Wehrbericht 2024 - Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen (Antwort zu Drs. 21/999)
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Wehrbericht 2024 - Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und Umgang mit extremistischen Tendenzen (Antwort zu Drs. 21/999)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1291
21. Wahlperiode 18.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Ralf Nolte, Rüdiger Lucassen,
Hannes Gnauck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/999 –
Wehrbericht 2024 – Umsetzung der Zeitenwende, Personalgewinnung und
Umgang mit extremistischen Tendenzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar
2022 hat die damalige Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung
der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter dem Leitbegriff der
„Zeitenwende“ angekündigt (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw08-so
ndersitzung-882198). Der angekündigte Umbau der Bundeswehr wurde
begleitet von weitreichenden politischen Versprechen und intensiver öffentlicher
Kommunikation (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundesregierung-beschliesst-erst
e-nationale-sicherheitsstrategie-5636234).
Nach Auffassung der Fragesteller besteht auch drei Jahre nach dem Beginn
umfassender Reformbemühungen weiterhin eine erhebliche Diskrepanz
zwischen den erklärten politischen Zielen, den bereitgestellten Haushaltsmitteln
und den bislang erzielten Fortschritten. Insbesondere in den Bereichen
materielle Ausstattung, Personalgewinnung, strukturelle Reformen und
Infrastrukturmodernisierung sehen sie nach wie vor gravierende Defizite. Aus Sicht der
Fragesteller bestätigt auch der Jahresbericht 2024 der Wehrbeauftragten
(Bundestagsdrucksache 20/15060) strukturelle Schwächen in der Bundeswehr, die
nicht nur die Einsatzbereitschaft gefährden, sondern auch die Attraktivität als
Arbeitgeber beeinträchtigen können. Eine substanzielle Verbesserung
gegenüber den Vorjahren sei nicht erkennbar. So bleibe etwa die Abbruchquote,
insbesondere im ersten Dienstjahr, weiterhin hoch. Um dem entgegenzuwirken,
sollen die Gründe für Dienstabbrüche systematisch erfasst und junge
Menschen stärker an die Bundeswehr gebunden werden (vgl. ebd., S. 10).
Gleichzeitig setzt das Bundesministerium der Verteidigung verstärkt auf
gesellschaftspolitische Themen wie Vielfalt und Gleichstellung (vgl. e bd.,
S. 120 ff.). Die Frage, inwieweit Programme zu diesen Themenkomplexen
tatsächlich zur Einsatzfähigkeit der Streitkräfte beitragen, bleibt in den Augen
der Fragesteller offen.
Zudem mehren sich Hinweise auf eine weit gefasste Auslegung des
Extremismusbegriffs, die zu einer steigenden Zahl von Verdachtsfällen und
dienstrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Truppe führt. Seit Dezember 2023 besteht
die Möglichkeit, Soldaten bei sogenannten extremistischen Bestrebungen
zügig zu entlassen (www.bmvg.de/resource/blob/5837134/e015425b896dddc146
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 18. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
43e6d48bed4a71/dl-extremismusbericht-2023-data.pdf; S. 29). Darüber
hinaus weist der Extremismusbericht 2023 des Bundesministeriums der
Verteidigung auf eine steigende Zahl von Verdachtsfällen sogenannter
verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates hin, womit Bestrebungen
gemeint sind, die das Vertrauen in staatliche Institutionen systematisch
untergraben und dadurch die freiheitliche demokratische Grundordnung
beeinträchtigen können (vgl. ebd., S. 12).
Mehrere Sachverständige äußerten im Rahmen der öffentlichen Anhörung
zum neuen Entlassungsrecht bei extremistischen Bestrebungen erhebliche
verfassungs- und verwaltungsrechtliche Bedenken (Wortprotokoll der 51.
Sitzung des Verteidigungsausschusses vom 13. November 2023, www.bundesta
g.de/resource/blob/987382/753c4f67356dffee0ec77bc078deb256/Wortprototo
koll.pdf). Kritisiert wurden insbesondere die Schwächung der
Unschuldsvermutung (vgl. ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 45), die Möglichkeit
von Entlassungen auf bloße Verdachtsmomente hin (vgl. ebd. Christian
Hoffmeister, S. 96) sowie eine potenziell zu weite Auslegung des
Extremismusbegriffs (vgl. ebd. Oberst André Wüstner, S. 8). Es bestehe die Gefahr,
dass Soldaten mit abweichenden politischen Haltungen unter Generalverdacht
geraten (vgl. ebd. Hauptmann Andreas Füllmeier, S. 9). Zudem wurde der
fehlende richterliche Vorbehalt bei einem so weitreichenden Eingriff wie der
Entfernung aus dem Dienstverhältnis als problematisch eingeschätzt (vgl. ebd.
Christian Hoffmeister, S. 14).
Vor dem Hintergrund der im Wehrbericht 2024 dokumentierten strukturellen
Defizite, der bisher begrenzten Fortschritte bei der Umsetzung der
Reformvorhaben sowie der laufenden politischen Debatte über ein neues
Wehrdienstmodell sehen die Fragesteller weiteren Aufklärungsbedarf hinsichtlich der
strategischen Prioritätensetzung und des Umgangs der Bundesregierung mit
extremistischen Tendenzen in der Bundeswehr. Eine konsequente
Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen erscheint ihnen dabei zwar notwendig,
jedoch besteht in ihren Augen die Gefahr, dass Maßnahmen ohne hinreichende
rechtsstaatliche Absicherung die innerdienstliche Vertrauenskultur und die
Meinungsfreiheit in den Streitkräften beeinträchtigen könnten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche konkreten administrativen, rechtlichen oder vergabetechnischen
Hürden haben den vollständigen Mittelabruf aus dem Sondervermögen im
Jahr 2024 verhindert?
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig eine vollständige
Ausschöpfung der Mittel zu gewährleisten (vgl. Frage 1)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 100 auf
Bundestagsdrucksache 20/14982 verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Gründen für die
weiterhin hohe Abbruchquote im ersten Dienstjahr vor, und welche
konkreten Maßnahmen wurden seitdem zur Verbesserung der Verbleibquote
eingeleitet?
Die wesentlichen Abbruchgründe, in der seit 2018 etablierten anonymen
„Befragung vorzeitig ausscheidender Soldatinnen und Soldaten“ (BVAS), sind
private, persönliche und familiäre Gründe, die Entfernung des Standortes zum
Heimatort, andere berufliche Alternativen sowie abweichende Vorstellungen
vom Soldatinnen- bzw. Soldatenberuf.
Im Jahr 2022 wurde die Arbeitsgruppe (AG) „Abbruchquoten“ eingerichtet.
Diese hat in einem bundeswehrgemeinsamen Ansatz bereits eine Vielzahl
zielführender Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Dazu gehören insbesondere
die Anpassung der Kündigungsmodalitäten sowie die weitere
Professionalisierung der Personalberatung.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle angeblicher oder
tatsächlicher „Delegitimierung des Staates“ durch aktive oder ehemalige
Bundeswehrangehörige im Jahr 2023, bzw. welche konkreten Aussagen,
Handlungen oder digitalen Inhalte führten zur entsprechenden Bewertung
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit anonymisierten
Fallbeispielen aufschlüsseln)?
Es wird auf den Bericht des Militärischen Abschirmdienstes für das Jahr 2023
(MAD-Report 2023) verwiesen.
5. Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung bei der Einordnung von Kritik
an Regierung, Parlament oder Justiz als „delegitimierend“ an, und wie
wird dabei sichergestellt, dass diese nicht mit grundrechtlich geschützter
Meinungsäußerung verwechselt wird (vgl. Frage 4)?
Es wird auf Bundestagsdrucksache 20/774, die Antwort auf die Schriftliche
Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/11038 und den MAD-Report 2023
verwiesen.
6. Wie viele Bewerber für den militärischen Dienst wurden in den
Jahren 2023 und 2024 aufgrund negativer Sicherheitsüberprüfung abgelehnt?
Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Vor diesem
Hintergrund ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.
7. Welche konkreten spezifischen Rekrutierungsstrategien werden ggf.
entwickelt, um ein neues Wehrdienstmodell bei der Zielgruppe zu bewerben
und ansprechend darzustellen?
Diese Frage greift in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der
Bunderegierung ein, da die Willensbildung der Bundesregierung hinsichtlich
spezifischer Rekrutierungsstrategien noch nicht abgeschlossen ist.
Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78
[121]; 137, 185 [234 f.]).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die
Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament und dem Volk notwendigerweise
einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
(Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung) voraus.
Unabhängig davon wird die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr,
auch im Rahmen des neuen Wehrdienstmodells, die ihr derzeit zur Verfügung
stehenden umfangreichen Personalgewinnungsinstrumente und -maßnahmen
nutzen.
8. Gibt es Pläne zur engeren Kooperation mit Schulen und Universitäten, um
den Wehrdienst als Teil eines Bildungs- oder Entwicklungsprogramms
attraktiver zu gestalten?
Nein.
9. Sollen Systeme zur Erfolgsmessung und Evaluierung der Effektivität eines
neuen Wehrdienstmodells implementiert werden, und wenn ja, welche?
Die Bundeswehr evaluiert alle Angebote der Personalgewinnung und
Personalbindung sowie die einzelnen Ausbildungsabschnitte kontinuierlich und
entwickelt sie fort. Auch der neue Wehrdienst wird regelmäßig überprüft und ggf.
angepasst werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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