Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber
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Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4622
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sergej Minich, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Maack,
Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber
Seit Dezember 2016 veröffentlicht das durch das Programm „Demokratie
leben!“ geförderte Projekt „Keine Randnotiz“ der LidiceHaus gGmbH auf der
Netzseite (https://keine-randnotiz.de/) regelmäßig Kurzberichte über angebliche
Sichtungen von unter anderem „rechtsextremen Aufklebern“ in Bremen, die
nicht überprüfbar sind. Diese Aufkleber, darunter auch solche mit der
„Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“, sowie ähnliche
Vorfälle wie gesprühte Parolen oder Aufkleber auf Mülleimern und Laternen,
werden dokumentiert, ohne eine unabhängige Verifizierung oder detaillierte
Beweise zu liefern.
Das Projekt erhielt eine anteilige Förderung von 2018 bis 2024 und wird seit
dem 1. Januar 2025 im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung weiter
unterstützt. Diese Finanzierung basiert auf den jeweils gültigen Förderleitlinien des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Angesichts der nach Ansicht der
Fragesteller unklaren und potenziell irreführenden Dokumentation stellt sich
jedoch die grundlegende Frage, inwiefern eine derartige Vorgehensweise
tatsächlich zur objektiven „Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat“ (Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche
Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297) beiträgt oder ob sie nicht vielmehr
den öffentlichen Diskurs verzerrt und polarisiert. Aus der Sicht der Fragesteller
ist problematisch, dass der Staat solche Aktivitäten, die durch fehlende
unmittelbare Überprüfbarkeit und Transparenz geprägt sind, mit öffentlichen
Mitteln fördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche fachwissenschaftlichen Standards oder Kriterien der
Beweisführung zieht die Bundesregierung heran, damit das bloße Auffinden oder
Melden eines Aufklebers oder Graffitis ohne unabhängige Verifikation
überhaupt als „extremistische Propaganda“ kategorisiert und öffentlich
kommuniziert werden darf?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, Aufkleber und Graffiti auf
Mülleimern sowie Laternen, die unter Umständen nicht einmal
überprüfbar sind, als „extremistische Propaganda“ zu kategorisieren, und inwiefern
trägt diese Vorgehensweise zur objektiven „Verteidigung von Demokratie
und Rechtsstaat“ bei?
3. Welche konkreten Maßnahmen zur „Weiterentwicklung […] der
Beratungs- und Präventionsarbeit“ (Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 21/297) konnten nach Auffassung der Bundesregierung
aus der Dokumentation nicht überprüfbarer Vorfälle durch das Projekt
„Keine Randnotiz“ als sinnvoll abgeleitet werden?
4. Nach welchen konkreten Kriterien wurde entschieden, das Projekt „Keine
Randnotiz“ ab dem 1. Januar 2025 auf eine Festbetragsfinanzierung
umzustellen, und wie wurde zuvor geprüft, ob das Projekt einen tatsächlichen
und messbaren Beitrag zur sogenannten Extremismusprävention leistet?
5. Gibt es Festlegungen der Bundesregierung zu etwaigen Konsequenzen,
sollte sich möglicherweise herausstellen, dass ein – ggf. erheblicher – Teil
der durch „Keine Randnotiz“ dokumentierten Vorfälle nicht der Realität
entspricht oder gezielt übertrieben dargestellt wurde, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
6. Wie hoch war die gesamte finanzielle Förderung des Projekts „Keine
Randnotiz“ von 2018 bis einschließlich 2025, und in welchem Verhältnis
stehen die Ausgaben zu messbaren Erfolgen bei der Prävention
extremistischer Tendenzen?
7. In welchem Umfang wurden seit 2018 Fördermittel an die LidiceHaus
gGmbH für „Keine Randnotiz“ ausgeschüttet (bitte tabellarisch nach
Jahren aufschlüsseln), und wie genau begründet die Bundesregierung die
Fortsetzung der Förderung trotz der wiederholt festgestellten fehlenden
unmittelbaren Überprüfbarkeit vieler dokumentierter Vorfälle?
8. Finanziert die Bundesregierung Projekte, die Zählungen von Aufklebern
mit linksextremen, antideutschen, antiheteronormativen,
industriefeindlichen oder mittelstandsfeindlichen Inhalten beinhalten?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung bereits die Finanzierung konkreter Projekte
mit diesem Schwerpunkt geprüft, und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Kriterien gelten für die Förderung von Projekten wie „Keine
Randnotiz“, und wie wird nach Ansicht der Bundesregierung
gewährleistet, dass diese Projekte nicht zu einer Verzerrung des öffentlichen
Diskurses oder einer unnötigen Polarisierung der Gesellschaft beitragen, wenn
ein Aufkleber mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in
Weiß und Blau“ (https://keine-randnotiz.de/) – so der Rückschluss der
Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297, die im Kontext dieses
Aufklebers die „Dokumentation extremistischer Propaganda“ und die
„Verteidigung von Demokratie“ anspricht – bereits als demokratiegefährdende
Aktivität gilt?
10. Werden die durch „Keine Randnotiz“ erfassten Daten nach Kenntnis der
Bundesregierung an Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutzstellen oder
andere staatliche Stellen weitergegeben oder in Lagebilder integriert, und
wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
11. Wie grenzt die Bundesregierung in der Förderungspraxis zwischen
strafbarer extremistischer Propaganda und grundrechtlich geschützter
politischer Meinungsäußerung ab, insbesondere bei nicht strafbaren Aufklebern
oder Symboliken?
12. Inwiefern prüft die Bundesregierung bei geförderten Trägern wie der
LidiceHaus gGmbH, ob die tatsächliche Geschäftsführung mit den
Anforderungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO))
vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche politische
Einflussnahme?
Berlin, den 19. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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