Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm "Demokratie leben!"
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Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7076
21. Wahlperiode 10.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes
Conrad, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Stella
Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing,
Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah
Vollath und der Fraktion Die Linke
Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat seit 2015 eine ausdifferenzierte
Landschaft der Präventionsarbeit und Demokratieförderung aufgebaut, die auch
laut internationalen Fachleuten aus Forschung und Praxis als vorbildlich gilt.
Als breit angelegtes und regional verankertes Programm hat es entscheidend
zur Stärkung der Zivilgesellschaft beigetragen und Netzwerke sowie fachliche
Expertise aufgebaut, die nicht von heute auf morgen ersetzbar erscheint. Die im
Programm geförderten Akteure sind fester Bestandteil der demokratischen
Zivilgesellschaft und als solche nicht selten Zielscheibe rechtsextremer
Anfeindungen – als Organisationen wie als Einzelpersonen.
Im März 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass die Bundesministerin
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Karin Prien
(CDU) das Programm grundlegend umbauen will (vgl. www.fr.de/politik/
merzverteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-94235621.html).
Die Förderung von rund 200 Projekten – insbesondere aus den Bereichen
Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur – soll
zum Jahresende auslaufen, obwohl zahlreiche Träger auf eine langfristige
Förderung bis zum Ende der laufenden Programmphase vertraut hatten.
Inzwischen ist bekannt, dass die Förderrichtlinie voraussichtlich im Sommer
2026 veröffentlicht werden soll; im Juli hat ein Interessenbekundungsverfahren
begonnen, die neue Förderrichtlinie soll ab 2027 greifen. Nach wie vor
bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige Ausgestaltung des
Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und Auswirkungen auf laufende
sowie geplante Projekte.
Bekannt ist, dass für die „Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 ein
Beschluss der jeweiligen Kommunalparlamente die Bedingung für den Abruf der
Bundesmittel ist. Dies birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf
kommunaler Ebene durch nach Ansicht der Fragestellenden antidemokratische Kräfte
leichter blockiert werden kann – besonders in Regionen Ostdeutschlands, in
denen Mehrheitsverhältnisse unter maßgeblicher Beteiligung von
Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, zunehmend Realität sind (vgl.
www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-kommunale-demokratie
projekte-vor-dem-kollaps-164505/).
Nach Kenntnis der Fragestellenden bestehen zudem unterschiedliche
Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich künftiger Zuständigkeiten, der
angekündigten stärkeren Anbindung der Förderung an sogenannte Regelstrukturen
sowie des Umfangs und der Laufzeit der Förderung im kommenden
Förderzeitraum.
So steht nach Kenntnis der Fragestellenden im Raum, dass sich Projekte, die
lediglich in einem Bundesland agieren, künftig direkt über
Landesdemokratiezentren bewerben sollen, obwohl diese nach Kenntnis der Fragestellenden
bislang keine entsprechenden Informationen erhalten haben.
Darüber hinaus ist den Fragestellenden berichtet worden, dass Träger mit
bisherigen Förderschwerpunkten im Bereich der Antirassismusarbeit künftig über
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
und damit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert
werden sollen; eine offizielle Bestätigung liegt hierzu nicht vor.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie ihm nachgeordnete Behörden unter
Personalnotstand agieren (vgl. https://taz.de/Bilanz-nach-einem-Jahr-Schwarz-Rot/!6
170758/); außerdem herrscht nach Kenntnis der Fragestellenden dort ein hoher
Krankenstand.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat ein Austausch zwischen dem BMBFSFJ und den zuständigen
Institutionen der Bundesländer zur Anpassung der Förderrichtlinie für
„Demokratie leben!“ stattgefunden?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wenn ja, welche Anpassungen waren Gegenstand des Austauschs?
2. Plant die Bundesregierung, die Landesdemokratiezentren im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zukünftig in größerem Umfang
als bisher mit Eigenmitteln auszustatten?
3. Für welche konkreten Programmbereiche oder Förderlinien des neu
ausgerichteten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gilt eine
Anforderung, wonach Projekte in mindestens drei Bundesländern tätig sein
müssen?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Projekte, die in
mehr als einem, aber in weniger als drei Bundesländern tätig sind und
Kofinanzierungen der beteiligten Länder erhalten, im Rahmen der neuen
Förderstruktur des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ weiterhin
förderfähig sind, wenn ja, wie und welcher Programmebene sollen solche
Projekte künftig zugeordnet werden, und wenn nein, warum nicht?
5. Wie viele Stellen sind im Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in den für das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ zuständigen Referaten oder Abteilungen jeweils planmäßig
ausgewiesen, und wie viele davon sind derzeit besetzt?
6. Welche zivilgesellschaftlichen Träger oder Fachverbände wurden in
welchem Format in die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einbezogen,
und wann fanden diese Konsultationen statt (bitte die einzelnen Termine
und Beteiligten angeben)?
7. Wie viele der zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Projekte in den
Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ verfügten über zugesagte Laufzeiten, die über das
Jahr 2026 hinausgingen, und auf welcher Rechtsgrundlage wird die
vorzeitige Beendigung dieser Förderungen vollzogen?
8. Wie viele der zum Jahresende auslaufenden Projekte hatten einen
Schwerpunkt im Bereich Antisemitismusprävention, und ist deren
Weiterförderung in der neuen Struktur vorgesehen?
9. Welche maximalen jährlichen Fördersummen sind für Projekte auf der
neuen Bundesebene („Bundesoffensive Demokratiebildung und
Extremismusprävention“) vorgesehen, und wie viele Projekte sollen auf dieser
Programmebene gefördert werden?
10. Ist im Rahmen der einzelnen Programmbereiche des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ eine mehrjährige Förderung von Projekten möglich,
und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (bitte zu den einzelnen
Programmbereichen einzeln aufschlüsseln)?
11. Ist es gemäß der neuen Förderrichtlinie möglich, als Träger mehrere
Anträge für unterschiedliche Projekte gleichzeitig zu stellen?
12. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen in den einzelnen
Programmbereichen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ künftig gefördert
werden (bitte nach den einzelnen Programmbereichen aufschlüsseln)?
13. Ist im Rahmen der Programmbereiche erneut eine Kofinanzierung durch
die Träger und die Länder vorgesehen (bitte nach Programmbereichen
aufschlüsseln)?
14. Welche Behörden sollen künftig über die Förderung einzelner Projekte im
Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entscheiden,
nachdem diese Entscheidungen bislang durch das BAFzA und das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend getroffen
wurden?
15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Neuausrichtung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“, dass eine Bindung von
Förderzusagen an landes- oder kommunalpolitische Beschlüsse insbesondere in
Regionen mit hoher Zustimmung zu Mandatsträgern, deren
Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer
Verdachtsfall eingestuft sind, die Förderung von Trägern der
Demokratiearbeit in diesen Regionen erschweren kann?
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die Pflicht zum
Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament dazu führt, dass
Demokratieförderung in Kommunen mit Mehrheitsverhältnissen unter
maßgeblicher Beteiligung von Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als
gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall
eingestuft sind, künftig blockiert werden kann?
17. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Projekte zur
Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention aufgrund
mangelnder Kofinanzierung nicht mehr stattfinden können?
18. Wie viele der bisher im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“
geförderten Kommunen haben die Förderung seit Einführung der Pflicht
zum Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament eingestellt oder
nicht fortgeführt, und in wie vielen Fällen ist ein entsprechender
Beschluss bisher abgelehnt worden?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte stärkere Anbindung
von Demokratiebildungsmaßnahmen an Regelstrukturen wie Freiwillige
Feuerwehren angesichts der von Feuerwehrverbänden geäußerten
Rückmeldungen zu einer bereits bestehenden bürokratischen Überlastung (vgl.
Protokoll der 17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des
Deutschen Bundestages vom 25. Februar 2026, S. 23)?
20. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Trägerorganisationen,
deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der Antirassismusarbeit
im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration zu fördern, wenn ja, nach welchen
Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie beginnen, und in
welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden?
21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Trägerorganisationen,
deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der Queerfeindlichkeit im
Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für die
Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, wenn ja, nach
welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie
beginnen, und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden?
22. In welchem Rahmen finden bezüglich der Umgestaltung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Abstimmungen des BMBFSFJ mit den
übrigen Bundesministerien und seitens der Bundesregierung und des
BMBFSFJ mit den die Bundesregierung tragenden Koalitionspartnern und
den einzelnen Regierungsfraktionen statt (bitte jeweils nach Datum und
Gegenstand des Termins auflisten)?
a) Welche Vorschläge, Hinweise oder Änderungswünsche von
Vertreterinnen und Vertretern des Koalitionspartners SPD zur Ausgestaltung
der neuen Förderrichtlinie wurden durch das BMBFSFJ übernommen,
welche wurden nicht übernommen und aus welchen Gründen jeweils
nicht?
b) Trifft die Information der Fragestellenden zu, dass den Vertreterinnen
und Vertretern der Fraktion der SPD für die Programmbereiche
„Bund“ und „Digitales“ ein Richtlinienentwurf für Mitte Mai 2026
zugesagt wurde, und wenn ja, wann wurde dieser Entwurf tatsächlich
vorgelegt, beziehungsweise aus welchen Gründen erfolgte die Vorlage
nicht zum zugesagten Zeitpunkt?
23. Wann ist mit einem Ergebnis der noch laufenden Evaluation zu rechnen?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die allgemeine Lage in
Ostdeutschland, wo aufgrund weniger Stiftungen und geringen privaten Vermögens
kaum bis keine alternativen Quellen für demokratiestärkende Arbeit
vorhanden sind?
Berlin, den 1. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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