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Attraktivität der Bundeswehr - Bescheinigungen zur Anerkennung von Qualifikationen (Antwort zu Drs. 21/4624)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5132 · Antwort · Original ↗

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Attraktivität der Bundeswehr - Bescheinigungen zur Anerkennung von Qualifikationen (Antwort zu Drs. 21/4624) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5132 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Jan Ralf Nolte, Thorben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4624 – Attraktivität der Bundeswehr – Bescheinigungen zur Anerkennung von Qualifikationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Soldaten erlangen auf Lehrgängen, Ausbildung am Arbeitsplatz oder durch den Einsatz in bestimmten Verwendungen verschiedene Qualifikationen. Im eigenen Bundeswehrsystem Tätigkeitsinformationsverfahren- Identifizierungsnummern (TIV-ID) (früher: Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer (ATN)) sind verbindliche Informationen über die in der Bundeswehr genutzten Tätigkeitsbegriffe und die hierfür vorgesehenen Qualifikationsanforderungen hinterlegt, die zur Beschreibung von Tätigkeitsprofilen und zur Zuordnung individueller Qualifikationen eines Soldaten herangezogen werden. Scheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus, weil er Zeitsoldat oder Wehrdienstleistender ist, ist die Anerkennung seiner Qualifikationen aus der Bundeswehrzeit für seine weitere Erwerbsbiografie von hoher Bedeutung. Dazu muss die Bundeswehr die im TIV-ID hinterlegte Qualifikation in eine zivile Form (Bescheinigung) umschreiben und ausstellen, um so die Gleichwertigkeit bei Dritten anzeigen und geltend machen zu können. Diese Qualifikationen können beispielsweise luftfahrzeugtechnisches Personal oder im Bereich Freiwillige Feuerwehr Atemschutzgeräteträger betreffen. Durch das mögliche Ausbleiben einer Feststellungsmöglichkeit zur zivilen Gleichwertigkeit können dem Soldaten oder ehemaligen Soldaten Nachteile entstehen, da Qualifikationen nicht anerkannt oder im zivilen Bereich wiederholt werden müssen. Offen ist in diesem Zusammenhang, ob aktive Soldaten davon betroffen sein können, beispielsweise im Bereich Freiwillige Feuerwehr als Atemschutzgeräteträger, Truppführer oder Leiter am Einsatzort. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Soldaten und ehemalige Soldaten im TIV‑ID hinterlegte Qualifikationen in eine zivile Form (Bescheinigung) umschreiben und ausstellen lassen? Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bescheinigt auf Antrag gemäß § 37 der Berufsförderungsverordnung Art und Umfang der zivilberuflich verwertbaren Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung. Mit den durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erstellten Bescheinigungen können die (ehemaligen) Soldatinnen und Soldaten bei den zuständigen Stellen (z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Luftfahrtbundesamt) die zivilberufliche Anerkennung bzw. Umschreibung beantragen. Im Fall der Umschreibung der im militärischen Bereich erworbenen Berechtigungen durch die zuständige zivile Stelle erstattet der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nach § 36 BFöV die Kosten.  2. Wie hat sich die Gesamtanzahl der TIV-ID seit der Einführung entwickelt (bitte Gesamtanzahl pro Jahr tabellarisch angeben)?  3. Für welche Qualifikationen nach TIV-ID stellt die Bundeswehr nach aktuellem Stand Unterlagen für eine zivile Anerkennung aus und für welche nicht (bitte Übersicht tabellarisch angeben)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Das System Tätigkeits- und Informationsverfahren (TIV) wurde 2022 mit der Einführung von SASPF Organisation II aus der Nutzung genommen. Derzeit können 8.780 Qualifikationen erworben werden (Stand: 24. März 2026). Eine Statistik der Entwicklung auf der Zeitachse wird nicht geführt. Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Bescheinigungen können für eine Vielzahl an militärischen Verwendungen ausgestellt werden. In der Regel erfolgt die Ausstellung auf individuellen Antrag der dienenden oder ehemaligen Soldatinnen und Soldaten für Zwecke der zivilen Fort- und Weiterbildung, z. B. im kaufmännischen, technischen oder logistischen Bereich.  4. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Beantragung des Soldaten oder ehemaligen Soldaten bis zur Ausstellung der Bescheinigung durch die Bundeswehr, und gibt es in dem Zusammenhang eine Regelung bzw. Vorgabe zur maximalen Bearbeitungsdauer? Die Bearbeitungszeit variiert je nach Rechercheaufwand. Eine Regelung im Sinne der Fragestellung existiert nicht. Grundsätzlich gilt, dass die Bearbeitung auf Antrag priorisiert in Abhängigkeit von der Nähe zu einer geplanten Eingliederungsmaßnahme auf dem zivilen Arbeitsmarkt sowohl für dienende als auch für ehemalige Soldatinnen und Soldaten erfolgt.  5. Wie viele aktive Soldaten und ehemalige Soldaten haben im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2025 Bescheinigungen zu ihren Qualifikationen beantragt (bitte Gesamtanzahl pro Jahr für aktive Soldaten und ehemalige Soldaten tabellarisch angeben)?  6. Welche konkreten Qualifikationen wurden im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2025 zur Ausstellung von Bescheinigungen beantragt (bitte differenziert nach Qualifikation zusammen in ziviler und militärischer Benennung tabellarisch angeben)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Eine Statistik zu Anzahl und Inhalt der für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen ausgestellten Bescheinigungen wird nicht geführt. In den erfragten Jahren wurden folgende Kostenübernahmen für Umschreibungen bewilligt. Jahr Anzahl an Kostenübernahmen 2020 19 2021 28 2022 36 2023 41 2024 50 2025 68  7. Welche konkreten Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, um militärische und zivile Qualifikationen zu harmonisieren und sie somit besser vergleichbar zu machen? Die Bundeswehr arbeitet kontinuierlich daran, dass die Fähigkeiten und Kenntnisse, die Soldatinnen und Soldaten während ihrer Dienstzeit erwerben, auch auf dem zivilen Arbeitsmarkt besser verstanden und anerkannt werden. Konkrete Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind unter anderem Gespräche mit den zuständigen externen Stellen zur Anerkennung, die zentrale Übersicht über die berufliche Anerkennung bundeswehreigener Ausbildungen, Prüfungen und Verwendungen sowie die Dokumentation militärischer Fähigkeiten im Bildungspass der Bundeswehr.  8. Gibt es eine Regelung, wonach bei ausscheidenden Soldaten die Ausstellung für Unterlagen zur Anerkennung von Qualifikationen als separater Punkt auf dem Laufzettel ausgewiesen sein muss? Eine Regelung für den gesamten Geschäftsbereich des BMVg besteht nicht. Ein Laufzettel ist ein internes Organisationsmittel, welches an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst wird.  9. Erhalten Wehrdienstleistende nach dem Wehrdienst- Modernisierungsgesetz (WDModG) oder einer anderen gesetzlichen Regelung generell ein Arbeitszeugnis? Die Ausstellung von Dienstzeitbescheinigungen und Dienstzeugnissen erfolgt nach § 32 des Soldatengesetzes. 10. Ist der Bildungspass der Bundeswehr in der gesamten Truppe eingeführt, und auf welcher Regelung basiert er? Der Bildungspass der Bundeswehr beruht auf der bundeswehrinternen Allgemeinen Regelung „Der Bildungspass der Bundeswehr“ (A-1350/70). Die Einführung dauert an. Bisher kann der Bildungspass der Bundeswehr für Soldatinnen und Soldaten der Laufbahngruppen der Mannschaften sowie Feldwebel im Truppendienst im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr generiert und ausgehändigt werden. Für die übrigen Laufbahngruppen ist die schrittweise Freigabe zur Ausgabe des Bildungspasses der Bundeswehr geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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