Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026
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Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum von 2019 bis 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5233
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir,
Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Stefan Schmidt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im
Zeitraum von 2019 bis 2026
Mit Schreiben vom 21. November 2025, das den Fragestellenden vorliegt, hat
die Deutsche Bahn (DB) InfraGO AG im Rahmen des Verwaltungsverfahrens
zur Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) für die
Netzfahrplanperiode 2025/2026 gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) umfangreiche
zusätzliche Kostenpositionen dargelegt. In der Zusammenstellung des
Unternehmens ergibt sich daraus für das Jahr 2026 eine Summe von rund 9,195 Mrd.
Euro.
Nach Darstellung der DB InfraGO AG ergeben sich erhebliche Mehrkosten
insbesondere in den Bereichen Instandhaltung, bauaffine Kosten,
Kapitalverzinsung, Personalaufbau, KRITIS-Schutz (KRITIS = kritische Infrastruktur) sowie
aus regulatorischen Effekten (Inflations- und Produktivitätsfaktoren,
Mindestinstandhaltungsbeitrag). Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf eine
geplante Instandhaltungsförderung des Bundes in Höhe von 4,115 Mrd. Euro im
Rahmen des Dritten Nachtrags zur Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III).
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse
daran, aufzuklären, aus welchen Kostenbestandteilen sich die für das Jahr 2026
dargestellte Summe zusammensetzt, wie sich diese Kostenbestandteile seit
2019 entwickelt haben und aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen
sie in den jeweiligen Jahren gedeckt wurden. Insbesondere vor dem
Hintergrund steigender Trassenpreise und möglicher Auswirkungen auf den
Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr besteht ein Interesse an
Transparenz über Zusammensetzung, Finanzierung und Entwicklung der zugrunde
liegenden Kosten. Der Bund hatte mit der Umwidmung von Haushaltsgeldern die
Mehrkosten teilweise finanziert. Nach Ansicht der Fragestellenden muss
geklärt werden, wie diese Kosten sich in den vorherigen Jahren entwickelt haben
und aus welchen Einnahmen diese bisher finanziert worden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie setzen sich die von der DB InfraGO AG im Schreiben vom 21.
November 2025 an die Bundesnetzagentur für das Jahr 2026 dargestellten
Gesamtkosten von rund 9,195 Mrd. Euro im Einzelnen zusammen (bitte
nach Kostenblöcken und in Millionen Euro aufschlüsseln)?
2. Welche Kostenbestandteile wurden von der DB InfraGO AG in den
Jahren von 2019 bis 2026 jeweils bei der Ermittlung der Kostenbasis des
Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigt oder
gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht?
3. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 der DB InfraGO AG
an die Bundesnetzagentur aufgeführten Kostenpositionen sind bereits in
den Jahren von 2019 bis 2025 angefallen, und in welcher Höhe sind diese
Kosten in den jeweiligen Jahren jeweils angefallen (bitte in
Jahresscheiben und nach Kostenarten aufschlüsseln)?
4. Wie hoch waren die in Frage 2 genannten Kostenbestandteile in den
Jahren von 2019 bis 2026 jeweils pro Jahr (bitte in Millionen Euro sowie
tabellarisch nach Kostenarten ausweisen)?
5. Wie haben sich die einzelnen Kostenblöcke der Kostenbasis des
Mindestzugangspakets in den Jahren von 2019 bis 2026 jeweils absolut und
prozentual entwickelt?
6. Aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen wurden die in den
Jahren von 2019 bis 2026 bei der Kostenbasis des Mindestzugangspakets
bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigten Kosten jeweils gedeckt
(bitte in Jahresscheiben und nach Kostenblöcken aufschlüsseln)?
7. Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils die Einnahmen
der DB InfraGO AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen aus
a) Trassenentgelten,
b) Bundesmitteln im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung,
c) sonstigen Bundesmitteln,
d) Eigenkapitalzuführungen des Bundes,
e) Fremdkapital sowie
f) sonstigen Einnahmen (bitte aufgliedern)?
8. In welcher Höhe wurden die in Frage 7 genannten Einnahmen in den
Jahren von 2019 bis 2026 jeweils zur Finanzierung der einzelnen
Kostenblöcke eingesetzt (bitte in Jahresscheiben, nach Finanzierungsquelle und
Kostenblock darstellen)?
9. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 genannten
Kostenpositionen wurden in den Jahren von 2019 bis 2025 ganz oder teilweise bereits
über Trassenentgelte finanziert, welche über Bundesmittel, welche über
Eigenkapital oder Fremdkapital und welche über sonstige Einnahmen?
10. Welche Entwicklung der einzelnen Kostenblöcke des
Mindestzugangspakets wird für die Jahre von 2027 bis 2030 erwartet, insbesondere beim
Instandhaltungsaufwand, bei bauaffinen Kosten, bei der Kapitalverzinsung,
beim Betriebspersonal sowie bei KRITIS-bezogenen Kosten?
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der in Frage 10
angegebenen Entwicklung auf die Trassenpreise im
Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr?
12. Plant die Bundesregierung, die im Haushaltsverfahren 2026 vorgesehene
Finanzierung gestiegener Instandhaltungskosten aus dem
Sondervermögen in den folgenden Jahren fortzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe
jeweils?
Berlin, den 8. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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