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Strategische Ausrichtung der staatlichen Strompreisstützung

dip / drucksache 30.01.2026 · WP 21 · 21/3932 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Strategische Ausrichtung der staatlichen Strompreisstützung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3932 21. Wahlperiode 30.01.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Christian Reck, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Tobias Teich, Raimond Scheirich, Wolfgang Wiehle, Lukas Rehm, Edgar Naujok, Volker Scheurell, Mirco Hanker, Stefan Keuter, Manfred Schiller, Sven Wendorf, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Udo Theodor Hemmelgarn, Alexander L. Giersch, Carolin Bachmann, Dr. Michael Kaufmann, Dr. Michael Blos, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Korell, Thomas Dietz, Rocco Kever, Dr. Christina Baum, René Bochmann, Otto Strauß, Thomas Ladzinski, Marc Bernhard und der Fraktion der AfD Strategische Ausrichtung der staatlichen Strompreisstützung Die Bundesregierung greift seit mehreren Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen in die Strompreisbildung ein. Dazu zählen unter anderem die Senkung von Abgaben und Steuern, die Zuschüsse zu den Netzentgelten sowie die Einführung beziehungsweise Vorbereitung besonderer Entlastungsinstrumente für Unternehmen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-energieprei se-haushalt-2358526). Nach Darstellung der Bundesregierung dienen diese Maßnahmen insbesondere der Entlastung privater Haushalte, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie der Stabilisierung des Strommarktes (vgl. unter anderem die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/10502 und 21/626). In den genannten Antworten hat die Bundesregierung einzelne Instrumente, deren rechtliche Grundlagen sowie deren jeweilige Zielsetzungen dargestellt. Die Ausführungen beziehen sich dabei überwiegend auf die Beschreibung einzelner Maßnahmen und deren beabsichtigte Wirkungen. Ob und in welcher Form diese Instrumente Teil einer übergeordneten, langfristig angelegten Strompreisstrategie sind oder ob es sich um eine fortlaufende Abfolge situativer Einzelentscheidungen handelt, wird in den bisherigen Antworten jedoch nicht ausdrücklich dargelegt. Vor diesem Hintergrund berichteten Medien jüngst, dass die Bundesregierung für das Jahr 2026 Strompreissubventionen in einer Größenordnung von rund 29,5 Mrd. Euro einplane (www.nius.de/politik/news/rekordwert-bundesregieru ng-subventioniert-strompreise-2026-mit-29-5-milliarden-euro). Dieses Volumen verleiht den staatlichen Eingriffen in die Strompreisbildung eine erhebliche finanzielle sowie ordnungspolitische Bedeutung. Es wirft bei den Fragestellern insbesondere die Frage auf, ob es sich hierbei noch um zeitlich begrenzte, außergewöhnliche Stabilisierungsmaßnahmen handelt oder ob sich faktisch ein dauerhaft angelegtes Subventionsmodell mit planwirtschaftlicher Wirkung auf die Strompreisbildung etabliert. Gerade vor diesem Hintergrund bleibt offen, ob die Strompreisstützung der Bundesregierung Teil einer langfristig angelegten energie- und ordnungspolitischen Gesamtstrategie ist oder ob staatliche Subventionen zunehmend an die Stelle struktureller Reformen treten. Die hierfür erforderlichen strategischen und ordnungspolitischen Klarstellungen sind bislang nicht erfolgt und sollen mit der vorliegenden Kleinen Anfrage beigebracht werden. Die nachfolgenden Fragen zielen daher ausdrücklich nicht auf eine erneute Detailabfrage einzelner Haushaltsansätze oder Verwaltungsentscheidungen ab, sondern auf die strategische Einordnung, die langfristige Zielsetzung sowie die politischen und ordnungspolitischen Annahmen, die den umfangreichen staatlichen Eingriffen in die Strompreisbildung zugrunde liegen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Verfolgt die Bundesregierung mit der staatlichen Subventionierung der Strompreise über einzelne Maßnahmen hinaus eine klar benannte, langfristig angelegte Strompreisstrategie, wenn ja, worin besteht diese Strategie konkret, welche übergeordneten Ziele werden mit ihr verfolgt, und wenn nein, aus welchen Gründen setzt die Bundesregierung Strompreissubventionen in erheblichem Umfang ein, ohne diese ausdrücklich in einen strategischen Gesamtrahmen einzuordnen?  2. Woran macht die Bundesregierung ggf. fest, dass es sich bei der Strompreisstützung um ein strategisches Vorgehen handelt und nicht um eine fortlaufende Abfolge situativer Einzelentscheidungen? a) Welche Kriterien zieht sie hierfür heran? b) Wenn eine solche Abgrenzung nicht vorgenommen wird, wie wird verhindert, dass Einzelmaßnahmen ohne strategischen Zusammenhang verstetigt werden?  3. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Strompreisstützung ggf. gleichzeitig, insbesondere im Hinblick auf die Entlastung privater Haushalte, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stabilisierung des Strommarktes?  4. Sieht die Bundesregierung zwischen diesen Zielen (Frage 3) Zielkonflikte, wenn ja, wie werden diese Zielkonflikte politisch gewichtet und priorisiert, und wenn nein, auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Ziele dauerhaft widerspruchsfrei zugleich erreicht werden können?  5. Welchem dieser Ziele (Frage 3) misst die Bundesregierung im Zweifel Vorrang bei, sofern mehrere Zielsetzungen nicht gleichzeitig vollständig erreicht werden können? a) Nach welchen Kriterien erfolgt diese Priorisierung? b) Wenn keine Priorisierung vorgenommen wird, wie wird politisch verantwortet, dass Zielkonflikte ungeklärt bleiben?  6. Versteht die Bundesregierung die derzeit vorgesehenen Strompreissubventionen als zeitlich begrenzte Ausnahmemaßnahmen oder als dauerhaft angelegte Instrumente der Strommarktpolitik? a) Wenn sie als zeitlich begrenzt verstanden werden, welche konkreten Kriterien müssen erfüllt sein, damit diese Maßnahmen beendet werden? b) Wenn sie als zeitlich begrenzt verstanden werden, wie stellt die Bundesregierung langfristig wettbewerbsfähige Strompreise sicher, sowohl für die Industrie als auch für private Haushalte? c) Wenn sie als dauerhaft angelegte Instrumente angelegt sind, aus welchen Gründen wird dies politisch nicht ausdrücklich benannt?  7. Ab welchem Zeitpunkt oder unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung eine Rückkehr zu einer überwiegend marktbasierten Strompreisbildung für möglich? a) Welche überprüfbaren Kriterien legt sie hierfür zugrunde? b) Wenn keine solchen Kriterien definiert wurden, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Festlegung von Beendigungs- oder Übergangsbedingungen?  8. Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass als temporär bezeichnete Strompreissubventionen nicht faktisch zu einem dauerhaften Bestandteil der Strompreisbildung werden? a) Welche politischen oder strategischen Leitplanken setzt sie hierfür? b) Wenn keine solchen Leitplanken bestehen, wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer schleichenden Verstetigung staatlicher Preisstützung?  9. Anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Strompreissubventionen insgesamt? a) Welche Zielerreichung gilt aus Sicht der Bundesregierung als Voraussetzung für eine Beendigung oder Anpassung der Maßnahmen? b) Wenn unterschiedliche Maßnahmen unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen, wie werden diese zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt? 10. In welcher Form und in welchen Abständen überprüft die Bundesregierung ggf. die tatsächlichen Wirkungen der Strompreissubventionen? a) Welche politischen Konsequenzen sind vorgesehen, wenn die angestrebten Wirkungen nicht oder nur teilweise eintreten? b) Wenn keine konkreten Konsequenzen vorgesehen sind, wie wird politisch verantwortet, dass Maßnahmen unabhängig von ihrem Erfolg fortgeführt werden? 11. Wie stellt die Bundesregierung ggf. die politische Steuerungsfähigkeit der Strompreisstützung sicher, solange sie selbst von einer abschließenden Bewertung einzelner Maßnahmen aufgrund dynamischer Entwicklungen absieht? a) Welche vorläufigen Bewertungsmaßstäbe werden in diesem Fall angewandt? b) Wenn keine solchen Maßstäben existieren, wie wird verhindert, dass die Strompreisstützung ohne klare Erfolgskriterien fortgeführt wird? 12. Um wie viel Prozent senken sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung des Strompreises (Finanzierung der EEG-Umlage [EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz] aus dem Haushalt, Strompreiskompensation, partielle Senkung der Stromsteuer etc.) den durchschnittlichen Industriestrompreis in Deutschland? 13. Um wie viel Prozent erhöhen sämtliche gesetzlichen Industriestrompreisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen, CO2-Bepreisung etc.) den durchschnittlichen Industriestrompreis in Deutschland? 14. Ist eine Kumulierung der verpflichtenden Investitionen mit Mitteln aus anderen CO2-Vermeidungs-Förderprogrammen zulässig, und wenn ja, wird bei der Anrechnung auf die 50-Prozent-Vorgabe der Gesamtinvestitionsbetrag oder lediglich der Eigenanteil des Unternehmens berücksichtigt (gemäß Förderrichtlinien des Industriestrompreises sind Unternehmen, die den Industriestrompreis in Anspruch nehmen, verpflichtet, 50 Prozent der erzielten Kostenersparnis in CO2-mindernde Maßnahmen zu reinvestieren; vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-fina nzierung-fuer-industriestrompreis-ist-noch-nicht-gesichert/10018883 7.html)? 15. Wie viele Unternehmen qualifizieren sich in Deutschland bezüglich Energieintensität, Stromverbrauch und Branche für den Industriestrompreis? 16. Mit welchem Verwaltungsaufwand rechnet die Bundesregierung bezüglich der Kontrolle der Einhaltung der Förderrichtlinien, insbesondere der Umsetzung der Investitionsverpflichtungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens? Berlin, den 21. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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