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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen

dip / drucksache 31.03.2025 · WP 21 · 78/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen [Bundesrat Drucksache 78/1/25 31.03.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU zu Punkt ... der 1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen COM(2025) 46 final; Ratsdok. 6184/25 Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Europäischen Kommission „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ zur Kenntnis und zum Anlass, sich im Rahmen der fortlaufenden Positionierung bei der Mitgestaltung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu äußern. Der Bundesrat teilt die Darstellung der aufgezeigten politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht. Zugleich werden die aufgezeigten neuen Ansätze zur Bewältigung dieser Herausforderungen nicht uneingeschränkt unterstützt. Neben den folgenden Positionen verweist der Bundesrat insbesondere auf die Kernpunkte der Länderpositionen in seinem Beschluss in BR-Drucksache 297/23 (Beschluss), seiner Entschließung in BR-Drucksache 604/24 (Beschluss) sowie auf die gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2027 vom 12. Dezember 2024. Darüber hinaus unterstreicht der Bundesrat den Anspruch der Länder, auch bei den nächsten Schritten in der Gestaltung des künftigen MFR eine wichtige Rolle einzunehmen und sich fortgesetzt mit eigenen Positionierungen in den weiteren Prozess aktiv und konstruktiv einzubringen. ... 2. Der Bundesrat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den künftigen MFR stärker an einer strategischen Vision für die Zukunft der EU auszurichten. Zugleich verweist der Bundesrat darauf, dass eine zukunftsorientierte Prioritätensetzung im EU-Haushalt flexible Überprüfungs- und Anpassungsmöglichkeiten beinhalten sollte, um auch unter Einbindung von Akteuren unterhalb der mitgliedstaatlichen Ebene eine präzise Zielgenauigkeit europäischer Mittelzuweisungen laufend sicherzustellen. Mit Blick auf die Erwägungen der Kommission, mithilfe eines neuen sogenannten Lenkungsmechanismus die Verknüpfung zwischen allgemeiner politischer Koordinierung und deren finanzieller Umsetzung im Rahmen des MFR zu stärken, merkt der Bundesrat an, dass eine Reform des EU-Haushaltes die hohe Bedeutung von Transparenz, Planungssicherheit und föderalen Staatsformen stets mitberücksichtigen muss. 3. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kommission angekündigte Ansatz für den kommenden EU-Haushalt einen nationalen Plan je Mitgliedstaat beinhaltet, der Reformen und Investitionen adressiert und sich auf gemeinsame Prioritäten der EU fokussiert, inklusive des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts. Der Bundesrat steht diesen Überlegungen derzeit weiterhin ablehnend gegenüber. Zentral für die Länder ist der Erhalt der bisherigen und bewährten Prinzipien der dezentralen orts- und regionsbezogenen EU- Regional- und Strukturpolitik. Die Verantwortung für die Verwaltung, Programmierung und Umsetzung der EU-Förderung muss bei den Ländern verbleiben. Wichtig ist dem Bundesrat in jedem Fall eine Abstimmung in Partnerschaft zwischen Kommission, Bund und Ländern, um erhebliche Entlastungen für Verwaltung und Begünstigte zu erreichen. Die Kommission darf nur noch grundlegende Vorgaben regeln; die Umsetzung von Vorhaben muss in den Händen der Regionen liegen. Nur so kann das Ziel einer Stärkung regionaler Vielfalt und territorialer Teilhabe erreicht werden. 4. Der Bundesrat lehnt es ab, das im Rahmen von NextGenerationEU angewandte Konzept der Aufbau- und Resilienzfazilität als Blaupause für einen neuen EU- Haushalt zu verwenden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Sonderbericht 13/2024 des Europäischen Rechnungshofes. Eine effiziente Kohäsionspolitik beruht auf dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung, dem Mehrebenensystem, dem orts- und regionsbasierten Ansatz und dem Partnerschaftsprinzip, denen das Konzept der Aufbau- und Resilienzfazilität nicht gerecht wird. Nur durch die Programmierung, Verwaltung und Umsetzung der Mittel ... durch die zuständigen Länder kann eine gestärkte und modernisierte Kohäsionspolitik gelingen. Hierfür verfügen die Länder über die erforderliche Nähe und die regionalen Strategien, um Investitionen zielgerichtet zu den regionalen Bedarfen zu steuern, sowie über erfolgreiche und etablierte Umsetzungssysteme. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Schwerpunktsetzung der Kommission für eine gestärkte und modernisierte Kohäsionspolitik auf den Regionen liegt. Auch künftig müssen bei Reformen des EU-Haushaltes die grundlegenden Prinzipien der Union, wie die Subsidiarität und die begrenzte Einzelermächtigung sowie das EU-Haushaltsrecht, gewahrt bleiben. Es sollte ein nach dem Entwicklungsstand differenziertes System von Regionenkategorien beibehalten werden. Das System der drei Regionenkategorien in der aktuellen Förderperiode hat sich bewährt. Ferner fordert der Bundesrat, dass sich die Mittelzuweisung pro Mitgliedstaat maßgeblich auch nach Reform des EU- Haushaltes nach den drei Regionenkategorien richtet und diese Mittel durch die jeweiligen Regionen verwendet werden. 5. Zur Erfüllung ihrer Zielsetzung ist für die Kohäsionspolitik nach 2027 eine Mittelausstattung mindestens in Höhe des bisherigen Umfangs zuzüglich Inflationsausgleich erforderlich. Der Bundesrat unterstreicht, dass im künftigen MFR die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erkennbar verankert und mit angemessenen Mitteln hinterlegt werden müssen. 6. Der Bundesrat betrachtet mit Sorge, dass die Mitteilung nicht auf die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) eingeht. Die Förderung grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Vorhaben über die Interreg- Programme ist mit einem besonders hohen europäischen Mehrwert verbunden, den auch die Kommission als Maßstab für den nächsten MFR anlegen möchte. Eine etwaige an nationale, innerstaatliche Reformziele geknüpfte Mittelsteuerung würde den Aufgaben und dem partnerschaftlichen und subsidiären Ansatz von Interreg nicht gerecht. Die ETZ in der bisherigen Form mit eigenständigen Interreg-Programmen für jeden Kooperationsraum wäre deutlich erschwert, wenn die bisher von den Programmpartnern dezentral verwalteten Interreg- Mittel in nationale Pläne flössen. Dies würde die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit einschließlich der makroregionalen Strategien beinahe unmöglich machen. ... 7. Der Bundesrat erkennt an, dass starre Mittelbindung, verfrühte Zuweisungssystematik und programmatische Überschneidungen in der Vergangenheit zu Effizienzverlusten im EU-Haushalt geführt und flexible Reaktionen auf neuartige Notwendigkeiten erschwert haben. In Anbetracht dieser Tatsachen begrüßt der Bundesrat das Ziel der Kommission, durch höhere Kohärenz und stringente Vereinfachung einen effektiveren und effizienteren Einsatz von Unionsmitteln sicherzustellen. Die Zusammenfassung von Aktionsprogrammen darf nicht zur Streichung essentieller Förderbereiche führen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass für die zögerliche Mittelabsorption in der Förderperiode 2021-2027 auch die verspätete Vorlage des Legislativrahmens verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat die Rückkehr zur „n+3“-Regel für den gesamten Programmzeitraum. Der Bundesrat betont, dass eine Vorlage des einschlägigen Legislativrahmens im Laufe des Jahres 2025 erforderlich ist, um Verzögerungen für den Zeitraum ab 2028 zu vermeiden. Der Bundesrat erkennt weiteres Effizienzpotenzial in der Konzentration von Unionsmitteln auf diejenigen Schwerpunktbereiche, in denen eine europäische Finanzierung mit besonderem Mehrwert verbunden ist. 8. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit über die gezielte Förderung von Innovation, Dekarbonisierung und der strategischen Souveränität der EU. In diesem Zuge weist der Bundesrat darauf hin, dass der Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit ein wichtiges Instrument sein kann. Die Schaffung einer Investitionskapazität zur Unterstützung strategischer Sektoren und Technologien, darunter Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) und die Vorschläge zur Risikoabsicherung für private Investitionen werden begrüßt. Der Bundesrat hebt hervor, dass Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung einschließlich Klima-, Umwelt- und Artenschutz und ein soziales Europa Hand in Hand gehen müssen, um die Transformation in allen Facetten zu gestalten. Gleichzeitig weist der Bundesrat darauf hin, dass bereits geeignete Programme bestehen, unter anderem solche in geteilter Mittelverwaltung, um Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Entwicklung, Innovation, Dekarbonisierung, Bildung und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen zu fördern. Der Bundesrat regt an, diese Ziele durch eine Aufwertung der bestehenden Programme umzusetzen, um schnelle und greifbare Wirkungen zu entfalten, ohne dabei zeitliche Einbußen infolge der Einführung eines neuen Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit sowie zusätzlicher Verwaltungsstrukturen in Kauf nehmen zu müssen. ... 9. Die Fortführung einer ambitionierten, planungssicheren und eigenständigen Förderung der Forschung, Innovation und wissenschaftlicher Exzellenz in Europa, ist ein Kernanliegen des Bundesrates. Von der Grundlagenforschung bis zu den zentralen Schlüsseltechnologien muss eine internationale Spitzenstellung das gesamteuropäische Ziel sein. Die Synergiemöglichkeiten zwischen der Kohäsionspolitik und dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sollen unter Wahrung der jeweils eigenständigen Ziele und Förderlogiken weiter ausgebaut werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss vom 14. Februar 2025 (BR-Drucksache 583/24 (Beschluss)). 10. Der Bundesrat unterstreicht, dass ländliche Gebiete infolge vielfältiger Herausforderungen und Transformationsaufgaben zusätzlicher Unterstützung bedürfen. Den Gebieten kommt eine wichtige Bedeutung unter anderem für die Wettbewerbsfähigkeitsziele zu. Eine gesicherte Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen ist auch ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Hierfür bedarf es eines breiten regional gestaltbaren strukturpolitischen Ansatzes. Dafür ist es wesentlich, dass zukünftig wieder die Option besteht, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der regionalen Ebene programmiert wird, ebenso wie die Strukturfonds, und durch zeitlich synchrone Verordnungen und Förderperioden unterstützt wird. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung skizzierte neue Struktur des MFR sicherstellen muss, dass ländlichen Räumen weiterhin die für den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa notwendige Unterstützung für ihre spezifischen Bedarfe und Potenziale zukommt und begrüßt den in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung adressierten Ausbau von Synergien und Komplementaritäten zwischen der GAP und der Kohäsionspolitik. Zudem müssen auch die ländlichen Räume ihrer Rolle beim Schutz und Erhalt der Biodiversität nachkommen können. Auch von immanenter Bedeutung für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft ist der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe als Rückgrat und wichtigen Arbeitgeber der ländlichen Räume sichert. 11. Der Bundesrat setzt sich für eine starke Rechtsstaatskonditionalität im kommenden MFR ein. Er unterstreicht, dass neben der konstitutiven Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit eine rechtsstaatliche Ordnung auch zentral für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ist. Die Ankündigung der Kommission, den Schutz der Rechtsstaatlichkeit durch eine Verbindung zwischen den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu stärken, wirft jedoch auch rechtliche Fragen auf, die insbesondere das institutionelle Gleichgewicht, die Kompetenzverteilung, Transparenz, Kohärenz und die demokratische Legitimation betreffen. Die detaillierte Ausgestaltung der angekündigten Verbindung zwischen dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und dem EU-Haushalt wird daher sorgfältig zu prüfen sein. 12. Der Bundesrat stellt fest, dass sich sicherheits- und verteidigungspolitische Herausforderungen mit neuer Dringlichkeit stellen. Die Mitgliedstaaten müssen mehr in die europäische Sicherheit und Verteidigung investieren. Der kommende MFR sollte auch für eine etwaige Erweiterung um einzelne oder eine Gruppe von Staaten bereit sein. Der Bundesrat fordert die Kommission dazu auf, dies bei der Konzipierung des EU-Haushaltes zu berücksichtigen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Gewichtung dieser Themen bei der Neustrukturierung des MFR sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene nicht zu Lasten der Kohäsionspolitik und der GAP gehen darf. Die Bundesregierung muss deshalb dafür Sorge tragen, dass es bei der Ausgestaltung der zukünftigen EU-Finanzen nicht zu finanziellen Verschiebungen zu Lasten der Länderhaushalte kommt. Anderenfalls sind diese durch den Bund auszugleichen. 13. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]

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