Klimagerechtigkeit - CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3034)
Text
Klimagerechtigkeit - CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen bezahlbar machen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3034)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4890
21. Wahlperiode 23.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Andreas Audretsch,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3034 –
Klimagerechtigkeit – CO2 bepreisen und das Leben für alle Menschen
bezahlbar machen
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Julia Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/3033 –
Rückbau der EU-Klimapolitik stoppen – Deutschlands Klimaschutzlücke jetzt
schließen
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Swantje Henrike
Michaelsen, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4271 –
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Ein Klima-Turbo für Deutschland
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, den
Klimasozialplan schnellstmöglich vorzulegen und mit ambitionierten Maßnahmen zu
unterlegen, damit einkommensschwache Haushalte rechtzeitig vor dem geplanten
Inkrafttreten des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr finanziell
abgesichert werden. Schon jetzt sollen nach dem Willen der Antragsteller Einnahmen
aus der nationalen CO2-Bepreisung eingesetzt werden, um Bürgerinnen und
Bürgern den Wechsel zu klimafreundlichen Alternativen zu erleichtern. Konkret
schlagen die Antragsteller vor, klare Kriterien für Emissionsminderung, soziale
Zielgenauigkeit und faire Rückflüsse der Einnahmen an private Haushalte als
verbindliche Voraussetzungen für Förderprogramme im Klima- und
Transformationsfonds zu verankern. Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die im
Koalitionsvertrag zugesagte „Stromsenkung für alle“ umzusetzen sowie sozial
gestaffelte Förderprogramme – etwa für die Gebäudesanierung – und eine finanzielle
Unterstützung beim Kauf verbrauchsarmer E-Autos für einkommensschwache
Haushalte einzuführen. Weitere Forderungen betreffen unter anderem eine
gerechtere Lastenverteilung bei energetischen Sanierungen zwischen Vermietern,
Mietern und dem Staat, ein Deutschlandticket zum Abopreis von 49 Euro sowie
die Einführung eines Klimagelds zur Entlastung der Haushalte bei den CO2-
Kosten.
Zu Buchstabe b
Die Antragsteller setzen sich für eine Neuausrichtung der Klimapolitik ein und
verlangen, den aus ihrer Sicht stattfindenden Abbau in der EU-Klimapolitik
aufzuhalten und die in den letzten Jahren erzielten klimapolitischen Fortschritte zu
bewahren. Die Bundesregierung solle sich ausdrücklich gegen alle Bestrebungen
stellen, den neuen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) weiter
aufzuweichen. Der ETS sende ein klares Signal für sauberes und bezahlbares Heizen.
Durch die von der Bundesregierung mitgetragene Verschiebung des ETS2 auf
2028 sei bereits erhebliches Vertrauen verspielt worden. Darüber hinaus fordern
sie konkrete Schritte auf europäischer wie nationaler Ebene zur Reduzierung der
Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor. Die Bundesregierung solle zudem
den natürlichen Klimaschutz stärken, etwa durch eine ressourcengerechte
Umsetzung der EU-Verordnung zur Renaturierung. Weitere Forderungen umfassen
unter anderem die Rücknahme aller geplanten klimapolitischen Abschwächungen,
die zügige Vorlage des noch ausstehenden Klimaschutzprogramms sowie die
fortgesetzte Unterstützung des neu eingerichteten Regenwaldfonds TFFF.
Zu Buchstabe c
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Januar 2026 entschieden, dass die
bisherigen Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung unzureichend seien und diese
verpflichtet sei, unverzüglich ein wirksames Programm zur Erreichung der
Klimaziele bis 2030 vorzulegen. Statt dem nachzukommen, baut die
Bundesregierung aus Sicht der Antragsteller klimapolitische Instrumente ab, bremst
erneuerbare Energien, weicht europäische Vereinbarungen auf und verlängert fossile
Abhängigkeiten – was die bestehende Klimaschutzlücke von über 200 Millionen
Tonnen CO2 bis 2030 weiter vergrößert. Gefordert wird daher ein sofortiger
Kurswechsel: ein wirksames, überprüfbares Klimaschutzprogramm ohne neue fossile
Fehlanreize, das die Ziellücke schließt und die Transformationskosten sozial
gerecht verteilt.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3034 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3033 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4271 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags.
Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags.
Zu Buchstabe c
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Zu den Buchstaben a bis c
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/3034 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/3033 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 21/4271 abzulehnen.
Berlin, den 18. März 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Karsten Hilse, Jakob Blankenburg,
Lisa Badum und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/3034 wurde in der 47. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Verkehrsausschuss
sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/3033 wurde in der 47. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Verkehrsausschuss,
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4271 wurde in der 59. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 26. Februar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Verkehrsausschuss sowie
den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. den Klimasozialplan schnellstmöglich vorzulegen und mit ambitionierten Maßnahmen zu unterlegen, um
vulnerable Haushalte rechtzeitig – auch vor Inkrafttreten des ETS2 – finanziell zu unterstützen;
2. bereits jetzt die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem ETS2 insbesondere für die
Unterstützung von Bürger*innen beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu verwenden und zu
diesem Zweck
a. klare Kriterien für Emissionsminderung, soziale Zielgenauigkeit und faire Rückflüsse der
Einnahmen an private Haushalte als Bedingungen für Förderprogramme im Klima- und
Transformationsfonds (KTF) einzuführen;
b. das sogenannte „Revenue Frontloading“ zu unterstützen, wodurch Klimainvestitionen bereits vor
dem Umstieg auf den ETS2 realisiert werden können, um präventiv Preissprünge zu verhindern;
3. die im Koalitionsvertrag versprochene Stromsteuersenkung für alle zügig auf den Weg zu bringen, um
endlich auch die Bürger*innen und den Mittelstand zu entlasten und den Umstieg auf klimafreundliche
Heizungen und Antriebe anzureizen;
4. sozial gestaffelte Förderprogramme aufzulegen, die insbesondere Haushalten mit geringen und mittleren
Einkommen und Vermögen zugutekommen, dazu zählen u. a.
a. eine sozial gestaffelte Gebäudesanierungsförderung und die Aufstockung der Fördermittel für
die Heizungs- und Sanierungsförderung;
b. die finanzielle Förderung von verbrauchsarmen E-Autos für Menschen mit geringen
Einkommen, z. B. über Social-Leasing-Angebote;
5. eine gerechtere Verteilung der Kosten energetischer Sanierungen zwischen Vermieter*innen,
Mieter*innen und Staat (sog. Drittelmodell) auch über das Mietrecht zu gewährleisten; sowie die Integration des
ETS2 in das CO2-Kostenaufteilungsgesetz vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass
Vermieter*innen – und nicht die Mieter*innen – bei unsanierten Gebäuden („worst performing buildings“) den vollen
Anteil der CO2-Kosten tragen;
6. ein Deutschlandticket für 49 Euro im Jahresabo, die kostenlose Mitnahme von Kindern und eine
bundesweite Lösung für ein Sozialticket umzusetzen – sowie zugleich die nötigen Mittel für den Ausbau des
ÖPNV bereitzustellen;
7. ein sozial gestaffeltes Klimageld einzuführen, um Haushalte bei den CO2-Preisen zu entlasten und dafür
die zielgenaue Erreichbarkeit vulnerabler Haushalte sicherzustellen, z. B. durch die Weiterentwicklung
des Direktauszahlungsmechanismus (DAM);
8. unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Beantragung von Fördermitteln (One-
Stop-Shops) zu etablieren, insbesondere auf kommunaler bzw. regionaler Ebene, und Ergänzungskredite
für Förderprogramme zu prüfen;
9. die angekündigte Rückabwicklung der Wärme-, und Verkehrswende zu stoppen, um Verbraucher*innen
langfristig nicht in die Kostenfalle zu treiben;
10. die Verschiebung der Einführung des ETS2 rechtssicher umzusetzen und insbesondere die Höhe und
Abwicklung der nationalen CO2-Bepreisung im Jahr 2027 angemessen ambitioniert zur
Klimazielerreichung auszugestalten;
11. das aktive Bestreben der Bundesregierung, die europäische Klimapolitik generell rückabzuwickeln,
sofort zu stoppen und sich auf nationaler und europäischer Ebene für einen ambitionierten ETS2
einzusetzen, der sich an den EU-Klimazielen orientiert und Planungssicherheit gewährleistet und zu diesem
Zweck
a. keiner zusätzlichen Abschwächung des ETS2 zuzustimmen, weil dadurch die
Klimazielerreichung im Gebäude- und Verkehrssektor noch weiter gefährdet wird;
b. auf dem Niveau der stufenweisen Fortentwicklung des bisherigen BEHG einen planbaren
nationalen CO2-Mindestpreis einzuführen, um auch bei unerwarteter europäischer Preisentwicklung
Investitions- und Einnahmesicherheit sowie klimapolitische Lenkungswirkung sicherzustellen;
c. klimapolitische Maßnahmen auf EU-Ebene, die Planungssicherheit schaffen, Emissionen
effektiv mindern und damit auch die Preise im ETS2 senken, zu stärken.
Zu Buchstabe b
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. dem Rückbau des Klimaschutzes auf EU-Ebene entschieden entgegenzuwirken und die klimapolitischen
Erfolge der vergangenen Jahre zu verteidigen. Jegliche Angriffe und Abschwächungen reduzieren
Klarheit und Planbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen. Konkret heißt das
insbesondere:
a. Die Bundesregierung muss allen Stimmen energisch entgegentreten, die weitere
Abschwächungen am ETS2 durchsetzen wollen. Der ETS2 setzt ein klares Signal für sauberes und bezahlbares
Heizen und Fahren. Fossiles Öl, Gas und Benzin werden in der gesamten EU langfristig
unattraktiv und machen uns abhängig von Importen. Durch die von der Bundesregierung
mitbeschlossene Verschiebung des ETS2 auf das Jahr 2028 wurde bereits erhebliches Vertrauen an
diesem Weg verspielt;
b. gleichzeitig braucht es sowohl auf europäischer wie auch nationaler Ebene konkrete
Maßnahmen, um die Emissionen in den Bereichen Gebäude und Verkehr zu senken. Klimaschutz über
den Preis allein führt nicht zum Ziel, sondern verteuert das Leben der Menschen und erzeugt
soziale Verwerfungen. Deswegen muss die Bundesregierung an langfristigen Rahmensetzungen
wie den EU-Flottengrenzwerten für Pkw, dem Neuzulassungsverbot für fossile
Verbrennungsmotoren ab 2035 und der europäischen Gebäuderichtlinie (EBPD) konsequent festhalten;
c. auch den natürlichen Klimaschutz ambitioniert voranzubringen, indem z. B. die EU-
Wiederherstellungsverordnung mit ausreichend Ressourcen umgesetzt wird und mit einer ehrgeizigen EU-
Verordnung über entwaldungsfreie Produkte die grünen Lungen unserer Erde erhalten bleiben;
2. alle geplanten Verwässerungen der Klimapolitik auf nationaler Ebene sofort zurückzunehmen und zügig
das ausstehende Klimaschutzprogramm mit wirksamen neuen Maßnahmen vorzulegen, um die Lücke
zur Erreichung unserer Klimaziele bis 2045 zu schließen und die wegweisende Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 einzuhalten;
3. für Menschen das Leben endlich wieder bezahlbar zu machen und sozial gestaffelte Förderprogramme
aufzulegen, die insbesondere Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen/Vermögen
zugutekommen, dazu zählen u. a. eine sozial gestaffelte Gebäudesanierungsförderung und die finanzielle Förderung
von verbrauchsarmen E-Autos für Menschen mit geringen Einkommen;
4. die Verhandlungsergebnisse der UN-Klimakonferenz COP30 zum Anlass zu nehmen, um global für
effektiven Klimaschutz einzustehen und Europas internationale Glaubwürdigkeit und unseren
klimapolitischen Führungsanspruch wiederherzustellen. Dazu zählt insbesondere, den neu aufgelegten
Waldschutzfonds (TFFF) weiter zu stützen und der auf der COP30 gestarteten Initiative des „Fossil Fuel Non-
Proliferation Treaty“ beizutreten und diese aktiv voranzutreiben.
Zu Buchstabe c
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigen, Planungssicherheit für
Investitionen zu gewährleisten, Netze und Speicher zügig auszubauen und das sogenannte Netzpaket wegen seiner
verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende zurückzuziehen, damit günstiger Strom aus
erneuerbaren Quellen dauerhaft für alle verfügbar ist;
2. der Industrie verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität zu geben, grüne Leitmärkte zu
stärken, Klimaschutzverträge auszubauen und marktwirtschaftliche Instrumente wie den Emissionshandel
wirksam und fair auszugestalten;
3. im Gebäudesektor klare und stabile Regeln für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung,
insbesondere durch die Beibehaltung der 65-%-Regel für Erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz, zu
sichern, bestehende Förderprogramme verlässlich weiter zu finanzieren und sozial auszugestalten sowie
die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen;
4. klimafreundliche Mobilität systematisch zu stärken, dafür zu sorgen, dass öffentlicher Verkehr für alle
bezahlbar ist, insbesondere durch ein günstigeres Deutschlandticket und bundesweites Sozialticket,
Elektromobilität klar zu priorisieren und klimaschädliche Fehlanreize im Verkehrsbereich schrittweise
abzubauen;
5. den natürlichen Klimaschutz auch künftig abzusichern, Wälder, Moore und andere Ökosysteme wirksam
zu schützen und wiederherzustellen, den Umbau hin zu einer vielfältigeren, klima- und naturverträglichen
Landwirtschaft zu fördern, die den Betrieben neue Perspektiven eröffnet sowie europäische
Naturschutzvorgaben ambitioniert umzusetzen;
6. klima- und umweltschädliche Steuervergünstigungen und Subventionstatbestände konsequent
abzubauen, die Dienstwagenbesteuerung mit klarer Ausrichtung auf emissionsfreie Fahrzeuge und
Begrenzung überproportionaler Vorteile für hohe Einkommen zu reformieren, öffentliche Mittel aus fossilen
Strukturen abzuziehen und die freiwerdenden Ressourcen zielgerichtet in sozial ausgewogene
Zukunftsinvestitionen umzulenken;
7. das Verursacherprinzip zu stärken, übermäßige Gewinne fossiler Geschäftsmodelle angemessen und
leistungsfähig zu beteiligen und die Einnahmen für Klimaschutz, Innovation und Schadensbewältigung
einzusetzen;
8. sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern, durch ein wirksames Klimageld, eine
progressive Rückverteilung der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sowie gezielte,
einkommensgestaffelte Förderprogramme für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen;
9. die internationale Klimafinanzierung verlässlich abzusichern, um ärmere Länder beim Umstieg auf
erneuerbare Energien und bei der Anpassung an die Klimakrise zu unterstützen und Deutschlands
klimapolitische Glaubwürdigkeit zu stärken;
10. einkommensteuerrechtliche Regelungen mit klimapolitischer Relevanz verbindlich und fortlaufend auf
ihre Verteilungswirkungen zu überprüfen und konsequent am Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Finanzausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 24. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 18. Sitzung am
18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Zu Buchstabe b
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 32. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3033 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3033 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 19. Sitzung am 18. März 2026 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3033
abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3033 abzulehnen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 20. Sitzung am 18. März 2026
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3033 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 18. Sitzung am
18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 21/3033 abzulehnen.
Zu Buchstabe c
Der Finanzausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 21/4271 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4271 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 19. Sitzung am 18. März 2026 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4271 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4271 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 18. Sitzung am
18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/4271 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Anträge auf den
Drucksachen 21/3034, 21/3033 und 21/4271 in seiner 29. Sitzung am 18. März 2026 in verbundener Debatte abschließend
behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es gebe einen großflächigen Rückbau in der Energie- und
Klimapolitik. Keines der in den letzten Monaten debattierten Gesetze bringe grüne Technologien oder den
Wirtschaftsstandort Deutschland voran, entlaste die Menschen oder spare CO2 ein. Das Gegenteil sei der Fall. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich gegen die auf europäischer Ebene geplanten Abschwächungen
aus. Es werde viel über die Unterstützung der Chemieindustrie gesprochen. Dennoch werde der ETS1
(Europäischer Immissionshandel) abgeschwächt. Zudem fehle es an positiven, unterstützenden Maßnahmen für die
Chemieindustrie. Notwendige Maßnahmen wären aber die Einführung des Industriestrompreises und die Ausweitung
der Klimaschutzverträge. Die Einschränkung des Klimaschutzes sei fatal für Europa. Nicht CCS (Carbon Capture
and Storage) sei das große Zuschlagskriterium bei den Klimaverträgen, vielmehr lägen Potenziale in der
Elektrifizierung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtete an die regierungstragenden Fraktionen die Frage,
wann der Industriestrompreis als konkrete Unterstützung der Industrie beschlossen werde. Des Weiteren bestehe
nach wie vor Unklarheit über die Höhe des CO2-Preises im Jahre 2027. Der von den regierungstragenden
Fraktionen vorgeschlagene CO2-Preis stimme nicht dem des BEHG (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für
Brennstoffemissionen) überein. Das BEHG sehe eine Orientierung am ETS1 vor. Für Investitionsentscheidungen
brauche es Planungssicherheit. Dies betreffe insbesondere Unternehmen, die für das nächste Jahr ihre
Rechnungslegung machen müssten, sowie Stadtwerke. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängte auf die Klärung
dieser Frage und sprach sich für die Nutzung der Mittel aus dem Klimasozialfonds aus. Vom Bundesminister
Carsten Schneider stünde noch die Antwort aus, wie die Prämie für E-Mobilität umgesetzt würde. Während viele
Menschen unter hohen Öl- und Gaspreisen litten, würden Milliarden Euro im Klimasozialfonds verfallen und
ungenutzt bleiben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Zahlen des UBA (Umweltbundesamt) sowie das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zeige, dass es Anlass für Veränderungen gebe. Die Eckpunkte des
Gebäudemodernisierungsgesetzes seien nicht rechtmäßig.
Die Fraktion der CDU/CSU hob die Bedeutung des Klimaschutzes hervor. In der Zielrichtung gebe es keinen
Dissens. Neben den Herausforderungen der globalen Erwärmung gebe es allerdings in Deutschland insbesondere
bei der Wettbewerbsfähigkeit auch große strukturelle ökonomische Schwierigkeiten. Dies betreffe neben der
Industrie auch andere Wirtschaftsbereiche. Diese Zusammenhänge müssten mitgedacht werden. Notwendig sei die
schrittweise Reduktion von CO2, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschlands zu gefährden. Um
beides zu adressieren sei eine Anpassung der Instrumente notwendig. Hinsichtlich des ETS1 wies die Fraktion
den Vorwurf zurück, dass eine Reduktion des Klimaschutzes beabsichtigt sei. Vielmehr sei es Ziel, die Themen
der Ökologie und Ökonomie miteinander zu vereinbaren. Um dies zu erreichen, gebe es auf europäischer Ebene
eine Debatte über eine mögliche Anpassung des ETS1. Die Fraktion der CDU/CSU unterstütze das proaktive
Vorgehen der Bundesregierung und den Fokus auf den Schutz der Industrie. Es bestehe die Gefahr, dass Industrie
in andere Länder abwandere. Die Verlagerung der Produktion in andere Länder und der anschließende Import
dieser fertigen Produkte stelle keinen Gewinn dar. Dies würde den Standort Deutschland schwächen und sich
negativ auf die weltweite CO2-Bilanz auswirken. Die Fraktion der CDU/CSU erkenne den Anpassungsbedarf und
dränge auf eine schnelle, europäische Lösung. An die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtete sie die Bitte
um Klärung, was mit dem Vorwurf, die Bundesregierung ließe Milliarden aus dem Klimasozialfond verfallen,
gemeint sei. Dieser Vorwurf sei nicht nachvollziehbar.
Die Fraktion der AfD sprach sich gegen die Anträge aus, da die Fraktion in Übereinstimmung mit vielen
Wissenschaftlern davon ausgehe, dass das Klima nicht geschützt werden könne. Die Veränderung des Klimas stelle
einen natürlichen Prozess dar. Klimaschutz stehe der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen diametral
gegenüber. Die amerikanische Administration habe dies unter Berücksichtigung der Meinung von
Wissenschaftlern erkannt. Der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) berücksichtige die Veröffentlichungen
bestimmte Wissenschaftler bevorzugt. Diese flössen in Form von Summaries in die Empfehlungen für politische
Entscheidungsträger ein und beeinflussten auf diese Weise die Entscheidung von Politikern. Der vielfach
geforderte Klimaschutz habe zu den aktuellen hohen Energie-, Strom- und Spritpreise geführt. Es stelle sich außerdem
die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines nationalen Alleingangs bei der CO2-Bepreisung. Die Fraktion der AfD
sprach sich dafür aus, die CO2-Bepreisung aufgrund der hohen Kraftstoffpreise auszusetzen. Da sich bei der CO2-
Bepreisung auf den IPCC berufen werde, sei zu berücksichtigen, dass der IPCC eine Hockey-Stick-Kurve
verwende. Ein kanadisches Gericht hätte vor mehreren Jahren festgestellt, dass es sich bei dieser Hockey-Stick-
Kurve um Betrug handele. Michael Mann, auf den die Hockey-Stick-Kurve zurückgehe, habe auf Nachfrage die
als Grundlage der Kurve dienenden Rohdaten nicht zur Verfügung stellen können, woraufhin die Einordnung als
Betrug durch das kanadische Gericht folgte. Der Rückgriff auf nicht stichhaltige Daten insbesondere durch den
IPCC sei problematisch. Ziel vieler Wissenschaftler sei es, Aufmerksamkeit durch dramatische Negativszenarien
zu erregen.
Die Fraktion der SPD kritisierte zunächst die Fraktion der AfD für deren selektives Herausgreifen von Fakten,
die das eigene Weltbild stützten, während das Gesamtbild ausgeblendet werde. Der Ausstieg der USA aus den
Klimazielen und aus Klimaorganisationen sei keine Errungenschaft und kein Anhaltspunkt für ein falsches
Vorgehen Deutschlands. Dabei werde übersehen, dass andere Länder sogar ambitionierter als Deutschland an
Klimaschutzzielen arbeiteten. Beim Thema ETS1 verschweige die Fraktion der AfD, dass es sich um kein nationales,
sondern um ein europäisches System handele. Ein solcher Vorwurf sei populistisch. Auch andere Länder hätten
eine CO2-Handelsmechanismen. Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten viele
klimapolitische Maßnahmen, entbehrten aber eines tragfähigen Gesamtkonzepts. Der Weg der Bundesregierung sei ein
anderer, namentlich die Vorlage eines ambitionierten Klimaschutzprogramms. Darin würden notwendige
Maßnahmen klar benannt und miteinander verzahnt, um sicherzustellen, dass Klimaziele verlässlich eingehalten
würden. Auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts werde nachgekommen. Das Urteil beziehe sich allerdings
auf das Klimaschutzprogramm 2023. An diesem sei auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt
gewesen. Dennoch sei die aktuelle Bundesregierung verpflichtet und gewillt, die Emissionslücke zu schließen,
die das Klimaschutzprogramm 2023 offengelassen habe. Es gebe eine enge, auch internationale Zusammenarbeit
beim ETS1-Review im Sommer 2026. Beim ETS2 bestehe Einigkeit, dass dieser zeitnah beschlossen werden
solle. Es müssten Wege gefunden werden, die Einführung bei allen europäischen Partnern und Partnerinnen zu
ermöglichen. Die Fraktion hebt die Fortschritte beim Klimaschutz hervor. Nach Zahlen des UBAs seien die
Emissionen seit 1990 um 49 Prozent reduziert worden, auch wenn sich die Reduktion verlangsamt habe. Der Weg zur
Klimaneutralität sei weiter konsequent zu gehen.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass erneuerbare Energien Unabhängigkeit und Sicherheit schaffen würden.
Dieser Aspekt spreche für die Anträge des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dennoch fehle es dem Antrag zur
Bepreisung von CO2 an einer ausreichenden flankierenden Ordnungspolitik. ETS2 ohne Klimageld führe zu einem
Akzeptanzproblem. Die Fraktion Die Linke sprach sich dagegen aus, Mieter an den Kosten der energetischen
Sanierung zu beteiligen. Sanierungen dürften sich nicht auf die Warmmiete auswirken. Zudem sollten die Kosten
des 49-Euro-Tickets wieder auf 9 Euro gesenkt werden. Der Antrag zum Stopp des Rückbaus der Klimapolitik
sei in der Sache richtig. Der Antrag lege den Schwerpunkt auf den ETS2. Der CO2-Preis treffe typischerweise
Gruppen, die die Zusatzkosten nicht ausgleichen könnten. Dies seien Mieter, die sich ihre Heizung nicht
aussuchen könnten und die Bevölkerung auf dem Land, die leider allzu oft auf das Auto als Verkehrsmittel angewiesen
sei. Die Fraktion Die Linke kritisierte das schwache EU-Klimaziel. Zudem würden 5 Prozent des
Emissionsausstoßes durch Zertifikate geregelt. Dies vergrößere eine schon bestehende Lücke. Hinsichtlich des Antrags zum
„Klima-Turbo für Deutschland“ teilte die Fraktion die Kritik an den Rückschritten bei der Klimapolitik. Das
Klimaprogramm 2026 müsse im Vergleich zum Entwurf deutlich nachgebessert werden. Das Klimaprogramm sei
bisher nicht ausreichend, um die Klimaziele zu erfüllen. Dies habe auch das Bundesverwaltungsgericht
festgestellt. Es dürfe nicht abgewartet werden, bis erneut gegen das Klimaschutzprogramm geklagt werde. Hinsichtlich
des Gebäudeenergiegesetzes müsse zumindest für Einfamilienhäuser die Quote für erneuerbare Energie bei
100 Prozent liegen. Für Technologieoffenheit sei es zu spät. Es würden zu viele Gasheizungen eingebaut, die
vermeintlich mit anderen Gasen heizen würden. Dies sei zu teuer für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
In ihrer Replik führte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass die Anträge das Thema der sozialen
Abfederung und Ordnungspolitik erwähnen würden. Es sei beabsichtigt, den Verfall der Mittel aus dem
Klimafonds zu verhindern und Mieter und Mieterinnen zu unterstützen. An die Fraktion der AfD gerichtet erklärte sie,
dass weltweit aktuell 31 Emissionshandelssysteme und 30 CO2-Steuermodelle in Kraft seien. Es handele sich
somit nicht um einen deutschen Sonderweg. In der Ausschusssitzung hätte von den Sachverständigen keine
Informationen erlangt werden können, welche Dekarbonisierungsvorhaben Förderungen und Mittel bedürften. Es
sei allerdings anzunehmen, dass der Industriestrompreis eine Unterstützung darstelle. Die Frage, wie die Industrie
bei mehr Nachhaltigkeit unterstützt würde, bliebe offen. Hinsichtlich des Klimasozialfonds stünden Deutschland
5,3 Milliarden Euro zu. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass Deutschland einen Plan bei der EU-Kommission
vorlege. Die Frist im Juni 2025 sei verpasst worden und auch in diesem Jahr sei noch nicht genug passiert. Die
Fraktion kritisierte zudem, dass Bundesminister Carsten Schneider zu viel Fokus auf Treffen mit der
Chemieindustrie und zu wenig auf Treffen mit Umweltverbänden lege. Trotz der fehlenden Unterstützung der Anträge sei
die Vorlage eines Gesamtkonzepts durch die Bundesregierung zu begrüßen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 21/3034 abzulehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 21/3033 abzulehnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4271
abzulehnen.
Berlin, den 18. März 2026
Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter
Karsten Hilse
Berichterstatter
Jakob Blankenburg
Berichterstatter
Lisa Badum
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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