Transparenz und Datenqualität im Transparenzportal der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/7334)
Text
Transparenz und Datenqualität im Transparenzportal der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/7334)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7785
21. Wahlperiode 28.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7334 –
Transparenz und Datenqualität im Transparenzportal der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Transparenzportal der Bundesregierung bildet entwicklungspolitische
Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland ab und stellt Informationen zu
Projekten, Finanzierungen, Durchführungsorganisationen sowie
Mittelabflüssen bereit (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de). Die dort veröffentlichten
Daten umfassen unter anderem IATI-Maßnahmen (IATI = International Aid
Transparency Initiative), Finanzierungsvolumen, Ausgabenstände sowie
projektbezogene Basisinformationen (a. a. O.).
1. Welche organisatorischen Einheiten innerhalb des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind jeweils für
a) strategische Steuerung,
b) technische Umsetzung,
c) Datenmanagement und
d) fachliche Weiterentwicklung
des Transparenzportals zuständig (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Frage 1 a) bis d) werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD in Bundestagsdrucksache 21/4547 verwiesen.
2. Welche externen Dienstleister, IT-Unternehmen oder sonstigen
Auftragnehmer sind derzeit sowie seit Einführung des Transparenzportals mit
Entwicklung, Betrieb, Hosting, Wartung oder Datenaufbereitung
beauftragt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf das Impressum des Transparenzportals verwiesen (www.transparen
zportal.bund.de/de/impressum).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Gesamtkosten sind seit Einrichtung des Transparenzportals für
Entwicklung, Implementierung, Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung
und Datenmanagement entstanden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Wie verteilen sich diese Gesamtkosten (vgl. Frage 3) auf einmalige
Einrichtungskosten, laufende Betriebskosten, Personalaufwand sowie
externe IT-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Welche jährlichen laufenden Betriebskosten entstehen derzeit für den
Betrieb des Transparenzportals (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche einmaligen Investitionskosten sind im Zusammenhang mit der
Einführung des Transparenzportals angefallen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 3 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Gesamtkosten (Stand 30.07.2026): 421.787,83 Euro netto, davon:
Einrichtungskosten: 167.031,79 Euro netto
Betriebskosten: 153.656,04 Euro netto
Weiterentwicklung: 101.100 Euro netto
Jährliche Betriebskosten: 38.580 Euro netto
Einmalige Investitionskosten: 167.031,79 Euro netto
Im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung wurden verschiedenste
Unterstützungsarbeiten erbracht, die nicht erfasst und finanziell nicht beziffert
werden können.
7. Welche Datenquellen und Datenlieferanten speisen das
Transparenzportal konkret, und welche Stellen sind jeweils für die Datenbereitstellung
verantwortlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ des Transparenzportals
verwiesen (www.transparenzportal.bund.de/de/faq).
8. Nach welchen technischen, fachlichen und zeitlichen Standards erfolgt
die Datenübermittlung in das Transparenzportal (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die IATI-Meldung des BMZ wird im XML-Format veröffentlicht und über eine
Schnittstelle (API) automatisiert in das Transparenzportal eingelesen. Die
fachlichen und zeitlichen Standards für die IATI-Meldung des BMZ basieren auf
den Vorgaben des Datenstandards der International Aid Transparency Initiative
(IATI, https://iatistandard.org/en/iati-standard/).
9. In welchem Umfang erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung,
Plausibilisierung oder Validierung der automatisiert übermittelten Daten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Nach der Veröffentlichung der IATI-Meldung wird der Datensatz automatisiert
in das Transparenzportal eingelesen. Nach der automatisierten Übermittlung
finden keine manuellen Nachbearbeitungen, Plausibilisierungen oder
Validierungen der Daten statt.
10. Welche Qualitätssicherungsmechanismen bestehen vor der
Veröffentlichung von Daten im Transparenzportal (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Vor der Veröffentlichung werden die Daten gegenüber dem Regelwerk des IA-
TI-Datenstandards (https://iatistandard.org/en/guidance/standard-overview/iati-
reference/) qualitätsgesichert und plausibilisiert. Die formale Korrektheit der
Daten wird über den IATI Validator (https://iatistandard.org/en/iati-tools-and-re
sources/iati-validator/) geprüft.
11. In welchen zeitlichen Abständen werden die im Transparenzportal
enthaltenen Daten aktualisiert, und welche typischen Verzögerungen
bestehen zwischen Mittelabfluss und Veröffentlichung (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Es wird auf den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ des Transparenzportals
verwiesen (www.transparenzportal.bund.de/de/faq).
12. Wie erklärt die Bundesregierung Abweichungen zwischen bewilligtem
Finanzierungsvolumen und tatsächlich ausgewiesenen Ausgaben in
einzelnen Projekten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auch beendete Vorhaben sind zum Zeitpunkt des Dateneintrags gegebenenfalls
noch nicht final abgerechnet. Daher können Abweichungen zwischen den zu
einem bestimmten Zeitpunkt im Transparenzportal ausgewiesenen Ausgaben
und dem ausgewiesenen Finanzierungsvolumen existieren. Auch nach der
finalen Abrechnung können reale Ausgaben unterhalb der insgesamt zur Verfügung
gestellten Mittel liegen.
13. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Projekte vollständig,
teilweise oder mit eingeschränkter Datentiefe im Transparenzportal
dargestellt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird keine Unterscheidung zwischen Projekten hinsichtlich der Datentiefe
vorgenommen. Sämtliche Projekte werden nach einheitlichen Kriterien
dargestellt. Ergänzend wird auf den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ des
Transparenzportals verwiesen (www.transparenzportal.bund.de/de/faq).
14. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine einheitliche und
vergleichbare Darstellung von Projektdaten über unterschiedliche
Durchführungsorganisationen hinweg sicherzustellen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Vergleichbarkeit von Projektdaten über unterschiedlichen
Durchführungsorganisationen hinweg wird durch die Verwendung derselben Kodierlisten
sichergestellt. Dabei folgt die Bundesregierung dem internationalen IATI-
Standard, insbesondere den dort verwendeten Kodierlisten, die sich an den ODA-/
OECD-Vorgaben orientieren.
15. Welche Gründe führen dazu, dass Ausgaben in einzelnen Fällen
gebündelt oder zeitlich verzögert einzelnen Haushalts- oder Projektjahren
zugeordnet werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ des Transparenzportals
verwiesen (www.transparenzportal.bund.de/de/faq). Ausgaben vor 2013 werden
als kumulierter Betrag ausgewiesen, da der Schwerpunkt des
Transparenzportals auf dem Engagement des BMZ ab 2013 liegt.
16. In welchem Umfang werden die im Transparenzportal veröffentlichten
Daten durch externe Stellen, insbesondere den Bundesrechnungshof,
geprüft oder auditiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit der Veröffentlichung der IATI-Daten ist das BMZ eine freiwillige
Verpflichtung für mehr Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit
eingegangen. Ein externer Audit ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen.
Die International Aid Transparency Initiative sichert regelmäßig und mit
verschiedenen Ansätzen die Qualität der nach dem Standard veröffentlichten
Daten. Zu den Instrumenten der Initiative gehören u. a. der IATI Validator (https://
iatistandard.org/en/iati-tools-and-resources/iati-validator/).
17. Welche internen Kontroll- und Prüfmechanismen bestehen zur
Sicherstellung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz der
veröffentlichten Daten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
18. Welche durchschnittlichen Kosten entstehen für die Erfassung,
Aufbereitung und Veröffentlichung eines einzelnen Projektdatensatzes im
Transparenzportal (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die durchschnittlichen Kosten für die Erfassung eines einzelnen
Projektdatensatzes sind nicht belastbar darstellbar, da der hierfür entstehende Aufwand
überwiegend als systembezogene Fix- und Gemeinkosten (IT-Infrastruktur,
Wartung, Schulung, Datenmanagement) anfällt.
19. Welche Maßnahmen wurden seit Einführung des Portals ergriffen, um
Transparenz, Nutzerfreundlichkeit, technische Stabilität und
Datenqualität zu verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Seit Einführung des Portals wurden insbesondere das Maßnahmendashboard
und der Filterbereich grundlegend überarbeitet sowie zusätzliche Angebote für
Nutzende mit Hilfestellungen zur Nutzung der Funktionen des Portals
geschaffen. Dadurch wurden Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Datenqualität
gezielt verbessert.
Die Detailtiefe des Datensatzes wurde durch die Aufteilung von Auszahlungs-
und Ausgabendaten auf einzelne Jahre substantiell verbessert.
20. Welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem
Transparenzportal im Hinblick auf parlamentarische Kontrolle, öffentliche
Rechenschaftslegung und internationale Berichtspflichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMZ verfolgt mit der Veröffentlichung von Informationen auf dem
Transparenzportal das Ziel, die öffentliche Rechenschaftslegung zu verbessern.
Zudem kommt das BMZ damit seiner internationalen Selbstverpflichtung zur
Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel nach.
21. Welche Defizite bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung
derzeit bei Datenqualität, Aktualität, Vollständigkeit oder Vergleichbarkeit
der im Transparenzportal veröffentlichten Informationen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sofern das BMZ Defizite beim Transparenzportal erkennt oder
nachvollziehbare Hinweise für eine Verbesserung der bestehenden Angebote erhält, werden
diese zeitnah bearbeitet.
22. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Kostenstruktur,
Datenqualität, Steuerung und Transparenz des Portals künftig weiter zu
verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Entsprechend der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung setzt das BMZ alle
ihm anvertrauten Steuermittel sorgsam ein und achtet auf einen
wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Steuergeld. Dies gilt auch für die mit dem
Transparenzportal verbundenen Ausgaben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 19 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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