Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber (Antwort zu Drs. 21/4622)
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Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber (Antwort zu Drs. 21/4622)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5101
21. Wahlperiode 26.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sergej Minich, Dr. Michael Espendiller,
Sebastian Maack, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4622 –
Staatlich geförderte Erfassung und Kategorisierung politischer Aufkleber
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Dezember 2016 veröffentlicht das durch das Programm „Demokratie
leben!“ geförderte Projekt „Keine Randnotiz“ der LidiceHaus gGmbH auf der
Netzseite (https://keine-randnotiz.de/) regelmäßig Kurzberichte über
angebliche Sichtungen von unter anderem „rechtsextremen Aufklebern“ in Bremen,
die nicht überprüfbar sind. Diese Aufkleber, darunter auch solche mit der
„Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“, sowie
ähnliche Vorfälle wie gesprühte Parolen oder Aufkleber auf Mülleimern und
Laternen, werden dokumentiert, ohne eine unabhängige Verifizierung oder
detaillierte Beweise zu liefern.
Das Projekt erhielt eine anteilige Förderung von 2018 bis 2024 und wird seit
dem 1. Januar 2025 im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung weiter
unterstützt. Diese Finanzierung basiert auf den jeweils gültigen Förderleitlinien des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Angesichts der nach Ansicht der
Fragesteller unklaren und potenziell irreführenden Dokumentation stellt sich
jedoch die grundlegende Frage, inwiefern eine derartige Vorgehensweise
tatsächlich zur objektiven „Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat“
(Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche
Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297) beiträgt oder ob sie nicht
vielmehr den öffentlichen Diskurs verzerrt und polarisiert. Aus der Sicht der
Fragesteller ist problematisch, dass der Staat solche Aktivitäten, die durch
fehlende unmittelbare Überprüfbarkeit und Transparenz geprägt sind, mit
öffentlichen Mitteln fördert.
1. Welche fachwissenschaftlichen Standards oder Kriterien der
Beweisführung zieht die Bundesregierung heran, damit das bloße Auffinden oder
Melden eines Aufklebers oder Graffitis ohne unabhängige Verifikation
überhaupt als „extremistische Propaganda“ kategorisiert und öffentlich
kommuniziert werden darf?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend vom 26. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, Aufkleber und Graffiti auf
Mülleimern sowie Laternen, die unter Umständen nicht einmal
überprüfbar sind, als „extremistische Propaganda“ zu kategorisieren, und
inwiefern trägt diese Vorgehensweise zur objektiven „Verteidigung von
Demokratie und Rechtsstaat“ bei?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine Einordnung von Symbolen oder Zeichen durch die zuständigen
Landesbehörden kann anhand der Veröffentlichung des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV) „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene
Organisationen“ erfolgen. Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Sergej Minich auf
Bundestagsdrucksache 21/297 verwiesen.
3. Welche konkreten Maßnahmen zur „Weiterentwicklung […] der
Beratungs- und Präventionsarbeit“ (Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Brand auf die Schriftliche Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 21/297) konnten nach Auffassung der Bundesregierung aus
der Dokumentation nicht überprüfbarer Vorfälle durch das Projekt
„Keine Randnotiz“ als sinnvoll abgeleitet werden?
Die erhobenen Daten werden nach festgelegten Kriterien ausgewertet und in
eine fortlaufend geführte Chronik sowie in eine interaktive Stadtkarte für die
Städte Bremen und Bremerhaven integriert.
4. Nach welchen konkreten Kriterien wurde entschieden, das Projekt
„Keine Randnotiz“ ab dem 1. Januar 2025 auf eine
Festbetragsfinanzierung umzustellen, und wie wurde zuvor geprüft, ob das Projekt einen
tatsächlichen und messbaren Beitrag zur sogenannten
Extremismusprävention leistet?
Seit dem Förderjahr 2025 werden die Zuwendungen im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung mit Pauschalen
gewährt. Die geförderten Projekte sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis
für ihre Fördermittel einzureichen. Darin wird neben der Projektdurchführung
und Erreichung des Förderziels die Verwendung der Fördermittel dargelegt und
sowohl die Zielerreichung als auch die wirtschaftliche sowie ordnungsgemäße
Mittelverwendung geprüft.
5. Gibt es Festlegungen der Bundesregierung zu etwaigen Konsequenzen,
sollte sich möglicherweise herausstellen, dass ein – ggf. erheblicher –
Teil der durch „Keine Randnotiz“ dokumentierten Vorfälle nicht der
Realität entspricht oder gezielt übertrieben dargestellt wurde, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Die konkrete Förderentscheidung als auch mögliche Konsequenzen im Kontext
der Frage verantwortet das Bundesland Bremen. Weiterhin stellt die
Bundesregierung durch die Prüfung der Verwendungsnachweise die rechtskonforme
Verwendung der Mittel im Rahmen der Förderrichtlinie für das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sicher.
6. Wie hoch war die gesamte finanzielle Förderung des Projekts „Keine
Randnotiz“ von 2018 bis einschließlich 2025, und in welchem Verhältnis
stehen die Ausgaben zu messbaren Erfolgen bei der Prävention
extremistischer Tendenzen?
7. In welchem Umfang wurden seit 2018 Fördermittel an die LidiceHaus
gGmbH für „Keine Randnotiz“ ausgeschüttet (bitte tabellarisch nach
Jahren aufschlüsseln), und wie genau begründet die Bundesregierung die
Fortsetzung der Förderung trotz der wiederholt festgestellten fehlenden
unmittelbaren Überprüfbarkeit vieler dokumentierter Vorfälle?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Bundesmitteln wurde „Keine Randnotiz“ mit folgenden Summen
gefördert:
2018: 17 940,00 Euro
2019: 4 198,48 Euro
2020: 4 682,85 Euro
2021: 24 495,63 Euro
2022: 53 391,54 Euro
2023: 94 564,86 Euro
2024: 84 452,56 Euro
2025: 136 186,01 Euro.
Hierbei handelt es sich um eine Mittelweiterleitung durch das Landes-
Demokratiezentrum Bremen. Die Förderentscheidung obliegt dem Land Bremen.
8. Finanziert die Bundesregierung Projekte, die Zählungen von Aufklebern
mit linksextremen, antideutschen, antiheteronormativen,
industriefeindlichen oder mittelstandsfeindlichen Inhalten beinhalten?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung bereits die Finanzierung konkreter Projekte
mit diesem Schwerpunkt geprüft, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert unter anderem im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ Projekte gegen Extremismus, auch gegen
Linksextremismus, Antisemitismus, Islamismus und Antiziganismus. Die einzelnen Projekte
und Projektbeschreibungen sind auf der Webseite von „Demokratie leben!“
einsehbar (www.demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/projekte-finden).
9. Welche Kriterien gelten für die Förderung von Projekten wie „Keine
Randnotiz“, und wie wird nach Ansicht der Bundesregierung
gewährleistet, dass diese Projekte nicht zu einer Verzerrung des öffentlichen
Diskurses oder einer unnötigen Polarisierung der Gesellschaft beitragen, wenn
ein Aufkleber mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in
Weiß und Blau“ (https://keine-randnotiz.de/) – so der Rückschluss der
Fragesteller aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/297, die im Kontext dieses
Aufklebers die „Dokumentation extremistischer Propaganda“ und die
„Verteidigung von Demokratie“ anspricht – bereits als
demokratiegefährdende Aktivität gilt?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte gefördert, die die
Kriterien in der Förderrichtlinie erfüllen. Die konkrete Förderentscheidung im
Kontext dieser Frage trifft das Land Bremen. Alle Zuwendungsempfänger sind
zur Einhaltung der Förderrichtlinien, der Gesetze und der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung verpflichtet.
10. Werden die durch „Keine Randnotiz“ erfassten Daten nach Kenntnis der
Bundesregierung an Sicherheitsbehörden, Verfassungsschutzstellen oder
andere staatliche Stellen weitergegeben oder in Lagebilder integriert, und
wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Die erfassten Daten werden nicht weitergeleitet.
11. Wie grenzt die Bundesregierung in der Förderungspraxis zwischen
strafbarer extremistischer Propaganda und grundrechtlich geschützter
politischer Meinungsäußerung ab, insbesondere bei nicht strafbaren
Aufklebern oder Symboliken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Inwiefern prüft die Bundesregierung bei geförderten Trägern wie der
LidiceHaus gGmbH, ob die tatsächliche Geschäftsführung mit den
Anforderungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung
(AO)) vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche politische
Einflussnahme?
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird ein Nachweis der
Gemeinnützigkeit gemäß § 51 ff. der Abgabenordnung, ersatzweise ein Nachweis über die
Stellung eines entsprechenden Antrags eingefordert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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