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Wehrbericht 2024 - Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen (Antwort zu Drs. 21/999)

dip / drucksache 18.08.2025 · WP 21 · 21/1291 · Antwort · Original ↗

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Wehrbericht 2024 - Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen (Antwort zu Drs. 21/999) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1291 21. Wahlperiode 18.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/999 – Wehrbericht 2024 – Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat die damalige Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter dem Leitbegriff der „Zeitenwende“ angekündigt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-so ndersitzung-882198). Der angekündigte Umbau der Bundeswehr wurde begleitet von weitreichenden politischen Versprechen und intensiver öffentlicher Kommunikation (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erst e-nationale-sicherheitsstrategie-5636234). Nach Auffassung der Fragesteller besteht auch drei Jahre nach dem Beginn umfassender Reformbemühungen weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen den erklärten politischen Zielen, den bereitgestellten Haushaltsmitteln und den bislang erzielten Fortschritten. Insbesondere in den Bereichen materielle Ausstattung, Personalgewinnung, strukturelle Reformen und Infrastrukturmodernisierung sehen sie nach wie vor gravierende Defizite. Aus Sicht der Fragesteller bestätigt auch der Jahresbericht 2024 der Wehrbeauftragten (Bundestagsdrucksache 20/15060) strukturelle Schwächen in der Bundeswehr, die nicht nur die Einsatzbereitschaft gefährden, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen können. Eine substanzielle Verbesserung gegenüber den Vorjahren sei nicht erkennbar. So bleibe etwa die Abbruchquote, insbesondere im ersten Dienstjahr, weiterhin hoch. Um dem entgegenzuwirken, sollen die Gründe für Dienstabbrüche systematisch erfasst und junge Menschen stärker an die Bundeswehr gebunden werden (vgl. ebd., S. 10). Gleichzeitig setzt das Bundesministerium der Verteidigung verstärkt auf gesellschaftspolitische Themen wie Vielfalt und Gleichstellung (vgl. e bd., S. 120 ff.). Die Frage, inwieweit Programme zu diesen Themenkomplexen tatsächlich zur Einsatzfähigkeit der Streitkräfte beitragen, bleibt in den Augen der Fragesteller offen. Zudem mehren sich Hinweise auf eine weit gefasste Auslegung des Extremismusbegriffs, die zu einer steigenden Zahl von Verdachtsfällen und dienstrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Truppe führt. Seit Dezember 2023 besteht die Möglichkeit, Soldaten bei sogenannten extremistischen Bestrebungen zügig zu entlassen (www.bmvg.de/resource/blob/5837134/e015425b896dddc146 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 43e6d48bed4a71/dl-extremismusbericht-2023-data.pdf; S. 29). Darüber hinaus weist der Extremismusbericht 2023 des Bundesministeriums der Verteidigung auf eine steigende Zahl von Verdachtsfällen sogenannter verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates hin, womit Bestrebungen gemeint sind, die das Vertrauen in staatliche Institutionen systematisch untergraben und dadurch die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen können (vgl. ebd., S. 12). Mehrere Sachverständige äußerten im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum neuen Entlassungsrecht bei extremistischen Bestrebungen erhebliche verfassungs- und verwaltungsrechtliche Bedenken (Wortprotokoll der 51. Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 13. November 2023, www.bundesta g.de/resource/blob/987382/753c4f67356dffee0ec77bc078deb256/Wortprototo koll.pdf). Kritisiert wurden insbesondere die Schwächung der Unschuldsvermutung (vgl. ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 45), die Möglichkeit von Entlassungen auf bloße Verdachtsmomente hin (vgl. ebd. Christian Hoffmeister, S. 96) sowie eine potenziell zu weite Auslegung des Extremismusbegriffs (vgl. ebd. Oberst André Wüstner, S. 8). Es bestehe die Gefahr, dass Soldaten mit abweichenden politischen Haltungen unter Generalverdacht geraten (vgl. ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 9). Zudem wurde der fehlende richterliche Vorbehalt bei einem so weitreichenden Eingriff wie der Entfernung aus dem Dienstverhältnis als problematisch eingeschätzt (vgl. ebd. Christian Hoffmeister, S. 14). Vor dem Hintergrund der im Wehrbericht 2024 dokumentierten strukturellen Defizite, der bisher begrenzten Fortschritte bei der Umsetzung der Reformvorhaben sowie der laufenden politischen Debatte über ein neues Wehrdienstmodell sehen die Fragesteller weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der strategischen Prioritätensetzung und des Umgangs der Bundesregierung mit extremistischen Tendenzen in der Bundeswehr. Eine konsequente Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen erscheint ihnen dabei zwar notwendig, jedoch besteht in ihren Augen die Gefahr, dass Maßnahmen ohne hinreichende rechtsstaatliche Absicherung die innerdienstliche Vertrauenskultur und die Meinungsfreiheit in den Streitkräften beeinträchtigen könnten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Welche konkreten administrativen, rechtlichen oder vergabetechnischen Hürden haben den vollständigen Mittelabruf aus dem Sondervermögen im Jahr 2024 verhindert? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig eine vollständige Ausschöpfung der Mittel zu gewährleisten (vgl. Frage 1)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 20/14982 verwiesen. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Gründen für die weiterhin hohe Abbruchquote im ersten Dienstjahr vor, und welche konkreten Maßnahmen wurden seitdem zur Verbesserung der Verbleibquote eingeleitet? Die wesentlichen Abbruchgründe, in der seit 2018 etablierten anonymen „Befragung vorzeitig ausscheidender Soldatinnen und Soldaten“ (BVAS), sind private, persönliche und familiäre Gründe, die Entfernung des Standortes zum Heimatort, andere berufliche Alternativen sowie abweichende Vorstellungen vom Soldatinnen- bzw. Soldatenberuf. Im Jahr 2022 wurde die Arbeitsgruppe (AG) „Abbruchquoten“ eingerichtet. Diese hat in einem bundeswehrgemeinsamen Ansatz bereits eine Vielzahl zielführender Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Dazu gehören insbesondere die Anpassung der Kündigungsmodalitäten sowie die weitere Professionalisierung der Personalberatung. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle angeblicher oder tatsächlicher „Delegitimierung des Staates“ durch aktive oder ehemalige Bundeswehrangehörige im Jahr 2023, bzw. welche konkreten Aussagen, Handlungen oder digitalen Inhalte führten zur entsprechenden Bewertung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit anonymisierten Fallbeispielen aufschlüsseln)? Es wird auf den Bericht des Militärischen Abschirmdienstes für das Jahr 2023 (MAD-Report 2023) verwiesen. 5. Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung bei der Einordnung von Kritik an Regierung, Parlament oder Justiz als „delegitimierend“ an, und wie wird dabei sichergestellt, dass diese nicht mit grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung verwechselt wird (vgl. Frage 4)? Es wird auf Bundestagsdrucksache 20/774, die Antwort auf die Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/11038 und den MAD-Report 2023 verwiesen. 6. Wie viele Bewerber für den militärischen Dienst wurden in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund negativer Sicherheitsüberprüfung abgelehnt? Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. 7. Welche konkreten spezifischen Rekrutierungsstrategien werden ggf. entwickelt, um ein neues Wehrdienstmodell bei der Zielgruppe zu bewerben und ansprechend darzustellen? Diese Frage greift in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bunderegierung ein, da die Willensbildung der Bundesregierung hinsichtlich spezifischer Rekrutierungsstrategien noch nicht abgeschlossen ist. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament und dem Volk notwendigerweise einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich (Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung) voraus. Unabhängig davon wird die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr, auch im Rahmen des neuen Wehrdienstmodells, die ihr derzeit zur Verfügung stehenden umfangreichen Personalgewinnungsinstrumente und -maßnahmen nutzen. 8. Gibt es Pläne zur engeren Kooperation mit Schulen und Universitäten, um den Wehrdienst als Teil eines Bildungs- oder Entwicklungsprogramms attraktiver zu gestalten? Nein. 9. Sollen Systeme zur Erfolgsmessung und Evaluierung der Effektivität eines neuen Wehrdienstmodells implementiert werden, und wenn ja, welche? Die Bundeswehr evaluiert alle Angebote der Personalgewinnung und Personalbindung sowie die einzelnen Ausbildungsabschnitte kontinuierlich und entwickelt sie fort. Auch der neue Wehrdienst wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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