Attraktivität der Bundeswehr - Bescheinigungen zur Anerkennung von Qualifikationen (Antwort zu Drs. 21/4624)
Text
Attraktivität der Bundeswehr - Bescheinigungen zur Anerkennung von Qualifikationen (Antwort zu Drs. 21/4624)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5132
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Jan Ralf Nolte,
Thorben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4624 –
Attraktivität der Bundeswehr – Bescheinigungen zur Anerkennung von
Qualifikationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Soldaten erlangen auf Lehrgängen, Ausbildung am Arbeitsplatz oder durch
den Einsatz in bestimmten Verwendungen verschiedene Qualifikationen. Im
eigenen Bundeswehrsystem Tätigkeitsinformationsverfahren-
Identifizierungsnummern (TIV-ID) (früher: Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN)) sind
verbindliche Informationen über die in der Bundeswehr genutzten
Tätigkeitsbegriffe und die hierfür vorgesehenen Qualifikationsanforderungen hinterlegt,
die zur Beschreibung von Tätigkeitsprofilen und zur Zuordnung individueller
Qualifikationen eines Soldaten herangezogen werden.
Scheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus, weil er Zeitsoldat oder
Wehrdienstleistender ist, ist die Anerkennung seiner Qualifikationen aus der
Bundeswehrzeit für seine weitere Erwerbsbiografie von hoher Bedeutung.
Dazu muss die Bundeswehr die im TIV-ID hinterlegte Qualifikation in eine
zivile Form (Bescheinigung) umschreiben und ausstellen, um so die
Gleichwertigkeit bei Dritten anzeigen und geltend machen zu können.
Diese Qualifikationen können beispielsweise luftfahrzeugtechnisches Personal
oder im Bereich Freiwillige Feuerwehr Atemschutzgeräteträger betreffen.
Durch das mögliche Ausbleiben einer Feststellungsmöglichkeit zur zivilen
Gleichwertigkeit können dem Soldaten oder ehemaligen Soldaten Nachteile
entstehen, da Qualifikationen nicht anerkannt oder im zivilen Bereich
wiederholt werden müssen.
Offen ist in diesem Zusammenhang, ob aktive Soldaten davon betroffen sein
können, beispielsweise im Bereich Freiwillige Feuerwehr als
Atemschutzgeräteträger, Truppführer oder Leiter am Einsatzort.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 30. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Soldaten und ehemalige Soldaten
im TIV‑ID hinterlegte Qualifikationen in eine zivile Form
(Bescheinigung) umschreiben und ausstellen lassen?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bescheinigt auf Antrag gemäß
§ 37 der Berufsförderungsverordnung Art und Umfang der zivilberuflich
verwertbaren Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung. Mit den
durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erstellten Bescheinigungen
können die (ehemaligen) Soldatinnen und Soldaten bei den zuständigen Stellen
(z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Luftfahrtbundesamt) die zivilberufliche Anerkennung bzw. Umschreibung beantragen.
Im Fall der Umschreibung der im militärischen Bereich erworbenen
Berechtigungen durch die zuständige zivile Stelle erstattet der Berufsförderungsdienst
der Bundeswehr nach § 36 BFöV die Kosten.
2. Wie hat sich die Gesamtanzahl der TIV-ID seit der Einführung
entwickelt (bitte Gesamtanzahl pro Jahr tabellarisch angeben)?
3. Für welche Qualifikationen nach TIV-ID stellt die Bundeswehr nach
aktuellem Stand Unterlagen für eine zivile Anerkennung aus und für
welche nicht (bitte Übersicht tabellarisch angeben)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Das System Tätigkeits- und Informationsverfahren (TIV) wurde 2022 mit der
Einführung von SASPF Organisation II aus der Nutzung genommen.
Derzeit können 8.780 Qualifikationen erworben werden (Stand: 24. März
2026). Eine Statistik der Entwicklung auf der Zeitachse wird nicht geführt.
Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Bescheinigungen können für eine
Vielzahl an militärischen Verwendungen ausgestellt werden. In der Regel
erfolgt die Ausstellung auf individuellen Antrag der dienenden oder ehemaligen
Soldatinnen und Soldaten für Zwecke der zivilen Fort- und Weiterbildung, z. B.
im kaufmännischen, technischen oder logistischen Bereich.
4. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Beantragung
des Soldaten oder ehemaligen Soldaten bis zur Ausstellung der
Bescheinigung durch die Bundeswehr, und gibt es in dem Zusammenhang eine
Regelung bzw. Vorgabe zur maximalen Bearbeitungsdauer?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Rechercheaufwand. Eine Regelung im
Sinne der Fragestellung existiert nicht. Grundsätzlich gilt, dass die Bearbeitung
auf Antrag priorisiert in Abhängigkeit von der Nähe zu einer geplanten
Eingliederungsmaßnahme auf dem zivilen Arbeitsmarkt sowohl für dienende als auch
für ehemalige Soldatinnen und Soldaten erfolgt.
5. Wie viele aktive Soldaten und ehemalige Soldaten haben im Zeitraum
von 2020 bis einschließlich 2025 Bescheinigungen zu ihren
Qualifikationen beantragt (bitte Gesamtanzahl pro Jahr für aktive Soldaten und
ehemalige Soldaten tabellarisch angeben)?
6. Welche konkreten Qualifikationen wurden im Zeitraum von 2020 bis
einschließlich 2025 zur Ausstellung von Bescheinigungen beantragt
(bitte differenziert nach Qualifikation zusammen in ziviler und
militärischer Benennung tabellarisch angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Eine Statistik zu Anzahl und Inhalt der für die Anerkennung beruflicher
Qualifikationen ausgestellten Bescheinigungen wird nicht geführt.
In den erfragten Jahren wurden folgende Kostenübernahmen für
Umschreibungen bewilligt.
Jahr Anzahl an Kostenübernahmen
2020 19
2021 28
2022 36
2023 41
2024 50
2025 68
7. Welche konkreten Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, um militärische
und zivile Qualifikationen zu harmonisieren und sie somit besser
vergleichbar zu machen?
Die Bundeswehr arbeitet kontinuierlich daran, dass die Fähigkeiten und
Kenntnisse, die Soldatinnen und Soldaten während ihrer Dienstzeit erwerben, auch
auf dem zivilen Arbeitsmarkt besser verstanden und anerkannt werden.
Konkrete Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind unter anderem
Gespräche mit den zuständigen externen Stellen zur Anerkennung, die zentrale
Übersicht über die berufliche Anerkennung bundeswehreigener Ausbildungen,
Prüfungen und Verwendungen sowie die Dokumentation militärischer Fähigkeiten
im Bildungspass der Bundeswehr.
8. Gibt es eine Regelung, wonach bei ausscheidenden Soldaten die
Ausstellung für Unterlagen zur Anerkennung von Qualifikationen als separater
Punkt auf dem Laufzettel ausgewiesen sein muss?
Eine Regelung für den gesamten Geschäftsbereich des BMVg besteht nicht.
Ein Laufzettel ist ein internes Organisationsmittel, welches an die jeweiligen
Gegebenheiten vor Ort angepasst wird.
9. Erhalten Wehrdienstleistende nach dem Wehrdienst-
Modernisierungsgesetz (WDModG) oder einer anderen gesetzlichen Regelung generell ein
Arbeitszeugnis?
Die Ausstellung von Dienstzeitbescheinigungen und Dienstzeugnissen erfolgt
nach § 32 des Soldatengesetzes.
10. Ist der Bildungspass der Bundeswehr in der gesamten Truppe eingeführt,
und auf welcher Regelung basiert er?
Der Bildungspass der Bundeswehr beruht auf der bundeswehrinternen
Allgemeinen Regelung „Der Bildungspass der Bundeswehr“ (A-1350/70).
Die Einführung dauert an. Bisher kann der Bildungspass der Bundeswehr für
Soldatinnen und Soldaten der Laufbahngruppen der Mannschaften sowie
Feldwebel im Truppendienst im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr
generiert und ausgehändigt werden. Für die übrigen Laufbahngruppen ist die
schrittweise Freigabe zur Ausgabe des Bildungspasses der Bundeswehr geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Attraktivität der Bundeswehr - Bescheinigungen zur Anerkennung von Qualifikationen (Antwort)