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Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4717 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/4717 21. Wahlperiode 17.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, Sascha Lensing, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Claudia Weiss, Edgar Naujok, Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der Fraktion der AfD Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland Anfang Januar 2026 kam es infolge eines gezielten Anschlags auf kritische Strominfrastruktur in Berlin, zu dem sich die sogenannte Vulkangruppe bekannte, zu teils erheblichen Stromausfällen in mehreren Stadtteilen der Hauptstadt. Der Vorfall hat erneut die Verwundbarkeit zentraler Versorgungsstrukturen sowie die Bedeutung einer jederzeit verfügbaren Notstromversorgung für den Bevölkerungsschutz deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund wird bekannt, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine über das Technische Hilfswerk (THW) mehr als 1 700 Notstromaggregate an die Ukraine abgegeben worden sein sollen (www.berliner-zeitung.de/news/berlin-o hne-strom-das-thw-schickte-mindestens-1700-notstromgeraete-in-die-ukraine-l i.10012537). Diese Aggregate dienen dort der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur, insbesondere im Energie-, Gesundheits- und Wassersektor. Angesichts wachsender Bedrohungen durch Sabotageakte sowie konkreter Angriffe auf die Energieversorgung im Bundesgebiet stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang die Abgabe dieser Aggregate ggf. Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft des THW in Deutschland hatte und welche Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender nationaler Notstromkapazitäten ergriffen wurden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Notstromaggregate wurden seit dem Jahr 2022 durch das THW an die Ukraine abgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  2. Wurden vor der Abgabe technische Prüfungen oder Bewertungen durchgeführt?  3. Welche elektrische Leistung (kVA/kW) wiesen die jeweils abgegebenen Aggregate auf (bitte nach Leistungsklassen und Jahren differenzieren)?  4. Wie alt waren die einzelnen Notstromaggregate jeweils zum Zeitpunkt der Abgabe (bitte Durchschnitts-, Minimal- und Maximalalter angeben)?  5. In welchem technischen Zustand befanden sich die Aggregate zum Zeitpunkt der Abgabe (z. B. voll einsatzfähig, eingeschränkt einsatzfähig, reparaturbedürftig)?  6. Wurden vor der Abgabe technische Prüfungen oder Bewertungen durchgeführt, und wenn ja, nach welchen Kriterien?  7. Handelte es sich bei der Abgabe der Aggregate um a) Schenkungen, b) Leihgaben oder c) sonstige Rechtsformen (bitte jeweils Anzahl und rechtliche Grundlage angeben)?  8. Welche Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden waren an der Entscheidung über die Abgabe der Notstromaggregate beteiligt?  9. Wurde vor der Abgabe eine Bedarfs- oder Risikoprüfung hinsichtlich der nationalen Einsatzbereitschaft des THW durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Wurde für jedes abgegebene Notstromaggregat ein Eins-zu-eins-Ersatz vorgesehen? 11. Wie viele Ersatzaggregate wurden seit 2022 ggf. tatsächlich neu beschafft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 12. Wenn es Ersatzbeschaffungen gab (vgl. Frage 11), zu welchen Zeitpunkten erfolgte jeweils die Ersatzbeschaffung der abgegebenen Aggregate? 13. Welche durchschnittlichen Kosten entstanden ggf. pro neu beschafftem Ersatzaggregat? 14. Wie hoch waren ggf. die Gesamtkosten der Ersatzbeschaffung seit 2022? 15. Aus welchen Haushaltsmitteln wurde ggf. a) die ursprüngliche Beschaffung der abgegebenen Aggregate sowie b) die Ersatzbeschaffung finanziert (bitte Haushaltstitel, Einzelplan und Kapitel angeben)? 16. Wurden für die mögliche Ersatzbeschaffung außer- oder überplanmäßige Haushaltsmittel in Anspruch genommen, und wenn ja, in welcher Höhe? 17. Welche technischen Unterschiede bestehen zwischen den abgegebenen Aggregaten und den ggf. neu beschafften Ersatzaggregaten (z. B. Leistung, Mobilität, Emissionsstandards, Digitaltechnik)? 18. Welche Auswirkungen hatte die Abgabe der Notstromaggregate ggf. auf die Einsatzbereitschaft des THW im Bundesgebiet insgesamt sowie konkret in Großstädten wie Berlin? 19. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Stromausfälle und wachsender Risiken weiteren Handlungsbedarf zur Stärkung der Notstromkapazitäten des THW, insbesondere vor dem Hintergrund von Warnungen aus dem Bevölkerungsschutz, wonach künftig mit deutlich mehr Krisen und Katastrophen zu rechnen ist (www.spiegel.de/politik/deutschla nd/bevoelkerungsschutz-thw-warnt-vor-deutlich-mehr-krisen-und-katastro phen-a-4691eb3d-6561-4ffa-8d75-65fc86cdf16e)? Berlin, den 16. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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