Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/3546, 21/4090, 21/4371)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4472
21. Wahlperiode 04.03.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Felser, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Boris Gamanov,
Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim
Köhler, Iris Nieland, Manfred Schiller, Bernd Schuhmann, Sven Wendorf, Dr. Daniel
Zerbin, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/3546, 21/4090, 21/4371 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung
des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das
Bundesjagdgesetz (BJagdG) wird erstmals eine Grundlage geschaffen, um zukünftig
einen Ausgleich zwischen Artenschutz, Weidetierschutz und gesellschaftlicher
Akzeptanz für den Wolf gewährleisten zu können.
Zentraler Ansatz zur Regulierung der Wolfsbestände ist neben der vorgesehenen
Entnahme von schadenstiftenden Individuen oder gesamten Wolfsrudeln die
reguläre Jagd auf Grundlage der nach § 22d Absatz 2 vorgesehenen
revierübergreifenden Managementpläne.
Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der regulären Bejagung auf Grundlage
dieser Managementpläne durch einen entsprechenden Eingriff in die Jugendklasse
nach verbindlichem Abschussplan regionaler Druck auf die Weidetierhaltung
deutlich gesenkt werden kann.
Trotz der regulären Bejagung des Wolfes ist davon auszugehen, dass es auch
weiterhin gelegentlich schadenstiftende Wölfe geben wird, die Schutzzäune
überwinden und Weidetiere reißen. Daher kommen einer Vereinfachung und
Beschleunigung der Entschädigungsabwicklung nicht nur aktuell, sondern auch zukünftig
eine große Bedeutung zu.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der im BJagdG vorgesehenen Regelungen
obliegt den Ländern. Bund und Länder sind jedoch nach § 22e dazu angehalten,
im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse zur Gewährleistung der
Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands
bei der Tierart Wolf zusammenzuarbeiten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
− bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von
gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien zur Erstellung der
revierübergreifenden Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre
Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften
ähnlich wie im Fall der in der Praxis bewährten Rotwildhegegemeinschaften
nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen
und Meldeketten erfolgt;
− bei der Umsetzung des BJagdG zu berücksichtigen, dass die Wolfsbestände
in Deutschland Teil einer nordeurasischen Metapopulation sind, die sich
unabhängig von einzelnen Bundesländern oder biogeographischen Regionen
insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand befindet;
− sich im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ländern dafür einzusetzen,
dass das Wolfsmonitoring zukünftig generell der Jägerschaft übertragen
sowie methodisch vereinheitlicht und standardisiert wird, um eine belastbare,
transparente und flächendeckende Datengrundlage gewährleisten zu können;
− bis Ende des 3. Quartals 2026 zu prüfen, inwiefern die Daten des
Wolfsmonitorings zukünftig ausschließlich in einem Bundesinstitut (bspw. Thünen-
Institut für Waldökosysteme, Arbeitsbereich Wildtierökologie)
zusammengefasst und von wildbiologisch und jagdlich geschulten Fachleuten
ausgewertet werden sollten, um auf dieser Grundlage ideologiefreie
Empfehlungen zum Bestandsmanagement auf Bundesebene zu erarbeiten;
− sich im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Ländern dafür einzusetzen,
dass Weidetierhalter nach Wolfsübergriffen schneller und einfacher
entschädigt werden, um bei plausiblen Schadensfällen den Verwaltungsaufwand der
Weidetierhalter zu reduzieren und die betroffenen Betriebe zu entlasten.
Berlin, den 3. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft zwar erstmals die rechtlichen Voraussetzungen, dass Wölfe
bejagt werden können. Ob und in welchem Umfang eine reguläre, planbare Bejagung jedoch tatsächlich umgesetzt
werden kann, hängt von der Ausgestaltung durch die jeweiligen Länderbehörden ab. Um den Ländern eine
bundesweit einheitliche Umsetzung zu ermöglichen, ist die gemeinsame Erarbeitung von möglichst
bundeseinheitlichen Leitlinien zur Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne erforderlich. Die Bejagung im Rahmen
von koordinierten Hegegemeinschaften ist in diesem Zusammenhang notwendig, da eine lediglich
jagdrevierweise Freigabe zum Abschuss aufgrund der Größe der Wolfsterritorien (zwischen 10.000 und 30.000 Hektar)
kaum zum Erfolg führen kann. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der gesamten
nordeurasischen Metapopulation erforderlich, da nationale Teilbestände keine eigenständigen Populationen im
Sinne der maßgeblichen FFH-Richtlinie darstellen. Weitere wichtige Aspekte des Wolfsmanagements wie
insbesondere das Wolfsmonitoring sowie die Entschädigung von Weidetierhaltern nach Wolfsübergriffen liegen zwar
ebenso wie die Erstellung der Managementpläne im Zuständigkeitsbereich der Länder. Im Sinne von möglichst
standardisierten Regelungen ist es jedoch auch in dieser Hinsicht erforderlich, dass die Bundesregierung mit den
Ländern zukünftig möglichst eng zusammenarbeitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Entschließungsantrag)
- authored ← Bernd Schuhmann (Entschließungsantrag)
- authored ← Boris Gamanov (Entschließungsantrag)
- authored ← Daniel Zerbin (Entschließungsantrag)
- authored ← Erhard Brucker (Entschließungsantrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Heinrich Koch (Entschließungsantrag)
- authored ← Iris Nieland (Entschließungsantrag)
- authored ← Joachim Bloch (Entschließungsantrag)
- authored ← Jörg Zirwes (Entschließungsantrag)
- authored ← Kay Gottschalk (Entschließungsantrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Entschließungsantrag)
- authored ← Malte Kaufmann (Entschließungsantrag)
- authored ← Manfred Schiller (Entschließungsantrag)
- authored ← Michael Kaufmann (Entschließungsantrag)
- authored ← Peter Felser (Entschließungsantrag)
- authored ← Rocco Kever (Entschließungsantrag)
- authored ← Stefan Henze (Entschließungsantrag)
- authored ← Sven Wendorf (Entschließungsantrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Entschließungsantrag)
- part_of_vorgang → Entschließungsantrag zum Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Antrag auf Entschließung)