Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4951)
Text
Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4951)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5651
21. Wahlperiode 29.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Swantje Henrike
Michaelsen, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4951 –
Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, wegen der steigenden Heizkosten
und Spritpreise die Bürgerinnen und Bürger durch Investitionen in den Ausbau
erneuerbarer Energien, in die Elektrifizierung und in die Energieeffizienz zu
entlasten. Geplante Reformen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien
und Gebäudeenergie solle die Bundesregierung unverzüglich zurückziehen, da sie
die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern würden.
Des Weiteren fordern die Antragsteller ein Tempolimit auf Autobahnen, den
Ausbau des Personennahverkehrs, eine bundesweite Lösung für ein günstiges
Sozialticket und eine gerechte Ausgestaltung der E-Mobilität. Das Sondervermögen für
Infrastruktur und Klimaneutralität solle konsequent für zusätzliche Investitionen
verwendet werden.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4951 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Michael Thews
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Lorenz Gösta Beutin
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Karsten Hilse, Jakob Blankenburg,
Lisa Badum und Lorenz Gösta Beutin
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4951 wurde in der 69. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 27. März 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie,
den Verkehrsausschuss und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. die Pläne für Gesetzesänderungen im Bereich Stromnetze, Erneuerbaren-Ausbau und Gebäudeenergie sofort
zurückzuziehen, da diese die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern würden,
also
a. von dem geplanten „Netzpaket“ (Leak vom 7. Februar 2026) Abstand zu nehmen, weil dies den Ausbau
der Erneuerbaren Energien ausbremsen würde;
b. keine „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ vorzunehmen, wie von den Koalitionsfraktionen in
Eckpunkten am 24. Februar 2026 angekündigt – und die Vorgaben zum erneuerbaren Heizen (§71 GEG) zu
erhalten;
c. die EEG-Novelle nicht dafür zu nutzen, die Solarenergie auszubremsen, wie es der am 26. Februar 2026
geleakte Entwurf vorsieht, sondern den Ausbau voranzutreiben und an der Förderung für kleine
Solaranlagen festzuhalten;
2. im Sektor mit der größten Klimaschutzlücke und mit besonders belastenden fossilen Preisen – nämlich im
Verkehrssektor – mit folgenden Klimaschutzsofortmaßnahmen für sichere, saubere und bezahlbare Mobilität
zu sorgen und
a. ein generelles Tempolimit auf Autobahnen einzuführen;
b. den Pakt zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) endlich anzugehen;
c. eine bundesweite Lösung für ein günstiges Sozialticket zu ermöglichen (z. B. mit den Mitteln des
europäischen Klimasozialfonds), um allen Menschen auf Dauer den Zugang zum klimafreundlichen ÖPNV
zu verschaffen;
d. für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Förderung der E-Mobilität zu sorgen – und ausschließlich
emissionsfreie Fahrzeuge zu bezuschussen;
3. das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität konsequent für zusätzliche Investitionen zu
verwenden und dabei insbesondere Investitionen in Klimaschutz und Transformation zu priorisieren.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4951 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 30. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4951 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 22. Sitzung am
22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 21/4951 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/4951 in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass das zeitliche Zusammenfallen der Veröffentlichung
des Klimaschutzprogramms mit einer globalen Erhöhung der Energiepreise eine historisch einzigartige Situation
darstelle. Die globale Situation verdeutliche die Notwendigkeit und Dringlichkeit, aus den fossilen Energien
auszusteigen. Das Klimaschutzprogramm hätte ein „Energiepreis-Entlastungsprogramm“ sein können. Diese Chance
habe die Bundesregierung vertan. Der Antrag enthalte eine Vielzahl von Vorschlägen, um Menschen vor der
„fossilen Kostenfalle“ zu schützen. Klimaschädliche Gesetzgebung müsse zurückgezogen und das
Heizungsgesetz in der bestehenden Fassung beibehalten werden. Das Heizungsgesetz habe sich als praxistauglich erwiesen.
Zu kritisieren sei auch die substanzielle Schwächung des Verbrenner-Aus. Kleine E-Autos würden bei den
Flottengrenzwerten dezidiert nicht gefördert. Dadurch müssten Menschen besonders teure Autos kaufen. Nummer 1
des Antrags fordere den Stopp dieser Maßnahmen. Nummer 2 dränge auf Sofortmaßnahmen im Verkehr, denn
im Verkehrsbereich ergäbe sich die größte Klimaschutzlücke. Zielführend sei ein generelles Tempolimit auf
Autobahnen und der Ausbau des ÖPNV. Ein bundesweites und günstiges Sozialticket könne über den EU-
Klimasozialfonds finanziert werden. Außerdem schlage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine E-Auto-Prämie
vor, die ausschließlich für emissionsfreie Fahrzeuge und nicht für Hybridfahrzeuge genutzt werde. Letztere führen
nachweislich die meiste Zeit nicht als E-Autos. Das Sondervermögen werde momentan veruntreut. Stattdessen
müsse es konsequent für den Klimaschutz genutzt werden. Das Grundgesetz gebe vor, dass das Sondervermögen
den Klimazielen 2045 zugutekommen und diesen nicht widersprechen dürfe. Das werde allerdings weder im
Verantwortungsbereich des Bundes noch bei dem, was an die Länder weitergegeben werde, umgesetzt. Ein Beispiel
sei die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Die Fraktion der CDU/CSU wies auf die gegensätzlichen Positionen der Fraktionen im Parlament hin. Die
vorangegangene Debatte über einen Antrag der Fraktion der AfD hätte dies verdeutlicht. Einerseits beantrage die
Fraktion der AfD, sämtliche Klimaschutzmaßnahmen einzustellen. Andererseits stelle die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN Forderungen und Anträge, die dem Klimaschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen
einräumten bzw. wirtschaftliche Belange weitgehend ausblendeten. Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich dafür
aus, Klimaschutz, wirtschaftliche und soziale Aspekte in Einklang zu bringen und zu verbinden. Alles andere
führe zu Problemen. Im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde eine E-Auto-Prämie gefordert.
In Deutschland werde allerdings aktuell eine Prämie für den Kauf von E-Autos eingeführt. Es müsse, auch bei
unterschiedlicher Auffassung, anerkannt werden, dass die Prämie rückwirkend eingeführt werde, während die
letzte Bundesregierung die Kaufprämie abrupt abgeschafft habe. Dies habe zu einigen Verwerfungen geführt. Es
sei deshalb zu honorieren, dass die aktuelle Bundesregierung die vorher abgeschaffte Prämie wieder einführe.
Die Fraktion der AfD kritisierte insbesondere Nummer I des Antrags. Darin beziehe sich die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf mehrere Verbände, die die Klimapolitik oder geplante Maßnahmen der
Bundesregierung kritisierten. Auch ein Verband der mittelständischen Wirtschaft werde aufgeführt. Dabei habe sich eben
dieser Verband explizit gegen schärfere Klimaschutzmaßnahmen ausgesprochen und dafür plädiert, die Belange
mittelständischer Unternehmen zu berücksichtigen. Klimaschutz dürfe nicht entkoppelt von wirtschaftlichen
Interessen werden. Allein die Bezugnahme auf Kritik von Verbänden sei noch kein stichhaltiges Argument.
Verbände einer bestimmten Unternehmensgruppe gäben nicht zwingend die Meinung jedes einzelnen Unternehmers
wieder. Die Meinung der einzelnen Unternehmer weiche teilweise von der Position des Verbandes ab. Eine
kürzlich veröffentlichte INSA-Umfrage ergebe zudem, dass 32 Prozent der Unternehmer die AfD wählen würden, nur
knapp 11 Prozent allerdings die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sei falsch, dass alle aufgezählten
Verbände die Forderungen des Antrags unterstützen würden. Die Kritik an der Klimaschutzpolitik sei differenzierter,
als dies im Antrag dargestellt werde. Die im Antrag genannte „fossile Kostenfalle“ könne überwunden werden,
wenn verstärkt auf Kernkraft umgestiegen werde. Dabei handele es sich um einen nicht fossilen Energieträger.
Ansatz der Fraktion der AfD sei es, fossile Brennstoffe weiter zu nutzen, bis in den nächsten 10 bis 20 Jahren
zugunsten neuer Technologien der Kerntechnik darauf verzichtet werden könne.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass die Zielsetzung des Antrags sinnvoll sei. Die dargestellte Analyse der
Regierungspolitik überzeuge hingegen nicht. Nach aktuellen Zahlen des Eurobarometers schätzten acht von zehn
Bürger/-innen den Klimawandel als sehr ernstes oder ziemlich ernstes Problem ein. Auch die Bundesregierung
sehe den Klimawandel als eine aktuelle und zentrale Herausforderung an. Diese Einschätzung zeige sich im
Koalitionsvertrag, aber auch in Äußerungen u. a. des Bundesumweltministers und des Vizekanzlers. Entscheidend
sei auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Akzeptanz entstehe durch praktikable Maßnahmen, insbesondere bei
Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und im ländlichen Raum. Ohne verlässlichen ÖPNV sei ein
Umstieg auf Bus und Bahn nicht möglich. Deshalb sei der Zugang zu E-Autos, unabhängig von der jeweiligen
finanziellen Leistungsfähigkeit, notwendig. Die neue Bundesförderung für E-Mobilität sei, wie im Antrag
gefordert, sozial gestaffelt. Der Zuschuss steige bei geringeren Einkommen und mit der Anzahl der Kinder im Haushalt.
Die Förderung zeige bereits ihre Wirkung. Im März 2026 seien 70.000 batterieelektrische Fahrzeuge zugelassen
worden. Dies sei eine Steigerung von 66 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das sei mit der letzten
Bundesregierung nicht erreicht worden. Das Klimaschutzprogramm umfasse in Gänze 67 Maßnahmen. Viele
Maßnahmen würden die Menschen direkt entlasten. Beispiele seien die Investition von einer halben Milliarde Euro in
Ladeinfrastrukturen in Mehrparteienhäusern, die Sicherung des Deutschlands-Tickets bis 2030 und die
zusätzliche Ausschreibung von 2.000 Windenergieanlagen. Einigkeit bestehe über das Ziel eines wirksamen und sozial
gerechten Klimawandels. Der Antrag greife an entscheidenden Stellen allerdings zu kurz und blende bereits
erzielte Erfolge aus.
Die Fraktion Die Linke schätzte die im Antrag enthaltene Problembeschreibung als zutreffend ein. Die
Bundesregierung verschärfe die Energiekrise durch die Schaffung neuer Abhängigkeiten insbesondere von autoritären
Regimen. Geboten sei allerdings ein gegenteiliger Ansatz. Zum Erreichen einer nachhaltigen Sicherheitspolitik
müsse auch die Fraktion der CDU/CSU ein Interesse an einer Unabhängigkeit von fossilen Energien haben.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche boykottiere allerdings entsprechende Maßnahmen und hole sich Rat
bei der Gaslobby. Die Expertise der Gaslobby entspreche nahezu vollständig der der Bundesministerin. Es gebe
einen aktuellen Bericht des Spiegels, wonach die Bundesministerin sich fast ausschließlich durch die Gaslobby
habe beraten lassen. Umweltverbände seien jedoch nicht miteinbezogen worden. Die einseitige
Informationsbeschaffung erkläre die gezogenen Schlüsse und die steigende Abhängigkeit. Ein vergleichbares Bild zeige sich im
Bereich der Batteriespeicher. Batteriespeicher würden durch das Wirtschaftsministerium gezielt ausgebremst.
Forderungen, die Pläne von Bundesministerin Reiche einzudämmen, seien richtig. Die Abschaffung des
Heizungsgesetzes sei nicht zielführend. Die Vorschläge der Bundesregierung zeigten in der Praxis keine
Wirksamkeit. Die Biotreppe helfe dem Klimawandel nicht ab und belaste Haushalte finanziell. Es bestehe die Gefahr, dass
Heizen gerade für Mieterinnen und Mieter unbezahlbar werde. Grüner Wasserstoff stehe laut der Einschätzung
sämtlicher Institute nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Fraktion Die Linke begrüßte die soziale
Staffelung bei der E-Auto-Prämie. Studien zeigten allerdings, dass 8 von 100 Kilometern von Hybridautos
elektrisch zurückgelegt würden. Bei Luxusautos wären es sogar 0 Kilometer. Deshalb sei die Förderung von
Hybriden falsch. Die Forderungen der Fraktion die Linke gingen über die des Antrags hinaus, auch wenn die Fraktion
der im Antrag geäußerten Kritik zustimme.
In ihrer Replik kritisierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Teile der CDU für eine ideologische
Vorgehensweise. Das Vorhaben, das Heizungsgesetz zu ändern, entstehe aus einem Versprechen im Wahlkampf, ohne
dass dies inhaltlich fundiert sei. Dass der Tankrabatt Klimaschutz und Wirtschaft in Einklang bringe, sei
auszuschließen, denn er diene keinem von beiden Zielen. Es gebe eine breite gesellschaftliche Mehrheit für den
Klimaschutz und die Energiewende, für kleine Solaranlagen, für bezahlbaren ÖPNV und für die Themen, für die sich
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einsetze.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 21/4951 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Lorenz Gösta Beutin
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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