Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Pflege, Löschungen und Datenlage der Förder- bzw. Projektlisten (Antwort zu Drs. 21/4181)
Text
Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - Pflege, Löschungen und Datenlage der Förder- bzw. Projektlisten (Antwort zu Drs. 21/4181)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4547
21. Wahlperiode 04.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4181 –
Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung – Pflege, Löschungen und Datenlage der Förder- bzw.
Projektlisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat den Zweck, umfassende, transparente
und aktuelle Informationen über verausgabte Mittel und Projekte des BMZ
bereitzustellen (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparen
zportal). Schwankende Projektzahlen und nachträgliche Löschungen werfen
Fragen nach der Datenqualität, Verlässlichkeit und den internen Prozessen auf,
die für die parlamentarische Kontrolle und für die Öffentlichkeit von
erheblicher Bedeutung sind.
1. Welches Referat bzw. welche fachliche Einheit innerhalb des BMZ ist
verantwortlich für die Pflege, Aktualisierung und Qualitätssicherung der
Projektdaten im Transparenzportal, und wie ist die interne organisatorische
Einordnung dieses Referats (hierarchische Stellung, übergeordnete
Abteilungen bzw. Referate)?
Das Transparenzportal basiert auf den IATI-Daten. Bei den IATI-Daten handelt
es sich um Daten zur Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die entsprechend
dem international abgestimmten Datenstandard der International Aid
Transparency Initiative (IATI) veröffentlicht werden. Für die diesbezügliche
Zuständigkeit wird auf den Organisationsplan des BMZ verwiesen, der unter www.bm
z.de/de/ministerium/aufbau-und-struktur/organisationsplan-16042?msclkid=6fb
e87d9c7cf11ec9d829ee53635222f abrufbar ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Aus welchen Gründen werden im Transparenzportal des BMZ regelmäßig
Projekte im Nachhinein gelöscht, nach welchen internen Kriterien oder
Prozessen erfolgt eine Löschung von Projekteinträgen, und wie wird
dokumentiert, warum ein Projekt gelöscht wurde (z. B. Fehlerkorrektur,
Doppelung, Rücknahme der Meldung durch die meldepflichtige Stelle)?
Der Datensatz, die IATI-Meldung, wird jeden Monat automatisiert mittels
verschiedener Skripte neu erzeugt und veröffentlicht. Im Zuge der Validierung
anhand der Vorgaben des IATI-Datenstandards besteht die Möglichkeit, dass
Datensätze nicht (mehr) aufgenommen werden, wenn sie nicht mehr den
international vereinbarten IATI-Vorgaben entsprechen.
3. In welcher Form liegen die Projektdaten bei dem zuständigen Referat vor
(z. B. Dateiformate, Datenbanken, interne Systeme), welche Personen
oder Funktionen innerhalb des Referats haben Weisungsbefugnis über die
Pflege und Veränderung dieser Daten (z. B. freigeben, korrigieren,
löschen), und existieren verbindliche Arbeitsanweisungen oder SOPs
(Standard Operating Procedures) für die Datenbearbeitung, wenn ja, seit wann,
und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Daten, aus denen die IATI-Meldung erstellt wird, liegen im BMZ in einer
zentralen Datenbank vor. Das für die IATI-Daten zuständige Referat verfügt
über Leserechte.
4. Wie erklärt die Bundesregierung den starken Anstieg der erfassten
Projekte im Zeitraum von August bis Dezember 2025 (vgl. www.transparenzp
ortal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2025-01-01&daterange_mode=sta
rted_between&date_max=2025-12-31; Ende August 2025 waren
insgesamt 126 beginnende Projekte für das Jahr 2025 aufgeführt, während im
Dezember 2025 der Stand bei 1 798 beginnenden Projekten lag), welche
Abläufe, Fristen oder Meldeprozesse haben zu dieser Entwicklung
geführt, liegt für diese zeitliche Verschiebung eine nachträgliche
Berichtigung oder Korrektur von Daten vor, wenn ja, in welchem Umfang, und
aus welchen Gründen?
Anhand der in der Frage verlinkten Suchergebnisse im Transparenzportal lässt
sich kein starker Anstieg erfasster Projekte zwischen August und Dezember
2025 feststellen. Die verlinkte Suche ergibt 2.224 Projekte mit Startdatum in
2025. Davon haben 1.395 Projekte (62,73 Prozent) ein Startdatum vor August
2025 (Quelle: IATI-Meldung vom 6. Februar 2026).
5. Wie erklärt die Bundesregierung die erhebliche Zunahme der erfassten
Projekte im Zeitraum von August bis Dezember 2024 (vgl. www.transpare
nzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2024-01-01&date_max=2024-
12-31&daterange_mode=started_between), welche Faktoren (z. B.
Nachmeldungen, Systemanpassungen, Meldefristen der meldepflichtigen
Stellen) tragen maßgeblich zu diesen Verschiebungen bei, und welche
Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um solche zeitlichen Unterschiede
zwischen tatsächlichem Projektstand und Portalstand künftig zu minimieren?
Anhand der in der Frage verlinkten Suchergebnisse im Transparenzportal lässt
sich kein erheblicher Anstieg erfasster Projekte zwischen August und
Dezember 2024 feststellen. Die verlinkte Suche ergibt 2.364 Projekte mit Startdatum
in 2024. Davon haben 1.427 Projekte (60,36 Prozent) ein Startdatum vor
August 2024 (Quelle: IATI-Meldung vom 6. Februar 2026).
6. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung bzw. der
Bundesverwaltung beschließen die im Transparenzportal aufgeführten Projekte formell
(z. B. Bundesministerium, Haushaltsausschuss, Ressortentscheidung), und
zu welchem Zeitpunkt gelten Projekte als „beschlossen“ im Sinne der
Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal?
Es besteht keine rechtlich begründete Veröffentlichungspflicht von
Projektdaten seitens des BMZ im Transparenzportal. Das BMZ veröffentlicht freiwillig
seine Maßnahmendaten nach Vorgaben des IATI-Datenstandards.
Über die Finanzierung der im Transparenzportal veröffentlichten Projekte wird
im BMZ entschieden. Die Daten, die im Transparenzportal dargestellt sind,
entsprechen den Vorgaben des IATI-Datenstandards. Der IATI-Datenstandard
verfügt nicht über eine Definition oder ein Datenfeld, um das „Beschlussdatum“
eines Projektes zu erfassen.
7. Entspricht das im Transparenzportal angegebene Startdatum eines
Projektes dem formellen Beschlussdatum des jeweiligen Projektes, wenn nein,
welches Datum wird im Transparenzportal konkret als Startdatum
verwendet (z. B. Projektbeginn, Mittelabfluss, Vertragsabschluss), warum wird
kein gesondertes Feld bzw. keine Spalte für das Beschlussdatum der
Projekte ausgewiesen, und plant die Bundesregierung, künftig das
Beschlussdatum als eigenständige Information im Transparenzportal auszuweisen,
wenn nein, warum nicht?
Das im Transparenzportal angegebene Startdatum entspricht dem Datenfeld
activity date code 2 (actual start). Gemäß den international vereinbarten Vorgaben
des IATI-Datenstandards kann hier der Beginn der operativen
Projektumsetzung oder der des ersten Mittelabflusses erfasst werden. Der IATI-
Datenstandard verfügt nicht über eine Definition oder ein Datenfeld, um das
„Beschlussdatum“ eines Projektes zu erfassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333