Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr
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Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1109
21. Wahlperiode 04.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons,
Dr. Christoph Birghan, Stefan Möller, Peter Bohnhof, Sascha Lensing, Martin
Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler,
Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Birgit Bessin,
Kerstin Przygodda, Alexis Leonard Giersch, Martina Kempf, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr
Das in der vergangenen Legislaturperiode durch Mehrheit im Deutschen
Bundestag beschlossene und davor von der damaligen Bundesregierung auf den
Weg gebrachte Cannabisgesetz (CanG) und seine Umsetzung weisen nach
Ansicht vieler verschiedener und nach Auffassung der Fragesteller wesentlicher
Fachleute und Organisationen zahlreiche Mängel auf, besonders hinsichtlich
der Verkehrssicherheit. Automobilklubs, der Deutsche Verkehrsgerichtstag
(https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/cannabis-strassenverkehr-mis
chkonsum-schaerfere-regelungen), die Deutsche Polizeigewerkschaft (www.gd
p.de/Bundesvorstand/Dokumente/Positionspapiere/250313%20Positionspapier
%20Cannabis_WEB.pdf) sowie Verkehrssicherheitsfachleute und Mediziner
(www.presseportal.de/pm/58964/6002971) bemängeln, dass etwa die
Grenzwerte unzureichend seien und die Gefahr von Fahrtüchtigkeitseinbußen
unterschätzt werde. Sie fordern eine strengere Regulierung, da die aktuelle
Gesetzeslage die Unfallprävention und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer gefährde.
Auch im Bereich Genauigkeit von Kontrollen und Messtechnik sowie der
statistischen Auswertung werden Verbesserungen gefordert.
Des Weiteren äußern Mediziner und Psychologen Bedenken hinsichtlich des
steigenden Konsums und der daraus resultierenden Gefahren, gerade bei
Kindern und Jugendlichen, Gewohnheitsnutzern und psychisch belasteten
Menschen (www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/psychiater-beoba
chtet-zunahme-von-cannabis-konsum/#; www.n-tv.de/wissen/Psychiater-beoba
chtet-Zunahme-des-Cannabis-Konsums-article25653691.html).
Die Bundesregierung hat mit dem Cannabisgesetz umfassende
bundesgesetzliche Regelungen zur Teillegalisierung geschaffen, die neben dem
Betäubungsmittelrecht zugleich Auswirkungen auf das Straßenverkehrsrecht, die Erhebung
bundeseinheitlicher Unfallstatistiken und die Bußgeldrahmen haben. Nach
Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) obliegt dem Bund die
ausschließliche Gesetzgebung über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittelgesetz (BtMG)). Ebenso bestimmt der Bund über das
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Grenzwerte
zur Fahreignung, die Sanktionen bei Verstößen sowie die Anforderungen an
Mess- und Nachweistechnologien. Hinzu kommen Evaluations- und
Berichtspflichten sowie die Zuständigkeit für bundeseinheitliche Messtechnik und
Statistik (Destatis). Damit liegen sowohl die zentralen Regelungsbefugnisse als
auch die Rechtsfolgen des CanG eindeutig im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung durch Evaluations- und
Berichtspflichten unmittelbar gebunden: Die im CanG verankerten Evaluationsklauseln
verpflichten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) zur regelmäßigen Analyse und Vorlage umfassender
Berichte zu Konsum, Gesundheitsfolgen und Verkehrssicherheit. Das
Statistische Bundesamt (Destatis) erstellt bundeseinheitliche Methodenvorgaben für
die Verkehrsunfallstatistik und sammelt die Ländererhebungen, um belastbare
Vergleichsdaten zu gewährleisten. Nur der Bund kann so verbindliche
Standards vorgeben – von der Probenentnahme über die Auswahl geeigneter
Schnelltests (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))
bis hin zur Datenaggregation.
Ergänzend steuert die Bundesregierung auf Grundlage des
Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum Schutze Jugendlicher und vulnerabler Gruppen bundesweite
Präventions- und Aufklärungskampagnen (Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMBFSFJ], BMG) und koordiniert im
Bundesministerium des Innern (BMI) Maßnahmen gegen den illegalen
Drogenhandel. Angesichts dieser ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen,
Evaluationsvorgaben und fachbehördlichen Koordinationsaufgaben ist die
Bundesregierung unmittelbar für die Verkehrs- und Gesundheitsrisiken des
Cannabisgesetzes verantwortlich.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplanten
bundesweiten Statistiken ab Juli 2025 tatsächlich zuverlässige und
vergleichbare Daten liefern, um die tatsächlichen Auswirkungen des
Cannabisgesetzes auf den Straßenverkehr zu bewerten?
2. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die steigenden
Unfallzahlen unter Drogeneinfluss, insbesondere durch Cannabis, wirksam
zu reduzieren, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Was unternimmt die Bundesregierung ggf., um den bestehenden
Grenzwert von 3,5 ng Tetrahydrocannabinol (THC)/ml im Blutserum zu
überprüfen und gegebenenfalls auf eine Nulltoleranzgrenze für alle Fahrer,
inklusive Fahranfänger und Berufskraftfahrer, umzusteigen?
4. Wie will die Bundesregierung ggf. den Umgang mit Mischkonsum von
Cannabis und Alkohol regeln, insbesondere in Bezug auf die
Verkehrssicherheit, um Unfälle durch gleichzeitigen Konsum wirksam zu
verhindern?
5. Unternimmt die Bundesregierung Vorstöße, und wenn ja, welche, um den
in der Kritik stehenden zweistufigen Verfahrensweg bei Drogenverstößen
(erstes Vergehen mit symbolischer Strafe, zweiter Verstoß mit
Führerscheinentzug) zu reformieren, damit Menschen mit
Missbrauchsproblemen beim ersten Verstoß konsequent aus dem Verkehr gezogen werden?
6. Gedenkt die Bundesregierung, die Erfassung und Statistik von Unfällen
unter Einfluss von explizit der Droge Cannabis, insbesondere bei
Mischkonsum, in der offiziellen Verkehrsunfallstatistik zu verbessern, um ein
realistisches Bild der Gefahrenlage zu erhalten, und wenn ja, wie?
7. Sind seitens der Bundesregierung Aufklärungskampagnen und
Schulungsmaßnahmen geplant, um insbesondere Fahranfänger und Berufskraftfahrer
über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr umfassend zu
informieren (wenn ja, bitte ausführen)?
8. Verfolgt die Bundesregierung Strategien, um die Entwicklung und den
Einsatz zuverlässiger Schnelltests zu fördern, die den genauen THC-
Gehalt im Blut bestimmen, anstatt nur den Nachweis des Stoffs zu
ermöglichen, und wenn ja, welche?
9. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die gesetzlichen
Regelungen für den Straßenverkehr auch für Fahrradfahrer, Flug-, Bahn- und
Schiffsverkehr klar geregelt werden, um Lücken im Rechtssystem zu
schließen und die Verkehrssicherheit umfassend zu gewährleisten?
10. Welche spezifischen Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen plant die
Bundesregierung ggf., um den erleichterten Zugang und erhöhten Konsum
von Cannabis bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern,
insbesondere vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Hinweise auf
negative Auswirkungen auf das sich noch entwickelnde Gehirn?
11. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der u. a. von der Charité (www.tagesspiegel.de/berlin/ein-ja
hr-cannabisgesetz-ein-jahr-legal-kiffen-was-hat-sich-in-berlin-getan-1345
3999.html) festgestellten Zunahme des Cannabiskonsums durch
Gewohnheitsnutzer und Menschen mit psychischer Belastung?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der Teillegalisierung
von Cannabis auf die erhoffte Reduzierung des illegalen Drogenhandels,
besonders angesichts gestiegener sichergestellter Mengen an
Schwarzmarktcannabis?
Berlin, den 30. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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