Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken"
Text
Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken"
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 547/26
23.09.26
Antrag
des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in
Zeiten des Klimawandels stärken"
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 21. September 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den
als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates „Den Hochwasserschutz in Zeiten des
Klimawandels stärken“
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates „Den Hochwasserschutz in Zeiten des
Klimawandels stärken“
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat betrachtet die durch den fortschreitenden Klimawandel immer
stärker und häufiger werdenden Hochwasser- und Starkregenereignisse mit
großer Sorge. Sie stellen eine Gefahr für Leib und Leben von Anwohnerinnen
und Anwohnern dar und gefährden deren Immobilien- und Sachvermögen
genauso wie Wirtschaft und öffentliche Infrastruktur.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Ereignisse der vergangenen Jahre, wie bspw.
das Weihnachtshochwasser 2023/2024 oder die Hochwasserkatastrophe 2021,
den Handlungsbedarf im Hochwasserschutz deutlich gemacht haben, und er
unterstreicht die Vielzahl der seither unternommenen Anstrengungen. Er hält
es für dringend geboten, den Hochwasserschutz als wichtige Aufgabe weiter zu
stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben.
3. Um den Herausforderungen wirksam begegnen zu können, sind aus Sicht des
Bundesrates insbesondere die finanziellen und rechtlichen
Rahmenbedingungen dauerhaft anzupassen. Die Vorsorge gegen Hochwasser- und
Starkregenereignisse, aber auch die Unterhaltung, Anpassung und Weiterentwicklung der
Hochwasserschutzinfrastruktur, der Warn- und Informationssysteme sowie der
fachlichen Planungs- und Entscheidungsgrundlagen und eine Stärkung des
ökologischen Hochwasserschutzes erfordern ein kontinuierliches und langfristig
angelegtes Engagement.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, notwendige Regelungsvorschläge
zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vorzulegen insbesondere zu
Verbesserungen bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, zu der
Modifizierung von Ver- und Geboten, zu verbesserten Regelungen zum Verhältnis
von Bau- und Wasserrecht, zum Starkregenrisikomanagement, zu Regelungen
zum Rechtsschutz und zum Funktionsgrünland auf Deichen. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung, das Hochwasserschutzgesetz III auf Basis dieser
Vorschläge und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen weiteren
Abstimmungen zwischen Bund und Ländern erneut ins parlamentarische Verfahren
einzubringen. Auch die in der föderalen Modernisierungsagenda enthaltenen
Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des
Hochwasserschutzes sollten im Entwurf aufgegriffen werden. Zudem sollten
bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet
werden.
5. Der Bundesrat weist auf die besondere Bedeutung der Renaturierung von
Fließgewässern und insbesondere der flussbegleitenden Auen hin. Dazu leisten
auch Maßnahmen auf Bundesebene einen Beitrag. Zu nennen sind
beispielsweise die Förderungen über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und
die Aktion 23 der Wasserstrategie des Bundes, welche ausdrücklich die
positiven Auswirkungen für den Hochwasserschutz unterstreicht. Der Bundesrat
bittet die Bundesregierung, diese Maßnahmen entschlossen fortzuführen sowie
ihre Grundlagen zu sichern und ggf. zu erweitern, beispielsweise durch die
Anpassung der Gewässerentwicklung entlang der Bundeswasserstraßen durch
die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie die langfristige Sicherung des
Programms „Blaues Band Deutschland“. Bei der Umsetzung der Maßnahmen
ist zu erwarten, dass landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen
werden. Um die Auswirkungen für die Bewirtschaftenden möglichst gering zu
halten, sollen möglichst agrarstrukturverträgliche Lösungen in Kooperation mit
den Betroffenen entwickelt und erforderlichenfalls durch die Instrumente der
ländlichen Bodenordnung nach Flurbereinigungsgesetz begleitet werden.
6. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur
Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bislang noch
nicht vorgelegt hat. Der Bundesrat hatte diese Forderung gegenüber der
früheren Bundesregierung wiederholt erhoben (BR-Drs. 102/23 sowie BR-Drs.
288/24); auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat auf die Notwendigkeit
hingewiesen. Angesichts der zunehmenden Schäden infolge von Hochwasser-
und Starkregenereignissen bittet er darum, die Arbeiten an dem Gesetzentwurf
zügig abzuschließen und die Einführung einer Pflichtversicherung gegen
Elementarschäden entschlossen voranzutreiben.
7. Der Bundesrat stellt fest, dass eine auskömmliche und langfristig verlässliche
Finanzierung der Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements
unerlässlich ist, um die Planung, Umsetzung und Unterhaltung wirksamer Maßnahmen
des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bundesweit
sicherzustellen. Er stellt jedoch ebenfalls fest, dass die seitens des Bundes zur
Verfügung gestellten Mittel für die Realisierung der Projekte zu knapp bemessen
sind, was auch die Verlässlichkeit der oft mehrjährigen Planungen
beeinträchtigt. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Hochwasserschutz im Sondervermögen
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) nicht als eigenständiger
Investitionsbereich ausgewiesen ist.
8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ihr finanzielles Engagement zur
Unterstützung des überregionalen Hochwasserschutzes zu verstärken, die
Finanzierung bedarfsgerecht, verlässlich und langfristig weiterzuführen und eine
zeitlich flexiblere Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Gleichzeitig bittet der
Bundesrat die Bundesregierung, Bundesmittel aus dem Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich für Investitionen in den
Hochwasserschutz einzusetzen und dabei nicht von einer Kofinanzierung durch die Länder
abhängig zu machen.
Drucksache 547/26 - 2 -
Relationen
- authored ← Nordrhein-Westfalen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Den Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels stärken" (Länderantrag)