Kooperation ist daher unverzichtbar, um eine ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in (möglichen) Kinderschutzfällen zu gewährleisten. 1. Der Bundesrat bekräftigt, dass interdisziplinär und kindgerecht ausgestaltete Einrichtungen (ambulant, wie stationär) eine wichtige Säule des Kinderschutzes darstellen. Durch die wirksame Verknüpfung medizinischer, polizeilicher, juristischer, und sozialpädagogischer Expertisen können niederschwellige passgenaue Hilfen unterbreitet und zusätzliche Belastungen für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche minimiert werden. Insbesondere ermöglichen sie die Beweissicherung für mögliche Gerichtsverfahren in einer für die betroffenen Kinder und Jugendlichen möglichst wenig belastenden Weise. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass multiprofessionelle Kinderschutzstrukturen bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, um den vorhandenen Schutzbedarfen insbesondere im Bereich der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte flächendeckend Rechnung zu tragen. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zur strukturellen Weiterentwicklung im Kinderschutz bekannt und eine Bundesförderung für regionale, interdisziplinäre und ambulante Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erfahren haben, in Anlehnung an das Childhood-Haus-Konzept, angekündigt hat. 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe zu initiieren, um gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Konzept zur Etablierung und Verstetigung von interdisziplinär und kindgerecht ausgestalteten Einrichtungen zu erarbeiten, das rahmengebende Gelingens-Maßstäbe enthält, ein am Bedarf orientiertes Umsetzungsziel benennt und insbesondere eine verbindliche, auskömmliche und nachhaltige Finanzierung durch den Bund sichern soll. Begründung: Zu 1) Die Etablierung multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen folgt dem Prinzip der Ganzheitlichkeit und stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Durch einen niederschwelligen Ansatz wird der Zugang zu Hilfen für die von Gewalt betroffenen jungen Menschen und ihre Familien maßgeblich erleichtert. Experten aus Polizei, Jugendhilfe, Justiz, Medizin und Psychologie arbeiten dabei koordiniert unter einem Dach zusammen. Dies beschleunigt nicht nur die Ermittlungen, sondern sorgt auch für eine optimale medizinische und sozialtherapeutische Versorgung. Besonders hervorzuheben ist, dass in diesem Rahmen eine Retraumatisierung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch wiederholte Beweisaufnahmesituationen (Polizei, Anwalt, Gericht) vermieden wird. Abgestimmte Verfahrenswege verhindern, dass gefährdete Kinder zwischen den Zuständigkeiten der Systeme verloren gehen. Auf diese Weise können Vorurteile leichter abgebaut und ein einheitliches Kinderschutzverständnis entwickelt werden. Zu 2) Ein effektiver Kinderschutz verbindet den staatlichen Schutzauftrag mit gesellschaftlicher Verantwortung und setzt eine verlässliche Kooperation zwischen privaten, kommunalen und staatlichen Ebenen voraus. Das gelingt jedoch nur, wenn ausreichend geeignete Angebote für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wird das Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen sowie die daran gebundene Förderabsicht (in Anlehnung an das Modell der Childhood-Häuser) von den Ländern ausdrücklich begrüßt. Zu 3) Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 21./22. Mai 2026 in Frankfurt am Main (TOP 7.4) bereits einen Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei dem Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen entsprechende Verfahrenshinweise zu berücksichtigen. Dabei sollen die bestehenden und geplanten Angebote in den Ländern sowie bisherige Erkenntnisse aus der Praxis berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein abgestimmtes Konzept mit rahmengebenden Gelingens-Maßstäben und einem klar benannten Umsetzungsziel sein. Die hier einzuberufende Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte ihre Tätigkeit folglich unter Einbeziehung der Gesundheitsministerkonferenz, der Innenministerkonferenz, der Justizministerkonferenz und der Jugend- und Familienministerkonferenz aufnehmen. Drucksache 532/26 - 2 -

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