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Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken"

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 547/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 547/26 23.09.26 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken" Der Ministerpräsident Düsseldorf, 21. September 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken“ zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Entschließung des Bundesrates „Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken“ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat betrachtet die durch den fortschreitenden Klimawandel immer stärker und häufiger werdenden Hochwasser- und Starkregenereignisse mit großer Sorge. Sie stellen eine Gefahr für Leib und Leben von Anwohnerinnen und Anwohnern dar und gefährden deren Immobilien- und Sachvermögen genauso wie Wirtschaft und öffentliche Infrastruktur. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Ereignisse der vergangenen Jahre, wie bspw. das Weihnachtshochwasser 2023/2024 oder die Hochwasserkatastrophe 2021, den Handlungsbedarf im Hochwasserschutz deutlich gemacht haben, und er unterstreicht die Vielzahl der seither unternommenen Anstrengungen. Er hält es für dringend geboten, den Hochwasserschutz als wichtige Aufgabe weiter zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben. 3. Um den Herausforderungen wirksam begegnen zu können, sind aus Sicht des Bundesrates insbesondere die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen dauerhaft anzupassen. Die Vorsorge gegen Hochwasser- und Starkregenereignisse, aber auch die Unterhaltung, Anpassung und Weiterentwicklung der Hochwasserschutzinfrastruktur, der Warn- und Informationssysteme sowie der fachlichen Planungs- und Entscheidungsgrundlagen und eine Stärkung des ökologischen Hochwasserschutzes erfordern ein kontinuierliches und langfristig angelegtes Engagement. 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, notwendige Regelungsvorschläge zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorzulegen insbesondere zu Verbesserungen bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, zu der Modifizierung von Ver- und Geboten, zu verbesserten Regelungen zum Verhältnis von Bau- und Wasserrecht, zum Starkregenrisikomanagement, zu Regelungen zum Rechtsschutz und zum Funktionsgrünland auf Deichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Hochwasserschutzgesetz III auf Basis dieser Vorschläge und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen weiteren Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erneut ins parlamentarische Verfahren einzubringen. Auch die in der föderalen Modernisierungsagenda enthaltenen Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Hochwasserschutzes sollten im Entwurf aufgegriffen werden. Zudem sollten bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet werden. 5. Der Bundesrat weist auf die besondere Bedeutung der Renaturierung von Fließgewässern und insbesondere der flussbegleitenden Auen hin. Dazu leisten auch Maßnahmen auf Bundesebene einen Beitrag. Zu nennen sind beispielsweise die Förderungen über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und die Aktion 23 der Wasserstrategie des Bundes, welche ausdrücklich die positiven Auswirkungen für den Hochwasserschutz unterstreicht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Maßnahmen entschlossen fortzuführen sowie ihre Grundlagen zu sichern und ggf. zu erweitern, beispielsweise durch die Anpassung der Gewässerentwicklung entlang der Bundeswasserstraßen durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie die langfristige Sicherung des Programms „Blaues Band Deutschland“. Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist zu erwarten, dass landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen werden. Um die Auswirkungen für die Bewirtschaftenden möglichst gering zu halten, sollen möglichst agrarstrukturverträgliche Lösungen in Kooperation mit den Betroffenen entwickelt und erforderlichenfalls durch die Instrumente der ländlichen Bodenordnung nach Flurbereinigungsgesetz begleitet werden. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bislang noch nicht vorgelegt hat. Der Bundesrat hatte diese Forderung gegenüber der früheren Bundesregierung wiederholt erhoben (BR-Drs. 102/23 sowie BR-Drs. 288/24); auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat auf die Notwendigkeit hingewiesen. Angesichts der zunehmenden Schäden infolge von Hochwasser- und Starkregenereignissen bittet er darum, die Arbeiten an dem Gesetzentwurf zügig abzuschließen und die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden entschlossen voranzutreiben. 7. Der Bundesrat stellt fest, dass eine auskömmliche und langfristig verlässliche Finanzierung der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements unerlässlich ist, um die Planung, Umsetzung und Unterhaltung wirksamer Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bundesweit sicherzustellen. Er stellt jedoch ebenfalls fest, dass die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel für die Realisierung der Projekte zu knapp bemessen sind, was auch die Verlässlichkeit der oft mehrjährigen Planungen beeinträchtigt. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Hochwasserschutz im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) nicht als eigenständiger Investitionsbereich ausgewiesen ist. 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihr finanzielles Engagement zur Unterstützung des überregionalen Hochwasserschutzes zu verstärken, die Finanzierung bedarfsgerecht, verlässlich und langfristig weiterzuführen und eine zeitlich flexiblere Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Gleichzeitig bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Bundesmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für Investitionen in den Hochwasserschutz einzusetzen und dabei nicht von einer Kofinanzierung durch die Länder abhängig zu machen. Drucksache 547/26 - 2 -

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