Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
[Bundesrat Drucksache 78/1/25
31.03.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU
zu Punkt ... der 1053. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Der Weg zum nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen
COM(2025) 46 final; Ratsdok. 6184/25
Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Europäischen Kommission „Der Weg
zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ zur Kenntnis und zum Anlass, sich
im Rahmen der fortlaufenden Positionierung bei der Mitgestaltung des nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu äußern. Der Bundesrat teilt die
Darstellung der aufgezeigten politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen,
denen sich die Europäische Union gegenübersieht. Zugleich werden die
aufgezeigten neuen Ansätze zur Bewältigung dieser Herausforderungen nicht
uneingeschränkt unterstützt. Neben den folgenden Positionen verweist der Bundesrat
insbesondere auf die Kernpunkte der Länderpositionen in seinem Beschluss in
BR-Drucksache 297/23 (Beschluss), seiner Entschließung in BR-Drucksache
604/24 (Beschluss) sowie auf die gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme zur
Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2027 vom 12. Dezember 2024. Darüber
hinaus unterstreicht der Bundesrat den Anspruch der Länder, auch bei den
nächsten Schritten in der Gestaltung des künftigen MFR eine wichtige Rolle
einzunehmen und sich fortgesetzt mit eigenen Positionierungen in den weiteren
Prozess aktiv und konstruktiv einzubringen.
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2. Der Bundesrat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den künftigen
MFR stärker an einer strategischen Vision für die Zukunft der EU auszurichten.
Zugleich verweist der Bundesrat darauf, dass eine zukunftsorientierte
Prioritätensetzung im EU-Haushalt flexible Überprüfungs- und
Anpassungsmöglichkeiten beinhalten sollte, um auch unter Einbindung von Akteuren unterhalb der
mitgliedstaatlichen Ebene eine präzise Zielgenauigkeit europäischer
Mittelzuweisungen laufend sicherzustellen. Mit Blick auf die Erwägungen der
Kommission, mithilfe eines neuen sogenannten Lenkungsmechanismus die
Verknüpfung zwischen allgemeiner politischer Koordinierung und deren finanzieller
Umsetzung im Rahmen des MFR zu stärken, merkt der Bundesrat an, dass eine
Reform des EU-Haushaltes die hohe Bedeutung von Transparenz,
Planungssicherheit und föderalen Staatsformen stets mitberücksichtigen muss.
3. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kommission angekündigte
Ansatz für den kommenden EU-Haushalt einen nationalen Plan je Mitgliedstaat
beinhaltet, der Reformen und Investitionen adressiert und sich auf gemeinsame
Prioritäten der EU fokussiert, inklusive des wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalts. Der Bundesrat steht diesen Überlegungen derzeit
weiterhin ablehnend gegenüber. Zentral für die Länder ist der Erhalt der bisherigen
und bewährten Prinzipien der dezentralen orts- und regionsbezogenen EU-
Regional- und Strukturpolitik. Die Verantwortung für die Verwaltung,
Programmierung und Umsetzung der EU-Förderung muss bei den Ländern
verbleiben. Wichtig ist dem Bundesrat in jedem Fall eine Abstimmung in Partnerschaft
zwischen Kommission, Bund und Ländern, um erhebliche Entlastungen für
Verwaltung und Begünstigte zu erreichen. Die Kommission darf nur noch
grundlegende Vorgaben regeln; die Umsetzung von Vorhaben muss in den
Händen der Regionen liegen. Nur so kann das Ziel einer Stärkung regionaler
Vielfalt und territorialer Teilhabe erreicht werden.
4. Der Bundesrat lehnt es ab, das im Rahmen von NextGenerationEU angewandte
Konzept der Aufbau- und Resilienzfazilität als Blaupause für einen neuen EU-
Haushalt zu verwenden. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den
Sonderbericht 13/2024 des Europäischen Rechnungshofes. Eine effiziente
Kohäsionspolitik beruht auf dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung, dem
Mehrebenensystem, dem orts- und regionsbasierten Ansatz und dem
Partnerschaftsprinzip, denen das Konzept der Aufbau- und Resilienzfazilität nicht gerecht
wird. Nur durch die Programmierung, Verwaltung und Umsetzung der Mittel
...
durch die zuständigen Länder kann eine gestärkte und modernisierte
Kohäsionspolitik gelingen. Hierfür verfügen die Länder über die erforderliche Nähe
und die regionalen Strategien, um Investitionen zielgerichtet zu den regionalen
Bedarfen zu steuern, sowie über erfolgreiche und etablierte
Umsetzungssysteme. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die
Schwerpunktsetzung der Kommission für eine gestärkte und modernisierte Kohäsionspolitik auf
den Regionen liegt. Auch künftig müssen bei Reformen des EU-Haushaltes die
grundlegenden Prinzipien der Union, wie die Subsidiarität und die begrenzte
Einzelermächtigung sowie das EU-Haushaltsrecht, gewahrt bleiben. Es sollte
ein nach dem Entwicklungsstand differenziertes System von
Regionenkategorien beibehalten werden. Das System der drei Regionenkategorien in der
aktuellen Förderperiode hat sich bewährt. Ferner fordert der Bundesrat, dass sich die
Mittelzuweisung pro Mitgliedstaat maßgeblich auch nach Reform des EU-
Haushaltes nach den drei Regionenkategorien richtet und diese Mittel durch die
jeweiligen Regionen verwendet werden.
5. Zur Erfüllung ihrer Zielsetzung ist für die Kohäsionspolitik nach 2027 eine
Mittelausstattung mindestens in Höhe des bisherigen Umfangs zuzüglich
Inflationsausgleich erforderlich. Der Bundesrat unterstreicht, dass im künftigen MFR
die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erkennbar verankert und mit
angemessenen Mitteln hinterlegt werden müssen.
6. Der Bundesrat betrachtet mit Sorge, dass die Mitteilung nicht auf die
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) eingeht. Die Förderung
grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Vorhaben über die Interreg-
Programme ist mit einem besonders hohen europäischen Mehrwert verbunden,
den auch die Kommission als Maßstab für den nächsten MFR anlegen möchte.
Eine etwaige an nationale, innerstaatliche Reformziele geknüpfte
Mittelsteuerung würde den Aufgaben und dem partnerschaftlichen und subsidiären Ansatz
von Interreg nicht gerecht. Die ETZ in der bisherigen Form mit eigenständigen
Interreg-Programmen für jeden Kooperationsraum wäre deutlich erschwert,
wenn die bisher von den Programmpartnern dezentral verwalteten Interreg-
Mittel in nationale Pläne flössen. Dies würde die Förderung der
grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit
einschließlich der makroregionalen Strategien beinahe unmöglich machen.
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7. Der Bundesrat erkennt an, dass starre Mittelbindung, verfrühte
Zuweisungssystematik und programmatische Überschneidungen in der Vergangenheit zu
Effizienzverlusten im EU-Haushalt geführt und flexible Reaktionen auf neuartige
Notwendigkeiten erschwert haben. In Anbetracht dieser Tatsachen begrüßt der
Bundesrat das Ziel der Kommission, durch höhere Kohärenz und stringente
Vereinfachung einen effektiveren und effizienteren Einsatz von Unionsmitteln
sicherzustellen. Die Zusammenfassung von Aktionsprogrammen darf nicht zur
Streichung essentieller Förderbereiche führen. Der Bundesrat begrüßt, dass die
Kommission anerkennt, dass für die zögerliche Mittelabsorption in der
Förderperiode 2021-2027 auch die verspätete Vorlage des Legislativrahmens
verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat die Rückkehr zur
„n+3“-Regel für den gesamten Programmzeitraum. Der Bundesrat betont, dass
eine Vorlage des einschlägigen Legislativrahmens im Laufe des Jahres 2025
erforderlich ist, um Verzögerungen für den Zeitraum ab 2028 zu vermeiden. Der
Bundesrat erkennt weiteres Effizienzpotenzial in der Konzentration von
Unionsmitteln auf diejenigen Schwerpunktbereiche, in denen eine europäische
Finanzierung mit besonderem Mehrwert verbunden ist.
8. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit über die gezielte Förderung von Innovation, Dekarbonisierung
und der strategischen Souveränität der EU. In diesem Zuge weist der Bundesrat
darauf hin, dass der Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit ein wichtiges
Instrument sein kann. Die Schaffung einer Investitionskapazität zur Unterstützung
strategischer Sektoren und Technologien, darunter Vorhaben von gemeinsamem
europäischem Interesse (IPCEI) und die Vorschläge zur Risikoabsicherung für
private Investitionen werden begrüßt. Der Bundesrat hebt hervor, dass
Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung einschließlich Klima-, Umwelt- und
Artenschutz und ein soziales Europa Hand in Hand gehen müssen, um die
Transformation in allen Facetten zu gestalten. Gleichzeitig weist der Bundesrat
darauf hin, dass bereits geeignete Programme bestehen, unter anderem solche in
geteilter Mittelverwaltung, um Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und
Entwicklung, Innovation, Dekarbonisierung, Bildung und Weiterbildung sowie
lebenslanges Lernen zu fördern. Der Bundesrat regt an, diese Ziele durch eine
Aufwertung der bestehenden Programme umzusetzen, um schnelle und greifbare
Wirkungen zu entfalten, ohne dabei zeitliche Einbußen infolge der Einführung
eines neuen Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit sowie zusätzlicher
Verwaltungsstrukturen in Kauf nehmen zu müssen.
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9. Die Fortführung einer ambitionierten, planungssicheren und eigenständigen
Förderung der Forschung, Innovation und wissenschaftlicher Exzellenz in
Europa, ist ein Kernanliegen des Bundesrates. Von der Grundlagenforschung bis
zu den zentralen Schlüsseltechnologien muss eine internationale Spitzenstellung
das gesamteuropäische Ziel sein. Die Synergiemöglichkeiten zwischen der
Kohäsionspolitik und dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sollen
unter Wahrung der jeweils eigenständigen Ziele und Förderlogiken weiter
ausgebaut werden. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf den
Beschluss vom 14. Februar 2025 (BR-Drucksache 583/24 (Beschluss)).
10. Der Bundesrat unterstreicht, dass ländliche Gebiete infolge vielfältiger
Herausforderungen und Transformationsaufgaben zusätzlicher Unterstützung bedürfen.
Den Gebieten kommt eine wichtige Bedeutung unter anderem für die
Wettbewerbsfähigkeitsziele zu. Eine gesicherte Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
ist auch ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Hierfür
bedarf es eines breiten regional gestaltbaren strukturpolitischen Ansatzes. Dafür
ist es wesentlich, dass zukünftig wieder die Option besteht, dass der
Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
auf der regionalen Ebene programmiert wird, ebenso wie die Strukturfonds, und
durch zeitlich synchrone Verordnungen und Förderperioden unterstützt wird.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die in der Mitteilung skizzierte neue
Struktur des MFR sicherstellen muss, dass ländlichen Räumen weiterhin die für
den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa
notwendige Unterstützung für ihre spezifischen Bedarfe und Potenziale zukommt
und begrüßt den in der Vision für Landwirtschaft und Ernährung adressierten
Ausbau von Synergien und Komplementaritäten zwischen der GAP und der
Kohäsionspolitik. Zudem müssen auch die ländlichen Räume ihrer Rolle beim
Schutz und Erhalt der Biodiversität nachkommen können. Auch von
immanenter Bedeutung für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft ist der
Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), der die
Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe als Rückgrat und wichtigen Arbeitgeber
der ländlichen Räume sichert.
11. Der Bundesrat setzt sich für eine starke Rechtsstaatskonditionalität im
kommenden MFR ein. Er unterstreicht, dass neben der konstitutiven Bedeutung von
Rechtsstaatlichkeit eine rechtsstaatliche Ordnung auch zentral für den Schutz
der finanziellen Interessen der Europäischen Union ist. Die Ankündigung der
Kommission, den Schutz der Rechtsstaatlichkeit durch eine Verbindung
zwischen den Empfehlungen im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und der
finanziellen Unterstützung aus dem EU-Haushalt zu stärken, wirft jedoch auch
rechtliche Fragen auf, die insbesondere das institutionelle Gleichgewicht, die
Kompetenzverteilung, Transparenz, Kohärenz und die demokratische Legitimation
betreffen. Die detaillierte Ausgestaltung der angekündigten Verbindung
zwischen dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und dem EU-Haushalt wird
daher sorgfältig zu prüfen sein.
12. Der Bundesrat stellt fest, dass sich sicherheits- und verteidigungspolitische
Herausforderungen mit neuer Dringlichkeit stellen. Die Mitgliedstaaten müssen
mehr in die europäische Sicherheit und Verteidigung investieren. Der
kommende MFR sollte auch für eine etwaige Erweiterung um einzelne oder eine Gruppe
von Staaten bereit sein. Der Bundesrat fordert die Kommission dazu auf, dies
bei der Konzipierung des EU-Haushaltes zu berücksichtigen. Er weist jedoch
darauf hin, dass die Gewichtung dieser Themen bei der Neustrukturierung des
MFR sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene nicht zu Lasten der
Kohäsionspolitik und der GAP gehen darf. Die Bundesregierung muss deshalb
dafür Sorge tragen, dass es bei der Ausgestaltung der zukünftigen EU-Finanzen
nicht zu finanziellen Verschiebungen zu Lasten der Länderhaushalte kommt.
Anderenfalls sind diese durch den Bund auszugleichen.
13. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Empfehlungen der Ausschüsse)